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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1931 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1931 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Adressbuch für den Berliner Buchhandel / Wirtschaftsverband der Berliner Buchhändler ; herausgegeben von der Bestellanstalt für den Berliner Buchhandel
Herausgeber:
Wirtschaftsverband der Berliner Buchhändler
Bestellanstalt für den Berliner Buchhandel (Berlin)
Erschienen:
Berlin: Wirtschaftsverband der Berliner Buchhändler 1938
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Erscheinungsverlauf:
49. Jahrgang (1922)-53. Jahrgang (1927); 55. Jahrgang (1929)-57. Jahrgang (1931); 59. Jahrgang (1933); 61. Jahrgang (1935)-63. Jahrgang (1938) ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:

Später Ausgabe ab 1939: https://digital.zlb.de/viewer/metadata/35445206/

ZDB-ID:
2978069-X ZDB
Frühere Titel:
Hilfsbuch für den Berliner Buchhandel
Berlin:
B 517 Buch. Presse. Information: Buchhandel
Dewey-Dezimalklassifikation:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
Sammlung:
Verlage, Presse, Kommunikation, Medien
Adressverzeichnisse
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Ausgabe:
abgeschlossen am 15. Juli 1929
Erschienen:
1929
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 517 Buch. Presse. Information: Buchhandel
Dewey-Dezimalklassifikation:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15378892
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 517/10:1929
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verlage, Presse, Kommunikation, Medien
Adressverzeichnisse

Kapitel

Titel:
Sachverständigen-Kammern

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1931 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste
  • Sitzung 1, 8. Januar 1931
  • Sitzung 2, 15. Januar 1931
  • Sitzung 3, 22. Januar 1931
  • Sitzung 4, 29. Januar 1931
  • Sitzung 5, 5. Februar 1931
  • Sitzung 6, 10. Februar 1931
  • Sitzung 7, 12. Februar 1931
  • Sitzung 8, 19. Februar 1931
  • Sitzung 9, 26. Februar 1931
  • Sitzung 10, 5. März 1931
  • Sitzung 11, 17. März 1931
  • Sitzung 12, 19. März 1931
  • Sitzung 13, 24. März 1931
  • Sitzung 14, 26. März 1931
  • Sitzung 15, 9. April 1931
  • Sitzung 16, 14. April 1931
  • Sitzung 17, 21. April 1931
  • Sitzung 18, 7. Mai 1931
  • Sitzung 19, 8. Mai 1931
  • Sitzung 20, 21. Mai 1931
  • Sitzung 21, 3. Juni 1931
  • Sitzung 22, 5. Juni 1931
  • Sitzung 23, 18. Juni 1931
  • Sitzung 24, 2. Juli 1931
  • Sitzung 25, 3. Juli 1931
  • Sitzung 26, 6. Juli 1931
  • Sitzung 27, 7. Juli 1931
  • Sitzung 28, 8. Juli 1931
  • Sitzung 29, 9. Juli 1931
  • In dieser Woche findet keine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt. Berlin, den 25. September 1931. Ausschußsitzungen der nächsten Woche
  • Sitzung 30, 10. September 1931
  • Sitzung 31, 17. September 1931
  • Sitzung 32, 24. September 1931
  • Sitzung 33, 15. Oktober 1931
  • Sitzung 34, 22. Oktober 1931
  • Sitzung 35, 29. Oktober 1931
  • Sitzung 36, 5. November 1931
  • Sitzung 37, 12. November 1931
  • Sitzung 38, 19. November 1931
  • Sitzung 39, 26. November 1931
  • Sitzung 40, 3. Dezember 1931
  • Sitzung 41, 17. Dezember 1931

Volltext

288 
Sitzung am 5. März 1931. 
dariehen sollen gewährt werden, wenn das Haus 
notleidend ist, nicht wenn der Eigentümer not 
leidend ist. Deshalb haben wir Grund, diesem 
Übelstande zu begegnen, denn Sie alle wissen, daß 
der Kleinhausbesitzer heute außerordentlich 
schwer leidet. Als Eigentümer von Kleinhäusern 
kommen hauptsächlich der kleine Angestellte, der 
hochqualifizierte Arbeiter, der Straßenbahner und 
dergleichen in Frage. Diese leiden ganz besonders 
darunter, weil sie auf den größten Teil dieser 
Bedingungen nicht eingehen können. Deshalb, 
meine Damen und Herren, haben wir den Antrag 
gestellt, daß erstens einmal die Beleihungsgrenze 
erhöht wird, und zwar auf 50% der Kriegs 
belastung — statt 25% —, und zweitens, daß der 
Zinsfuß herabgesetzt wird, und zwar auf 2%, 
denn die Hauszinssteuerdarlehen werden bekannt 
lich für Neubauten nur mit 3% verzinst. Viele 
von diesen Hauszinssteuerhypotheken schweben 
heute bereits in der Luft, sind ä fonds perdu 
gegeben. Das Zuschuß- oder Arbeitgeberdarlehn 
wird nur mit 1% verzinst. Es ist also nur eine 
ausgleichende Gerechtigkeit, wenn wir diese 
hypothekarischen Darlehen für Reparaturen in 
die Mitte nehmen und sie mit 2% verzinsen. Sie 
sind totsicher und laufen durch die fortgesetzten 
monatlichen Amortisationen immer wieder zurück. 
Es sind bisher nur ganz minimale, kaum zu 
nennende Verluste eingetreten im Verhältnis zu 
den Millionen, die ausgegeben worden sind. 
Drittens, meine Damen und Herren, haben wir 
beantragt, daß die Amortisationszeitdauer etwas 
verlängert wird, was auch in der Deputation für 
das Wohnungs- und Siedlungswesen anerkannt 
worden ist, und zwar von drei auf fünf Jahre. 
Im Interesse der Wohnungssuchenden Bevöl 
kerung, und es gibt immer noch eine große Zahl 
Wohnungssuchender in Berlin und in manchen 
Außenbezirken, wo tatsächlich noch eine erheb 
liche Wohnungsnot herrscht, weil die Neubauten 
zum Teil leerstehen und die Leute mehr und mehr 
wieder zu den ARwohnungen drängen, um dort um 
50% billiger zu wohnen, bitte ich, unserm Antrage 
die Zustimmung zu geben. 
Vorst.-Stellv. Dr. Caspari: Wir treten in die 
Aussprache ein. Das Wort hat Herr Stadtverord 
neter Luscher. 
Stadtv. Luscher (K): Die Kommunistische 
Fraktion lehnt den Antrag ab. Die Hausbesitzer 
möchten schließlich nur noch die Mieten ein 
kassieren; die Instandsetzung der Häuser über 
lassen sie den Mietern und, wo das nicht ausreicht, 
den öffentlichen Kassen. Das könnte ihnen so 
passen! Die Wohnungs- und Siedlungsdeputation 
ist ihnen leider zuweit entgegengekommen, indem 
sie die Beleihungsgrenze von 25 auf 35% herauf 
setzte und die Dauer der Tilgung auf fünf Jahre 
verlängerte. Wenn die Herren Hausbesitzer bei 
einem solchen Entgegenkommen ihre Häuser nicht 
instandsetzen, dann mögen sie von der Bildfläche 
verschwinden. 
(Zuruf bei der Wirtschaftspartei: Wir geben 
sie Ihnen!) 
Wir fordern, daß die Hausbesitzer, die ihren 
Verpflichtungen nicht nachkommen, entschädi 
gungslos enteignet werden und daß die Verwal 
tung dieser Häuser durch die Stadt unter Kon 
trolle der Mieterräte vorgenommen wird. 
(Beifall bei den Kommunisten.) 
Stadtrat Czeminski: Meine Damen und Herren! 
Bei der Begründung des Antrages hätte Herr Kol 
lege Pfitzner nicht verschweigen dürfen, daß die 
Wohnungs- und Siedlungsdeputation am 6. De 
zember 1930 und der Magistrat am 23. Dezember 
1930 bereits sehr erhebliche Verbesserungen 
in der Hergabe der Hausinstandsetzungsdarlehen 
durchgeführt haben. Noch ein Weiteres möchte ich 
richtigstellen. Herr Kollege Pfitzner hat davon 
gesprochen, daß dankenswerterweise zwei Mil 
lionen zur Erhaltung von Altwohnraum zur Ver 
fügung gestellt wären. Tatsächlich stehen dafür 
6 Millionen zur Verfügung, und zwar sind aus den 
Aufkommen der Hauszinssteuer aus den Jahren 
1927, 1928 und 1929 je zwei Millionen für diesen 
Zweck zur Verfügung gestellt worden. 
Mit Herrn Kollegen Pfitzner bin ich damit 
einverstanden, daß man, um Arbeitsgelegenheiten 
zu schaffen, möglichst viel Reparaturen machen 
muß, denn gerade bei Reparaturarbeiten ist es 
möglich, sehr viel Arbeitskräfte unterzubringen, 
während verhältnismäßig wenig Materialkosten 
entstehen. Dieser Tatsache hat aber die Wohnungs 
und Siedlungsdeputation, wie ich bereits erwähnte, 
am 6. Dezember Rechnung getragen, und zwar in 
folgender Weise: Bisher war bei einer Beleihung 
von 1000 bis 5000 “Ml vorgeschrieben, daß die Vor 
belastung nicht höher als 25% sein durfte. Die 
Wohnungs- und Siedlungsdeputation und der Ma 
gistrat haben diese Summe auf 35% erhöht. Bei 
Darlehen über 5000 Jlsti durfte in der Vorzeit nur 
eine 20%ige Vorbelastung vorhanden sein. Auch 
hier hat die Wohnungs- und Siedlungsdeputation 
den Betrag auf 30% heraufgesetzt. Sie sehen also, 
daß hier eine 50%ige Vorbelastungserhöhung, 
während in dem anderen Fall eine fast 30%ige 
Erhöhung eingetreten ist. Außerdem war die 
Rückzahlungsfrist in den früheren Jahren auf drei 
Jahre festgesetzt; in den neuen Richtlinien hat die 
Wohnungs- und Siedlungsdeputation festgesetzt, 
daß die Rückzahlung in fünf Jahren zu erfolgen 
hat und daß nicht mehr als 6% der Friedensmiete 
als Rückzahlung pro Jahr gefordert werden soll. 
Das, was Herr Kollege Pfitzner verlangt, daß man 
bis auf 50% Vorbelastung bei diesen Hausinstand 
setzungsdarlehen gehen soll, würde allerdings mit 
anderen Worten bedeuten, daß in 99 von 100 Fällen 
die Gelder glatt verlorengingen. 
(Widerspruch bei der Wirtschaftspartei.) 
Ich bitte, daran zu denken, daß diese Hausinstand 
setzungsdarlehen meistens von Besitzern von sehr 
weit heruntergewirtschafteten Häusern in An 
spruch genommen werden, und wenn Sie 50% heute 
als Wert der Häuser annehmen,, so wird es eben 
kaum möglich sein, von einem gut erhaltenen 
Hause heute noch einen Erlös in Höhe von 50% zu 
bekommen. Wir müßten dann Gefahr laufen, daß 
diese Mittel in den allermeisten Fällen verloren 
gehen würden, und da diese Mittel aus Hauszins 
steuermitteln hergegeben werden, müssen wir alle 
Sorgfalt darauf verwenden, daß diese Mittel nicht 
verloren, sondern wieder zurückgehen. Ich brauche 
nicht zu verschweigen, daß uns aus den Jahren 
1924 und 1925 erhebliche Beträge verlorengegangen 
sind, so daß sie niedergeschlagen werden mußten. 
(Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) 
Außerdem wird in dem Antrage verlangt, daß der 
Zinssatz auf 2% herabgesetzt wird. Meine Damen 
und Herren, wenn in dieser Zeit der Geldknappheit 
ein Zinssatz von 4% erhoben wird, so, glaube ich, 
wird jeder Hausbesitzer damit einverstanden sein 
können, denn dabei erspart er mindestens das 
Anderthalbfache von dem an Zinsen, was er ander 
wärts zahlen müßte, wenn er überhaupt noch die 
Möglichkeit hätte, ein Darlehn zu bekommen.
	        

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