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Berliner Revolutionschronik / Wolff, Gustav Adolf (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))

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Monografie

Titel:
Handbuch der Behörden der Provinz Brandenburg und des Stadtkreises Berlin : Verzeichnis der Reichs-, Staats-, Provinzial- und Kommunal-Behörden, der Geistlichkeit, Medizinal-Personen, Unterrichts- und Bildungsanstalten, der öffentlichen Institute, Vereine, sämmtlicher Wohnorte und deren Post-Anstalten / bearbeitet von Kurt Brachvogel
Weitere Beteiligte:
Brachvogel, Kurt
Erschienen:
Berlin: Nicolaische Verlags-Buchhandlung, 1901
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Umfang:
VI, 712 Seiten
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15375403
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 6/141
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Königliche Aichungs-Inspektion

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  • Berliner Revolutionschronik / Wolff, Gustav Adolf (Rights reserved - Rights managed by VG Wort (§ 51 VGG))
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erstes Buch. Die Krisis
  • Zweites Buch. Die Revolution
  • Drittes Buch. Die Errungenschaften
  • Viertes Buch. Die politischen Parteien
  • Fünftes Buch. Das Volk und seine Vertreter
  • Sechstes Buch. Das Ministerium Camphausen und die Nationalversammlung
  • Anhang. Verzeichniß der Abgeordneten zur Preußischen Nationalversammlung
  • Farbkarte

Volltext

—163 
licher Inhalt einen Kommentar zu jenen frühzeitigen Plänen zu geben geeignet 
ist, ein ursprünglich für die Oeffentlichkeit bestimmt gewesenes, doch zeitig 
genug zurückgezogenes Aktenstück des Berliner Magistrats bildet einen der 
Hauptbestandtheile, aus denen diese embryonische Geschichte zusammengesetzt ist. 
Dem Berliner Publikum sollte bereit am 21., vielleicht im Gefolge der vom 
Könige proklamirten „deutschen“ Verheißungen, folgende frohe Botschaft ver— 
kündigt werden: 
Es ist im guten deutschen Sinne von allen Seiten der heiße Wunsch ausgesprochen, die 
Beerdigung unserer gefallenen Brüder nicht eher geschehen zu lassen, als bis die Sühne des 
Friedens vollständig über alle Herzen ergangen ist. Auf den dringenden Wunsch der von uns 
vernommenen Volksstimme haben wir Sr. Majestät des Königs Zujage erlangt, daß von dem 
Militär die hier garnisonirenden Truppen wieder in unsere Vaterstadt friedlich, von den Stu— 
denten, Handwerker- und Gesellenvereinen begleitet, einziehen und mit uns versöhnt das Be— 
gräbniß aller Gefallenen feierlich begehen. 
Um das Vertrauen zu steigern, haben Se. Maiestät der König befohlen: daß vor dem 
Einzuge in die Stadt das Militär 
auf die deutiche Verfassung vereidigt werde. 
Mitbürger! die Zeit ist groß und dringend. Suchet den Frieden, damit er uns stark 
in Einheit für Deutschlands Wohl. 
Berlin, 21. März 1848. Der Magistrat. 
Diese Proklamation — vielleicht die abenteuerlichste aller abenteuerlichen 
Produktionen jener Tage — war bereits in riesiger Plakatform gedruckt; sie 
ward jedoch nicht veröffentlicht, weil, wie wir gesehen, der Plan der Zurück— 
führung der Truppen gescheitert war. Zwei Jahre später wurde sie in der 
„Deutschen Monatsschrift für Politik, Wissenschaft ꝛc. von Kolatscheck“ (März⸗ 
heft S. 361) zum ersten Mal öffentlich mitgetheilt, und der Verfasser des 
darin enthaltenen Artikels: „Preußen und Deutschland“ leitet sie mit folgen— 
den Worten ein: „Das Ergreifen des deutschen Banners war ein Akt der— 
selben kopflosen Verzweiflung oder verzweifelnden Kopflosigkeit, welche an 
demselben 21. März die königliche Kabinetsordre diktierte, zufolge deren die 
preußischen Garden vor ihrem Wiedereinzuge in Berlin zum gemeinsamen Be— 
gräbniß der gefallenen Brüder — auf die deutsche Verfassung vereidigt werden 
sollten! Die Thatsache dieser denkwürdigen Kabinetsordre, welche kaum in dem 
deutschen Umritte ihres Gleichen hat, ist fast gar nicht bekannt.“ Der Verfasser 
„beweist“ sie hierauf durch die einfache Mittheilung der Bekanntmachung des 
Magistrats. 
Auch dem Hrn. Wöniger gerecht zu werden, fordert dieser Anlaß. Als 
Mitglied des Beerdigungs-Comité's sah sich Hr. Wöniger von der Nachrede 
verfolgt: er sei es gewesen, der im Beerdigungs-Comité der Ansicht das Wort 
geredet, daß Civil- und Militärpersonen Arm in Arm den Leichen folgen 
möchten. Hr. Wöniger sah sich nun „in dieser Zeit der Gerüchte“ öffentlich 
zu erklären veranlaßt, daß er „im geraden Gegentheil“ im Comité für die 
Entfernthaltung des Militärs „gestritten“ und zu dem Behufe später per— 
sönlich bei den Ministern Grafen v. Arnim und v. Rohr die „erforder— 
lichen Verfügungen“ erbeten habe. „In Folge dessen“ sei das Militär ent— 
fernt geblieben. 
mache
	        

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