Digitale Landesbibliothek Berlin Logo

Vom Aufbau des Archivs der Universität der Künste Berlin. Texte aus drei Jahrzehnten / Schenk, Dietmar (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Inhaltsverzeichnis : Vom Aufbau des Archivs der Universität der Künste Berlin. Texte aus drei Jahrzehnten / Schenk, Dietmar (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Schenk, Dietmar
Titel:
Vom Aufbau des Archivs der Universität der Künste Berlin. Texte aus drei Jahrzehnten / Dietmar Schenk
Erschienen:
Berlin: Universität der Künste Berlin, 2024
Sprache:
Deutsch
Fußnote:
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
VÖBB-Katalog:
35278910
Schlagworte:
Berlin ; Universitätsarchiv ; Archiv ; Archivkultur ; Universitätsarchiv ; Archivwissenschaft ; Universitätsgeschichte ; Universität der Künste Berlin ; Achivgeschichte ; archivarische Praxis ; Sammlung ; Nachlassarbeit ; Institutionsgeschichte
ZLB-Systematik:
Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:b170-22498
Sammlung:
Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Verfasser:
Schenk, Dietmar
Titel:
Vom Aufbau des Archivs der Universität der Künste Berlin. Texte aus drei Jahrzehnten / Dietmar Schenk
Erschienen:
Berlin: Universität der Künste Berlin, 2024
Sprache:
Deutsch
Fußnote:
Archivierung/Langzeitarchivierung gewährleistet
VÖBB-Katalog:
35278910
Schlagworte:
Berlin ; Universitätsarchiv ; Archiv ; Archivkultur ; Universitätsarchiv ; Archivwissenschaft ; Universitätsgeschichte ; Universität der Künste Berlin ; Achivgeschichte ; archivarische Praxis ; Sammlung ; Nachlassarbeit ; Institutionsgeschichte
ZLB-Systematik:
Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:b170-22498
Sammlung:
Buch- und Bibliothekswesen, Informationswissenschaft
Copyright:
Rechte vorbehalten
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Amtsblatt der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1928 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ausgabe 1928,1 Nr. 1, 1. Januar 1928
  • Ausgabe 1928,2 Nr. 2, 8. Januar 1928
  • Ausgabe 1928,3 Nr. 3, 15. Januar 1928
  • Ausgabe 1928,4 Nr. 4, 22. Januar 1928
  • Ausgabe 1928,5 Nr. 5, 29. Januar 1928
  • Ausgabe 1928,6 Nr. 6, 5. Februar 1928
  • Ausgabe 1928,2 Nr. 7, 12. Februar 1928
  • Ausgabe 1928,8 Nr. 8, 19. Februar 1928
  • Ausgabe 1928,9 Nr. 9, 26. Februar 1928
  • Ausgabe 1928,10 Nr. 10, 4. März 1928
  • Ausgabe 1928,11 Nr. 11, 11. März 1928
  • Ausgabe 1928,12 Nr. 12, 18. März 1928
  • Ausgabe 1928,13 Nr. 13, 25. März 1928
  • Ausgabe 1928,14 Nr. 14, 1. April 1928
  • Ausgabe 1928,15 Nr. 15, 8. April 1928
  • Ausgabe 1928,16 Nr. 16, 15. April 1928
  • Ausgabe 1928,17 Nr. 17, 22. April 1928
  • Ausgabe 1928,18 Nr. 18, 29. April 1928
  • Ausgabe 1928,19 Nr. 19, 6. Mai 1928
  • Ausgabe 1928,20 Nr. 20, 13. Mai 1928
  • Wahl zum Reichstag am 20. Mai 1928
  • Ausgabe 1928,21 Nr. 21, 20. Mai 1928
  • Ausgabe 1928,22 Nr. 22, 27. Mai 1928
  • Ausgabe 1928,23 Nr. 23, 3. Juni 1928
  • Ausgabe 1928,24 Nr. 24, 10. Juni 1928
  • Zusammenstellung der nach dem Abstimmungsergebnis der Reichstagswahl am 20. Mai 1928 abgegebenen Stimmen nach dem Geschlechte der Stimmberechtigten
  • Ausgabe 1928,25 Nr. 25, 17. Juni 1928
  • Ausgabe 1928,26 Nr. 26, 24. Juni 1928
  • Ausgabe 1928,27 Nr. 27, 1. Juli 1928
  • Ausgabe 1928,28 Nr. 28, 8. Juli 1928
  • Ausgabe 1928,29 Nr. 29, 15. Juli 1928
  • Ausgabe 1928,30 Nr. 30, 22. Juli 1928
  • Ausgabe 1928,31 Nr. 31, 29. Juli 1928
  • Ausgabe 1928,32 Nr. 32, 5. August 1928
  • Sonderausgabe, 9. August 1928
  • Ausgabe 1928,33 Nr. 33, 12. August 1928
  • Ausgabe 1928,34 Nr. 34, 19. August 1928
  • Ausgabe 1928,35 Nr. 35, 26. August 1928
  • Ausgabe 1928,36 Nr. 36, 2. September 1928
  • Ausgabe 1928,37 Nr. 37, 9. September 1928
  • Ausgabe 1928,38 Nr. 38, 16. September 1928
  • Ausgabe 1928,39 Nr. 39, 23. September 1928
  • Ausgabe 1928,40 Nr. 40, 30. September 1928
  • Ausgabe 1928,41 Nr. 41, 7. Oktober 1928
  • Ausgabe 1928,42 Nr. 42, 14. Oktober 1928
  • Ausgabe 1928,43 Nr. 43, 21. Oktober 1928
  • Ausgabe 1928,44 Nr. 44, 28. Oktober 1928
  • Ausgabe 1928,45 Nr. 45, 4. November 1928
  • Ausgabe 1928,46 Nr. 46, 11. November 1928
  • Ausgabe 1928,47 Nr. 47, 18. November 1928
  • Ausgabe 1928,48 Nr. 48, 25. November 1928
  • Ausgabe 1928,49 Nr. 49, 2. Dezember 1928
  • Ausgabe 1928,50 Nr. 50, 9. Dezember 1928
  • Ausgabe 1928,51 Nr. 51, 16. Dezember 1928
  • Ausgabe 1928,52 Nr. 52, 23. Dezember 1928
  • Ausgabe 1928,53 Nr. 53, 30. Dezember 1928

Volltext

8  11
Aufsicht.
U>  Die  Verwaltung  der  Kasse  unterliegt  der  Aufsicht  des
Magistrats  der  Stadt  Berlin.  Die  Beschlüsse  der  Hauptmitgliederversammlung
  über  die  Höhe  des  Eintrittsgeldes,  der  Beiträge ­
  und  des  Sterbegeldes  bedürfen  der  Genehmigung  des
Magistrats.
§  12.
Hauptvorstand,  Verwaltung.
(1)  Die  Kasse  wird  von  dem  Hauptvorstand  geleitet.  Der
Hauptvorstand  vertritt  die  Kasse  gerichtlich  und  außergerichtlich, ­
  er  hat  die  Stelle  eines  gesetzlichen  Vertreters.
(2)  Der  Hauptvorstand  besteht  aus  12  Mitgliedern,  nämlich
dem  Vorsitzenden,  dessen  Stellvertreter  und  10  Vorstandsmitgliedern. ­

(3)  Der  Vorsitzende  und  ein  Mitglied  werden  vom  Magistrat, ­
  der  stellvertretende  Vorsitzende  und  ein  weiteres  Mitglied ­
  von  den  Vorsitzenden  der  Bezirksämter  gewählt.  Die
übrigen  8  Mitglieder  werden  von  der  Hauptmitgliederversammlung ­
  auf  3  Jahre  gewählt  (gern.  §  20).
(4)  Scheidet  ein  von  der  Hauptmitgliederversammlung  zu
wählendes  Vorstandsmitglied  vor  Ablauf  der  Wahlzeit  aus
dem  Vorstande  aus,  so  ist  der  Hauptvorstand  berechtigt,  sich
durch  Zuwahl  bis  zur  nächsten  Hauptmitgliederversammlung
zu  ergänzen,  in  der  eine  Neuwahl  zu  erfolgen  hat.
(5)  Die  ausscheidenden  Vorstandsmitglieder  sind  wieder
wählbar.  Der  Vorsitzende  leitet  die  Versammlung  des  Hauptvorstandes. ­

(6)  Er  beruft  den  Hauptvorstand,  wenn  die  Lage  der  Geschäfte ­
  es  erfordert  oder  wenn  mindestens  3  Vorstandsmitglieder ­
  eine  Vorstandssitzung  beantragen.
§  15
Abteilungsvorstand,  Verwaltung  .
(1)  Bei  der  Zentrale  und  den  Bezirksämtern  werden  besondere ­
  Abteilungen  der  Sterbekasse  gebildet.  Diese  werden
von  einem  Vorstande  geleitet,  der  aus  5  Mitgliedern  besteht.
Der  Vorsitzende  und  der  Stellvertreter  werden  bei  der  Zentrale ­
  vom  Magistrat,  in  den  Bezirken  von  den  Bezirksämtern
ernannt.  Die  übrigen  3  Mitglieder  werden  von  der  Mitgliederversammlung ­
  der  Versicherten  der  Zentrale  oder  des  Bezirks
auf  3  Jahre  gewählt  (gern.  §  20).
(2)  Den  Abteilungsvorständen  liegt  insbesondere  auch  die
Entscheidung  über  die  Ausschließung  eines  Mitglieds  (§  4
Abs.  lb)  ob.
(3)  Scheidet  ein  von  der  Mitgliederversammlung  zu  wählendes ­
  Vorstandsmitglied  innerhalb  der  vorstehend  festgesetzten ­
  Amtsdauer  aus  dem  Abteilungsvorstande  aus,  so  ist  der
Vorstand  berechtigt,  sich  durch  Zuwahl  bis  zur  nächsten  Mitgliederversammlung ­
  zu  ergänzen,  in  der  eine  Neuwahl  zu  erfolgen ­
  hat.  Die  ausscheidenden  Vorstandsmitglieder  sind  wieder ­
  wählbar.
(4)  Der  Vorsitzende  leitet  die  Versammlung  des  Vorstandes. ­

(5)  Er  beruft  den  Vorstand,  wenn  die  Lage  der  Geschäfte
es  erfordert  oder  wenn  mindestens  2  Vorstandsmitglieder  eine
Vorstandssitzung  beantragen,
§  14
Beschlußfassung  der  Vorstände
(1)  Zur  Beschlußfassung  des  Hauptvorstandes  und  des  Abteilungsvorstandes ­
  ist  mit  Einschluß  des  Vorsitzenden  oder
dessen  Stellvertreter  die  Anwesenheit  von  mindestens  7  bezw.
3  Mitgliedern  erforderlich.
(2)  Die  Beschlüsse  werden  nach  Stimmenmehrheit  gefaßt.
Bei  Stimmengleichheit  gilt  der  Antrag  als  abgelehnt.  Ueber
die  Verhandlungen  ist  vom  Schriftführer  ein  Protokoll  aufzunehmen, ­
  welches  von  ihm  und  dem  Vorsitzenden  zu  vollziehen
und  bei  den  Akten  aufzubewahren  ist.
§  15
Ordentliche  und  außerordentliche  Mitgliederversammlungen
(1)  Mitgliederversammlungen  sind  ordentliche  und  außerordentliche. ­

I.  Hauptmitgliederversammlung.
1.  Die  ordentliche  Hauptmitgliederversammlung  findet  alljährlich ­
  im  Mai  statt.
2.  Außerordentliche  HauDtmitgliederversammlungen  werden ­
  berufen:

a)  wenn  es  das  Interesse  der  Kasse  nach  dem  Ermessen
des  Hauptvorstandes  erfordert,
b)  wenn  der  Magistrat  es  verlangt,
c)  wenn  mindestens  200  Mitglieder  unter  Angabe  des
Zweckes  und  der  Gründe  bei  dem  Hauptvorstande
schriftlich  darauf  antragen.
H.  Abteilungsmitgliederversammlung.
I.  Die  ordentlichen  Abteilungsmitgliederversammlungen
finden  alljährlich  im  Februar  statt.
2.  Außerordentliche  Abteilungsmitgliederversammlungen
werden  berufen:
a)  wenn  es  das  Interesse  der  Kasse  nach  dem  Ermessen
des  Abteilungsvorstandes  erfordert,
b)  wenn  das  Bezirksamt  es  verlangt,
c)  wenn  mindestens  50  Mitglieder  unter  Angabe  des
Zweckes  und  der  Gründe  bei  dem  Abteilungsvorstande ­
  schriftlich  darauf  antragen.
(2)  In  allen  Fällen  (I,  2  b  und  c  und  II,  2  b  und  c)  muß  der
Vorstand  die  Mitgliederversammlung  innerhalb  4  Wochen  abhalten. ­
  Zeit  und  Ort  der  Tagung  sind  öffentlich  bekannt  zu
machen  (§  24).
(3)  Die  Bekanntmachung  muß  spätestens  eine  Woche  vor
dem  Tage  der  Versammlung  erfolgen.
§  16
Obliegenheiten  der  Mitgliederversammlung
(1)  Die  Mitgliederversammlung  der  Gesamtkasse  (Hauptmitgliederversammlung) ­
  hat  folgende  Obliegenheiten:
a)  sie  wählt  die  im  §  12,  Abs.  3  genannten  Vorstandsmitglieder ­
  des  Hauptvorstandes,
b)  sie  hat  über  Vorlagen  des  Hauptvorstandes  und  Anträge
von  Mitgliedern  der  Kasse  Beschluß  zu  fassen.
(2)  Die  Mitgliederversammlungen  der  Abteilungen  (Abteilungsmitgliederversammlungen) ­
  haben  folgende  Obliegenheiten: ­

a)  sie  wählen  die  im  §  13,  Abs.  1  genannten  Vorstandsmitglieder ­
  des  Zentral-  oder  Bezirksvorstandes,
b)  sie  haben  über  Vorlagen  des  Zentral-  oder  Bezirksvorstandes ­
  und  Anträge  von  Mitgliedern  aus  der  Zentraloder ­
  Bezirksabteilung  Beschluß  zu  fassen.
(3)  Anträge  und  Beschlüsse  der  Abteilungsmitgliederversammlungen, ­
  die  das  Interesse  der  ganzen  Kasse  berühren,
sind  von  dem  Abteilungsvorstande  dem  Hauptvorstande  zu
übermitteln,  der  sie  der  Hauptmitgliederversammlung  vorzulegen ­
  hat.
§  17
Satzungsänderungen
(1)  Anträge  von  Mitgliedern  auf  Aenderung  der  Satzung
und  Auflösung  der  Kasse  müssen  von  mindestens  200  Mitgliedern ­
  eingebracht  und  dem  Hauptvorstande  bis  zum  15.  März
zugestellt  werden.  Sie  sind  auf  die  Tagesordnung  der  Hauptmitgliederversammlung ­
  zu  setzen.  Satzungsänderungen  und
Beschluß  über  Auflösung  der  Kasse  bedürfen  der  Genehmigung ­
  des  Magistrats.
§  18
Geschäftsordnung  der  Mitgliederversammlung
(1)  Der  Vorsitzende  leitet  die  Mitgliederversammlung.  Das
Protokoll  ist  von  dem  Vorsitzenden,  dem  Schriftführer  sowie
drei  anderen  Teilnehmern  der  Versammlung  zu  unterzeichnen.
§  19
Stinunverhältnis  und  Abstimmung  in  der  Mitgliederversammlung ­

(1)  Die  Beschlüsse  der  Mitgliederversammlung  werden  in
der  Regel  durch  einfache  Mehrheit  der  Anwesenden  gefaßt.
Bei  Stimmengleichheit  gilt  der  Antrag  als  abgelehnt.
(2)  Zu  den  Beschlüssen  über  Satzungsänderung  und  Auflösung ­
  der  Kasse  ist  eine  Mehrheit  von  %  der  erschienenen
Mitglieder  und  zu  den  Beschlüssen  über  Auflösung  der  Kasse
außerdem  die  Anwesenheit  von  %  der  Kassenmitglieder  erforderlich. ­
  Ist  bei  Abstimmungen  über  die  Auflösung  der
Kas  se  die  Mitgliederversammlung  beschlußunfähig,  so  ist  die
spätestens  innerhalb  4  Wochen  einzuberufende  außerordentliche ­
  Hauptmitgliederversammlung  ohne  Rücksicht  auf  die
Anzahl  der  Erschienenen  beschlußfähig.  Es  muß  jedoch  auf
diese  Folge  in  der  Einladung  hingewiesen  werden.  Auch  hier
ist  y*  Mehrheit  erforderlich.

483
            

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF (komprimiert)
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Download der aktuellen Seite Vorschau Download der aktuellen Seite Klein Download der aktuellen Seite Mittel Download der aktuellen Seite Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.