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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1930 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1930 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Erscheinungsverlauf:
1874-1933
Fußnote:
1921,Nov. - 1924,1.Sept. nicht ersch.; später ohne Zählung
ZDB-ID:
2859774-6 ZDB
Spätere Titel:
Stenographische Berichte über die Sitzungen des Stadtgemeindeausschusses und der ständigen, endgültig beschließenden Ausschüsse der Stadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 757 Verwaltungsorganisation: Allgemeines
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1930
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2016
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Kommunalwissenschaften:
Kws 579 Soziale Infrastruktur: Sonstiges
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-8614549
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Parl 53:St Ber. -57.1930
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Verwaltung. Politik
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Sitzung 45, 18. Dezember 1930

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1930 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordnetenversammlung im Jahre 1930
  • Sitzung 1, 7. Januar 1930
  • Sitzung 2, 9. Januar 1930
  • Sitzung 3, 16. Januar 1930
  • Sitzung 4, 23. Januar 1930
  • Sitzung 5, 28. Januar 1930
  • Sitzung 6, 30. Januar 1930
  • Sitzung 7, 6. Februar 1930
  • Sitzung 8, 13. Februar 1930
  • Sitzung 9, 20. Februar 1930
  • Sitzung 10, 27. Februar 1930
  • Sitzung 11, 4. März 1930
  • Sitzung 12, 6. März 1930
  • Sitzung 13, 11. März 1930
  • Sitzung 14, 18. März 1930
  • Sitzung 15, 27. März 1930
  • Sitzung 16, 3. April 1930
  • Sitzung 17, 10. April 1930
  • Sitzung 18, 29. April 1930
  • Sitzung 19, 8. Mai 1930
  • Sitzung 20, 15. Mai 1930
  • Sitzung 21, 22. Mai 1930
  • Sitzung 22, 3. Juni 1930
  • Sitzung 23, 23. Juni 1930
  • Sitzung 24, 24. Juni 1930
  • Sitzung 25, 25. Juni 1930
  • Sitzung 26, 26. Juni 1930
  • Sitzung 27, 27. Juni 1930
  • Sitzung 28, 1. Juli 1930
  • Sitzung 29, 5. August 1930
  • Sitzung 30, 16. September 1930
  • Sitzung 31, 18. September 1930
  • Sitzung 32, 23. September 1930
  • Sitzung 33, 2. Oktober 1930
  • Sitzung 34, 7. Oktober 1930
  • Sitzung 35, 9. Oktober 1930
  • Sitzung 36, 16. Oktober 1930
  • Sitzung 37, 23. Oktober 1930
  • Sitzung 38, 30. Oktober 1930
  • Sitzung 39, 6. November 1930
  • Sitzung 40, 13. November 1930
  • Sitzung 41, 20. November 1930
  • Sitzung 42, 27. November 1930
  • Sitzung 43, 4. Dezember 1930
  • Sitzung 44, 11. Dezember 1930
  • Sitzung 45, 18. Dezember 1930

Volltext

1290 
Sitzung am 18. Dezember 1930. 
Ferner mache ich gemäß § 27 Abs. 8 der Geschäfts 
ordnung darauf aufmerksam, daß zu Nr. 25 der 
Tagesordnung — Drucks. 1008 —, betr. Erhöhung 
der Biersteuer, folgende Eingaben eingegangen 
sind: 
1. vom Verein Groß-Berliner Jungbierverleger 
E. V., 
2. vom Verein der Brauereien Berlins und der 
Umgegend, 
3. 21 Telegramme verschiedener Gastwirte 
vereinigungen, 
Die Eingaben liegen in der Mappe aus. 
Wir haben uns zunächst mit einer Dring 
lichkeitsvorlage des Magistrats zur Be 
schlußfassung zu beschäftigen. Sie betrifft 
die Neufassung des Ortsgesetzes über die 
Bildung des Stadtausschusses der Stadt 
gemeinde Berlin. 
Der Ältestenausschuß schlägt Ihnen vor, die 
Dringlichkeit anzuerkennen und sie sofort durch 
Abstimmung zu erledigen. Widerspruch dagegen 
wird nicht erhoben. Dann ist die Dringlichkeit an 
erkannt. Ich bitte diejenigen Mitglieder der Ver 
sammlung, die diese Vorlage annehmen wollen, 
eine Hand zu erheben. 
(Geschieht.) 
Mit großer Mehrheit beschlossen. 
Nun Dringlichkeitsanträge. 
Zunächst ein Dringlichkeitsantrag der Deutsch 
nationalen Fraktion: 
„Die Einstellungs-, Besoldungs- und Beförde 
rungsvorschriften in der Berliner Feuerwehr, 
geschaffen in einer Zeit, in der nur Zivilanwärter 
eingestellt wurden, bedürfen nach erfolgter Ein 
stellung von Versorgungsanwärtern einer ent 
sprechenden Ausgestaltung. 
Wir beantragen daher: 
Die Stadtverordnetenversammlung wolle be 
schließen: 
a) Die Beförderung von Versorgungsanwärtern 
zu Oberfeuerwehrmännern geschieht nach 
Erlangung einer Qualifikation auf der Grund 
lage des Besoldungsdienstalters; 
b) Meldungen zur Teilnahme an einem Brand 
meisterlehrgang sind von Versorgungs 
anwärtern, wenn sie sich dazu eignen und die 
Qualifikation erlangt haben, bei Beginn ihres 
dritten Dienstjahres entgegenzunehmen; sie 
sind nach Absolvierung einer 5 jährigen 
Karenzzeit dem nächstfolgenden Brand 
meisterlehrgang zuzuteilen.“ 
Der Ältestenausschuß schlägt Ihnen vor, die 
Dringlichkeit anzuerkennen und diesen Antrag 
ohne Beratung dem Beamtenausschuß zu über 
weisen. 
Ich frage zunächst, ob die Dringlichkeit an 
erkannt wird. — Widerspruch erfolgt nicht. Ich 
kann dann wohl ohne Abstimmung annehmen, daß 
Sie mit der Überweisung an den Beamtenausschuß 
einverstanden sind. — Widerspruch erfolgt auch 
hier nicht. Ich stelle Ihre Zustimmung fest. 
Dann ein Dringlichkeitsantrag der Kommuni 
stischen Fraktion: 
„Auf Anweisung des Magistrats sollen ab 
15. Dezember 1930 in allen Krankenhäusern, 
Hospitälern, Kinder- und Mütterheimen die Ver 
pflegungssätze um 10 Pfennig pro Patient herab 
gesetzt werden. 
Diese neue Sparverfügung des Magistrats ist 
ein weiterer Angriff auf die Gesundheit der 
werktätigen Bevölkerung. 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt 
daher: 
Der Magistrat wird aufgefordert, die Ver 
fügung Fin. III/7 vom 9. 12. 1930 sofort auf 
zuheben.“ 
Der Ältestenausschuß schlägt Ihnen vor, die 
Dringlichkeit des Antrages anzuerkennen und ihn 
ohne Beratung dem Haushaltsausschuß zu über 
weisen. 
Ich frage zunächst, ob die Dringlichkeit an 
erkannt wird. — Das ist der Fall. Widerspruch 
erfolgt nicht. Dann nehme ich an, daß Sie mit der 
Überweisung an den Haushaltsausschuß ein 
verstanden sind. 
Ein weiterer Dringlichkeitsantrag Flatau u 
Genossen: 
„Der Magistrat wird ersucht, mit größt 
möglicher Beschleunigung der Stadtverordneten 
versammlung bekanntzugeben, 
1. in welchem Umfange die Erträgnisse und 
Eingänge der Getränkesteuer den früheren 
Schätzungen entsprechen, 
2. ob Voraussetzungen geschaffen sind, die die 
restlose Ablieferung der von den Gästen er 
hobenen Steuerbeträge an die Steuerkassen 
garantieren, 
3. ob der tatsächliche Ertrag der Getränke 
steuer den Einziehungs- und sonstigen Kosten 
entspricht.“ 
Der Ältestenausschuß schlägt Ihnen vor, die 
Dringlichkeit anzuerkennen und den Antrag sofort 
durch Abstimmung zu erledigen. 
Ich frage zunächst, ob die Dringlichkeit an 
erkannt wird. Widerspruch dagegen erfolgt nicht. 
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer für 
diesen Dringlichkeitsantrag Flatau u. Gen. ist, den 
bitte ich, eine Hand zu erheben. 
(Geschieht.) 
Mit großer Mehrheit angenommen. 
Dann ein zweiter Dringlichkeitsantrag Flatau 
u. Gen.: 
„Die Stadtverordnetenversammlungbeschließt: 
Der Magistrat wird ersucht, die Berliner Stadt 
güter G. m. b. H. zu veranlassen, die auf den 
städtischen Gütern gewonnenen Kartoffeln direkt 
in den städtischen Markthallen zum Erzeuger 
preis (zuzüglich Transportkosten) an alle arbeits 
losen Familienväter zu verkaufen, die sich durch 
die Stempelkarte und einen den Familienstand 
bescheinigenden behördlichen Ausweis als 
solche legitimieren.“ 
Der Ältestenausschuß schlägt Ihnen vor, die 
Dringlichkeit anzuerkennen und den Antrag heute 
im Laufe der Sitzung zu verhandeln. 
Ich frage zunächst, ob die Dringlichkeit an 
erkannt wird. Im Ältestenausschuß ist die Dring 
lichkeit anerkannt worden. — Es erfolgt kein 
Widerspruch. Dann wird der Antrag im Laufe der 
Sitzung erledigt. 
Nun noch ein Dringlichkeitsantrag der Wirt 
schaftspartei: 
„Durch die Maßnahmen der Polizeibehörde, 
die jetzt plötzlich derart eingreift, daß Last 
züge, die mehr als 5 t haben, die Überladung 
sofort abladen müssen, entstehen den Betroffe 
nen große wirtschaftliche Schäden, da die 
Kraftfahrzeuge für höhere Ladegewichte ge 
schaffen sind, als die später geschaffenen Vor 
schriften zulassen.
	        

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