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Der Bär (Public Domain) Ausgabe 18.1892 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Der Bär (Public Domain) Ausgabe 18.1892 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Branchen-Adressbuch für Berlin : Handels-, Gewerbe- und Berufsverzeichnis
Other titles:
BAB Branchen-Adressbuch für Berlin
Publication:
Berlin: Deutscher Adressbuch Verlag 1948
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Dates of Publication:
1. Jahrgang 1946/47; Ergänzungsband 1947/48
ZDB-ID:
2969569-7 ZDB
Previous Title:
Berliner Adreßbuch
Succeeding Title:
Berliner Stadtadressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1949-1970
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1946
Language:
German
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15371781
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 6/11:1946/47
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1949-1970

Chapter

Title:
R

Contents

Table of contents

  • Der Bär (Public Domain)
  • Ausgabe 18.1892 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Nr. 1, 03.10.1891
  • Nr. 2, 10.10.1891
  • Nr. 3, 17.10.1891
  • Nr. 4, 24.10.1891
  • Nr. 5, 31.10.1891
  • Nr. 6, 7.11.1891
  • Nr. 7, 14.11.1891
  • Nr. 8, 21.11.1891
  • Nr. 9, 28.11.1891
  • Nr. 10, 05.12.1891
  • Nr. 11, 12.12.1891
  • Nr. 12, 19.12.1891
  • Nr. 13, 26.12.1891
  • Nr. 14, 2.01.1892
  • Nr. 15, 9.01.1892
  • Nr. 16, 16.01.1892
  • Nr. 17, 23.01.1892
  • Nr. 18, 30.01.1892
  • Nr. 19, 6.02.1892
  • Nr. 20, 13.02.1892
  • Nr. 21, 20.02.1892
  • Nr. 22, 27.02.1892
  • Nr. 23, 5.03.1892
  • Nr. 24, 12.03.1892
  • Nr. 25, 19.03.1892
  • Nr. 26, 26.03.1892
  • Nr. 27, 02.04.1892
  • Nr. 28, 09.04.1892
  • Nr. 29, 16.04.1892
  • Nr. 30, 23.04.1892
  • Nr. 31, 30.04.1892
  • Nr. 32, 07.05.1892
  • Nr. 33, 14.05.1892
  • Nr. 34, 21.05.1892
  • Nr. 35, 28.05.1892
  • Nr. 36, 04.06.1892
  • Nr. 37, 11.06.1892
  • Nr. 38, 18.06.1892
  • Nr. 39, 25.06.1892
  • Nr. 40, 02.07.1892
  • Nr. 41, 09.07.1892
  • Nr. 42, 16.07.1982
  • Nr. 43, 23.07.1892
  • Nr. 44, 30.07.1892
  • Nr. 45, 06.08.1892
  • Nr. 46, 13.08.1892
  • Nr. 47, 20.08.1892
  • Nr. 48, 27.08.1892
  • Nr. 49, 03.09.1892
  • Nr. 50, 10.09.1892
  • Nr. 51, 17.09.1892
  • Nr. 52, 24.09.1892

Full text

391 S 
bemessen. Auf eine weitere Verlängenmg der Bahnsteige soll 
von vornherein bei der Anordnung der Träger Bedacht ge 
nommen werden. 
Wo es die Oertlichkeit zuläßt, soll an jedem Ende jedes 
Bahnsteiges eine 2 m breite Treppe angelegt werden, so daß 
auch der Zugang und Abgang getrennt gehalten melden kann. 
An einem Ende des Bahnsteiges soll der Zugang stattfinden, 
an dem anderen Ende der Abgang. 
Der Fahrkartendienst soll in der Weise geregelt werden, 
daß an einem Absatz der Zugangstreppe ein Beamter die 
Fahrkarten (wie bei der Straßenbahn der Schaffner) vom 
Block verkauft, während an der Abgangstreppe ein Beamter 
(wie bei der bestehenden Stadtbahn) die benutzten Fahrkarten 
abnimmt. 
Die Breite der Bahnsteige ist mit je 3 m bemessen. 
Damit die auf dem Bahnsteig wartenden Fahrgäste nicht durch 
die zu früh geöffneten Thüren des einfahrenden Zuges be 
schädigt werden, und damit der Bahnsteig in seiner ganzen 
Breite von den wartenden Fahrgästen benutzt werden kann, 
sollen die Thüren sämtlicher Wagenabteilungen verriegelt ge 
halten und die Verriegelung vom Führerstande des Zuges 
aus erst nachdem derselbe still steht, ausgelöst werden. Da 
die Wagen keine Trittbretter erhalten sollen, so müssen die 
Bahnsteige derart angelegt werden, daß man mit einem be 
quemen Schritte vom Bahnsteig in die 0,82 m über Schienen 
oberkante liegenden Wagenabteilungen hinübertreten kann, und 
dabei nur eine Stufe von ca. 0,32 m Höhe zu überwinden 
braucht. Die Bahnsteige sind deshalb 0,50 m hoch über 
Schienenoberkante angelegt und bis auf 1,05 va an die Gleis 
mitte vorgeschoben (bei der bestehenden Stadtbahn hat man 
von den nur 0,20 m hohen Bahnsteige in die gleichfalls 
0,86 m hohen Wagen hinein zwei Stufen von je 0,33 m 
Höhe zu ersteigen). 
Die Gesamtbreite der Hallen bei den Haltestellen der 
elektrischen Stadtbahn berechnet sich nach Vorstehendem in der 
Höhe der Bahnsteige auf 11,10 va. In Straßenhöhe bean 
spruchen die Haltestellen nur eine Breite von 6,5 in. 
In Bezug auf die Konstruktion der Viadukte bei der 
beabsichtigten elektrischen Hochbahn muß naturgemäß das Haupt 
augenmerk darauf gerichtet sein, die erforderliche Grundfläche 
in der Breite nach Möglichkeit zu beschränken und nur mit 
thunlichst wenigen Säulen zu verbauen, welche nur einen sehr 
kleiner Querschnitt haben. Durch die Verbauung der Grund 
flächen mit der Hochbahn darf die sonstige Benutzung dieser 
Flächen nicht gänzlich ausgeschlossen, noch auch die Ueb erficht 
behindert werden. Die Einhaltung dieser Vorbedingungen führt 
naturgemäß auf die Anordnung eiserner Viadukte. Infolge der 
geringen Verkehrslasten, welche in Betracht kommen, können 
die Viadukte der elektrischen Stadtbahn derart angeordnet 
werden, daß jedem Gleis nur ein Längsträger entspricht. 
Bei den Viadukten der freien Strecke sind die Längsträger 
unter den Gleisen angeordnet und der Gleisentfernung von 
3,0 m entsprechend in 3.5 m Abstand von einander entworfen. 
In demselben Abstande von einander stehen auch die Säulen, 
welche in Entfernungen von 16,5 m den Trägem als Stützen 
dienen. 
Während also die zweigleisige Hochbahn in Schienenober 
kante noch 6,75 m Breite hat, benötigt dieselbe zu ihrer 
Unterstützung in der Gmndfläche nur eines 3,5-f-0,4 — 3,9 m 
breiten Streifens. Es ist dieser Umstand von der allergrößten 
Bedeutung, weil bei solcher Anordnung sofort die Möglichkeit 
erhellt, die Viadukte der elektrischen Hochbahn selbst auf ver 
hältnismäßig schmale Straßenstreifen (Mittelstreifen u. s. w.) 
oder auf Uferböschungen zu setzen. 
Damit auch die unerläßlichen Stützen der Viadukte nicht 
etwa durch zu großen Umfang für den Verkehr oder den Durch 
blick störend wirken, ist von der üblichen Anordnung: die 
Träger auf den Stützen frei aufzulagern, abgegangen, weil 
dabei die Stützen gerade über dem Boden die größten Ab 
messungen erhalten müßten. Es ist vielniehr der ganze Viadukt, 
nämlich die eigentlichen Träger und ihre Stützen, zu einem 
Ganzen verbunden (ungefähr wie bei einem Tische). Dadurch 
ist die Möglichkeit geboten, den Stützen über dem Boden, wo 
ihr Biegungsmoment auf Null ausläuft, den denkbar geringsten 
Querschnitt (40—55 cm) zu geben. 
Die Hauptträger sind als sogenannte Gerber'sche Träger 
d. h. mit über die Stützen hinausragenden Enden und zwischen 
letzteren eingehängten Zwischenstücken konstruiert. Es wurde 
diese Anordnung getroffen einesteils, um das Gewicht möglichst 
zu vermindern, hauptsächlich aber auch um bei den sehr langen 
eisernen Viadukten die Ausdehnung nach der Längsrichtung in 
folge von Wärmeunterschieden zu ermöglichen. 
In den Rampen zu den größeren Brücken behltfs Ueber- 
setzung der bestehenden Eisenbahnen u. s. w. kommen natürlich 
höhere Viadukte vor, bei welchen selbstverständlich behufs Er 
zielung der erforderlichen Widerstandsfähigkeit gegen Winddruck, 
die vorstehend entwickelte Stützenentfernung von 3,9 m ver 
größert werden muß. 
Die Anordnung der Hauptträger bei den Haltestellen ist 
derjenigen in der freien Strecke entsprechend. Es kommen also 
auch bei den Haltestellen nur zwei Hauptträger zur Anwendung, 
jedoch mit dem Unterschiede, daß dieselben in 6,0 m Abstand 
von einander liegen, also nicht unter den Gleisen, wie auf 
der freien Strecke, sondern außerhalb der Gleise neben den 
letzteren. Die Bahnsteige und die Wände der Halle sind dann 
auf seitlichen Auskragungen dieser Hauptträger aufgebaut. 
Bei der beschriebenen Anordnung kann also auch unter 
den Haltestellen der Verkehr sich frei bewegen, da nicht mehr 
Säulen gestellt sind, als bei den Viadukten der freien Strecke, 
nämlich je zwei in 14,0 m Entfernung. 
Auch bei der Uebersetzung der Querstraßen sind die Haupt 
träger der Hochbahn neben den Gleisen angeordnet. Es ist 
dies geschehen, damit nicht die immerhin größere Höhe der 
Hauptträger für die Höhenlage der Schienenoberkante über die 
Straße maßgebend sei. Wenn die Hauptträger neben dem 
Gleise liegen, können sie über die Schienenoberkante hinaus-, 
ragen, ohne hinderlich zu sein. Die Gleise lagern dann auf 
Querträgern von geringer Höhe (0,45 m), welche zwischen den 
Hauptträgern mit dem Untergurten der letzteren bindig ein 
gehängt sind. 
Diese Anordnung der Träger bei Ueberbrückung der Quer 
straßen ermöglicht es, daß die Höhenlage der Schienen über 
der Straßenoberkante an den Kreuzungsstellen nur 5,0 m zu 
betragen braucht, nämlich 4,4 m lichte Durchfahrtshöhe (wie 
bei den Straßenbrücken der bestehenden Stadtbahn), zuzüglich 
0,45 m Höhe der Querträger und 0,15 m Höhe der Schienen. 
(Fortsetzung folgt.)
	        

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