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Deutsche Fischerei-Ausstellung auf der Berliner Gewerbe-Ausstellung 1896 (Public Domain)

Bibliographic data

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Description

Title:
Deutsche Fischerei-Ausstellung auf der Berliner Gewerbe-Ausstellung 1896 : Verzeichniss der ausgestellten Gegenstände mit erläuterndem Text / Deutsche Fischerei-Ausstellung ; Berliner Gewerbe-Ausstellung
Publisher:
Deutsche Fischerei-Ausstellung (1896 : Berlin)
Publication:
Berlin: Verlag von Rudolf Mosse, 1896
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Scope:
168 Seiten
Berlin:
B 865 Wirtschaft. Finanzen: Messen. Ausstellungen. Veranstaltungen
DDC Group:
330 Wirtschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15363452
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 865 GA 1896/8
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Economy, Transport, Infrastructure

Description

Title:
Fischerei-Geschichtliche Abtheilung
Collection:
Economy, Transport, Infrastructure

Description

Title:
Erläuterndes Verzeichniss der ausgestellten Gegenstände
Collection:
Economy, Transport, Infrastructure

Description

Title:
Fischereiausdrücke in der Mark
Collection:
Economy, Transport, Infrastructure

Contents

Table of contents

  • Deutsche Fischerei-Ausstellung auf der Berliner Gewerbe-Ausstellung 1896 (Public Domain)
  • Vorderdeckel
  • Werbung
  • Abbildung: Fischerei, Schifferei etc. (Gruppe XX) auf der Berliner Gewerbe-Ausstellung 1896
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Organisation der Gruppe XX
  • Fischerei-Geschichtliche Abtheilung
  • Einleitung: Geschichtliches über das Fischwesen in der Provinz Brandenburg
  • Erläuterndes Verzeichniss der ausgestellten Gegenstände
  • Gruppe XX. Untergruppe: Binnenfischerei
  • [Verzeichniss der ausgestellten Gegenstände]
  • Gruppe XX. Untergruppe: Seefischerei
  • Vorwort zur Untergruppe Seefischrei
  • [Erläuterndes Verzeichniss der ausgestellten Gegenstände]
  • Ausländische Fahrzeuge und Geräthe
  • Netz-, Tauwerk- und Korkfabriken, Rettungs-, Beleuchtungs- und Bekleidungswesen
  • Fischerei-Produkte
  • Wissenschaftliche Abtheilung
  • Werbung
  • Verzeichniss der Inserenten
  • Werbung
  • Farbkarte

Full text

Deutsche Fischerei-Ausstellung Berlin 189(> 
38 
Quere und hält das ausgeworfene Netz durch Steine so lange unten, bis man dasselbe 
einzuziehen für gut befindet. 
Flottholz, Netzflotten, Netzschwimmer: Leichte Scheiben aus Borke. Espen- oder 
Pappelholz, Kork, bezw. Geflechte aus Rohr, Binsen etc., neuerdings auch hohle Gläser, 
mit denen Theile des Netzes oder der Angel auf der Oberfläche des Wassers gehalten 
werden. An der märkischen Oder schätzt man das polnische Espenholz, „Päppelholt* 
genannt, besonders hierzu. 
Flügelfische: Die Fische, die beim Grossgarnzug seitwärts (an den Flügeln) Vorbei 
gehen und den Kleinfischern in die Hände fällen. 
Flugschnur: Angel mit lebenden Kerfthieren, die man vom Winde treiben lässt, 
besonders beim Florellenfang bei glattem Wasser, wo die künstlichen Fliegen den 
Dienst versagen, verwendet. 
Flunke: Die mit Widerhaken versehene Fischspeer- oder Fischangel-Spitze. 
Garn, Grossgarn: Das grosse sackförmige Netz, dessen zwei Flügel 100 bis 120 Klafter 
lang, 6 Klafter tief sind, von 8 Mann in 2 Kähnen gezogen. Das Stroh-Garn nach der 
Kurmärkischen Fischer-Ordnung von 1690, Art. 15, verboten. 
Garn-Leute: Die Fischerknechte, welche das grosse Garn ziehen. 
Gelege: Die Wasserpflanzen, in welchen die Fische laichen. 
Greuwate oder Scheere: Sackförmiges Netz, mit kleinen Maschen an zwei in Gestalt 
einer offenen Scheere iibereinandergelegten Stangen befestigt, zum Fang von jungen 
Fischen, daher als schädlich im Allgemeinen verboten. „Die Greywahden sollen gar 
nicht, denn vor Unsere Hoff-Küche gebraucht werden.“ Fischer - Ordnung 1690. 
III. Art. 5. 
Grossfischer: Die zur Benutzung des grossen Garns berechtigten eigentlichen oder 
Hauptfischer. 
Grundschnur: Starke, pferdeliaarene Schnur, 30 und mehr Klafter breit, quer 
durch das Wasser gelegt, mit geköderten Haken in je einer halben Elle Abstand ver 
sehen Nachts ausgelegt, Morgens aufgenommen. 
Hamen: Ein tiefes, rundes, an einer starken Gabel mit Bügel, befestigtes Handnetz, 
das auf dem Grunde von einem kräftigen Mann vorwärts gestossen, dann hochgehoben wird. 
Handstein, Führungsstein: Die grossen Netzbeschwerer, welche das Netz beim 
Ziehen in guter Richtung halten; oft von der Form eines Plättbolzens. 
Hefe, Hebe: „Unter die Hefen — Körbe zu stellen, ist jedem Fischer vergönnt.“ 
Fischer-Ordnung 1690. II. Art. 6. 
Hege-Seen, Hege-Wasser: Soviel als Schonrevier. Fischer-Ordn. 1690. III. Art. 18. 
Herrenfische: Für die „Herrschaft“ bestimmte Fische: Lachse, Störe, Lampreten. 
Hut, Hutkasten: Durchlöcherter Kasten im Wasser zum Verwahren gefangener 
Fische. 
Kdbbe: Sackförmiges Netz mit Flügeln, jeder 60—70 Klafter lang, 3—4 tief, von 
4 Mann in 2 Kähnen gezogen. 
Karinen; Flosshölzer, unter welchen grosse Fische, wie der Stör, oft viele Meilen 
den Flössern nachfolgen; gleichzeitig bieten die verankerten Karinen vorzügliche Angel 
stellen, z. B. auf der Oberspree in und bei Berlin. 
Käscher, Kätscher: Handnetz an einem Stiel zum Herausnehmen der Fische aus 
dem Hiitkasten. 
Klänitz: Vorrichtung zum Verwahren der gefangenen Fische. 
Klebenetz: Riedel C. d. 1. 10, 366. I. 9, 151. I. 8, 116. I. 8, 221. 
Kleinfischer: ergiebt sich aus dem Gegensatz zum Grossfischer. 
Knüttspan: Holzgeräth zum Stricken (Knütten) der Netze. Vergl. die Fischer- 
Ordnung vom 3. März 1690, Art. 3: „3. Wollen Wir dass aut den Wassern die Flöcke 
und Garn-Tücher an ihren Masscken so weit, dass man 2 Finger bis an die Hand in 
eine Masscke stecken kann, sollen gebraucht und nicht enger geführet, auch an jeden 
Ort ein eisern Knütspan solcher Weite zu proben angeordnet und das Garn und Flöcke 
darüber geknüttet werden, welche jeder von Unserm Fischmeister abfördern solle, damit 
der junge Fisch durchlauffe, und die erwachsene damit behalten werden.“ 
Köder: Die Lockspeise, mittelst deren der Fisch gefangen wird. 
Lachsleitern, Lachspässe: Treppenartige Anlagen an Wehren oder sonstigen Strom 
sperrungen, um den Fischen das Ueberwinden derselben zu erleichtern, neuerdings von 
Aufsichts wegen vielfach eingerichtet. 
Laichschonrevier: Wassertheile, in denen während der Laichzeit nicht gefischt 
werden darf. Vgl. Fischschonrevier.
	        

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