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Die Bau- und Kunstdenkmäler von Berlin / Borrmann, Richard (Public Domain)

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fullscreen: Die Bau- und Kunstdenkmäler von Berlin / Borrmann, Richard (Public Domain)

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Monograph

Author:
Borrmann, Richard
Title:
Die Bau- und Kunstdenkmäler von Berlin / im Auftr. des Magistrats der Stadt Berlin bearb. von Richard Borrmann. Mit einer geschichtl. Einl. von P. Clauswitz
Publication:
Berlin: Springer, 1893
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Scope:
436 Seiten
Note:
Taf. X fehlt in der Druckvorlage
Keywords:
Berlin ; Architektur ; Kulturdenkmal ; Inventar
Berlin:
B 352 Bildende Kunst: Allgemeine Kunstgeschichte
DDC Group:
690 Hausbau, Bauhandwerk
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15272036
Collection:
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 352/6 b
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Zur Geschichte Berlins

Chapter

Title:
1. Berlin im Mittelalter

Contents

Table of contents

  • Die Bau- und Kunstdenkmäler von Berlin / Borrmann, Richard (Public Domain)
  • Title page
  • Text
  • Preface
  • Contents
  • Verzeichnis der Abbildungen im Text
  • Zur Geschichte Berlins
  • Einleitung
  • 1. Berlin im Mittelalter
  • 2. Die Zeit von 1470 bis zum dreissigjährigen Kriege
  • 3. Der dreissigjährige Krieg
  • 4. Die Zeit des grossen Kurfürsten und König Friedrichs I.
  • Uebersicht über die Geschichte der Kunst in Berlin vom XIII. bis zum Ende des XVIII. Jahrhunderts
  • Die Quellen
  • Geschichtliche Entwickelung
  • Die Bau- und Kunstdenkmäler
  • Befestigungs-Anlagen und Thore
  • Brandenburger Thor
  • Kirchen
  • Das Königliche Schloss
  • Illustration: Fig. 35. Ansicht des Schlosses vor dem Umbau durch Schlüter
  • Illustration: Taf. XVI. Königliches Schloss. Portal und Gallerie im II. Hofe
  • Illustration: Fig. 37. Königliches Schloss. Grundriss des I. Stockes
  • Illustration: Fig. 38. Königliches Schloss. Grundriss des II. Stockes
  • Illustration: Taf. XVII. Königliches Schloss. Eckstück der Decke im Ritter-Saal
  • Illustration: Taf. XVIII. Königliches Schloss. Ritter-Saal
  • Illustration: Taf. XIX. Königliches Schloss. Elisabeth-Saal
  • Illustration: Taf. XX. Königliches Schloss. Thron-Saal der Königs-Kammern
  • Illustration: Taf. XXI. Königliches Schloss. Concert-Zimmer der Königs-Kammern
  • Illustration: Taf. XXII. Königliches Schloss. Parole-Saal der Königs-Kammern
  • Illustration: Fig. 39. Schlüters zweiter Entwurf zum Münzthurm
  • Palais des Preussischen Königs-Hauses
  • Oeffentliche Gebäude
  • Illustration: Taf. XXV. Logen-Gebäude. Gruppe von Schlüter
  • Illustration: Taf. XXIII. Universität. Aula
  • Illustration: Taf. XXIV. Zeughaus
  • Brücken und Brückenkolonnaden
  • Illustration: Fig. 57. Ansicht der ehemaligen Herkules-Brücke
  • Illustration: Fig. 58. Hallen in der Königs-Strasse
  • Illustration: Taf. XXVI. Denkmal des Grossen Kurfürsten
  • Oeffentliche Denkmäler
  • Illustration: Taf. XXVII. Denkmal des Generals v. Zieten
  • Illustration: Taf. XXVIII. Berliner Medaillen
  • Illustration: Fig. 70. Haus Poststrasse 16
  • Namen- und Sachregister
  • Illustration: Aeltester Plan von Berlin F. Gr. Memhardt um 1650
  • Illustration: Ansicht von Berlin von Foh. Bernhard Schultz 1688
  • Illustration: Plan von Berlin von J. C. Rhoden 1772
  • ColorChart

Full text

4 
Gründung. 
1. Berlin im Mittelalter. 
Die Zeit, in der die Anlage der Stadt Berlin 1 ) 
erfolgte, lässt sich bekanntlich nur annähernd be 
stimmen. Aus der im Jahre 1232 an Spandau er- 
theilten Zusicherung, dass alle Städte in den 
Landen Teltow und Barnim ihr Becht von Span 
dau erhalten sollten, schliesst man, dass Berlin 
nicht früher Stadtrecht gehabt haben könne, in 
dem man zugleich annimmt, dass nunmehr erst 
in diesen Landestheilen mit der Einrichtung von 
Städten vorgegangen worden sei. Es ist gerade 
nicht nothwendig, so zu schliessen, auch bekam 
einer ausdrücklichen Erwähnung zufolge Berlin 
sein Recht von Brandenburg, indessen kann man 
immerhin der Ansicht beistimmen, dass das Grün 
dungsjahr durch das Jahrzehnt von 1230 bis 1240 
eingeschlossen wird. 
Die neue Stadt lag in einem Landstriche, der 
erst vor wenigen Jahren, etwa um 1225, durch 
die Markgrafen Johann I. und Otto III. ihren bis 
herigen Besitzungen auf friedlichem Wege ange 
fügt war, in dem überhaupt seit einem halben Jahr 
hunderte friedliche Zustände geherrscht hatten. 
So lange schon breitete sich auch das Christen 
thum in den angrenzenden Gegenden aus, wahr 
scheinlich war im Barnim selbst schon der letzte 
Landesherr vor den Markgrafen ein Christ. Die 
fi'iedlichen Verhältnisse erlaubten es, dass die 
beiden genannten Markgrafen nicht blos feste 
Schlösser und Vogteien, wie es gebräuchlich war, 
in den neu erworbenen, bis jenseits der Oder 
reichenden Landstrichen errichteten, sondern sie 
mit einem vollständigen System von Städten be 
setzen konnten, auch die älteren, bereits ererbten 
Landestheile mit solchen Gründungen bedenkend. 
Im Teltow und Mederbarnim, im West- und Ost- 
haveliande, im Lande Zauch-Belzig, in der Prieg- 
nitz und im ruppiner Kreise, in der Uckermark, 
im lebuser Kreise, selbst in einem Theile der 
Neumark lässt sich wohl bei allen Städten, mit 
sehr wenigen Ausnahmen das Stadtrecht bis auf 
das 13. Jahrhundert zurück führen und die meisten 
von ihnen verdankten den Markgrafen Johann 
und Otto ihre Entstehung. 
Zu diesen planmässig an geeigneten Punkten 
angesetzten Städten gehörte auch Berlin. Die 
*) Wo Berlin als besondere Stadt neben Köln zu ver 
stehen ist, erscheint der Name gesperrt gedruckt. 
Plätze für die Anlage der deutschen Städte waren 
an sich bereits gegeben. Man schloss ihre Grün 
dungsorte an die festen Schlösser der Vogteien 
und die alten slavischen Kastellan eien 1 ), als die 
natürlichen, bereits vorhandenen Sammelpunkte 
des Verkehrs und auch einzelner deutscher An 
siedelungen. Dies war im ganzen Kolonistenlande 
weit und breit die Regel. Von den 135 Städten 
der heutigen Provinz Brandenburg lassen sich alle, 
bis auf höchstens etwa zehn durch bestimmten 
Nachweis mit einer Burgfeste in Verbindung 
bringen. Unter den zehn sind fünf Klosterstädte 
(Lehnin, Werder, Müncheberg, Zehdeniek, Kirch- 
hain), die also durch Ordensniederlassungen ge 
schaffen wurden, die übrigen jüngere Stadter 
hebungen. 
Auch in Berlin war ein Schloss, und zwar ein 
mit einer Vogtei verbundenes, vor der Stadtan 
lage vorhanden. Wir nehmen an, dass für die 
Vogtei, deren Spuren noch bis 1356 zu verfolgen 
sind, eine slavische Kastellanei mit allem Besitze, 
der in der Umgegend zu ihr gehörte, als Grund 
lage diente. Eine Urkunde über die Gründung 
einer Stadt ist uns nicht überkommen. Um eine 
Vorstellung von ihren ursprünglichen Einrichtungen 
zu gewinnen, müssen wir einzelne Hinweise aus 
späterer Zeit benutzen, wie sie besonders das gegen 
1400 niedergeschriebene berlinische Stadtbuch ent 
hält. Zugleich bieten die Urkunden der Städte 
Friedland (in Mecklenburg), Frankfurt a. 0., 
Lychen, Landsberg a. W. und Müllrose wichtige 
Anhaltspunkte. Sie gehören zu den Orten, die 
von den Markgrafen Johann und Otto nicht viel 
später als Berlin ihr Stadtrecht erhielten. Hiernach 
vermag man wohl sich die Grundverfassung der 
ältesten berliner Stadtgemeinde in allgemeinem 
Umrisse vorzustellcn. Verdunkelt werden die 
Verhältnisse dabei allerdings durch den Umstand, 
dass wir von vorn herein gleich 2 Ortschaften 
vorfinden, Berlin und Colonia. An sieh liegt in 
der Bildung einer Doppelstadt nichts auffallendes, 
denn ein Emporwachsen von Städten unmittelbar 
neben einander war nicht selten im Mittelalter. 
Die Mark selbst weist zwei weitere Beispiele auf 
an Brandenburg und Salzwedel. Braunschweig 
*) Feste Plätze, zu denen ein Gerichts- und Verwaltungs 
bezirk gehörte.
	        

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