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Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1903 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1903 (Public Domain)

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Monografie

Urheber (Körperschaft):
Berliner Gewerbe-Ausstellung (1896 : Berlin)
Titel:
Ansichten von Kairo in der Berliner Gewerbeausstellung 1896 / Berliner Gewerbe-Ausstellung (1896 : Berlin)
Weitere Titel:
"Kairo" die ägyptische Sonderausstellung am Treptower Park
Erschienen:
Berlin: Kaufmann, [1896]
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2019
Umfang:
2 Blatt
Berlin:
B 865 Wirtschaft. Finanzen: Messen. Ausstellungen. Veranstaltungen
Dewey-Dezimalklassifikation:
910 Geografie, Reisen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15358920
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 865 GA 1896/22
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain)
  • Ausgabe 1903 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1903/01/07
  • 1903/01/07
  • 1903/01/14
  • 1903/01/28
  • 1903/02/11
  • 1903/02/25
  • 1903/03/11
  • 1903/03/18
  • 25.+ 26. März 1903
  • 1903/04/08
  • 1903/04/22
  • 1903/05/06
  • 1903/05/20
  • 1903/06/03
  • 1903/05/05
  • Protokoll
  • DS Nr. 209
  • DS Nr. 210
  • DS Nr. 211
  • DS Nr. 212
  • DS Nr. 214
  • DS Nr. 213
  • DS Nr. 215
  • DS Nr. 216
  • 10.+ 11. Juni 1903
  • 1903/06/17
  • 1903/06/24
  • 1903/09/09
  • 1903/09/16
  • 1903/09/23
  • 1903/09/28
  • 1903/09/30
  • 1903/09/28
  • 1903/09/30
  • 1903/10/14
  • 1903/10/28
  • 1903/11/04
  • 1903/11/19
  • 1903/12/02
  • 1903/12/09
  • 1903/12/19

Volltext

421 
Drucksache Nr- 211. 
Protokoll über die Sitzung des Ausschusses zur Vorberatung der Vorlagen betr. 
Nachbewilligung von 33000 JL und 44000 JC. im Armenetat für 1002 am 
2». Mai 100». 
Anwesend: — 
A. Seitens des Ausschusses die Herren Stadtverordneten: Arnold, Fink, Franken, Freund, Hirsch, 
Holz, Marcus, May, Strähler, Welt. 
B. Seitens des Magistrats die Herren: Bürgermeister Matting, Stadtrüte Samter, Dr. Jebens. 
0. Entschuldigt: Herr Stadtv. Rosenberg. 
Als Zuhörer die Herren: Stadtv. Kleinwächter, Dr. Riel, Stücklen. 
Es wird in der Beratung der Einzelfälle fortgefahren. 
Fall Cr. 
Berichterstatter Stadtv. Hirsch: M. H., die Witwe Cr., die bereits im Jahre 1889 in eine 
Irrenanstalt in Rybnik aufgenommen war, wurde am 15. November 1901 in der Anstalt von Dr. E. 
aufgenommen. Dr. E. teilte dies der Armendirektion durch Schreiben vom selben Tage mit. Am 
3i. Dezember desselben Jahres wurde die Frau als gebessert entlassen. Die Frau bezieht eine Witwen 
pension von monatlich 45,50 JL; ferner erhält sie für ihre jüngsten Kinder zusammen eine Pension von 
66,40 JL\ ihre beiden ältesten Söhne verdienen zusammen 120 JL, sodaß sich das Gesamteinkommen 
der Familie auf 231,90 JL beläuft. Die Miete für die Wohnung betrug 96 Ji. Die Frau ernährte 
sich durch Abvermieten, sie hatte Zimmer abvermietet, wofür sie 60 Jt. einbekam, sodaß sie in Wirklich 
keit an Wohnungsmiete nur 36 Jt zu zahlen hatte. Am 3. Dezember ersuchte der Vormund, von einer 
Überführung in 'die Landesirrenanstalt Abstand zu nehmen Er beantragte gleichzeitig eine Unterstützung. 
— Sie finden das auf Blatt 16 der Akten. — Der Armen-Kommissions-Vorsteher berichtet, „daß die 
Söhne den Wunsch hegen, die Mutter in einer Landesirrenanstalt untergebracht zu sehen, da ein weiteres 
Verbleiben derselben im Hause gefährlich und die Familie vollständig dem Ruin entgegenführe. — Von 
dem Gesuch des Vormundes um Unterstützung hatte augenscheinlich der Sohn keine Kenntnis. Derselbe 
teilte mit, daß die jüngsten Kinder bei Verwandten untergebracht seien, was auch insoweit von dem Vor 
nrund bestätigt wurde, als das eine Kind bei Verwandten untergebracht ist und das andere von der 
katholischen Geistlichkeit anderweitig versorgt wird. Die Verhältnisse der Familie sind hauptsächlich des 
halb so traurig, da für den Mietszins monatlich 36 JL. aufgebracht werden müssen und durch die Krank 
heit der pp Cr. an ein Abvermieten nicht zu denkerr ist. Aus diesem Grunde wünschte auch der Vormund, 
die Wohnung zum 1. April aufzugeben und eine entsprechend billigere Wohnung zu nehmen. Nach längerer 
Unterredung mit dem Vormund bin ich zu der Überzeugung gelangt, daß für eine einmalige größere 
Unlerstützung kein genügender Grund vorliegt, welches auch schließlich von dem Vormund zugegeben wurde, 
nachdem ich in Vorschlag gebracht hatte, bis aus weiteres eine lausende Unterstützung zu gewähren. Der 
Antrag des Vormundes geht nun dahin, der Frau Cr. stir die Monate Januar, Februar und März 
einen Zuschuß von 20 Jl. monatlich zu gewähren." — Dieser Antrag des Armcn-Kommissions-Vorstehers 
wurde von dem Herrn Dezernenten, wie aus Bl. 18 der Akten hervorgeht, beanstandet. Das Schreiben des Herrn 
Dezernenten schließt mit den Worten: „Wir ersuchen danach, eine eventuelle Unterstützung eingehend zu 
begründen, da die p. Cr. landarm ist und wir die Unterstützung dem Herrn Landesdirektor gegenüber- 
genau zu begründen haben." — Inzwischen war die Frau am 31. Dezember aus der E.'scheu Anstalt 
entlassen worden. Am 7. Januar richtet sie selbst ein Unterstützungsgesuch an die Armen-Direktion: 
„Seit dem 31. Dezember aus einer Nervenheilanstalt zurückgekehrt, befinde ich mich seit vier Tagen in 
einer ganz verzweifelten Lage. Ich wage es daher, die Verwaltung ganz ergebenst zu bitten, mir eine 
einmalige Unterstützung, die ich später auch gern in Raten ablragen will, gütigst gewähren zu wollen." — 
Die Armen-Kom mission beschloß daraufhin, in Anbetracht der veränderten Verhältnisse der Petentin sofort 
10 JL Sonderunterstützung aus dem Handfonds zu verabfolgen und in Rücksicht darauf, daß die Söhne 
ihrer Unterstützungspflicht nicht genügen können, für sie weitere 10 Mk. Sonderunterstützung zu be 
antragen. Es wurden gezahlt' am 11. Januar 1902 und am 22. Januar desselben Jahres 
je io Jl, im ganzen also 20 JL — Die Kosten die durch die Ueberführung in die 
E.'sche Anstalt entstanden sind, wurden später vom Landesdirektor erstattet. Am 13 Noveniber >902 
machte sich bei der Frau wiederum Geistesgestörtheit bemerkbar. Sie wurde an demselben Tage wieder 
in die E.'sche Anstalt aufgenommen. Am 11. Januar 1903 wurde sie, angeblich gebessert, nach Hause 
beurlaubt; aber schon zwei'Tage später stellte sich ihre nochmalige Aufnahme in die Änstalt als notwendig 
heraus. Nun wurde die Frau, nachdem inzwischen am 3. Februar eine Aufforderung des Landesdirektors 
ergangen war, am 10. Februar nach der Landesirrenanstalt Neuruppin übergeführt. — Soweit der Fall, 
wie er aus den Akten hervorgeht. 
Ich komme nun zu den Notizen. Da möchte ich zunächst auf einen Irrtum aufmerksam machen, 
der sich in den Notizen des Herrn Vorstehers befindet. Es heißt hier: „Frau Postdirektor Cr. erhielt 
bei 96 JL monatlicher Miete sehr erhebliche Unterstützungen. Sie wurde nachher, obschon die Kinder 
dringend um Überweisung in 'eine Irrenanstalt baten, auf Kosten des Armenverbandes zu Dr. E. 
geschickt, woselbst sie längere Zeit verblieb." — M. H., wenn man das liest, daß die Frau bei 96 JL 
monatlicher Miete sehr erhebliche Unterstützungen erhielt und nachher in eine Irrenanstalt geschickt wurde, 
so muß man zu der Ansicht kommen, es hätte die Frau bereits vor ihrer Aufnahme bei Dr. E. Unter 
stützungen^ bekommen. In Wirklichkeit ist es umgekehrt. Die Frau hatte früher keine Unterstützungen, 
sondern die Gesuche um Unterstützungen, die ja auch schließlich bewilligt wurden, waren erst die Folge 
davon, daß durcb ihre Ausnahme in die E.'sche Anstalt die Verhältniße der Familie zurückgingen. 
(Stadtv.-Vorst. Strähler: Die Unterstützung bezieht sich garnicht auf die Stadt!) 
Der Herr Vorsteher sagte eben, die Unterstützungen beziehen sich nicht auf die Stadt. Das ist 
aus den Akten nicht zu ersehen, ich weiß auch nicht, wo in den Akten eine Notiz zu finden ist, daß die
	        

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