Digitale Landesbibliothek Berlin Logo Full screen
  • First image
  • -50
  • -20
  • -5
  • Previous image
  • Next image
  • +5
  • +20
  • +50
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Berliner Adreßbuch (Public Domain) Issue1890 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Berliner Adreßbuch (Public Domain) Issue1890 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Title:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Publication:
Berlin: Loewenthal, 1873 - 1896
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
1873-1896
ZDB-ID:
2940379-0 ZDB
Previous Title:
Adreßbuch für Berlin mit Einschluß der näheren Umgegend und Charlottenburg
Succeeding Title:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1850-1874
Address Directories 1875-1899

Volume

Publication:
1890
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-5059312
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1875-1899
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
Anhang

Chapter

Title:
I. Post und Telegraphie

Contents

Table of contents

  • Berliner Adreßbuch (Public Domain)
  • Issue1890 (Public Domain)
  • Berliner Adreß Buch für das Jahr 1890 Erster Band
  • Kalender für 1890
  • Allgemeine Inhalts= Uebersicht
  • Berichtigungen und während des Drucks eingetretene Veränderungen
  • I. Alphabetisches Verzeichniß der Einwohner Berlins mit Angabe ihres Standes und ihrer Wohnungen einschließlich sämmtlicher kaufmännischen Firmen
  • Nachschlagebuch für Reisezwecke 1890
  • Berliner Adreß Buch für das Jahr 1890 Zweiter Band
  • Inhalts= Uebersicht
  • Versicherungs- und Geschäftsanzeigen
  • II. Verzeichniß sämmtlicher Häuser Berlins mit Angabe der Eigenthümer und Miether, sowie der Querstraßen, welche jede Straße begrenzen oder durchschneiden
  • III. Verzeichniß der Einwohner Berlins nach ihren Beschäftigungen und Gewerben
  • IV. Königl. Haus u. Königl. Hof, Behörden, Kirchen und Schulen, Anstalten, Gesellschaften u. Vereine, Zeitungen u. Zeitschriften
  • Anhang
  • I. Post und Telegraphie
  • II. Statistik und Sehenswürdigkeiten von Berlin
  • V. Umgebung von Berlin
  • Nachtrag zum Berliner Adreß Buch für das Jahr 1890

Full text

IV. T. 
— 180 — 
PO. " 
jedoch die Zustellung nicht anSgesührt werden sann, kommt mit baS Porto für 
die Bcsörderung des Schreibens mich dem Bestimmungsorte und bez. die 
Sinfthrcitgcbiiht zum Ansatz. 
Gewöhnliche Packete und Sendungen mit angegebenem Werthe. 
DaS Gewicht eines Packeis darf 50 Kilogramm nicht übersteige». 
Jeder Packctsenduiig muß eine Post-Packetadreile beiaegcben (ein. For¬ 
mulare zu Posl-Packctadreffen sind bei allen Postanstalten jitm 'Preise von 
5 Ps. für le 10 Stiicf käuflich. Formulare, welche nickt von der Post bezogen 
wenden, müsse« in Große, Farbe und Stinke beS Papiers, sowie im Vordruck 
mit den von der Polt gelieferten Formularen übereinstimmen. 
Der tm der Post-Packetadrci|e befinMidic Abschnitt kann vorn absendet yt 
Mittheilungen benutzt und vorn Empfänger abgetrennt werden. Die Poit- 
Packetadresse hat der Empfänger au die Poslanslalt bez. an den bestellende» 
Boten jiiruckzugcbeu. 
Mehr als 3 Packete dürfen nicht zu einer Begleitadreffe gehören: auch 
ist eä nicht zulässig, Packete nut Werthaugabc und solche ohne L'erthimgabe 
mittels einer Begleitadresse zu versenden. 
Gehören mehrere Packete mit SBetthanonbe zu einer Bcgleiladreffe, so 
muß aus derselben der Werth eines leben Packeis beionbctd angegeben sein. 
Zu einer und derselben Bcqfcitabteifc dürfen weder mehrere Packete, 
auf denen Postnachnahme haltet, noch Packete mit und Packele ohne 
Postnachnahme gehören: icbcS Nachnahmepacket muß vielmehr von einer 
besonderen Post-Packetadresse begleitet sein. 
Aufschrist. Die Aufschrift ciitcS Packeis muß die wesentlichen Angabe» 
der Begleitadtene enthalten, so daß nötljtgcnfallS das Packet aimi ohne die 
Begleitadtesie bestellt werden sann. Zur Ansschrist gehört eintretenden Falls 
'au«) der Vermerk „frei“, »Einschreiben', .Nachnahme von »durch Eil¬ 
boten“. Die Antichrist auf dem Packet muß haltbar unmittelbar auf der Um¬ 
hüllung ober auf einem bet ganzen Flache nach ausgeklebten oder sonst unlösbar 
darauf Befestigten Papier :f. angebracht werden. Ist bitS nicht miswlitHar, so 
ist für die SuHititiit eine haltbar befestigte Fahne von Pappe. Pctiiameiiltmyicr, 
Soli oder sonstigem festen Stoffe zu benutzen. Post-Packetadrenen find als 
Wlketaulschriiten nicht zu benutzen. Besonders groß und deutlich muß bet 
Name des BestiinimmgSorts geschrieben oder gedruckt fein, wobei unvcrlbsch- 
lichet Stoff zu oetwettben ist. 
SBetthungobc. Wenn bet Werth einet Sendung angegeben werden soll, 
so muß derselbe bei Stielen in der SJurschritt, bei anderen Sendungen 
sowohl auf der Poft-Packetadreffe, als auf dem zugehörigen Packete in der 
ReichSwährung ersichtlich gemacht werden. Der angegebene Betrag soll beit 
gemeinen Werth der Sendung nicht überstellten. Bei bet Versendung von 
MtShabenden Panieren ist der KutSwerth, bei der Dcrscndung von tjnpotlie- 
karifchen Papieren, Wechseln und ähnlichen Dokumente» det zut Erlangung 
einet neuen rechtzeitigen Anssertigung beS Dokuments re. voraussichtlich zu 
verwendende Betrag anzugeben. 
Verpackung. Bei Gegenständen von geringerem Werthe, welche nicht 
unter Druck leiden und nicht Fett ober Feuchtigkeit absetzen, lernet bei Sitten« 
und Echristenlendimgen, genügt bei einem Gewicht bis yt ungeläljt 3 kg und 
bei kurzer BesordetungSstrecke eine Hülle von Packpapier mit angcmeiicncr 
Detschnumitg. Schwerere oder auf größere Entfernungen zu versendende Ge¬ 
genstände müssen mindestens in mehnachen Umschlagen von starkem Pack¬ 
papier verpackt sein. Senbuiigcti von bebciitenbetem Werthe, insbesondere 
* solche, welche durch Nässe, {Reibung ober Druck leicht Schaden leiden, muffen 
in WachSIeinwand, Pappe oder in gut beschaffenen, nach Umstünden mit Seinen 
überzogenen Kisten u. s. w. verpackt sein. 
mit Flüssigkeiten angefüllte kleinere GcsSße lFlafchcn). ebenso Blechgefäße 
mit Cpirituofen, flüssigem Lack und Firniß werden zut Postlmördcrung mit 
dann angenommen, wenn sie noch in haltbare Kisten, Korbe oder Kit bet fest 
verpackt find. 
Det Verschluß der Postsendungen muß so eingerichtet sein, daß ohne 
Beschädigung oder Eröffnung desselben bcm Zuhalte nicht lieiztikonnnen ist. 
Packete mit Werthangabe müssen mittels Siegellacks mit Abdruck eines otdent- 
lichmPelschailS verschlösse» sein. Bei Packete» ohne Werthangabe kann von 
einem Verschluß mittels Sieget oder Vlei abgesehen imlcn, wenn durch beit 
sonstigen Verschluß oder durch die Uiitljeilbiukcit bes Inhalts selbst die Sendung 
hinreichend gesichert erscheint. 
Eendungen, welche in Packpapier verpackt sind, können mittels ciiieS giiten 
Klebestoffes oder mittels Sicgeltnarkcn aus Papier ir. verschlossen werden. 
Sud) bei anderen Packeten koitucii Siegelmarke» in Anwendung kommen, wenn 
, dadurch ein haltbarer Verschluß euielt wird. Bei Neisetaichen, Koffern nnd 
Kisten, welche mit Schldffern versehen sind, sowie bei gut bereisten Fässern, 
fest vernagelten Kisten, bei Wilbpret ic. bebau eä keines weiteren Verschlusses. 
Briese mit Werthangalie (Gold-, Silber-, Papiergeld, SBcttlj- 
papieren ic.) mnssen mit einem haltbaren Umschlag vetlehcn iinb mit mehreren, 
durch dasselbe Petschaft in gutem Lack hergestellten Stegelalidincken dergestalt 
verschlossen sein, daß eine Verletzung beS Inhalts ohne äußerlich wahrnehm¬ 
bare Beschädigung deS Umschlags oder deS SiegelverschlusseS nicht möglich ist. 
Geldstücke, welche in Briefen versandt werden, mimen in Papier oder bet- 
«leichen eingeschlagen und innerhalb deS BrieseS so beseitigt sein, daß eine 
Veränderung ihrer Lage wahrend bet Beförderung nicht stattsindei, kann. Für 
Briefe mit Werthangabe betragt baS Meistgewicht 200 Gramm. Schwerere 
(Belbfenbitngen fmb in Packete, Beutel, Kisten ober Fiilfct fest zu verpacken. 
Sendungen bis zum Gewicht von 2 kg dürfen, sofern bet Werth bei Papier« 
■ gelb nicht Ist 000 Mark lind bei baatem Gelde nicht 1000 Mark übersteigt, in 
Packeten von starkem, mehrfach umgeschlagenen und gut verschnürtem Papier ein¬ 
geliefert werde». Bei schwererem Gewichte und bet größeren Summen muß 
die Süßere Ncrpackimq in haltbarem Lernen, in WachSlciuwaub ober Lebet 
bestehen, gut umschnürt mib vernäht, sowie die 'Jialit hinlänglich oft versiegelt 
sein. Geldbeutel und -Sacke, welche nicht in Fässern u. s. ro. uctsanbt 
werden, können in dein Falle and einsacher starker Leinwand bestehen, wenn 
daS Geld barm gehörig eingerollt oder zu Päckchen ucreinigt enthalten ist. 
Andernfalls müssen bic Beutel aus wcnigltcnS doppelter Schwand Hergestellt 
fein. Die Naht bnrf nicht auswendig und der Ätovt nicht zu kurz [ein. Da, 
wo der Knoten geschlitzt ist, und außerdem übet beiden Schnürenden muß das 
Siegel deutlich aufgedruckt sei». Die Schnur, welche den Ktopt tmigicbt, muß 
bute) den Kröpf selbst hindurch gezogen werden. Dergleichen Sendungen 
sollen nicht übet 25 kg schwer fein. Geldkisten über 25 ke müssen gut bereist 
und mit Haiibhabeu versehen sein. Geldsösset müssen gut bereift, die 
Gdjlußteifen angenagelt und an beide» Böden gut verschnürt unb uct- 
fitgelt sei». 
Bei Packete» mit baatem Gelde in größeren Betrügen muß der Inhalt 
getont sein. Gelber in Fässer» oder Kisten müssen zunächst in Beuteln ober 
Packeten verpackt sein. 
Gegenstände, derenBesörbetnng initGefaht verbunden ist, 
namentlich alle durch Reibung, Luitzudrauy, Druck oder sonst leicht entzünd¬ 
liche Sachen, sowie ätzende Flüssigkeiten, dürfen mit der Post rn'cht perlender 
werde». 
Flüssigkeiten überhaupt, sowie Sachen, die dem schnelle» Verderben und 
der Fäulnis) ausgesetzt sind, unförmlich große Gegenstände, ferner lebende 
Thiere, können oon den Postanstalten zurückgewiesen werden. 
DaS Packetpotto betragt fiit Packete bis zum Gewicht von 5 lg bis 
10 geogt. Meilen 25 Ps., am alle weiteten Entfernungen 50 Pf. 
liebet die Höhe des Porto für Sendungen über 3 kg geben die Post- 
anstalten Sltiäfuult. 
gilt uufamfirte Packete bis 5 kg wird eilt Portozuschlag von 10 Pf. 
erhoben. 
Für die als Sperrgut 511 behandelnden Packete wird das Porto (nicht der 
Portozuschlag und die Setiidjcrimgjgcliiilit) um die Halste erhöht. 
Als Sperrgut gelten alle Packete, welche in einet Xhidbdmtmg !>/? Meter 
überschreiten: oder welche 111 einer Ausdehnung I Meter, in einer anbeten 
lh Meter nbcrl(breiten und dabei weniger als 10 kg wiegen: oder welche bei 
der Verladung einen unvcrhaltnißinäfiig groxen Raum in Anspruch iielimen 
bez. eine besonders sorgsame Behandlung etiorderu, z. B. Körbe mit Pflanzen 
und Gesträuchen, Hutlchachteln oder Cartons 1» Holzgestellen, Möbel, Korb- 
geslcdite 11. bergt. 
Gehören mehrere Sendungen zu einer Post-Packeladrcfse, so wird sür ;ebe3 
einzelne Stuck die Tare baetbnet. 
Für Sendungen mit iSettljnugabc wirb erhoben: 
s) Porto uud zwar 
]. für Stute ohne Unterschied des Gewichts bis 10 zcogr. Meilen 
20 Pf., auf allen weiteren Entfernungen 40 Pf.; für mifmvfitie 
Briete 10 ']>•. Poitoziffchlag. 
2. tut Packete das cntialleiide Packet»orto. 
li) DersichcrnngSaebitht 5 Pt. tut Ic 300 Mail oder einen Theil 
von 300 Mark, mindestens tebodi 10 Pf. 
Die Fahrpostfendungen sind thiinlichst zu srankiren. 
Dringende PacketsenLn-iqeii, die sich zut Beförderung mit der Post 
eignen und deren beschleunigte llebcmmtelimg mit Rücksicht auf die Be¬ 
schaffenheit des Inhalts besonders enmimctit ist, wie z. B. Sendungen mit 
Fischlaich oder Fischbrut, mit lebenden 2liieren oder mit frischen Blumen bez. 
Pflaiiien, traben auf Verlangen bet Awendet mit den sich darbietenden 
schnellsten Posigclcgciiheitcn nach dem Bestimmungsorte bcfoibert. Die be¬ 
treffenden Sendungen minien bei der (imlictenmg zur Postanstalt äußerlich 
durch eitlen farbigen Zettel, welcher m lettem schwarzen Tnpendruck oder bei 
beiondereu Falle» tu großen Iiaiibfchufthitieii 3no;n die Bezeichnung .dringend" 
und darunter eine kurze Angabe des Inhalts trägt, lieimnetenb kenntlich 
gemacht sein. Dringende 'IMctienbmigcn muffen vom Absender fmnfirt 
werden. Außer bcm tattfniafitocn Porto und außer bcm etwaigen (Silbesteli- 
gelbe ist eine Gebühr von 1 Mark für ledefi Stuck zu entrichten. Für ge> 
ivöfmlutic Packetsendimgen, welche mißetlmlb bei Poftichnlteibicnitiliinbcii zur 
Vliifiabc gelangen, wird, neben den sur bringende Pncfct:cnbuiigcn icftjetciucu 
Gedithre», eine besondere (Suiltcfcnnigsgcbulii von 2J Ps. vorn Absendet im 
VotanS ct hoben. 
Durch Eilboten zu bestellende Sendungen muffen mit bcm z» unter¬ 
streichenden Vermerk „bttrif) Cilboteu' versehen sein. 
Den (Silliotcit werden auch Packete olmc SBcitliangate bis 5 kz, sowie 
Senbuntien mit Werthangabe bis 400 ffllarf und bis 5 kg zur Bestellung 
mitgegeben. Bei Sdjrcibcii mit Post-Zustcllungsitrlttiide ist das Verlangen 
der Gilbeftctliuig uiijulaffig. 
Der Absendet von liiltcnbimgen kamt die Bestellgebühr vorausbezahlen, 
oder bic Zahlung bcm empfinget überlassen. 
Für die (iilbcftcllimg von Postsendungen sind z» entiidjten: 
A. Im Falle bet Vorausbezahlung durch den Absender: 
a; bei Sendungen an empfanget im Ortsbestellbezirk bet Postanstalten, 
und zwar: 
1. bei gewöhnlichen unb bei eingeschriebenen Bliesen, Postkarten, 
Drucksachen unb Waaretiproben, sowie bei Slachnalimebtieien, 
Stiefen mit Wcrthangabc bis 400 Mark einschließlich, äblieieiungä* 
scheinen übet Gelddriele mit höherer Werthangabc, Packetadielien 
ohne die ziigchougeii Packete und Postanweisungen nebst ben 
iiigcliörigcii Beträgen, 
für lebe Sendung 25 Ps.: 
2. bei Packeten ohne und mit Wctlhanaabe: 
in allen Fallen, in welchen die eenbunaen selbst durch Eil¬ 
boten bestellt merben, 40 Pf. |ut jcbeä Packet, 
t) bei Sctibimgen an Empsängcr im Sanbbcftellbejid bet 33c- 
ftiinimiugä-Postanstatt, und zwar: 
1. bei allen unter a) 1. genannten Gegenständen für jede Sendung 
60 Ps., 
2. bei Packeten olmc und mit Werthangabe: 
tu allen Fallen, in welchen die Sendungen selbst durch Eil¬ 
boten bestellt werden sollen, tue icbesS Packet HO Pt. 
B. Sm Falle bet Entrichtung des Botenlohnes durch den Empsimger: 
bei allen Senbinigen bic wirklich erniachienbc» Botenkosten, mit bet 
Maßgabe, daß bei Bestellung tm DrtSlicftellbczitE in Ansatz kommen, 
unb zwar: 
1. bei ben unter A. a) 1. genannten Gegenständen: für leben Be¬ 
ste llgang niindestens 25 Ps., 
2. bei den unter A. s) 2. genannten Packeten: für jebeS bestellte 
Stück mindestens 40 Ps. 
Werden durch denselben Boten aii denselben Empfänger gleichzeitig 
solche Eilpostsendungen abgetragen, tue welche daS Etlbcstellgeld im 
Woraus bezahlt ist, und solche, bei welchen dieS nicht bet Feilt ist, so 
ist vorn Empfanget bas erwachsende Botenlohn abzüglich der im 
Voraus bezahlten Beträge zu erheben. 
In Berlin werden in der Zeit von 5 llljt früh bis 11 Ilht Abend» 
Sendungen bis zum Betrage von 3000 Mark durch den Eilboten überbracht. 
Für lebe derartige Sendung im Werthe von »bet 400 Mark kommt ein Be¬ 
stellgeld von 50 Pf. zut Erhebung. Bei Vorausbezahlung wirb daS an diesem 
Satze Fchlcube vorn Empfänger nacherhoben. 
Die Beförderung von Postsendungen mittels besonderer Eilboten vorn 
Emliesernngsort noch einem anbete» Postott ist nicht gestattet. Dagegen kann 
auf Verlangen der Absendet die besondere Beförderung von Postsendungen, 
welche einet Poslanftalt von iveitcrlier zugehen und nach einem anderen Post- 
orte gerichtet sind, durch Eilboten stattfinden, wenn die Entfernung zimichen 
den beiden Postanstalten nicht übet 15 Kilometer beträgt. Die Slufichuitcn
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

1890.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.