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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1894 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1894 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Loewenthal 1896
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1873-1896
ZDB-ID:
2940379-0 ZDB
Frühere Titel:
Adreßbuch für Berlin mit Einschluß der näheren Umgegend und Charlottenburg
Spätere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1850-1874
Adressbücher 1875-1899
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1889
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-996209
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1875-1899
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
Allgemeine Inhalts= Uebersicht

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1894 (Public Domain)
  • No. 1 (1-6), 30. Dezember 1893
  • No. 2 (8-23), 6. Januar 1894
  • No. 3 (24-28), 13. Januar 1894
  • No. 4 (34-41), 20. Januar 1894
  • No. 5 (54-55), 22. Januar 1894
  • No. 6 (56-74), 27. Januar 1894
  • No. 7 (80-94), 3. Februar 1894
  • No. 8 (98), 10. Februar 1894
  • No. 9 (99-112), 10. Februar 1894
  • No. 10 (117-130), 17. Februar 1894
  • No. 11 (136), 24. Februar 1894
  • No. 12 (137-153), 24. Februar 1894
  • No. 13 (198-215), 3. März 1894
  • No. 14 (220), 5. März 1894
  • No. 15 (221-222), 6. März 1894
  • No. 16 (223-238), 10. März 1894
  • No. 17 (242), 10. März 1894
  • No. 18 (243), 12. März 1894
  • No. 19 (244), 14. März 1894
  • No. 20 (245-251), 17. März 1894
  • No. 21 (271), 19. März 1894
  • No. 22 (272), 20, März 1894
  • No. 23 (273), 24. März 1894
  • No. 24 (274-279), 24. März 1894
  • No. 25 (282), 28. März 1894
  • No. 26 (283-293), 31. März 1894
  • No. 27 (298-313), 7. April 1894
  • No. 28 (317-320), 14. April 1894
  • No. 29 (324-335), 21. April 1894
  • No. 30 (354), 24. April 1894
  • No. 31 (355), 25. April 1894
  • No. 32 (356-365), 28. April 1894
  • No. 33 (367-378), 5. Mai 1894
  • No. 34 (381), 7. Mai 1894
  • No. 35 (382-400), 19. Mai 1894
  • No. 36 (404-413), 26. Mai 1894
  • No. 37 (416-434), 2. Juni 1894
    No. 37 (416-434), 2. Juni 1894
  • No. 38 (471-497), 9. Juni 1894
  • No. 39 (505), 8. Juni 1894
  • No. 40 (506-529), 16. Juni 1894
  • No. 41 (546-567), 23. Juni 1894
  • No. 42 (574), 27. Juni 1894
  • No. 43 (575-649), 1. September 1894
  • No. 44 (658-664), 8. September 1894
  • No. 45 (700-717), 15. September 1894
  • No. 45 (718-721), 15. September 1894
  • No. 46 (722), 18. September 1894
  • No. 47 (723-740), 22. September 1894
  • No. 48 (757), 24. September 1894
  • No. 49 (758-763), 29. September 1894
  • No. 50 (765-782), 6. Oktober 1894
  • No. 51 (785), 8. Oktober 1894
  • No. 52 (786-801), 13. Oktober 1894
  • No. 53 (808-814), 20. Oktober 1894
  • No. 53 (815-817), 20. Oktober 1894
  • No. 54 (818-840), 27. Oktober 1894
  • No. 55 (843), 3. November 1894
  • No. 56 (844-856), 3. November 1894
  • No. 57 (885-895), 10. November 1894
  • No. 57 (896), 10. November 1894
  • No. 58 (897-905), 17. November 1894
  • No. 59 (908-915), 24. November 1894
  • No. 60 (918-933), 1. Dezember 1894
  • No. 61 (935-949), 8. Dezember 1894
  • No. 62 (966), 10. Dezember 1894
  • No. 63 (967-984), 15. Dezember 1894
  • No. 64 (996-1001), 22. Dezember 1894
  • No. 65 (1006), 24. Dezember 1894

Volltext

587 
798. Vorlage (J.-Nr. 1 752 II. Str. E, 94) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Fortschaffung von Haus 
müll nach dem städtischen Abladeplatz Spreenhagen 
durch regelmäßigen Schiffsbetrieb. 
Wir beabsichtigen, vom 1. November d. Js. ab das nach dem 
neu eingerichteten Wassereinlade-Platz an der Stralauer Chaussee zu 
bringende Hausmüll von hier aus auf dem Wasserwege nach unserem 
Ablade-Platz zu Spreenhagen am Spree-Oder-Kanal zu schaffen. 
Zu diesem Zwecke haben wir unter dem 18. Juli 1894 unter 
Zugrundelegung der in der Anlage zur Kenntnißnahme beigefügten 
Bedingungen ein öffentliches Ausschreiben erlassen, durch welches Unter 
nehmungslustige aufgefordert wurden, ihre Angebote bis zum 
25. August er. einzureichen. 
In dem am 25. August er. stattgehabten Bietungstermine war 
der Unternehmer A. Labbert, welcher 1,9° JC für die Tonne forderte, 
Mindestfordernder. Wir haben deshalb im Einverständniß mit unserer 
Deputation für das Straßenreintgungswcsen beschlossen, diesem Unter 
nehmer den Zuschlag für die Zeit vom 1. November 1894 bis 
31. März 1896 zu ertheilen. 
Die für den Schiffsbetrieb erforderlichen Mittel werden sich, so 
weit es sich übersehen läßt, für jene Zeit auf etwa 150 000 JC 
belaufen. 
Die Stadtverordneten-Bersammlung ersuchen wir demgemäß, sich 
damit einverstanden zu erklären, 
daß dem Unternehmer A. Labbert die Verschiffung des 
Hausmülls für die Zeit vom 1. November 1894 bis 31. März 
1896 gegen eine Enlschädigung von I,s° JC für die Tonne 
übertragen wird, und daß die hierzu erforderlichen Mittel in 
Höhe von 150 000 JC vorläufig aus dem Vorschuß-Konto 
— mit der Verpflichtung der Zurückerstattung aus dem Ab 
ladeplatz-Unternehmen — gezahlt werden. 
Berlin, den 13. Oktober 1894. 
Magistrat hiesiger König!. Haupt- und Residenzstadt, 
gez. Zelle. 
799. Vorlage (J.-Nr. 3 030 Krk. 94) — zur Beschluß, 
fassung —, betreffend die Bewilligung der Mittel 
zur Beschaffung von Diphtherie - Heilserum für die 
städtischen Krankenhäuser. 
Die mit dem Behring'schen Diphtherie-Heilserum bei der Be 
handlung von Diphtherie-Kranken bisher erzielten günstigen Erfolge 
lassen es nothwendig erscheinen, die in den städtischen Krankenhäusern 
mit demselben angestellten Versuche in größerem Umfange als bisher 
geschahen konnte, fortzusetzen. Es entstehen dadurch jedoch außer 
gewöhnliche Kosten, zu deren Bestreitung die in den Spezial-Etats 
der Krankenhäuser (Nr. 25, 26 und 27) unter Titel III Pos. 6 und 7 
zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, da dieselben — wie 
die Ist-Ausgaben und die Erläuterungen zum Etat erkennen lassen — 
lediglich nach dem bisherigen Bedürfnisse bemessen sind und bei starker 
Belegung der Krankenhäuser kaum den gewöhnlichen Anforderungen 
genügen. 
Nach den Angaben der ärztlichen Direktoren der städtischen 
Krankenhäuser werden bis zum Schluffe des laufenden Rechnungsjahres 
etwa 2 000 JC für jedes der drei Krankenhäuser, zusammen also 
6 000 JC erforderlich sein. 
Wir ersuchen die Stadtverordneten-Bersammlung demgemäß um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung bewilligt zur Beschaffung von Diphtherie- 
Heilserum für die städtischen Krankenhäuser im Friedrichshain, 
Moabit und am Urban bis zum Schluffe des laufenden 
Rechnungsjahres je 2 000 ^, zusammen 6 000 ^ und 
genehmigt die Verausgabung derselben k conto des Titels III, 
Position 6 der Spezial-Etats 25, 26 und 27 ungeachtet der 
Etats-Ueberschreitung. 
Berlin, den 12. Oktober 1894. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
80«. Vorlage (J.-Nr. 4 634 B, I. 94) — zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Skizze zum Neubau einer 
Gemeinde-Doppclschnle auf dem städtischen Grund 
stücke Frankfurter Allee «8/71. 
Auf dem an der Frankfurter Allee 68/71 belegenen städtischen 
Grundstücke wird die Erbauung einer Gemeinde-Doppelschule seitens 
der Schul-Deputation beabsichtigt. Die städtische Bau-Verwaltung hat 
daher die beifolgende Skizze II, bestehend aus 
2 Situations-Plänen, 
4 Blatt Bauzeichnungen, 
1 Kostcnüberschlag über 558 000 JC 
nebst dem Erläuterungsbericht entworfen, welcher die Bau- und die 
Schul-Deputation zugestimmt haben, letztere mit einigen unwesentlichen 
Abänderungen, welche aus der Skizze, Blatt 2, und dem Erläuterungs 
bericht hervorgehen. 
Die weiteren Aufklärungen in Bezug auf die Stelluug der einzelnen 
Gebäude und ihre Einrichtung gewährt ebenfalls der beigefügte Er 
läuterungsbericht. 
Indem wir bemerken, daß die für den Bau erforderlichen Mittel 
in den nächstjährigen Spezial-Etat 35 zur Einstellung gelangen werden, 
ersuchen wir die Stadtverordneten-Bersammlung um folgende Beschluß 
fassung: 
Die Stadtverordneten-Bersammlung genehmigt die Skizze II 
zum Neubau einer Gemeinde-Doppelschule auf dem städtischen 
Grundstücke Frankfurter Allee 68/71 und sieht der Vorlegung 
des speziellen Entwurfs und Kostenanschlags entgegen. 
Berlin, den 13. Oktober 1894. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Zelle. 
Zu 9lt. 800. 
Erläuterungsbericht 
zur Skizze II des Neubaues einer Gemeinde-Doppelschule 
auf dem städtischen Grundstück Frankfurter Allee 68/71. 
Das für die Zwecke des nebenbezeichneten Neubaues erforderliche 
Grundstück hat eine Größe von 5 365,«? gm und liegt mit einer Breite 
von 19 m an der Petersburgerstraße. 
Das Terrain liegt durchschnittlich 2,°v w tiefer als der Bürgersteig 
dieser Straße und muß, um die Entwässerung des an der Rigaerstraße 
gelegenen Hinterlandes zu ermöglichen, um ca. 2,°° m aufgehöht werden. 
An der Straße ist das Lehrerwohngebäude projektirt mit 
einer Durchfahrt an der nördlichen Giebelwand als Zugang zu dem 
hinteren Theil des Grundstückes, welcher durch das Schulgebäude in 
den Knaben- und Mädchenhof getrennt wird. 
In den Höfen liegen die Bedürfnißanstalten und im vorderen 
Knabenhof außerdem die Turnhalle. 
1. Schulgebäude. 
Das Schulgebäude besteht aus einem Hauptbau mit 2 Flügel 
bauten und liegt mit der Hauptfront im Mädchenhof nach N. O. Es 
besteht aus Keller, Erdgeschoß, 3 Stockwerken und Dachboden und 
enthält 38 Klassen und zwar je 19 Klassen für Knaben und Mädchen. 
Außerdem ist für jede Abtheilung 1 Amtszimmer, I Konferenzzimmer, 
1 Phystkzimmer und Waschzimmer, letzteres im Keller, vorgesehen. 
Gemeinsam für beide Abtheilungen ist die Aula, welche mit Zeichentisch 
und Stühlen zu versehen ist. 
Für die Kinderhortzwecke ist ein Raum im Erdgeschoß*) bestimmt 
und in der Mädchen-Abtheilung ein besonderes Lehrerinnenzimmer vor 
gesehen. Ein Kloset und Pissoir für die Lehrer, ein Kloset für die 
Lehrerinnen und die Brausebadeanlage sollen im Keller untergebracht 
werden. 
Die Schule soll mit einer Warmwasser-Heizanlage und mit Gas 
leitung versehen werden und die Klassen der Ober- und Mittelstufe, 
sowie die Aula Beleuchtungskörper für Gasglühlicht erhalten. 
2. Lehrer-Wohngebäude. 
Das Lehrer-Wohngebäude liegt mit 19,o m Frontbreile an der 
Petersburgerstrabe und besteht aus Keller, Erdgeschoß, I. und II. Stock 
und Dachgeschoß. 
Im Erdgeschoß liegen außer der Durchfahrt die Wohnung des 
Heizers und Schuldieners, bestehend aus je 2 Stuben, Kammer, Küche 
und Kloset, im I. und II. Stock die beiden Rektorwohnungen von je 
5 Stuben, Mädchenkammer, Küche, Speisekammer und Kloset. 
3. Turnhalle. 
Die Turnhalle liegt an der südlichen Grenze des Grundstücks und 
hat eine Größe von 25,° m zu 10,r° m im Lichten. Die Erwärmung 
des Raumes erfolgt durch eiserne Oefen, die Beleuchtung durch Gas 
glühlicht. 
4. Abortgebäude. 
Jeder Hof enthält ein den Vorschriften entsprechendes Abort 
gebäude. 
*) Mit Rücksicht auf die reichliche Zahl der vorhandenen Klasien sollen 
statt eines zwei Kinderhorte angelegt werden, wie im Grundrisse des Erd 
geschosses angegeben ist.
	        

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