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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe XLVII.1897 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe XLVII.1897 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Zeitschrift

Sonstige Beteiligte:
Preußen / Technische Bau-Deputation
Architektenverein <Berlin>
Titel:
Zeitschrift für Bauwesen / hrsg. im Preußischen Finanzministerium
Erschienen:
Berlin: Ernst 1931
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Erscheinungsverlauf:
1.1851 - 73.1923; 78.1928 - 81.1931,März
Fußnote:
1851-1852 darin enthalten: Verzeichnis der im Jahre ... im Preußischen Staate auf neue und eigenthümliche Vorrichtungen oder Verfahrungsweisen ertheilten Patente
1851-1857 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten Baubeamten des Staats
1851-1854 darin enthalten: Verzeichnis derjenigen Baumeister des Preußischen Staats, welche nicht im Staatsdienste als Baubeamte angestellt sind
1858-1868 darin enthalten: Verzeichnis der im Staatsdienste angestellten Baubeamten
1869-1871 darin enthalten: Verzeichnis der angestellten preußischen Staats-Baubeamten
1872-1877 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate angestellten Baubeamten
1878-1918 darin enthalten: Verzeichnis der im Preußischen Staate und bei den Behörden des Deutschen Reiches angestellten Baubeamten
ZDB-ID:
2392653-3 ZDB
Spätere Titel:
Zeitschrift für Bauwesen. Ingenieurbauteil
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1897
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2010
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-13632781
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Berliner Zeitungen, Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
H. X-XII

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe XLVII.1897 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • H. I-III
  • H. IV-VI
  • H. VII-IX
  • H. X-XII

Volltext

525 
Fülscher, Der Bau des Kaiser Wilhelm-Canals. 
526 
Von Interesse dürfte noch sein, dafs über die Klappen 
der Schtniedebrücke eine elektrische Bahn mit oberirdischer 
Stromzuführung gehen soll. Ob man Vorkehrungen treffen wird, 
um den über die Brücke gespannten Draht vor jedem Oeffnen 
der Klappen schnell losnehmen und nachher wieder anziehen zu 
können, oder ob man die Wagen mit Accumulatoreo ausstatten 
wird, welche die Drahfcleitung über der Brücke ganz entbehrlich 
machen, steht z. Z. noch nicht fest. Jedenfalls soll von der 
Anordnung ausschwenkbarer Arme oder ähnlicher Hülfsconatruc- 
tionen mit Rücksicht auf ihr unschönes Aussehen bestimmt Ab 
stand genommen weiden. 
Die Bearbeitung der Entwürfe und die Örtliche Bauleitung* 
lag unter der Oberleitung des Herrn Stadtbaurath Naumann in 
den Händen des Unterzeichneten. Die Architektur der Brücke, 
besonders diejenige des Maschinengebäudes, der Candelaber und 
Windhäuschen rührt von Herrn Stadtbauinspector Berner her. 
Richter, Stadtbauinspector. 
Der Bau des Kaiser Wilhelm-Canals. 
Vom Geheimen Baurath Fülscher in Berlin. 
(Mit Abbildungen auf Blatt 69 bis 71 im Atlas,) 
(Fortsetzung.) 
2. Der Bau der Ufer mauern am Binnen- und Vorhafen. 
Hierzu die Abb. 10 bis 13 Bl. 51 u. ö2 und Abb. 1, 2, 3 u. 5 
auf Bl. 69 u. 70- 
Die Entwürfe zu den Ufermauern. Die Ufermauern 
des Binnenhafens sind zusammen rund 550 m, die des Aufsen- 
hafens rund 800 m lang. Während für den Aufsenhafen mit 
seinen grofsen Wasserstandsschwankungen und zeitweilig auch 
starken Wellenbewegungen eine durchgehende Mauer gewählt 
wurde, die durch starke Rückenpfeiler verstärkt ist, sind die 
Mauern des Binnenhafens aus 8 m. breiten, 7,25 m tiefen 
Pfeilern mit dazwischen gespannten Gewölben von gleicher 
Tiefe, 5,83 m Lichtweite und 2 1 /* Stein Stärke gebildet. An 
der dem Hafen zugekehrten Seite tragen die Gewölbe und 
die Pfeiler eine durchgehende Stirnmauer, die ebenso wie die 
Ufermauer am Vorhafen mit Granitplatten von 1,20 m Breite 
und 0,37 m Stärke abgedeckt ist. Für die Gründung der 
Ufermauern sind, wie die Abbildungen ersehen lassen, so 
wohl am Binnen- als am Vorhafen Pfahlroste zur Anwendung 
gekommen. Eine Brunnen- oder Luftdruckgründung war bei 
der tiefen Lage des festen Baugrundes und den bekannten 
Grundwasserverhältnissen der grofsen Kosten wegen aus 
geschlossen. Bei Anwendung von Pfahlrosten. war nach der 
durch die Bohrungen in den Jahren 1888/89 festgestellten 
Beschaffenheit der über dem Sandgrunde lagernden Klei 
schichten anzunehraen, dafs die nöthige Tragfähigkeit schon 
durch eine mäfsige Länge der Pfähle werde erzielt werden 
können und dafs es jedenfalls nicht nöthig sein werde, die 
Pfähle bis in den festen Sandgrund hinein zu treiben. Bei 
der Aufstellung der Entwürfe war zunächst darauf Bedacht 
z\i nehmen, dafs die von dem einzelnen Pfahl aufzunehmende 
Last nicht zu grofs wurde und dafs die Pfähle thunlichst 
gleichmäßig belastet wurden. 
Zu diesem Zwecke sind erstlich die Pfahlroste so hoch 
hinauf geführt worden, dafs die Mauerhöhe sich, im Binnen 
hafen auf 5,3 m, im Vorhafen auf 6,5 m beschränkt und dem 
entsprechend auch das Gewicht der Mauern nur gering ist; 
ferner sind die Pfahlroste im Verhältnis zur Mauerhöhe 
sehr breit — beide auf rund 7 m — angelegt worden. Bei 
dieser grofsen Breite steigt, wie die Querschnitte Abb. 2 
«. 3 BI. 69 u. 70 ersehen lassen, der gewachsene Boden in 
flacher Böschung von der Hafensohle bis an die Ünterkante 
(Alls Rechte Vorbehalten.) 
des Rostbelages hinauf; die hinter dem Rost angebrachte 
Spundwand steht daher unterhalb des Rostbelages ganz in 
gewachsenem Boden und hat also bei dem in ganzer Länge 
durchgehenden Rost der Vorliafenmauer einen Erddruok nicht 
aufzunehraen, bei der Binnenhafenmauer nur in dem Theil, 
der zwischen den Pfeilern und über der Höhe des Rostbelages 
die Bogenfelder abschliefst. Als Schubkraft kommt daher bei 
beiden Mauern nur der Druck der über der hinteren Rost- 
| kante liegenden Hinterfüllungserde zur Wirkung, bei der 
i Mauer am Binnenhafen in. Höhe von rund Gm, bei der im 
Vorhafen von rund 7,5 m. Hiernach stellt sich bei beiden 
Mauern die Schubkraft im Verhältnii's zu dem Gewicht des 
Mauerwerkes und der über dem Rost und dem Mauorwerk 
| lagernden Erdschüttung sehr gering, ungefähr im Verhältnifs 
1:3,5; die daraus sich ergebende Mittelkraft geht fast genau 
durch die Mitte des Rostbelages, sodafs alle Pfähle annährend 
gleich belastet sind. 
Wird das Gewicht von 1 cbm Ziegelmauerwerk zu 
2000 kg, von 1 cbm Hinterfüllungserde zu 1700 kg und der 
Reibungswinkel der Hinterfüllungserde zu 17° angenommen, 
wird ferner angenommen, dafs der Wasserstand im Hafen 
so tief liegt, dafs von dorther ein Gegendruck nicht statt 
findet, dafs aber gleichzeitig auch die Hinterfüllungserde nicht 
überhastet ist, so haben die Rostpfähle bei der Mauer am 
Binnenhafen eine Durchschnittsbelastung von 13,0 t, bei der 
Mauer am Vorhafen von 11,6 t aufzunehmen. Der in Höhe 
der Pfahiköpfe angreifende wagerechte Schub stellt sich bei 
der Mauer am Binnenhafen für die 44 Pfahle eines Pfeiler 
rostes und die drei Schrägpfähle in der Bogenöffuung auf 
148 t, für die 71 Pfähle eines 8 m langen Theiles der Vor- 
hafemnauer auf 214 t. 
Um volle Sicherheit darüber zu gewinnen, dafs die Pfähle 
imstande sein würden, die rechnungsmäßig aufzunehenden 
Belastungen zu tragen, wurden vor dem Beginn der Bau 
ausführung in dieselben Bodenschichten, in welche die Rost 
pfähle der Üfermauör am Binnenhafen einzurammen waren, 
Probepfähle eingeschlagen und versuchsweise belastet. Von 
diesen Pfählen wurden vier mit einer Rammtiefe von 6 m 
gemeinschaftlich belastet; sie wurden mit I, II, III und IV 
bezeichnet und standen auf den Ecken eines Gevierts von 
3 m Seitenlange. Die vier anderen Pfähle (A, S, O und D) 
34*
	        

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