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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1955 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1955 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Loewenthal 1896
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1873-1896
ZDB-ID:
2940379-0 ZDB
Frühere Titel:
Adreßbuch für Berlin mit Einschluß der näheren Umgegend und Charlottenburg
Spätere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1850-1874
Adressbücher 1875-1899
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1892
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Fußnote:
Anzeigen von Zeitungen udn Zeitschriften (S. 1395: uncounted) fehlen in der Digitalisierungsvorlage.
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15458952
Standort der Druckausgabe:
Landesarchiv Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1875-1899

Kapitel

Titel:
II. Verzeichnis sämmtlicher Häuser Berlins mit Angabe der Eigenthümer und Miether, sowie der Querstraßen, welche jede Straße begrenzen oder durchschneiden

Kapitel

Titel:
D

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1955 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis
  • 7. Januar 1955
  • 12. Januar 1955
  • 27. Januar 1955
  • 31. Januar 1955
  • 3. Februar 1955
  • 10. Februar 1955
  • 11. Februar 1955
  • 12. Februar 1955
  • 16. Februar 1955
  • 18. Februar 1955
  • 1. März 1955
  • 7. März 1955
  • 19. März 1955
  • 1. April 1955
  • 7. April 1955
  • 14. April 1955
  • 19. April 1955
  • 5. Mai 1955
  • 24. Mai 1955
  • 1. Mai 1955
  • 7. Juni 1955
  • 28. Juni 1955
  • 6. Juli 1955
  • 14. Juli 1955
  • 23. Juli 1955
  • 5. August 1955
  • 8. August 1955
  • 13. August 1955
  • 20. August 1955
  • 31. August 1955
  • 8. September 1955
  • 20. September 1955
  • 27. September 1955
  • 10. Oktober 1955
  • 24. Oktober 1955
  • 25. Oktober 1955
  • 29. Oktober 1955
  • 8. November 1955
  • 23. November 1955
  • 14. Dezember 1955
  • 22. Dezember 1955
  • 28. Dezember 1955

Volltext

1/1955 
Seite 140 
Nr. 52—53 
853 Abs.1, 854 Abs.4, 88 54b, 55 und 71a des Ge- 8 17 
setzes). Die nach 816 Abs.1 des Gesetzes zuständige ) ; 
Behörde kann die Zustimmung unter den Voraus- Nach $14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Ja- 
2 nuar- 1952 (Bundesgesetzbl.I S.1)**) in Verbindung mit 
setzungen des $ 16 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 und 5 Buchstabe e Artikel IV des Ersten Geset: Änd x. des Geset 
des Gesetzes und ohne Beschränkung auf die dritte “!tike SAMEN GIESOLZES ZUT ANSSTUNB des Gesetzes 
Stelle erteilen zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 
(2) Bei Bela: uhgen die eines weitergehenden A SE GC EBESSHDL T KOST 0 AN an CR RESTE TGFGEN Ne 
Be S „ die Ss wei n Aus- undesgesetzbl. ; ***) gilt diese Rechtsverordnung 
gleiches als nach Absatz 1 bedürfen, entscheiden die Bundes- mit Wirkung vom 1. Oktober 1951 auch im Land Berlin. 
minister des Innern und der Finanzen über eine ent- 
sprechende Befreiung von der allgemeinen Unterbringungs- $ 18 
pflicht. Diese Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 
1951 und der Maßgabe in Kraft, daß Zahlungen auf Grund 
8 13 der in $1 erfolgenden Ergänzung der Anlage A zu 82 
& N Abs. 1 des Gesetzes erstmalig für die mit dem 1. September 
(1) Bei der Anwendung der 88 42 und 72 Abs.11 des ra Hu x x 
Gesetzes auf die Angehörigen der Herkunftseinrichtungen 1953 beginnenden Zeiträume geleistet werden und Anträge 
. ; : auf solche Zahlungen, die innerhalb dreier Monate nach 
tritt an Stelle des Bundes die Gesamtheit der Aufnahme- % ; 
einrichtungen; & 4 dieser Verordnung gilt sinngemäß Verkündung dieser Rechtsverordnung gestellt werden, als 
? . am 1. September 1953 gestellt gelten. 
(2) Im Verhältnis zu der Gesamtheit der Aufnahmeein- 
richtungen gilt die einzelne Aufnahmeeinrichtung als an- Anıa ge 
derer Dienstherr im Sinne des 8 42 des Gesetzes. Die Auf- (zu 82 Abs.1) 
nahmeeinrichtungen können mit Zustimmung des Bundes- ‘ZU Se: 
ministers des Innern eine andere Regelung schriftlich ver- 
einbaren. Verzeichnis der Herkunftseinrichtungen 
rs k De Se TOT ADs Sn En de An + Er RS a a) Deutscher Handwerks- und Gewerbekammertag 
des Gesetzes ‘und des 8 158 des Bundesbeamtengesetzes vom b) Handwerkskammern 
14. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 551)*) gilt die Beschäfti- c) Handwerkerinnungen 
gung eines Angehörigen der Herkunftseinrichtungen bei d) Kreishandwerkerschaften 
einer Aufnahmeeinrichtung oder einer Kreishandwerker- 
schäft ohne Rücksicht auf deren Rechtsnatur als Ver- IL. 
wendung im öffentlichen Dienst. Verzeichnis der Aufnahmeeinrichtungen 
8 14 a) Deutscher Handwerkskammertag 
b) Handwerkskammern 
(1) Oberste Dienstbehörde im Sinne des 8 60 des Gesetzes ) 
für die Angehörigen der Herkunftseinrichtungen ist die zu- — 
ständige oberste Landesbehörde des Landes, in dem der 
Treuhänder seinen Sitz hat. 1531 Inn 11B - 0503/38325 - [5.1065] 
. 1-53 ; 4. 5. 1955 
(2) Die Befugnisse zur Festsetzung und Regelung der --_“ Fernruf: 870591 - (95) 4037 - m 
Versorgungsbezüge können auch auf den Treuhänder über- An die Mitglieder des Senats 
tragen werden. die Bezirksämter — PV — 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
$ 15 die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften 
nachrichtlich 
(1) Die oberste Dienstbehörde hat den Treuhänder vor an den Rechnungshof von Berlin 
ihren Entscheidungen zu hören. Entscheidungen auf Grund die Körperschaften, Anstalten und. Stiftungen des 
von Kannvorschriften des Gesetzes und des Bundesbeamten- öffentlichen Rechts 
gesetzes sind von der obersten Dienstbehörde im Benehmen Tarifvertrag nichtständige Angestellte 
mit dem Treuhänder zu treffen. } 
(2) In allen Fällen, in denen bei Anwendung des Ge- DbL 1953 Nr. 166 
setzes und des Bundesbeamtengesetzes die Mitwirkung des T 
Bundesministers der Finanzen vorgesehen ist, tritt an . 
dessen Stelle der Treuhänder. Am 29. März 1955 habe ich mit 
dem Berliner Verband der Lehrer und Erzieher, 
$ 16 der Deutschen An 
gestellten-Gewerkschaft 
(1) Soweit nach den Vorschriften über die Währungs- — Landesverband Berlin —, 
\mstellung im Bundesgebiet und nach den entsprechenden der Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forst- 
im Land Berlin geltenden Vorschriften eine Herkunfts- wirtschaft — Landesbezirk Berlin — und 
einrichtung Versorgungsbezüge ‚zahlt, bleiben diese Ver- 8 4 
sorgungsempfänger für die Berechnung der gemeinsamen der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und 
Versorgungslast und der Beiträge der Aufnahmeeinrich- Verkehr — Bezirk Berlin — 
tungen (83 dieser Verordnung) außer Betracht. Die nach gen hstehenden Tarifvert: Anl b 
Satz 1 gezahlten Bezüge werden den Empfängern auf die MACHE N A Bi 
Versorgungsbezüge nach 84 dieser Verordnung angerech- E 
net. 
RT EE x Ein gleichlautender Tarifvertrag wurde am gleichen Tage 
(2) Soweit die bei einer Herkunftseinrichtung für Ver- mit der Gewerkschaft der Polizei — Landesbezirk Berlin — 
Sorgungszahlungen vorhandenen Mittel (Absatz 1) in die ung dem Verband der weiblichen Angestellten e. V. 
nach $ 3 dieser Verordnung bezeichneten gemeinsamen _ Sitz Berlin — abgeschlossen. 
Mittel eingebracht oder zur Fortführung der Versorgungs- 
zahlungen einer oder mehrerer Aufnahmeeinrichtungen Im Auftrage 
übertragen werden, scheiden die Versorgungsempfänger Schröder 
dieser Herkunftseinrichtung für die Berechnung der ge- 
meinsamen Versorgungslast und der Beiträge (83 dieser N 
Verordnung) aus. — N 
Br **) GVBl S. 393. 
*) GVBl S. 653, Dbl 1/1958 Nr. 187 Anl. 4. **#) GVBl S. 1303, Dbl I/1953 Nr. 187 Anl. 2.
	        

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