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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1896 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Inhaltsverzeichnis: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1896 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1896
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12022433
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 11 (151-168), 22. Februar 1896

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1896 (Public Domain)
  • No. 1 (1-14), 18. Dezember 1895
  • No. 2 (18-26), 4. Januar 1896
  • No. 3 (30-43), 11. Januar 1896
  • No. 4 (49-66), 25. Januar 1896
  • No. 5 (74-85), 1. Februar 1896
  • No. 6 (91), 4. Februar 1896
  • No. 7 (92-101), 8. Februar 1896
  • No. 8 (131-145), 15. Februar 1896
  • No. 9 (149), 21. Februar 1896
  • No. 10 (150), 22. Februar 1896
  • No. 11 (151-168), 22. Februar 1896
  • No. 12 (172-189), 29. Februar 1896
  • No. 13 (191), 7. März 1896
  • No. 14 (192-210), 7. März 1896
  • No. 15 (214-215), 9. März 1896
  • No. 16 (216), 14. März 1896
  • No. 17 (217-227), 14. März 1896
  • No. 18 (265), 21. März 1896
  • No. 19 (266-273), 21. März 1896
  • No. 20 (278-279), 23. März 1896
  • No. 21 (280), 24. März 1896
  • No. 22 (281), 27. März 1896
  • No. 23 (282), 28. März 1896
  • No. 24 (283-293), 4. April 1896
  • No. 25 (299-306), 11. April 1896
  • No. 26 (310-321), 18. April 1896
  • No. 27 (329-345), 25. April 1896
  • No. 28 (347-352), 2. Mai 1896
  • No. 29 (354-356), 9. Mai 1896
  • No. 30 (362-379), 16. Mai 1896
  • No. 31 (381), 20. Mai 1896
  • No. 32 (382-389), 23. Mai 1896
  • No. 33 (423-433), 30. Mai 1896
  • No. 34 (440-455), 6. Juni 1896
  • No. 35 (458), 9. Juni 1896
  • No. 36 (458-490), 13. Juni 1896
  • No. 36 (491-494), 13. Juni 1896
  • No. 37 (495-520), 20. Juni 1896
  • No. 38 (540), 22. Juni 1896
  • No. 39 (543), 29. August 1896
  • No. 40 (544-595), 29. August 1896
  • No. 41 (605-617), 5. September 1896
  • No. 42 (618-625), 12. September 1896
  • No. 43 (675-688), 19. September 1896
  • No. 44 (692-708), 26. September 1896
  • No. 45 (712-724), 3. Oktober 1896
  • No. 46 (732-739), 10. Oktober 1896
  • No. 47 (742-758), 17. Oktober 1896
  • No. 48 (761-772), 24. Oktober 1896
  • No. 49 (776), 28. Oktober 1896
  • No. 50 (777-789), 31. Oktober 1896
  • No. 51 (790), 31. Oktober 1896
  • No. 52 (791-801), 7. November 1896
  • No. 53 (805), 7. November 1896
  • No. 54 (806-825), 14. November 1896
  • No. 55 (829-834), 21. November 1896
  • No. 56 (865-877), 28. November 1896
  • No. 57 (880-896), 5. Dezember 1896
  • No. 58 (905-930), 12. Dezember 1896
  • No. 59 (953-967), 24. Dezember 1896

Volltext

JOB 
für ein Kalb 0,io Ji 
für einen Hannnel 0,io 
für eine Ziege ■ . . . . . 0,o6 
Die erforderliche Anzahl von Druckexemplaren der Etatsentwürfe 
ist beigefügt. 
Berlin, den 15. Februar 18%. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
15V. Vorlage (J.-Nr. 1567 R. B. 95) — zur Beschlußfassung 
betreffend die Festsetzung des Etats für die Hauptkaffe 
der städtischen Werke für 1. April 189« »7. 
Der Versammlung übersenden wir in der Anlage den Etat für 
die Hauptkasse der städtischen Werke für 1. April 1896/97 in der er 
forderlichen Anzahl von Druck-Eremplaren mit dem Ersuchen, 
den Etat festzusetzen. 
Berlin, den 20. Februar 1896. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
158. Vorlage (J.-Nr. 177 R. C. 96) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die kostenlose Ueberlaffung des Festsaales 
im Berlinischen Rathhause an den Berliner Verein für 
häusliche (Gesundheitspflege. 
Der Vorstand des Berliner Vereins für häusliche Gesundheits 
pflege hat bei uns um Ueberlaffung des Festsaales im Berlinischen 
Rathhause für den Nachmittag des 29. Februar er. (Sonnabend) 
behufs Abhaltung einer General-Versammlung gleichwie im März 1892 
gebeten. 
Auch i» diesem Jahre hat die Allerhöchste Prolektorin des Vereins, 
die Kaiserin und Königin Friedrich, die Absicht, dieser General-Bei' 
sammlung beizuwohnen. 
Wie aus der unserer Vorlage voni 12. März 1892 beigefügten 
Abschrift des bezüglichen Gesuchs jenes Vereins hervorgeht, hat sich 
dieser zur Aufgabe gemacht, die ärmeren Klassen unserer Bevölkerung 
in ihren Wohnungen in gesundheitlicher Hinsicht und in Krankheits 
fällen zu unterstützen, besonders auch arme, kranke Kinder zur Wieder 
erlangung oder Kräftigung ihrer angegriffenen Gesundheit in Sommer 
pflege (Sool-, See- und Stahlbäder, Ferienkolonien) zu entsenden 
oder ihnen Stärkungsmittel zu verabreichen. Da die Mitglieder der 
Lokalkomitös der Ferien-Kolonien nach Hunderten zählen, wollen 
wir im Hinblick auf die wohlthätigen und gemeinnützigen Zwecke 
des Vereins die kostenlose Ueberlaffung des Saales bewilligen und 
ersuchen um folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung erklärt sich mit der kostenlosen Ueber 
lassung des Fcstsaales im Berlinischen Rathhause für Sonn 
abend, den 29. Februar er., Nachmittags, an den Berliner 
Verein für häusliche Gesundheitspflege einverstanden. 
Wegen Kürze der Zeit ersuchen wir um Beschlußfassung in 
nächster Sitzung. 
Berlin, den 21. Februar 18%. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
An 
die Stadtverordneteu-Versammlung. 
Hier. 
159. Vorlage (J.-Nr. 146 11. 11. 96) zur Beschlußfassung 
—, betreffend die Ablösung des auf den städtischen, zu 
Treptow längs der Ringbahn belogenen (Grundstücken 
Umgebungen im Teltow'schcn Kreise, Band 5 
Nr. 343 und Band V Nr. 32« hastende» fiska 
tischen Wegerechts. 
Im Jahre 1874 wurde bei Gelegenheit der Einrichtung der Ring- 
bahnstation Treptow dem Eisenbahnfiskus von Seilen der Stadt 
gemeinde behufs Herstellung eines Verbindungsiveges zwischen der 
Spree und der Treptower Chaussee mit einem Zugänge zum Bahn 
hof Treptow eine Fläche des städtischen Parkes von 6 ar 3 qm, ver 
zeichnet im Grundbuch von den Umgebungen im Teltow'schen Kreise 
Band 3 Nr. 343, freigelegt und dem Eisenbahnfiskus zum Zwecke 
der Anlegung jenes Weges zur Verfügung gestellt. (Vergl. Beschluß 
der Stadtverordneteu-Versammlung vom 25. Juni 1874 — Proto 
koll Nr. 30). 
Die Stadtgemeinde behielt das Eigenthum an dieser Wegestäche. 
Es wurde das eingeräumte Wegcrecht bei dem vorbczeichneten Folium 
zu Gunsten des Fiskus in folgender Fassung in Abtheilung I I. unter 
Nr. 1 eingetragen: 
„Die Verpflichtung, das 608 qm große Terrain A. B. 0. D. 
des von Briescn'schen Planes vom 7. November 1874 
fortan ohne Entgelt unbebaut zu taffen und zu gestatten, 
daß dasselbe von Jedermann als Zugangsweg zur Station 
Treptoiv der Berliner Verbindungsbahn benutzt wird, ein 
getragen am 21. Januar 1876." 
Ein gleiches Recht räumte die damalige Besitzerin des benach 
bancn Grundstückes, vcrzeickmet im Grundbuch von den Umgebungen 
des Teltow'schcn Kreises, Band 7 Nr. 320. Frau Rittergutsbesitzer 
Jordan, ein, indem sie eine 1847 qm große Fläche ihres Grund 
stücks zur Anlage jenes Weges zur Verfügung stellte und diese Wege 
berechtigung bei ihrem Grundstück in Abtheilung II. Nr. 1 für den 
Eisenbahnfiskus eintragen ließ. Diese Eintragung hat folgenden 
Wortlaut: 
„Besitzer dieses Grundstücks ist verpflichtet, eine im Situa 
tionsplane des Kataster-KontrolcurS Pohl vom 25. Sep 
tember 1876 mit abcdef umschriebene und zum Zu 
ftihrweg zur Dampfschiffstation bestimmte Parzelle von 18 ar 
41 qm unbebaut zu lassen und zu gestatten, daß dieselbe 
von Jedermann als Zugangsweg zur Haltestation Treptow 
der hiesigen Verbindungsbahn und der dortigen Dampf 
schiffstalion benutzt werde, eingetragen am 29. Oktober 1875." 
Mii diesem Wegcrcchl belastet, erwarb die Stadt im Jahre 1890 
das Jordan'sche Grundstück zum Zwecke der Einrichtung des 
jetzigen Steindepotplatzes. 
Bei Gelegenheit der Zustimmung zu diesem Ankauf gab die 
Stadtverordneteu-Versammlung in ihreni Beschlusse vom 16. Januar 
1890 — Protokoll Nr. 12 — uns anheim, Schritte zur Beseitigung 
der angegebenen Wegclast zu thun. 
Als wir nun neuerdings mit dem Eisenbahnfiskus wegen Ueber 
lassung von Terrain dieser Grundstücke zur Verbreiterung des Bahn 
Hofes in Unterhandlung traten, fand sich Anlaß, die Beseitigung des 
Wegerechts der Bahuvcrivaltung gegenüber gelten zu machen, und 
zwar mit Rücksicht darauf, daß durch die Verwendung zweier Flüchen 
von rund 215 und 1808 qm, deren Nebereignung an d en Fiskus 
durch die Beschlüsse der Stadtverordneten voni 20. September 1894 
- Protokoll Nr. 28 —. und vom 5. September 1895 - Protokoll 
Nr. 30 — zugestimmt war, zum Bahnbau das Wegcrecht mehr oder 
minder beeinträchtigt worden ist, da es von mm an nur noch auf 
einzelnen unzusammenhängenden Theilen der ursprünglich zum Weg 
hergegebenen Flächen ausgeübt werden kann. Die Bahnverwaltung 
konnte sich jedoch nicht zur Aufgabe des Wegerechts im ganzen Um 
fange verstehen. Sic war geneigt, dasselbe, soiveit es auf dem Grund 
stücke Band 8 Nr. 343 haftet, ganz, soweit es auf dem Grundstücke 
Band 7 Nr. 320 hastet, jedoch nur bezüglich des auf dem beiliegenden 
für die dortigen Akten bestimmten Plane grün schraffirten Terrain 
streifens zur Löschung zu bringen, weil sie im Interesse der Er 
Haltung einer Verbindung des Bahnhofes mit dem Spreeufer zwecks 
Zuganges zu einer etwa anzulegenden Dampferhaltestelle, die auf dem 
Plane grün schraffirte Fläche auch fernerhin als Weg benutzen wollte. 
Sie hat indessen jetzt ihre Bereitwilligkeit erklärt, auch auf diesen 
Zugangsweg zu verzichten, wenn ihr die Möglichkeit gegeben wird, 
durch Herstellung einer Futtermauer längs der Grenze des fiskalischen 
Grundstücks an Stelle der aufzuführenden Böschungen den frag 
liehen Weg auf dem Bahngrundstück anzulegen. Die Kosten einer 
solchen Futtermauer hat sie auf 3100 M veranschlagt. Gegen Er 
stattung dieser Kosten beziv. entsprechende Kürzung des noch zu 
zahlenden Kaufgeldes für die ihr noch zu übereignenden Vcrgrößerungs 
flächen, ist sie bereit, in die Löschung der Wegeservitut auch auf deni 
Grundstück Band 7 Nr. 320 mit Einschluß des grün schraffirten 
Theiles desselben zu willigen. 
Wir erachten dieses Anerbieten für annehmbar und empfehlens 
wert!), tveil durch die Ablösung des Wegerechts klare thatsächliche 
Verhältnisse geschaffen und die beiden Grundbnchblätter bereinigt 
werden. 
Bei einer Kürzung des Kaufgeldes für die jetzt noch zu bezahlende 
Terrainflächc von 1808 qm (um deren Bezahlung handelt es sich nur 
noch: die früher verkauften 215 qm sind schon bezahlt), um die Kosten 
der Futtermauer mit 3100 M würde sich der Kaufpreis der Fläche 
auf 36 160—3 100 M — 38 060 M, mithin statt auf 20 M, wie 
ursprünglich vereinbart, nur auf 18,2« M für das Quadratmeter 
stellen. 
In Uebereinstimmung mit unserer Bauverwaltung ersuchen wir 
die Versammlung, wie folgt zu beschließen: 
Die Versammlung ist daniit einverstanden, daß das Kauf 
gcld für die dem Eisenbahnfiskus nach ihrem Beschluß vom 
5. September v. Js. — Protokoll Nr. 30 zu verkaufenden 
Fläche von zirka 1808 qm um 3100 M ermäßigt wird, 
für den Fall, daß der Fiskus in die Aufhebung und
	        

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