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Adreßbuch von Groß-Lichterfelde und Lankwitz (Public Domain) Ausgabe 16.1912 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Adreßbuch von Groß-Lichterfelde und Lankwitz (Public Domain) Ausgabe 16.1912 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Adreßbuch von Groß-Lichterfelde und Lankwitz
Erschienen:
Groß-Lichterfelde: J. Unverdorben 1912
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Erscheinungsverlauf:
8. Jahrgang (1904); 11. Jahrgang (1907); 15. Jahrgang (1911) ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2978057-3 ZDB
Frühere Titel:
Adreßbuch von Groß-Lichterfelde, Lankwitz, Teltow mit Seehof
Spätere Titel:
Adreßbuch von Berlin-Lichterfelde und Lankwitz
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1912
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15475112
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Zs 140
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse

Kapitel

Titel:
Groß-Lichterfelde

Kapitel

Titel:
II. [Ortsstatut], Steuerordnungen und Polizeiverordnungen

Schnellzugriff

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  • Adreßbuch von Groß-Lichterfelde und Lankwitz (Public Domain)
  • Ausgabe 16.1912 (Public Domain)
  • Einband
  • Werbung
  • Titelblatt
  • Landesarchiv Berlin
  • Inhaltsverzeichnis
  • Groß-Lichterfelde
  • I. Oeffentliche Einrichtungen
  • II. [Ortsstatut], Steuerordnungen und Polizeiverordnungen
  • III. Alphabetisches Verzeichnis der Einwohner
  • IV. Verzeichnis der Straßen und Häuser
  • V. Verzeichnis der selbständigen Gewerbetreibenden
  • Lankwitz
  • Verzeichnis der Inserenten
  • Werbung
  • Taschen-Fahrplan vom 1. Mai 1912 ab
  • Werbung
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

IJ. 
Ortsstaute, Steuerordnungen und 
Polizeiverordnungen. 
Ortspolizeiverordnung 
üher das Halten von Hunden. 
Auf Grund der 88 5 und ö des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 
11. März 1850 und des 862 der Kreisordnung vom 13. Dezenmber 1872, 19. März 
18801 wird unter Zustimmung der Gemeindevertretung für den Umfang des 
Anits- und Gemeindebezirks Groß-Lichterfelde die folgende Polizeiverordnung 
erlassen. 
8h. Hunde, die sich an öffentlichen Orten befinden, müssen — sofern 
iie nicht eine gültige Steuermarke tragen — mit einer von der zuständigen 
Polizeibehörde ausgegebenen, am Halse oder Maulkorb sichtbar zu tragenden 
Erkennungsmarke versehen sein. 
Ausgenommen sind angespannte Ziehhunde oder Hunde, die sich auf 
Zand- oder Wasserfahrzeugen befinden, sowie Hunde, die noch an der 
Mutter saugen. 
» 2. Bissige Hunde sowie solche, bezüglich deren es in Einzelfällen 
durch Verfügung der zuständigen Polizeibebörde angeordnet ist, müssen, fofern 
iie sich an öffentlichen Orten befinden, mit einem Maulkforb versehen sein. 
Dieser muß so eingerichtet und befestigt sein, daß er das Beißen verhindert 
obne das Saufen unmöglich zu machen, auch ist die Polizeibehörde berechtigt, 
in Einzelfällen das Führen von Hunden an der Leine anzuordnen. 
83. Es iit verboten,. Hunde außerhalb eingefiriedigter Grunditücke 
oaAme Aufsicht frei umberlauien zu lassen. In oder an öfientlichen Schmuck— 
anlogen ist die Aufsicht dergestalt auszuüben, daß die Hunde die Anlagen 
nicht betreten. 
Unter Anfiicht im Sinne dieser Verardnung befindet sich ein Hund, 
solange er in Beolei eeee 6fige Gewalt über 
ihn hat und bebäht. 
Auf den Wegen in den gärtueischen Milagen am Testowkanal sind 
die Hunde an einer etiwa onaen Bine »i nhren. 
ð 4. Hunde, die sich außerhalheder sen ichen, dem DTurchgangsverkehr 
dienenden Straßen in der ireien Feldmars soweit sie für die Jagdausübung 
in Betracht kommt, befinden, w»isen entweder an der Leine geführt oder 
anderweit dergestalt jestgemacht sein. daßz ie nicht irer umherlaufen können. 
8 5. Die Vorschriiten der 88 2 und 4 finden keine Anuwendung auf 
die Hunde der Jagdberechtigten während der Ausübung der Jaad. 
86. Hunde müssen auf den Grundstücken so gehalten werden, daß sie 
nicht durch unnötiges Bellen die Rube östören. 
111. 
Tapeten-Musterlager auswärtiger Fabriken, jede Quantität zum Engros-Preis 
Versand frei Haus. Bei Verarbeitung bitligste Berechnung. j 
Großß-Lichterfelde -Ost. Kranoldplatz I, Fernspr. 38524. Ern. Matthias
	        

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