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Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1890 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1890 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Loewenthal 1896
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1873-1896
ZDB-ID:
2940379-0 ZDB
Frühere Titel:
Adreßbuch für Berlin mit Einschluß der näheren Umgegend und Charlottenburg
Spätere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1850-1874
Adressbücher 1875-1899
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1890
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-5059312
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1875-1899
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
Anhang

Kapitel

Titel:
I. Post und Telegraphie

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Berliner Adreßbuch (Public Domain)
  • Ausgabe 1890 (Public Domain)
  • Berliner Adreß Buch für das Jahr 1890 Erster Band
  • Kalender für 1890
  • Allgemeine Inhalts= Uebersicht
  • Berichtigungen und während des Drucks eingetretene Veränderungen
  • I. Alphabetisches Verzeichniß der Einwohner Berlins mit Angabe ihres Standes und ihrer Wohnungen einschließlich sämmtlicher kaufmännischen Firmen
  • Nachschlagebuch für Reisezwecke 1890
  • Berliner Adreß Buch für das Jahr 1890 Zweiter Band
  • Inhalts= Uebersicht
  • Versicherungs- und Geschäftsanzeigen
  • II. Verzeichniß sämmtlicher Häuser Berlins mit Angabe der Eigenthümer und Miether, sowie der Querstraßen, welche jede Straße begrenzen oder durchschneiden
  • III. Verzeichniß der Einwohner Berlins nach ihren Beschäftigungen und Gewerben
  • IV. Königl. Haus u. Königl. Hof, Behörden, Kirchen und Schulen, Anstalten, Gesellschaften u. Vereine, Zeitungen u. Zeitschriften
  • Anhang
  • I. Post und Telegraphie
  • II. Statistik und Sehenswürdigkeiten von Berlin
  • V. Umgebung von Berlin
  • Nachtrag zum Berliner Adreß Buch für das Jahr 1890

Volltext

Anhang. 
I. Post und Telegraphie. 
A. Wer int Verkehr ies Publikums mit in Psft. 
Nach amtlichen Quellen. 
I. Bestellung dcr Pomcndiingc», BevolliilachtlAilitge» zc. 
Dic Gestellung erfolgt au bcn (Smpiängcc selbst oder au bcifcn Bcvoll- 
nuWiglcn. Dcr EmMnger, welcher einen Dritte» zur Gritpfanguahmc der 
an ihn zu bestellende» Gegenstände bcoollmiick'tigeii will, muß die Vollmacht 
iitnintiA) tmSfklttn urA in 6«,:v dir ©tjtnftSnbe gntmi bizüchnm, zil tnm 
Gnuiiaugnabmc dcr Bevollmächtigte befugt [ein soll. 
Die Vollmacht muß bei dcr Postanstalt niedergelegt werden; die Unter- 
schrist dcS Äkachtgebers muß nöthigeumlls beglaubigt sei». 
Formulare zu Bollinachten werden bet 6c» Postanstalteii unentgeltlich 
verabreicht. 
Ast alliier dem Empfänger noch ei» Anderer, wen» auch mit znr näheren 
Dezeichnung der Wohnung des (Smplängcrd, in dcr Wlchriit genannt, z. B. 
an A. bei !!., so ist diese: zweite Empfänger aucki olmc miot’ri'nfliichc Ermäch¬ 
tigung als Bevollmächtigtet des ttnnntvigcij Stic (Smimmgiialimc von gewöhn¬ 
lichen Briefen, Postkarten, Sunffache» und Shwenycobm anzusehen. Ist eilt 
©aflhor ald SBolimmg deS EnipfaugerS in der Aimchriit angegeben, so samt 
dic Gestellung dieser Gcgensla.idc a» den Gastwirth auch in betn Falle er¬ 
folgen, das, der Empiimger noch nicht eimvtronen ist. 
Sind bei Wtauituincn mehtctc Pmoneu bezeichnet, so erfotqt die Vor¬ 
zeigung nur an die zuerst jennnnte Perlon oder dcicit ticuollmatbtifltcii. 
Wird dcr Empfänger oder bcifcn mich dc» vorstehenden Bestimmiinge» 
bestellter Vcvollmächliatcr i» leinet Wohnung nicht augcltoricn, oder wird 
dem Brieiträger oder Boten dcr Zutritt z» ihm nicht gestattet, so erfolgt die 
Bcstellinig bez. Ansliäiidignng 
dcr gewöhnlichen Briese, Postkarten, Drucksachen und Waarcuptolicn, 
sowie dcr Bcglcitadrcsscn zu gewöhnlichen Packelen bez. der Packele 
selbst, fctnci dcr Anlagen zu Poftaiittmgcii, sofern bet dafiir einzu¬ 
ziehende Betrag sogleich berichtigt wird, 
en eine» Sand- oder Gcfchäitsbcamtcn, ein crwachleneS Zaniilienmitglied oder 
eine» lonstige» Angehörigen, odet an einen Dienstboten des E«ipfängcrS bez. des 
Bevollmächtigten denelbcn. Wird Niemand angetrotten, an tat hiernach die 
Bestellung bez. Aushändigung geschehen sau», io criolgt dieselbe aii bcn Haiili- 
witth ober an den Wohmiugsgeber oder an dc» Thürhüter des HaufcS. 
Hat dcr Empsäuger oder besten Bevollmächtigter an seiner Wohnung einen 
Drillkasten anbiiiigcn (g'icit, so werden gewöhnliche fmntirle Bricse, Post- 
farten, Drucksachen und Waarenproben durch die bestellenden Boten insoweit 
in be» Briefkasten gelegt, alä dessen Beschaffenheit Icldjcä gestattet. 
Die nachstehend bezeichneten Sendungen: 
1. Einschreibsendungen, 
2. Postanweisungen bis zum Betrage von je 300 Mark, 
3. Telegraphische Postanweisungen bis zum Betrage von |e 300 Mark, 
4. Abliescrimggschcinc iihet Sendungen mit ein« Werchangabe bis jum 
Betrage' von ie 300 ilfiarf, 
5. Post-Packetadreffen zu eingeschriebenen Packeten und zu Packele» mit 
einer Sskuliangabe bis zu einem Betrage von ic 300 Mark. 
find an den Empfänger oder dosen Bevollmächtigten selbst zu bestellen. Wird 
der Gmt>f;mgct oder dessen Bevollmächtigtet i» leinet Aohiinng nicht eilige- 
ltoficn, oder wird dem Dtieil taget ober Boien der Zutritt zu il)m nicht ge¬ 
staltet. so tonnen die bezeichneten Gegenstände auch an ein erwachsenes 
gamilicnglied des Empimigets bez. des Bevollmächtigten desselben bestellt 
werden. 
Postanweisungen und telegraphische Postanwcifnngcn im Beträge von 
mehr als 300 Mark, Abliesetungsfcheine übet Seudungcii mit einet Wetth- 
nngabc im Betrage von mehr als 300 Mark, sowie Post-Packetadresfen zu 
Packcten mit einer Werthangabe im Bctrage von mehr als 800 Mark müssen 
an den Empfänger oder bcficn Bevollmächtigten selb st bestellt werden. 
Die Bestellung bet Ginnt) tctbfcndimgcn, der Postanweisungen, der tele¬ 
graphischen Postaniveifnngen und der Slblictcmugokhcinc, ferner bet Post- 
Packetabrcsse» zu eiiigcfchtiebcue» Packeteu ttnb zu Packcten nut Wcrthangabe 
«folgt stets an den tinum'mgcr selbst, wenn die beireifcndcu Sendungen vorn 
Absendet mit dem Vermerk „eigenhändig" ucuclicn sind. 
II. SluSnnüc der Postsciidliiiiic». 
„ ©eldbiicic, Gelb- und Äerlhpackete mit Betrage» über 3000 Mark 
muffe» von bent Hof-Postamte (Simudaucilr. 19-22), gewöhnliche Packele 
von dem Packet - Poslamle (Dinuicnbiirgctfluifie 70) abgeholt werden. 
Zoll- imb steuerpflichtige Pnctcuien vorn Auslande sind von de» Post-Zoll- 
obfti tigungost’llcn Ptiiucs'iunrnstc. 2.5, ti'lostnstr. 7ii b.’zro. D> amcubiii gei str. 70 
abzuholen, sofern bei Sendungen ohne likuimngabc obet mit iiictthangalic bis 
1000 Mark der Ginyiaiigcr nicht ansdiiicklich die Berzollung durch SkiniittcliuiB 
b« Postoctwaltnng ueilaimt hat. Z» dic'cin Falle criotgt die fficstclluna 
durch die Packetbestcller. 
Wer die übrigen Scnbimgcn nicht durch die Postboten bczw. durch die 
Packct'Beftellungswagcn eimiiaugen, sondern von feinet BezKks-Postanslalt 
abhole» will, liiuö solches seiner BczitkO'Postaustalt schriftlich anzeigen. Das 
zu dielen Hiucigeu zu verwendende Formular wird aus Verlangen unentgeltlich 
verabfolgt. Die Postieudungeu - mit alleiniger Ausnahme bet äScUljfciiimiigeii 
n»d der Pmiete - weiden bei denienigen PoslanftoUen zut Ausgabe gestellt, 
in deren Scftcllbcziticn bic ISniptfiugcc wohnen. Die bezüglichen Enltiige 
find bei diesen Postanstalten schriitlich in stell«». 
IV. Theil. 
; Postvetivaltung ist für die richtige Bestellung nicht verantwortlich, 
:t Empfänger etfliitt hat, bie an Hin eingehenden Postsendungen selbst 
Die! 
wenn bet L .. „ . . , . _ . , 
abzuholen oder abholen 511 lassen. Auch liegt 11t diesem Falle der Postcinslalt 
einePrünnig der Berechtigung beaienigen, weichet sich zur Abholung meldet, 
uii)t ob, toictu lücht aus tor Stuto® bti (Bmviäugets ^mischen diesem uuD 
bet Postanstalt ein dcsfalkfigcs besonderes Abkommen getroffen worden ist. 
Sie vorbezeichuet abzuholenden Sendungen mit SBettljaiigabe werbe» an 
beiiienigeu ausgehändigt, weichet dcr Postanstalt beit mit dein Siauien des 
Empfangsberechtigten'mteifchricbcneiiAbliefcruiigSschein dicqnlttirt.'Postpacket- 
adtcssc ober die unterfairiebeue Postanweisung überbringt unb aushändigt. Eine 
Hnietn:d)iiug übet bic Aechtheit der Unterschrift und des etwa IjiitjUjietTiglm 
Siegels unter dein Slbliefectutgsfchciiic u.(, 1»., loroie eine weitere Priimng der 
Betechligiuig desfcnigen, welcher diesen Schein oder dit Scgtcitabtefsc überbringt, 
liegt bet Postanstalt gcfctzlich nicht ob. Es ist vielmehr eines Jeden Sache, 
danir zu sorgen, bafj die uorfchtinsinäüig bestellten Formulare zu den Ab- 
licfcriiiißBschcitien u. s. w. und die Begleitadreffe nicht von Unbefugten zut 
Abholung bet Sendungen gemißbraucht werden können. 
III. Geschiiftsvcrhältiiisse dcr Post- und Tclcgraphcnbehördcn 
i» Berlin. 
Die Leitung und veberwachimg des la »fenben DicnstbelriebeS bei allen 
Poftaustaltcn und Tclegravhenanstalten in Berlin liegt det Kaiserlichen O ber- 
Poftbitektion i» Berlin (Svaiibauetstr. l‘J-22) ob. Lei bitfer Behörde 
ist die Gntlchcitumg übet alle Angelegenheiten des lausenden Dienstes bet 
Berliner Post- und Telegravhenanstalten nachzusuchen, falls solche Angelegen¬ 
heiten nicht aus dem kürzesten und einfachsten Wege schon durch Niickiragclv 
bei der betreffenden Anstalt selbst erledigt werden sönnen. An das, Ne ichs- 
Postamt (ÜciMigerftmfie 10) sind Eingaben nur in den Fällen zu richten, 
in welchen das Publikum gegen die Entscheidung bet DbcfPostdircttioii clroa 
Ncknts zu ergreife» sich veranlasst scheu sollte, oder allgemeine, den ganzen 
Neichü Post' bc>. Selcgmvlicitdieiist betreffende Angelegenheiten zut Sprache 
zn bringen liuinfrtit. Soweit die Postanstalteii in Betracht kommen, sind An¬ 
träge, welche in Berlin ausgegebene Postsendungen betreffen, an Me¬ 
lange Postanstalt zu richten, bei welcher die Ginlieteriiiig ber Scnbitng 
erfolgt ist. Slntuigc, welche sich auf in Berlin angekommene Brief- 
fcnbmigcii beziehen, — namentlich fficslimmimgeit übet Bestellung, Stack)- 
sendimg von Btiefen :r. — sind dagegen bei dem Stadt-Postamt (Span* 
daiictftr. 1!) 22 auf dein 1. Hose, Thür D 1 Treppe) anzubringen. Bei 
biciem Amte werben auch Vollmachten zur Empsangnahme von Post¬ 
sendungen niedergelegt. Insofern es sich aber um angekommene Geldbriefe 
mtb Werlhpackete handelt, sind bic Antrage an das M-Posfnmt (©lianbmiet- 
strafie l!f—22,1. Hof, G,lbtzalle»gebaude 1 T-eppc, Znnmei 24), imb wenn ein¬ 
gegangene gewöhnliche Paielfcnbungcn in Betracht kommen, an baS Packet- 
Postamt (Oranienburgerstr. 70> zu richten. 
Freimarken siiib zum Werthe von 3, 5, 10, 20, 25 und 50 M käuslich. 
Dieselben sind in die obere rechte Ecke bet Aimchristsseite bet Btiefsenbungen 
bez, ber Begleitabressen zu sieben. 
Gestempelte SviefimtsdilSgc zu 10 3sf. werden zu 11 Pf. das Stück 
abgelassen. In größeren Siiidtc» können bei den Postanstalteii gesternvette 
Streifbänder zu 3 Pf„ i» Mengen zu je 10 Stück mr35Pt., bezogen werden. 
Äeniöhnlichc Bricse nach Dileu Deutschlands dürfe» nicht übet 250 Gramm 
schwer sein. DaS Porto beträgt ’• 
franfitt unftanlitt 
bis zum Gewicht von 15 Gramm tinsthL . 10 Ps. 20 Pf. 
bei gtüfictcm Gewicht  20 Pl. SO Pf. ■ 
fofitavten müssen srantirt wetde». 
u den Postkarten mit Antwort werden besoiibctS dazu cingetichictc 
Fornmlarc verwendet. 
Die Gebühr betragt fiit jede Postkatle 5 Ps., für jede Postkarte mit Ant¬ 
wort 10 Pf. 
tlngcitcmvclte Formnlare zu Postkarten werben zum Preise von 5 Pf. 
für ie 10 Stück, gestempelte goinuitate zum Sicitnroetlh beä StempelS abgelassen. 
Postkarten, aus beten Anhalt die Absicht einer Beleidigung oder einer 
sonst streitbaren Handlung sich etgiebt, seiner Postkarten, welche nach Beseiti¬ 
gung der ursprünglichen Auffchrilt oder ber auf bet Rückseite zuerst gemachten 
Ichtiltlicheu Aütthcilnngcii mit anbeti’jcilct Aufschrift bez. mit neuen Mit- 
thcilungen versehe» zut Post aclicicrt werden, ebenso Postkarten mit Be* 
klebiuig, z. B. mit ausgeklebte» Photographien, find von der Postbesörderung 
ausgeschlossen. 
Drucksachen müsse» offen, und zwar entweder unter Streif- ober Kreuz¬ 
band oder umschnürt oder in einen offenen Umschlag gelegt, oder aber der¬ 
gestalt einfach zulammcngcfaltct cingclicfctt werden, dai> ihr Inhalt leicht ge¬ 
prüft werten kann. Die Sendungen biittc» das Gewicht von lkg nicht über¬ 
steigen. Drucksachen sitib auch in Form oisenct Karten zulässig, ;edoch 
duuen sollte Karlen bic sBcjeitlinung ,Po(lfailc“ nicht tragen. Unter Band 
lVerschniirimg) können auch Buchet, gleichviel ob gebunden, gesalzt ober ge¬ 
leitet, versandt werden Das Band mufi so angelegt (ein, daß baifclbe ab- 
gestaiit und die Befchränlniig dcS Inhalts der Sendung auf Gegcnstchide, 
beten aSetfenbiing unter Band gestaltet ist, leicht erkannt werden taun. 
lj
	        

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