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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin : Handels-, Gewerbe- und Berufsverzeichnis
Weitere Titel:
BAB Branchen-Adressbuch für Berlin
Erschienen:
Berlin: Deutscher Adressbuch Verlag 1948
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Erscheinungsverlauf:
1. Jahrgang 1946/47; Ergänzungsband 1947/48
ZDB-ID:
2969569-7 ZDB
Frühere Titel:
Berliner Adreßbuch
Spätere Titel:
Berliner Stadtadressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1949-1970
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1946
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15371781
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 6/11:1946/47
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1949-1970

Kapitel

Titel:
Berlin kommt wieder

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1958 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil III, 1954-1958
  • 13. Januar 1958
  • 4. Februar 1958
  • 22. März 1958
  • 5. März 1958
  • 11. März 1958
  • 24. März 1958
  • 14. April 1958
  • 7. Mai 1958
  • 29. Mai 1958
  • 11. Juni 1958
  • 20. Juni 1958
  • 2. Juli 1958
  • 4. Juli 1958
  • 5. August 1958
  • 22. August 1958
  • 22. September 1958
  • 26. September 1958
  • 20. Oktober 1958
  • 27. November 1958
  • 15. Dezember 1958
  • 18. Dezember 1958

Volltext

H1/1958 
Seite 30 
Nr. 18 
83. Auch für Hilfsschüler gilt das Verfahren der Über- gebenenfalls der übrigen Sonderschulen, die von dem 
weisung an die Gewerbliche und hauswirtschaftliche Senator für Jugend und Sport in die Förderungswerk- 
Berufsschule VII, 3 Charlottenburg (Berufsschule für gruppen übernommen werden, besuchen. ebenfalls die 
Hilfsschüler) über die Aufnahmeschulen. für ungelernte Arbeiter zuständigen Berufsschulen, 
soweit sie nicht von der Schule VII, 3, der Berufs- 
IM. Behandlung der V-Schüler schule für Hilfsschüler (vgl. II,3) oder einer anderen 
Fran hut a Charlotte hnerd Sonderschule. zu beschulen sind. 
ür die Einschulung der in arlottenburg wohnenden E a 
V-Schülerinnen gilt wie bisher folgendes: Zum Zwecke der restlosen Erfassung dieser Schüler 
‘ S in den Förderungswerkgruppen ist von den Berufs- 
Wohnsitz Bismarckstraße —_ schulen bis spätestens 15. April jeden Jahres eine Liste 
Kaiserdamm und nördlich dieses in 2facher Ausfertigung über die zur Aufnahme an- 
Straßenzuges ................. Berufsschule VIT, 4 gemeldeten Schüler beim Senator. für Jugend und Sport 
Wohnsitz südlich der Bismarck- — Lajug B 2 — einzureichen. 
straße — Kaiserdamm ......... Berufsschule IX, 3 Die Listen sind klassenweise zu fertigen und wie folgt 
Für Schülerinnen im Arbeitsver- zu unterteilen: 
en tlons dem Wohnsitz 1. Lfd. Nr. 5. zuletzt besuchte Klasse 
A eo ver Urs . 2. Vor- und Zuname der. allgemeinbildenden 
nördlich der Spree .......... Berufsschule IT, 2 e Schule 
südlich der Spree Berufsschule IX, 1 3. Geburtstag u, Jahr Beruf: h 
u A , 4. Wohnung 6. Berufswunsch. 
V-Schülerinnen sowie Schülerinnen in einem Arbeits- 
verhältnis (nicht Lehrverhältnis), die. aus der Ober- 2. Von den Schülern, die am 30. September jeden Jahres 
schule. Technischen oder Wissenschaftlichen Zweiges in die. Förderungswerkgruppen beim: Senator für 
übergehen, besuchen die Berufsschule VII, 6, Berlin Jugend und Sport zu überführen sind, ist von den 
W 15, Joachimstaler Straße 31/32. Sie werden von den Schulen ebenfalls eine Liste in 2facher Ausfertigung 
Aufnahmeschulen dieser Schule überwiesen. Sollten anzufertigen und bis spätestens 20. September dem 
bereits: Schülerlisten an die Berufsschule VII, 6 un- Senator für Jugend und Sport — Lajug B 2 — zu 
mittelbar geschickt worden sein, besteht trotzdem die übersenden (vgl. Nr. 1 letzter Absatz). 
Verpflichtung, Listen an die Aufnahmeschule zu 
senden. Die Schüler haben sich in dieser Schule zu 
melden. 
z a ae x . Übergangs- und Schlußbestimmungen 
Die V-Klasse für kaufmännische Berufe wird an der V BAD8 8 
Kaufm. Berufsfachschule Charlottenburg, VIL,2, ge- 1. Bis zum 3. April jeden neuen Schuljahres melden die 
führt. Ihr können nur Schüler und Schülerinnen zu- Berufs- und Berufsfachschulen die Zahl der ab 1. April 
gewiesen werden, die mindestens die 9. Klasse der voraussichtlich zur Einschulung in Betracht kom- 
OPZ absolviert haben, menden V-Schüler telefonisch an Vbildg II b E 1 
V-Schüler, die Arbeit erhalten, dann aber erneut — (987) 177 — 
arbeitslos werden, verbleiben in den gewerblichen Be- „ Die Rundverfügungen HSchul Nr. 40/1952 und Vbildg II 
rufsschulen, die für die jugendlichen Arbeiter. ohne Nr. 22/1954 werden aufgehoben 
Lehrvertrag zuständig sind, jedoch nur bis zum Ablauf ) " 
des Schulhalbjahres (30. September). Alsdann ist nach 3 Die vorstehende Verfügung tritt mit sofortiger Wir- 
Nr. 2 Abs. 2 der Verfügung vom 9. August 1957 (Dbl IIT kung in Kraft. Soweit bei der zu Beginn des Schul- 
Nr. 68 / Schulrecht S.II B VI 201) — betr. Förderung jahres 1958 nötigen Überführung der Schüler aus den 
der erwerbslosen Abgänger aus allgemeinbildenden allgemeinbildenden Schulen in die berufsbildenden 
Schulen‘ = zu verfahren. Schulen bisher anders verfahren worden ist, verbleibt 
es bei dem bisherigen Verfahren. 
IV. Überführung der V-Schüler 
in die ‘Förderungswerkgruppen Im Auftrage 
1. Die Schulabgänger aus den 7. Klassen der Oberschulen 
aller Zweige sowie die der Grund-, Hilfs- und ge- Fechner 
= _ 
® ° ®° 
Amtliche Mitteilungen 
GeschZ.: Inn III E ? - 0630/1 — Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61 - 
Betr.: Ungültigkeitserklärung von Ausweisen für Vertriebene Betr.: Ungültigkeitserklärung von Schwerbeschädigtenausweisen 
und Flüchtlinge Der am 26. September 1957 vom Bezirksamt Neukölln, Abteilung 
. z . Sozialwesen, ausgestellte Ausweis für Schwerbeschädigte (Aus- 
Die am 10. Februar 1955 vom Bezirksamt Spandau, Abt. Sozial- weis Gruppe B mit Diagonalstreifen Nr. 62260) der Elisabeth 
wesen, ausgestellten Ausweise für Vertriebene und Flüchtlinge © wald, geboren am 8. April 1907, wohnhaft Berlin-Britz, Hanne- 
(Ausweise C Nr. 30008/1199 und 1200) des Günter He dke und mannstraße 24, ist in Verlust geraten und wird.für ungültig er- 
seiner Ehefrau Elfriede, geb. Araskiewicz, werden für ungültig klärt 
erklärt. . 
. . . . Der am 17. Dezember 1957 vom Bezirksamt Neukölln, Abteilung 
Der am 21. April 1955 vom Bezirksamt Steglitz, Abt, Sozialwesen, Sozialwesen, ausgestellte Ausweis für Schwerbeschädigte (AuSs- 
ausgestellte Ausweis C für Vertriebene und Flüchtlinge (Nr. 30 012/ weis Gruppe C mit Diagonalstreifen Nr. 49414) des Alexander 
4404) der Irmgard Stiller, wird für ungültig erklärt, Herzfeldt, geboren am 28. November 1914, wohnhaft Berlin- 
Neukölln, Pflügerstraße 78, ist in Verlust geraten und wird für 
Cab ungültig erklärt. 
Betr.: Ungültigkeitserklärung eines Ausweises EZ 
für Schwerkriegsbeschädigte Betr... Ungültigkeitserklä . Beschein} 
Der am 26. Oi N vom LUST Are Sn Sn EEE Gen EI gehillegesetzen: 
wesen, ausgestellte usweis für Schwerkriegsbeschädigte uS- % } x 
weis Gruppe B Nr. 07 213) des Günter Kupke, geboren 25. April en EEE $ PN Ab De NE Te 1955 vom EEE 
1914, wohnhaft Berlin-Rudow, Flurweg 36, ist in Verlust geraten X Ari 1gg5 In Leipzig, ausgestellte Bescheinigung (Nr. 30 013/0105 
und wird für ungültig erklärt HHG) wird für ungültig erklärt. Der HEinziehungsbescheid ist 
rechtskräftig, 
Schriftieitung: Senatsverwaltung für Inneres - III E 2-, "Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 8705 91 - (95) 4461 - 
Reservelager: Senatsverwaltung für Volksbildung, Berlin-Charlottenburg 2, Messedamm 4—6. Fernruf: 920211 - (987) 391 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Berlin SO 36, Kohlfurter Straße 41—43
	        

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