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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Monografie

Titel:
Berliner Bezirks-Bezugsquellennachweis : Bezirk Charlottenburg. 1. Allgemeine Teil. 2. Branchenverzeichnis
Erschienen:
Berlin: Verlag des Berliner Bezirks-Bezugsquellen-Nachweises Schatzmann & Co. G.m.b.H., 1925
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Umfang:
120 Seiten
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15374631
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 6/22
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
II. Branchenverzeichnis

Kapitel

Titel:
P

Schnellzugriff

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  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1969, V. Wahlperiode, Band III, 44.-65. Sitzung (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (44), 23. Januar 1969
  • Nr. 2 (45), 13. Februar 1969
  • Nr. 3 (46), 27. Februar 1969
  • Nr. 4 (47), 13. März 1969
  • Nr. 5 (48), 27. März 1969
  • Nr. 6 (49), 24. April 1969
  • Nr. 7 (50), 8. Mai 1969
  • Nr. 8 (51), 22. Mai 1969
  • Nr. 9 (52), 12. Juni 1969
  • Nr. 10 (53), 26. Juni 1969
  • Nr. 11 (54), 9. Juli 1969
  • Nr. 12 (55), 10. Juli 1969
  • Nr. 13 (56), 25. September 1969
  • Nr. 14 (57), 28. September 1969
  • Nr. 15 (58), 9. Oktober 1969
  • Nr. 16 (59), 23. Oktober 1969
  • Nr. 17 (60), 13. November 1969
  • Nr. 18 (61), 27. November 1969
  • Nr. 19 (62), 11. Dezember 1969
  • Nr. 20 (63), 17. Dezember 1969
  • Nr. 21 (64), 18. Dezember 1969
  • Nr. 22 (65), 19. Dezember 1969

Volltext

870 
65. Sitzung vom 19. Dezember 1969 
Dr. Kiebschläger 
ausfall von 2,5 Millionen DM bedeuten, weil der geänderte 
Finanzausgleich erhebliche Verbesserungen für den SFB 
mit sich bringt. Was das angesichts der großen und 
immer noch spezielle Aufgaben umfassenden Stellung 
des SFB und angesichts der relativ geringen Gebühren 
kraft der Berliner Bevölkerung als dem Einzugsgebiet 
dieses Senders bedeuten würde, brauche ich, glaube ich, 
hier nicht näher auszuführen. 
Und auch hier kommt ein psychologisches Element zu 
dem materiellen Element hinzu: Gerade der SFB als 
die Anstalt, die unter den drei finanzschwachen Anstal 
ten der Bundesrepublik Deutschland den größten 
Betrag aus dem Finanzausgleich erhält, wäre in einer 
mißlichen Lage, wenn sie durch unser Verhalten dem 
Vorwurf ausgesetzt sein würde, zwar das meiste Geld 
zu erhalten, aber zugleich das geringste Verständnis bei 
dem für diese Anstalt zuständigen Parlament gefunden 
zu haben. 
Als Fazit bleibt, daß in dem Umfang, wie wir es uns 
gewünscht hätten, es nicht möglich war, in den zwei 
Sitzungen des Unterausschusses unter Leitung des 
Kollegen Dr. Rass und in der gestrigen Sitzung des 
gesamten Ausschusses für Bundesangelegenhelten den 
Fragen, vor allen Dingen den Voraussetzungen für die 
Gebührenerhöhung in dem Ausmaße nachzuspüren, wie 
wir es uns noch gegenseitig hier in der Debatte vor 
knapp drei Wochen in die Hand versprochen haben. Das 
ist ohne Zweifel nicht der Fall gewesen. 
Wir haben aber in der Debatte doch die Überzeugung 
gewonnen, daß den allgemeinen Voraussetzungen, die 
die Ministerpräsidenten an die Einführung der Gebüh 
renerhöhung geknüpft haben, in ausreichendem Maße 
Rechnung getragen worden ist in dem zurückliegenden 
dreiviertel Jahr und daß deswegen — wenn hier ein 
Appell des Hauses an die zuständige Anstalt und an 
das zuständige Aufsichtsgremium hinzukommt, durch 
eine sparsame Haushaltsführung und durch die Zurück 
weisung — ich betone das hier für das ganze Haus — 
aller ungebührlichen Forderungen, die zum Teil von 
Spitzenstars erhoben worden sind, die es ja aber nicht 
allein notwendig machen, jetzt in die Gebührenerhöhung 
zu gehen, sondern die ja im wesentlichen diktiert wird 
von den technischen Entwicklungen, von den immer 
höheren Kosten der Ausstattungen materieller Art, die 
heute eine Rundfunkanstalt zur Aufrechterhaltung eines 
modernen und der Zeit entsprechenden Betriebes 
benötigt — daß von daher im wesentlichen diese 
Erhöhung ihre Rechtfertigung erfährt. 
Wie gesagt: Letzte Befriedigung hat sich bei uns 
innerhalb der knappen Zeit, die uns zur Beratung zur 
Verfügung stand, nicht einstellen können. Aber wir 
glauben, daß die Gründe, die in der Debatte eine Rolle 
gespielt haben und die Sie im wesentlichen der 
schriftlichen Begründung entnehmen können, es recht- 
fertigen, Ihnen heute hier zu empfehlen, dieser Vorlage 
zuzustimmen. 
Und nun noch ein ganz kurzes Wort zum Abschluß. In 
der Vorlage fällt bei sorgfältiger Lektüre auf, daß das 
Land Bayern zweimal erwähnt ist. Einmal als Land 
Bayern und einmal als Freistaat Bayern. Und nun, 
meine Herren, ich bin nicht bayernfeindlich, aber das 
ist einmal Bayern zuviel! 
(Beifall bei der SPD.) 
Stellv. Präsident Lorenz: Das Wort hat Herr 
Abgeordnter Lummer. — Ich bitte um Entschuldigung, 
meine Damen und Herren, ich muß zunächst die zweite 
Lesung eröffnen und die Einzelberatung der zwei 
Artikel miteinander verbinden. Das war ja eben erst 
die Berichterstattung. Ich nehme an, es gibt keinen 
Widerspruch gegen die Verbindung ? — Dann verfahren 
wir so. Dann rufe ich auf die Artikel 1 und 2, die 
Überschrift und die Einleitung im Wortlaut der Druck 
sache 944. — Jetzt hat das Wort der Abgeordnete 
Lummer. 
Lummer (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Gebührenerhöhungen aller Art sind gewiß nicht 
populär. Und wenn sie vorgenommen werden, müssen 
sie begründet sein. Die CDU-Fraktion war bereit, die 
Frage der Erhöhung der Rundfunkgebühren ernsthaft 
zu prüfen. Deshalb haben wir, bereits ehe der Staats 
vertrag über die Gebührenerhöhungen im Parlament 
vorgelegt wurde, im Juni dieses Jahres einen Antrag 
eingebracht, der eine Reihe von Suchkriterien enthielt, 
die bei einer Gebührenerhöhung beachtet werden müs 
sen. 
Dazu gehört z. B. die Frage nach der Verwendung 
der Mittel. Werden damit lediglich Honorare und 
Gehälter angehoben oder wird ein wesentlicher Teil — 
und wenn ja, welcher — für technische Investitionen 
verwendet? Wann und in welchem Umfange werden 
das Schul- und Hochschulfemsehen durchgeführt wer 
den ? Gibt es Einsparungsmöglichkeiten durch eine 
größere Zusammenarbeit der Anstalten im Bereich der 
dritten Fernsehprogramme? Wie sieht es aus mit dem 
seit langem von den Ministerpräsidenten gewünschten 
und gewollten Joumalistenwerk ? Wie wird künftig eine 
Regelung für die Befreiung von den Rundfunkgebüh 
renzahlungen aussehen ? 
Denn wir alle wünschen ja, so ist es wiederholt 
diesem Hause gesagt worden, daß im Hinblick auf die 
besondere Berliner Bevölkerungsstruktur eine mög 
lichst großzügige Regelung stattfindet, die es gerade 
sozial schwächer gestellten Menschen ohne Schwierig 
keiten erlaubt, Rundfunk und Fernsehen zu empfangen. 
Und wir wollten zur Prüfung der sachlichen Berech 
tigung einer Gebührenerhöhung vergleichbare Haus 
halte der Anstalten bekommen. Was ist daraufhin 
geschehen? Wir haben den Intendanten des SFB zu 
einem Gespräch in die Fraktion gebeten, haben eine 
Reihe Fragen gestellt und eine Reihe Antworten 
bekommen. Am 28. November ist ein Brief geschrieben 
worden an den Vorsitzenden des Unterausschusses in 
Rundfunkangelegenheiten. Wir haben ihn in den ver 
gangenen Tagen bekommen. In diesem Brief der Inten 
danz des Senders Freies Berlin wird versucht, auf die 
Fragen, auf die Punkte einzugehen, die in unserem 
Antrag aus dem Juni 1969 enthalten waren. 
Wir zweifeln nicht, daß man sich viel Mühe gegeben 
hat, unsere Fragen zu beantworten. Aber die Lektüre 
des genannten Briefes macht deutlich, daß viele Fragen 
offen geblieben sind, die beantwortet sein müßten, ehe 
man ein sachgerechtes Urteil zu fällen in der Lage sein 
kann. Dazu hätte es noch einiger Zeit bedurft. Und diese 
Prüfung, meine Damen und Herren, hat uns der Senat 
unmöglich gemacht. 
Am 19. März hat der Regierende Bürgermeister den 
Staatsvertrag über die Gebührenerhöhung unterzeich 
net. Nach mehr als acht Monaten hat er den Vertrag 
am 27. November dem Parlament vorgelegt. Nachdem 
alle annahmen, übereinstimmend annahmen, besondere 
Eile sei nicht geboten, gefiel es der SPD, am 16. Dezem 
ber für den 17. und 18. Ausschußsitzungen einberufen 
zu lassen, um heute, am 19., die Beschlußfassung vor 
zunehmen. 
Unter diesen Voraussetzungen ist es uns unmöglich, 
eine sachgerechte Entscheidung zu fällen. Nachdem es 
zunächst eine achtmonatige Zurückhaltung gab, soll nun 
offenbar in einem überhasteten Galopp-Verfahren die 
Verabschiedung erfolgen. Wir verstehen den Sach 
zwang, auf den auch Dr. Riebschläger schon hingewie 
sen hat, sehr wohl. Wir wissen, in welche Zwangs 
situation man hineingekommen ist, wo man eher der 
Not gehorchen muß als eigenen Trieben und eigenen 
sachgerechten Urteilen. Vielleicht ist da eine Situation, 
die auch deshalb zustande gekommen ist, weil mög 
licherweise dieses ganze Gebührenwesen von der Sache 
her keine Länderangelegenheit sein dürfte, weil hier
	        

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