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Adreßbuch von Groß-Lichterfelde und Lankwitz (Public Domain) Ausgabe 13.1909 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Adreßbuch von Groß-Lichterfelde und Lankwitz (Public Domain) Ausgabe 13.1909 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Adreßbuch von Groß-Lichterfelde und Lankwitz
Erschienen:
Groß-Lichterfelde: J. Unverdorben 1912
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Erscheinungsverlauf:
8. Jahrgang (1904); 11. Jahrgang (1907); 15. Jahrgang (1911) ; mehr nicht digitalisiert
ZDB-ID:
2978057-3 ZDB
Frühere Titel:
Adreßbuch von Groß-Lichterfelde, Lankwitz, Teltow mit Seehof
Spätere Titel:
Adreßbuch von Berlin-Lichterfelde und Lankwitz
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1909
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15475120
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Zs 140
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse

Kapitel

Titel:
Groß-Lichterfelde

Kapitel

Titel:
II. Ortsstatute, Steuerordnungen und Polizeiverordnungen

Schnellzugriff

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  • Adreßbuch von Groß-Lichterfelde und Lankwitz (Public Domain)
  • Ausgabe 13.1909 (Public Domain)
  • Einband
  • Werbung
  • Titelblatt
  • Landesarchiv Berlin
  • Werbung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Groß-Lichterfelde
  • I. Oeffentliche Einrichtungen. Behörden, Schulen, Vereine u.s.w.
  • II. Ortsstatute, Steuerordnungen und Polizeiverordnungen
  • III. Alphabetisches Verzeichnis der Einwohner mit Angabe des Standes und der Wohnungen
  • IV. Verzeichnis der Straßen und Häuser mit Angabe der Eigentümer und Mieter sowie der Querstraßen etc.
  • V. Verzeichnis der selbständigen Gewerbetreibenden
  • Lankwitz
  • Werbung
  • Verzeichnis der Inserenten
  • Straßenplan von Groß-Lichterfelde-Lankwitz
  • Werbung
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

II. 
Ortsstatute, Steuerordnungen und 
Polizeiverordnungen. 
Ortsstatut 
betreffend die Beschäftigung von Zivilanwärtern im Bureau- und Kassendienste 
der Gemeinde Groß—-Lichterfelde. 
Auf Grund des 5 6 der Landgemeindeordnung in Verbindung mit dem 8 18 
des Gesetzes vom 830. Juli 1899 betreffend die Anstellung und Versorgung der Kommunal-⸗ 
beamten sowie des Beschlusses der GemeindeVertretung vom 10. Februar 1908 wird für 
die Gemeinde Groß—-Lichterfelde folgendes Ortsstatut erlassen. 
8 1. Als Zipilanwärter für den Bureau- und Kassendienst der Gemeinde Groß⸗ 
Lichterfelde werden in der Regel nur solche Personen zugelassen, welche in der hiesigen 
Verwaltung als Supernumerare ausgebildet worden sind. 
Zivilanwärter, welche sich bei andern Behörden bewährt haben, können als 
Bureau⸗ oder Kafssenbeamte einberufen werden, wenn sie den Bedingungen a—d des 
z2 entsprechen. 
8'2. Die als Supernumerare Auzunehmenden dürfen das 24. Lebensjahr nicht 
überschritten haben und müffen 
a) mindefstens diejenige Schulbildung besitzen, welche zum einjährig-freiwilligen 
Militärdienste berechtigt, 
eine gute Handschrift haben, 
c) körperlich und geistig befähigt sein, den Dienstpflichten zu genügen, 
H sich sittlich vorwurfsfrei geführt haben, 
29 in der Lage sein, sich währead dreier Jahre standesgemäß zu erhalten. 
ð 3. Ueber Gesuche um Annahme als Supernumerar entscheidet der Gemeinde— 
vorsteher. Den Gesuchen sind die nach 82 erforderlichen Nachweise, ein selbstgeschriebenen 
Lebenslauf und ein Ausweis über die Militärverhältnisse beizufügen. 
ð8 4. Die Ausbildung der Supernumerare hat sich auf den Kanzlei-, Registratur- 
Kalkulatur-, Kassen- und Expeditionsdienst zu erstrecken. Es ist darauf Bedacht zu 
nehmen, daß die Supernumerare möglichst in allen Hauptzweigen der Verwaltung 
beschäftigt werden und daß sie sich dabei mit den einschlägigen Gesetzen und Bestimmungen 
oertraut machen. 
Die Beschäftigung in einer Abteilung dauert etwa drei Monate, in der Kanzlei 
sedoch nur einen Monat. Während der Ausbildung in der Reagistratur sind auch 
Uebungen in Aktenheften vorzunehmen. 
Die Ausbildung ist von den Leitern der Bureaus und Kassen zu überwachen. 
Beim Aufhören der Beschäftigung in einer Abteilung hat der Supernumerar den 
wang seiner Ausbildung in dieser Abteilung insbesondere die Art seiner praktischen und 
111 
Decoratlions-, Sehrift- u. Anstricharheiten 
Voranschlãge bereitwilligsi. 
Erh. Tatthias
	        

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