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Spezial-Katalog für die Ausstellung der Stadtgemeinde Berlin (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Weitere Titel:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Erschienen:
Berlin 1933
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Erscheinungsverlauf:
1877-1933
Fußnote:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Spätere Titel:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1917
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11706773
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
No. 17 (246-254), 1917/04/28

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Volltext

Höhere Lehranstalten. 
58 
vom Ablauf des vierten Jahres dieser Beschäftigung ab gerechnet. Die Dieilst- 
zeir, welche vor den Beginn des 21. Lebensjahres fällt, bleibt außer Berechnung. 
Dem öffentlichen Schuldienste im vorstehenden Sinne wird der aktive Militär 
dienst bis zur Dauer eines Jahres gleichgestellt. 
(Stadtv.-Beschl. v. 29. 6. 09 — Prot. 25 II, Gem.-Bl. S. 296 u. v. 
27. 10. 10 — Prot. 15/16 — Gem.-Bl. S. 472.) 
6. Gesanglehrer. 
Anfangsgehalt 1800 dt, Höchstgehalt 3900 dl, zu erreichen vom Tage der 
endgültigen Anstellung im städtischen Schuldienste ab nach 24 Jahren, steigend 
nach 3, 6, 9, 12, 15 Dienstjahren um je 300 dl und nach 18, 21 und 24 Dienst 
jahren uni je 200 dl. Außerdem 800 dl Wohnungsgeldzuschuß, der bei der 
Ruhegehaltsberechnung mit 720 dl anzurechnen ist. 
2600 2900 3200 3500 3800 4100 4300 4500 4700 dt 
nach 3 6 9 12 15 18 21 24 Dienstjahren. 
Die gesamte eiatsmüßige Dienstzeit im hiesigen städtischen Schuldienste 
wird angerechnet. 
Vom 1. April 1910 ab gilt außerdem folgender Zusatz: 
Ist der Lehrer vor der etalsmäßigen Anstellung als solcher mindestens vier 
Jahre im öffentlichen Schuldienst beschäftigt gewesen, so wird sein Tienstalter vom 
Ablauf des vierten Jahres dieser Beschäftigung ab gerechnet. Die Dienstzeit, 
welche vor den Beginn des 21. Lebensjahres fällt, bleibt außer Berechnung. Dem 
öffentlichen Schuldienste im vorstehenden Sinne wird der aktive Militärdienst bis 
zur Dauer eines Jahres gleichgestellt. 
(Stadtv.-Beschl. v. 29. 6. 09 — Prot. 25 II, Gem.-Bl. S. 296 v. 27. 10. 10, 
Prot. 15/16 — Gem.-Bl. S. 472.) 
7. Vorschullehrer. 
Tie werden wie die Gemeindeschullehrer besoldet und erhallen außerdem, 
solange sie das Amt eines Borschullehrers bekleiden, eine ruhegehaltsberechtigte 
Stellenzulage von jährlich 300 dl 
3150 3300 3350 3600 3900 4150 4400 4650 4900 5150 di 
nach 9 10 11 13 16 19 22 25 28 31 Dienstjahren. 
(Stadtv.-Beschl. v. 29. 6. 09 — Prot. 25 II — Gem.-Bl. S. 295.) 
8. Turn warte und Turnlehrer. 
Diejenigen Turnlehrer, welche bis zu ihrer Anstellung als Turnlehrer Ge 
meindeschullehrer gewesen sind, erhalten dieselbe Besoldung, die sie erhalten würden, 
wenn sie als Vorschullehrer an einer höheren Lehranstalt angestellt würden, und 
rücken ebenso in die höheren Gehaltsstufen auf. Diejenigen Turnlehrer, welche nicht
	        

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