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Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1889 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1889 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Loewenthal 1896
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1873-1896
ZDB-ID:
2940379-0 ZDB
Frühere Titel:
Adreßbuch für Berlin mit Einschluß der näheren Umgegend und Charlottenburg
Spätere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1850-1874
Adressbücher 1875-1899
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1889
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-996209
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1875-1899
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
Anhang

Kapitel

Titel:
I. Post und Telegraphie

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Berliner Adreßbuch (Public Domain)
  • Ausgabe 1889 (Public Domain)
  • Versicherungs- und Geschäftsanzeigen
  • Berliner Adreß Buch für das Jahr 1889 Erster Band
  • Allgemeine Inhalts= Uebersicht
  • Kalender für 1889
  • Berichtigungen und während des Drucks eingetretene Veränderungen
  • Berliner Adreß Buch für das Jahr 1889 Erster Band
  • I. Alphabetisches Verzeichniß der Einwohner Berlins mit Angabe ihres Standes und ihrer Wohnungen einschließlich sämmtlicher kaufmännischen Firmen
  • Nachschlagebuch für Reisezwecke
  • Versicherungs- und Geschäftsanzeigen
  • Berliner Adreß Buch für das Jahr 1889 Zweiter Band
  • Inhalts= Uebersicht
  • II. Verzeichniß sämmtlicher Häuser Berlins mit Angabe der Eigenthümer und Miether, sowie der Querstraßen, welche jede Straße begrenzen oder durchschneiden
  • III. Verzeichniß der Einwohner Berlins nach ihren Beschäftigungen und Gewerben
  • IV. Königliches Haus und Hof, Deutsche Reichs-, Preußische Staats-, Provinzial- und städtische Behörden, Kirchen und Schulen, Anstalten, Gesellschaften und Vereine
  • Anhang
  • I. Post und Telegraphie
  • II. Statistik und Sehenswürdigkeiten von Berlin
  • Adress- Buch von Charlottenburg, Boxhagen- Rummelsburg, Friedenau, Friedrichsberg, Lichtenberg, Wilhelmsberg, Gr. Lichterfelde, Pankow, Plötzensee, Reinickendorf, Rixdorf, Schöneberg, Stralau, Tempelhof, Treptow, Weißensee und Wilmersdorf für das Jahr 1889
  • Versicherungs- und Geschäftsanzeigen

Volltext

Anhang. 
I. Post und Telegraphie. 
A. Wer den Verkehr des Publikums mit der Post. 
Nach amtlichen Quellen. 
I. Bestellung der Postsendungen, Bevollmächtigungen :c. 
• Die Bestellung erfolgt an den Empfänger selbst oder an beifcn Bevoll¬ 
mächtigten. 'Der Empfänger, welcher einen Dritten zur Empfangnahine der 
an ihn zu bestellenden Gegenstände bevollmächtigen will, niufj die Vollmacht 
schriftlich ausstellen und in dieser die Gegenstände genau bezeichne», zu deren 
Empsangnahme der Bevollmächtigte befugt sein soll. 
Die Bolimacht mutz bei der Postanstalt niedergelegt werden: die Unter¬ 
schrift des Machtgebers mutz uothigenfalls beglaubigt lein. 
Formulare zu Vollmachten werden bei den Postanstalten unentgeltlich 
verabreicht. 
Sst außer dem Empfänger noch ein Anderer, weitn auch nur zur näheren 
Bezeichnung der Wohnung des Empfängers, in der Antichrist genannt, z. 33. 
an A. bei B, so ist dieser zweite Empfänger auch ohne ausdrückliche Ermäch¬ 
tigung als Bevollmächtigter deS Empfängers zur Empfaiigiiahme von gewöhn¬ 
lichen Briefen, Postkarten, Drucksachen und Waarenprolieu anzusehen. Ist ein 
Gasthof alS Wohnung des Empfängers in der Staffel)tift angegeben, so kann 
die Bestellung dieser Gegenstände an den Gastwirth mich in dem Falle er¬ 
folgen, baft der Empfänger noch nicht eingetroffen ist. 
Stilb bei Postaufträgeu mehrere Personen bezeichnet, so erfolgt die Bor- 
zeigung nur an die zuerst genannte Person oder deren Bevollmächtigten. 
Wird der Empfänger oder dessen nach den vorstehenden Bestimmungen 
bestellter Bevollmächtigter in seiner Wohnung nicht angetroffen, oder wird 
dem Briefträger oder Boten der Zutritt zu ihm nicht gestattet, so erfolgt die 
Bestellung bez. Aushändigung 
der gewöhnlichen Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waarenproben, 
sowie der Begleitadressen zu gewöhnlichen Packeten bez. der Packete 
selbst, ferner der Anlagen zu Postauftragen, sofern der dafür einzu¬ 
ziehende Betrag sogleich berichtigt wird, 
an einen HauS- oder Geschäitsbeamten, ein erwachsenes Familienmitglied oder 
tuten sonstigen Angehörigen, oder an einen Dienstboten deS EmpsängerS bez. des 
Bevollmächtigten desselben. Wird Niemand angetroffen, an den hiernach die 
Bestellung bez. Aushändigung geschehen kann, so erwigt dieselbe an den Haus¬ 
wirth oder an den WohmingSgeber oder an den Thnrhüter des Hauses. 
Hat der Empfänger oder dessen Bevollmächtigter an seiner Wohnung einen 
Briefkasten anbringen lasse», so werden gewöhnliche srankirte Briefe, Post¬ 
karten, Drnckfachen und Waarenproben durch die bestellenden Boten insoweit 
in den Briefkasten gelegt, als dessen Beschaffenheit solches gestattet. 
Die nachstehend bezeichneten Sendungen 
1. Einschreibsendungen, 
2. Postanweisungen bis zum Betrage von je 300 Mark, 
3. Telegraphische Postanweisungen bis zum Betrage von >e 300 Mark, 
, 4. Ablieferungsscheiue über Sendungen mit einer Werthaugabe bis zu», 
• Betrage von je 300 Mark, 
5. Post-Packetadressen zn eingeschriebenen Packetm und zu Packeten mit 
eiltet Werthangabe bis zu einem Betrage von ie 300 Mark, 
find an den Empfänger oder dessen Bcuolliniichtigtcn selbst zu bestellen. Wird 
der Empfänger oder dessen Bevollmächtigter nt seiner Wohnung nicht ange¬ 
troffen, oder wird dem Briesträger oder Boten der Zutritt zu ihm nicht ge¬ 
stattet, so können die bezeichneten Gegenstände auch an ein erwachsenes 
Familienglied des Empfängers bez. des Bevollmächtigte» desselben bestellt 
werden. . 
Postanweisungen und telegraphische Postanweisungen im Betrage von 
mehr als 300 Mark, AblieferutigSfcheine über Lmdnngen mit einer Werth¬ 
augabe im Betrage von mehr als 300 Mark, sowie Post-Packetadreffen zu 
Packeten mit einer Werthangabe im Betrage von mehr als 300 Mark müssen 
an den Empfänger oder dessen Bevollmächtigten selbst bestellt werden. 
Die Bestellung der Einschreibsendungen, der Postanweisungen, der tele¬ 
graphischen Postanweisungen lind der AblieserungSfcheine', ferner der Post- 
Packetadressen zu eingeschriebenen Packeten und zu Packeten mit Werthangabe 
erfolgt stets an den Empfänger selbst, wenn die betreffenden Sendiuigen vorn 
Absender mit dem Nermerk „Eigenhändig" versehen sind. 
II.' Ausiiabe der Postsendungen. 
Geldbriefe, Geld- und Werthpackete mit Beträgen über 3000 Mark 
müssen von dem Hof-Postanite (Sirntidauerftr. 10—22), gewöhnliche Packele 
»on dem Packet - Postamte (Otaniciibutgetftmfte 70) abgeholt werden. 
Zoll- und steuerpflichtige Päckereien vorn Auslande find uon den Post-Zoll¬ 
abfertigungsstellen Ritterstr. ,7, Klostcrstr. 76 liezw. Dimuenbuigeisti. 70 ab¬ 
zuholen, sofern bei Sendungen i'Tnte Werthangabe oder mit Werthangabe bis 
1000 Mark der Empfänger nicht au«iiruc£li(t) die Verzollung durch Vermittelung 
der Postverwaltung verlangt hat. 3n diesem Falle i.iOlgt die Bestellung 
durch die Packetbesteller. 
Wer die übrigen Sendungen nicht durch die Postboten bezw. durch die 
Packet-Bestellungswagen empfange», sondern von seiner BezirkS-Postanstalt 
ubljoleit .iöiH.miili, solches seiner Bezirks-Postanstalt schriftlich anzeigen. Di>S 
zu diesen Anzeigen zu verwendende Formular wird auf Verlangen unentgeltlich 
verabfolgt. Die Postsendungen — mit alleiniger Ausnahme der Wertsendungen 
und der Packete — werden bei denjenigen Postanstalten zur Ausgabe gestellt, 
in deren Bestellbezirke» die Empfänger wohnen. Die uejiigtidjen Anträge 
sind bei diesen Postanstalten schriftlich zu stellen. 
Die Poftornuattung ist für die richtige Bestellung nicht verantwortlich, 
wenn der Empfänger erklärt hat, die an ihn eingehenden Postsendungen selbst 
abzuholen oder abholen zu laisctt. Auch liegt in diesem Falle der Postanstalt 
eine Prüfung der Berechtigung bcsiemgen, welcher sich zur Abholung meldet, 
nicht ob, sofern nicht auf den Antrag deS Empiangers zwischen diesem und 
der Postanstalt ein dessallsiges besonderes Abkommen getroffen worden ist. 
Die vorbezeichnet abzuholenden Sendungen mit Werthangabe weiden an 
denjenigen ausgehändigt, welcher der Postanstalt den mit dem Namen des 
Empfangsberechtigten imterschüclienen Ablieiernngsschein bez. die unter¬ 
schriebene Postanweisung überbringt und aushändigt. Eine Untersuchung 
Über die Aechtheit der Unterschritt und des etwa hinzugefügten Siegels unter 
dem Ablicleruugsscheine u. i. tu., sowie eine weitere Pruiung der Berechti¬ 
gung desjenigen, welcher diesen Schein oder die Be^lcitadresse überbringt, 
liegt der Postanstalt gelchlich nicht ob. Cs ist vielmehr eines Jeden Sache, 
dainr zu sorgen, daft die vorschriilsmahig bestellte,, Formulare zu den 86- 
liekeriingsscheinen u. f. w. irnd die Begleitadresse nicht von Unbefugten zur 
Abholung der Stilbungen gemiftbrancht werden -bnnen. 
III. Geschästsverhättnissc der Post- itttd Telcgrapljciiüchördcii 
in Berlin. 
Die Leitung und Neberwachung des hinsenden Dicnstbetriebes bei allen 
Postanstalten und Telegtaphenanstalten in Berlin liegt der Kaiserlichen Ober- 
Postdirektion in Berlin lSpaudauerstr. 10/22) ob. Bei dieser Behörde 
ist die Entscheidung übet alle Angelegenheiten des lautenden Dienstes der 
Berliner Post- und Telegraphenanstalten nachzusuchen, falls solche Angelegen¬ 
heiten nicht auf dein kürzesten itub einfachsten Wege schon durch Rückfragen 
bei der betreffenden Anstalt selbst erledigt werden könne». An das Reichs- 
Postamt (Scipgigerjtiafie lö) sind Eingaben nur in den Fallen zu richten, 
in welchen baS Publikum geL " die Entscheidung der Ober-Postdirektion etwa 
Rekurs zu ergreife» sich veranlagt sehen sollte, oder allgemeine, den ganzen 
Neichs'Post' bez. Telegtaphendienst betreffende Angelegenheiten znr Sprache 
zu bringen wünscht. Soweit die Postanstalten in Betracht kommen, sind An¬ 
träge, welche in Berlin angegebene Postsendungen betreffen, an die- 
icingePostanstalt zu richten, bet welcher die Eiulicferuug derSeiibuiig 
eifolgt ist. Anträge, welche sich mit in Berlin angekommene Brics- 
sciidnngen beziehen, - namentlich Bestimmungen über Bestellung, Nach- 
seudung von Briefen rc. - sind dagegen bei dem Stadt-Postamt (Span- 
bauetftr. 10/22 ant dem 1. dose, Thur D 1 Treppe) anzubringen. Bei 
bitietu Amte werden auch Vollmachten znr Empfangnahme von Post¬ 
sendungen niedergelegt. Insofern cS sich aber um angekommene Geldbriefe 
uitb Werthpackete handelt, find die Anträge an bad Hof-Postamt lSpandauer- 
stmfte 10/22, 1. hos, Geldhallengebäube 1 Tieppe, Zintmei 24), und wenn ein¬ 
gegangene gewöhnliche Packetsendungen in Betracht kommen, an das Packet- 
Postarnt (Oranieiidnrgerstr. 70) zu richten. 
Freimarken sind zum Werthe von 3, 5, 10, 20, 25 und 50 Ps. käuflich. 
Dieselben find in die obere rechte Ecke bet ülufichnftsfcite der Sörieffcnbungcn 
bez. bet Begleitadressen zu kleben. 
ökficiiipefic Br:cfiimsi!>lägc zu 10 Ps. werden zu 11 Ps. das Stück 
abgelassen. In grelleren Städten tonnen bei den Postanstalten gestempelte 
Streifbänder zu 3 Pf., in Mengen zu ie 10 Stück für 35 Pt., bezogen werden. 
05clu3(|iillchc Briefe nach O teil Deutschlands dürfen nicht übet 250 Gramm 
schwer sein. Das Porto bettägt- 
frankitt unsrankltt 
bis zum Gewicht von 15 Gramm einschl. . 10 Ps. 20 Ps. 
bei gröberem Gewicht  20 Ps. 30 Ps. 
fosttnrtm müssen frankitt werden. 
n den Postkarten mit Antwort werden besonders dazu eingerichtete 
Formulare ucriuenbet. 
Die Gebühr betragt für jede Postkarte 5 Pf., für jede Postkarte mit Ant¬ 
wort 10 Pf. 
Ungestempelte Formulare zu Postkarten werden zum Preise von 5 Pf. 
lfu ;• 10 Stück, gestempelte Formulare zum Nenuwerth des Stempels abgelassen. 
sponserten, aus deren Inhalt die Absicht einet Beleidigung odet einer 
sonst fitafbam Handlung sich «giebt, ferner Postkarten, welche nach Beseiti¬ 
gung der urf irünglichen Aufslhrift oder der auf der Rückseite zuerst gemachten 
fchriltllchm SUittlieilimgen mit anderweiter Auffchrift bez. mit neuen SJtit> 
tlieilungen 1 ersehen ziit Post geliefert werde», ebenso Postkarten mit Be< 
klebung, z B. mit aufgeklebte» Photographien, sind von der Postbeförderung 
auSgefchleffen. 
Drucksachen müssen offen, und zwar entweder unter Streif- ober Kreuz- 
banb ob :r umschnürt ober in einen offenen Umschlag gelegt, oder aber der¬ 
gestalt k.nsach zusammengefaltet eingeliefert werden, baft ihr Inhalt leicht ge- 
Stuftrm:tden sann. Die Sendungen dürfen bas Gewicht von 1 kg ntdjt über¬ 
steigen. 'Drucksachen ‘find auch in Form offener Karte» zulässig, jedoch 
dürfen I oUI/e Karten' die Bezeichnung „Postkarte* nicht tragen. Unter Band 
(Verfdjn irung) können auch Bücher, gleichviel ob gebunden, gesalzt oder ge¬ 
heftet, Drrfandt werben DaS Band muh so angelegt seilt, baft dasselbe ab¬ 
gestreift md die Beschränkung deS Inhalts bet Sendung aus Gegenstände, 
beten Versendung unter Band gestattet ist, leicht erkannt werden kaun.
	        

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  • Hertzog, Rudolph Carl
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