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Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

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Bibliographic data

Metadata: Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1893 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Dietzlers Auto-Adressbuch für Gross-Berlin
Other titles:
Auto-Adressbuch für Gross-Berlin
Publication:
Berlin: Franz Dietzler 1934
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Dates of Publication:
[1. Jahrgang] (1926)-5. Jahrgang (1930) ; 7. Jahrgang (1932)-9. Jahrgang (1934)
ZDB-ID:
2909475-6 ZDB
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Title:
Bezirksausgabe Westen
Publication:
1933
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Note:
Enthält: Teil 1: Groß-Berliner Auto-Industrie und Branchen. - Teil 2: Verzeichnis der Kraftwagenbesitzer nach IA-Nummern im Bezirk Westen
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15379697
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 6/15:8.1933,1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories

Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 37.1910 (Public Domain)
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordnetenversammlung für das Jahr 1910
  • No. 1, 6. Januar 1910
  • No. 2, 18. Januar 1910
  • No. 3, 20. Januar 1910
  • No. 4, 3. Februar 1910
  • No. 5, 10. Februar 1910
  • No. 6, 17. Februar 1910
  • No. 7, 24. Februar 1910
  • No. 8, 3. März 1910
  • No. 9, 10. März 1910
  • No. 10, 17. März 1910
  • No. 11, 23. März 1910
  • No. 12, 30. März 1910
  • No. 13, 7. April 1910
  • No. 14, 14. April 1910
  • No. 15, 21. April 1910
  • No. 16, 4. Mai 1910
  • No. 17, 12. Mai 1910
  • No. 18, 26. Mai 1910
  • No. 19, 2. Juni 1910
  • No. 20, 9. Juni 1910
  • No. 21, 16. Juni 1910
  • No. 22, 23. Juni 1910
  • No. 23, 30. Juni 1910
  • No. 24, 8. September 1910
  • No. 25, 15. September 1910
  • No. 26, 29. September 1910
  • No. 27, 6. Oktober 1910
  • No. 28, 20. Oktober 1910
  • No. 29, 27. Oktober 1910
  • No. 30, 3. November 1910
  • No. 31, 10. November 1910
  • No. 32, 17. November 1910
  • No. 33, 24. November 1910
  • No. 35, 8. Dezember 1910
  • No. 36, 15. Dezember 1910
  • No. 37, 22. Dezember 1910

Full text

Jeder urteilsfähige Mensch wird sich von vornherein sagen müssen, 
daß ein Wärter, der den Nachtdienst ans einer Station hat, nicht dazu 
da ist, Teilnehmer einer Unterhaltung zu sein, und daß man mit 
vollem Rechte dem anderen Wärter untersagt, einen solchen Nacht 
diener aufzusuchen. 
(Sehr richtig!) 
Wenn hier erzählt wird, daß eine Wärterin, die im Verdacht 
stand, Anstoltswäsche auf ihrem Leibe zu tragen, sich nicht untersuchen 
läßt, und wenn man das als eine Tatsache hinstellt, aus der man 
schließe könne: dort werden Leibesuntersuchungen verlangt —, und 
wenn man es dann als eine besondere Härte hinstellt, daß die Be 
treffende. nachdem sie ihre Entlassung selbst genommen hat, in das 
Zeugnis bekommt: weil sie den Dienst verweigert hat, — so, glaube 
ich, man hat wollen eine recht milde Fassung wählen. Wenn man 
den Tatbestand in das Zeugnis geschrieben hätte: sie ist selbst weg 
gegangen, nachdem sie verdächtig war, Anstaltswäsche an ihrem Leibe 
zu trägen, und nachdem sie sich geweigert hat, sich daraufhin unter 
suchen zu lassen —, so würde das für die betreffende Dame viel 
schlimmer sein, als das man hineingeschrieben hat: sie hat den Dienst 
verweigert. 
(Sehr richtig!) 
Meine Herren, was können solche Dinge, hier vorgetragen, unsere 
Verwaltung fördern? Ich muß dagegen Protest erheben, daß das 
in dieser Weise geschieht. Auf viele Einzelheiten kann ich mich nicht 
einlassen. Wenn solche Angaben gemacht werden wie die, daß einer 
als Schreiber verwendet worden ist oder ein anderer in der Familie, 
so kann das unter Umständen äußerst zweckmäßig und förderlich für 
die Betreffenden sein. 
(Sehr richtig!) 
Wenn andererseits behauptet worden ist, einer würde als Leichen 
diener verwendet, so mutz ich dem ganz entschieden widersprechen. 
Das glaube ich vorläufig nicht. Wenn Sie aber die Anzeige an uns 
bringen und mir die Anstalt bezeichnen, wo das geschehen sein soll, 
und die Zeit, in der das geschehen sein soll, dann bin ich bereit, der 
Sache nachzugehen. 
Meine Herren, einzelne Behauptungen sind von den Herren Vor 
rednern aufgestellt worden, ans die ich doch eingehen möchte. 
Es ist behauptet worden, es sei eine Schnapsbaracke errichtet 
worden. Meine Herren, das ist richtig, daß außerhalb der Anstalt 
und in der Nähe der Anstalt ein Schnapsverkauf besteht. Das können 
wir nicht ändern. 
(Zustimmung.) 
Jeder urteilsfähige Mensch weiß, daß die Konzession, Schnaps aus- 
zuschänken, nicht bei der Irrenanstalt steht, sondern daß andere In 
stanzen darüber entscheiden. Was kann es für ein Vorwurf für eine 
Irrenanstalt sein, daß in ihrer Nähe eine Schnapsbaracke errichtet 
wird! Es ist außerordentlich unangenehm für die Irrenanstalt; aber 
man kann der Irrenanstalt daraus keinen Vorwurf machen. 
Meine Herren, übcchaupt das Schnapstrinken! Es wird gesagt, 
das werde in den Anstalten toleriert und geduldet. Können Sie sich 
das vorstellen? 
(Nein!) 
Ich halte das für vollständig ausgeschlossen; aber ich kann mir vor 
stellen, daß. wenn man die freie Bewegung gestattet, die jetzt immer 
gefordert wird, es unmöglich ist, zu verhindern, daß die, die sich frei 
bewegen und reichen Urlaub bekommen, in den Besitz von Schnaps 
kommen und ihn unter Umständen zu sich nehmen. Meine Herren, 
kann man der Anstaltsverwaltung daraus einen Vorwurf machen! 
Es ist behauptet worden, es sei einem Arzte gestaltet, eine andere 
Anstalt als Arzt zu verwalten. Das ist richtig, meine Herren. Es 
ist in Dalldorf einem der Assistenzärzte gestattet worden, über eine 
in der Nähe gelegene Anstalt eines Fräulein Lenz, Conradshöhe, die 
38 bis 50 weibliche Kranke hat, die Oberaufsicht zu übernehmen. 
Das hat seinen guten Grund darin, daß in dieser Anstalt Patienten 
untergebracht worden sind, die aus Dalldorf stammen. Das ist nicht 
heimlich geschehen; der Arzt ist eingekommen, weil die Aerzte eine 
Privatpraxis nicht treiben dürfen. Es ist vor zwei Jahren gestattet 
worden. Ich habe noch heute wieder bei Herrn Geheimrat Sander 
angefragt, ob sich irgend welche Uebelstände herausgestellt haben; es 
ist verneint worden, es ist keinerlei Mißstand eingetreten. Ist das 
etwa eine Sache, die man irgendwie der Verwaltung zum Vorwurf 
machen kann? Ich meine, das muß von Fall zu Fall geprüft werden, 
und im vorliegenden Falle ist es sachlich gerechtfertigt, und wenn der 
Mann sich eignet und Uebelstände nicht hervorgetreten sind, so ist an 
der Sache nichts auszusetzen. 
Wenn behauptet worden ist, daß Wärter nach 14 ständiger Dienst 
zeit kein Lokal haben, um sich ausruhen zu können, so bitte ich zu 
sagen, wo und wann. Ich werde der Sache nachgehen. Vorläufig 
glaube ich es nicht. 
Aber alle diese Dinge hören sich so an, wie das bei derartigen 
Erzählungen naturgemäß ist. Personen aus denjenigen Schichten, 
aus denen die Wärter hervorgehen, fühlen sich selbstverständlich häufig 
veranlaßt, Dinge etwas anders darzustellen, als sie in der Tat ge 
wesen sind, und wenn das geglaubt wird und mit der Maßgabe 
399 
„es soll so sein" hier erzählt wird, so macht es großen Eindruck und 
erregt große Befriedigung in den betreffenden Kreisen. 
Meine Herren, richtig ist — das will ich nicht verschweigen, ich 
habe das durch Nachfrage feststellen lassen —, daß zwei Epileptiker 
erstickt sind. Die näheren Umstände kann ich zur Zeit nicht angeben. 
Selbst der Herr Vorredner hat ja mitgeteilt, daß das unter Umständen 
ohne jedes Versehen und ohne Schuld passieren kann. Aber auch 
solche Tatsachen müßte man nicht als Tatsachen, die der Anstalt zur 
Last fallen, mitteilen, ehe man nicht die näheren Umstände kennt, und 
die näheren Umstände zu erfahren, dazu ist insbesondere jeder Stadt 
verordnete in der Lage. 
Meine Herren, nach diesen Bemerkungen gestatten Sie mir, auf 
die Sache selbst etwas einzugehen. Ich beschäftige mich nicht mit der 
Person des Herrn Heijermans. Jemand, der heimlich — und als 
heimlich muß ich es bezeichnen, wenn es ohne Kenntnis des Leiters 
der Anstalt geschieht — zur Nachtzeit eine Anstalt besucht und die 
Wahrnehmungen, die er dort als Laie macht, dazu benutzt, um Be 
hauptungen aufzustellen, die schwere Vorwürfe auch tatsächlicher 
Natur und absprechende ärztliche Urteile enthalten, der bedarf meines 
Erachtens in den Augen eines vorurteilsfreien Mannes keiner weiteren 
Kritik, auch wenn er pshchopalhologische Studien macht, und wenn er 
die Absicht hat, Material für ein Trauerspiel zusammenzustellen. 
Es ist mir aber ganz gleichgültig, woher ich eine Nachricht bekomme, 
daß ein Uebelstand besteht; ich beschäftige mich nur damit: ist dieser 
Uebelstand vorhanden und habe ich eine Veranlassung, ihn abzustellen? 
(Sehr richtig!) 
Auf diesen Standpunkt hat sich der Magistrat gestellt. Der Magistrat 
hat von der Jrrendeputation einen Bericht über die angeblichen Uebel- 
stände im Jrrenwesen verlangt, und dieser Bericht liegt Ihnen hier 
vor. Wir haben ausnahmsweise den Bericht sofort der Oeffentlichkeit 
übermittelt, weil wir der Ueberzeugung sind, daß wir, nachdem die 
allgemeine Aufmerksamkeit in der Stadt in einer unerhörten Weise 
erregt worden ist, die Verpflichtung haben, der Bürgerschaft klarzulegen, 
daß die Beschuldigungen nicht gerechtfertigt sind. 
Meine Herren, zu meiner Freude habe ich die Ueberzeugung 
gewonnen, daß das, was dort gegen die Stadtgemeinde und gegen 
die Jrrenverwaltung insbesondere behauptet worden ist, vollständig 
unberechtigt ist und teils auf Unwahrheit, teils auf Unkenntnis berühr. 
Meine Herren, es ist hervorgehoben worden, Herr Heijermans 
hätte sich ein Verdienst bezüglich der Ueberfüllung erworben. Meine 
Herren, ist die Ueberfüllung der Irrenanstalten eine so neue Tatsache? 
(Sehr richtig!) 
Sind wir nicht seit Jahren bemüht, dieser Ueberfüllung, soweit es 
irgendwie geht, entgegenzuarbeiten? Ist es nicht jedem bekannt, der 
mit der städtischen Verwaltung in Berührung gekommen ist, daß man 
in Buch jetzt wiederum dabei ist, eine Irrenanstalt für 1500 Personen 
zu errichten, nachdem erst vor wenigen Jahren eine Irrenanstalt in 
gleichem Umfange errichtet morden ist? Es ist sicherlich richtig: wenn 
die Irrenanstalt in Buch fertig sein wird, so werden wir nichts desto- 
weniger auch noch eine große Anzahl Kranker in Privatkraiikcnpflcge 
haben. Ich habe für meine Person den lebhaften Wunsch, daß bei 
all jenen Irren, wo es an und für sich vom ärztlichen Standpunkte 
aus notwendig oder auch nur wünschenswert ist. daß eine Pflege in 
einer öffentlichen Anstalt erfolgt, diese Pflege eintritt. Aber ich ver 
kenne auch nicht, daß es eine ganze Reihe von Fällen gibt, wo die 
Familienpflege und vielleicht auch die Pflege in einer großen Privat 
irrenanstalt besser ist als die Pflege in einer öffentlichen Anstalt. 
Wenn heute hier gesagt wurde, es sei unerhört, daß wieder 
einige Hundert in der Maison de Sante untergebracht werden müssen, 
so erinnere ich mich doch dessen, daß die Kreise, die ihre Kranken nicht 
nach den städtischen Irrenanstalten schicken, zahlreich genötigt sind, 
ihre Angehörigen auch in die Maison de Sante zu schicken. 
(Sehr richtig!) 
Das kaun doch kein Zeichen sein, als ob es ein ungeheures Unrecht wäre. 
Auf die Dauerbäder will ich nicht weiter eingehen. 
(Heiterkeit.) 
Das ist ja wiederholt klargestellt, daß die Behauptung, die erforderlichen 
Einrichtungen seien nicht vorhanden, eine einfache Unwahrheit war, 
daß also gerade die Behauptung, welche die Oeffentlichkeit am aller 
meisten aufgeregt hat. nicht zutreffend ist. Ob diese Dauerbadwauneu 
etwas anders konstruiert sind als anderweit, darauf kann es doch 
unmöglich ankommen. Wen» unsere Sachverständigen — und wir 
erfreuen uns doch des Beirats der hervorragendsten Sachverständigen — 
eine andere Konstruktion oder eine größere Anzahl Wannen für not 
wendig gehalten hätten, so ist darüber wohl kein Zweifel, daß die 
andere Konstruktion oder die größere Anzahl unbedenklich angeschafft 
worden wäre. 
Meine Herren, die wissenschaftliche Tätigkeit der Assistenten! Es 
ist ja sehr erwünscht, daß jeder, der einen höheren Grad von Bildung 
eine akademische Bildung hinter sich hat, sich auch wissenschaftlich 
beschäftigt. Aber es ist nicht jedermanns Sache, und wir werden 
schwerlich in der Lage sein, von Verwaltungs wegen den Wissenschaft- 
lichen Trieb ganz besonders zu reizen. Vor einem muß man geradezu 
2
	        

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