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Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1973, 6. Wahlperiode, Band III, 43.-65. Sitzung (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Publication:
Berlin: Loewenthal 1896
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
1873-1896
ZDB-ID:
2940379-0 ZDB
Previous Title:
Adreßbuch für Berlin mit Einschluß der näheren Umgegend und Charlottenburg
Succeeding Title:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1850-1874
Address Directories 1875-1899
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1883
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-924224
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1875-1899
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
I. Alphabetisches Verzeichniß der Einwohner Berlins mit Angabe ihres Standes und ihrer Wohnungen einschließlich sämmtlicher kaufmännischen Firmen

Chapter

Title:
H

Chapter

Title:
Ha

Contents

Table of contents

  • Plenarprotokoll (Public Domain)
  • Ausgabe 1973, 6. Wahlperiode, Band III, 43.-65. Sitzung (Public Domain)
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 43, 18.01.73
  • Nr. 44, 08.02.73
  • Nr. 45, 22.02.73
  • Nr. 46, 08.03.73
  • Nr. 47, 22.03.73
  • Nr. 48, 05.04.73
  • Nr. 49, 10.05.73
  • Nr. 50, 17.05.73
  • Nr. 51, 24.05.73
  • Nr. 52, 07.06.73
  • Nr. 53, 28.06.73
  • Nr. 54, 04.07.73
  • Nr. 55, 05.07.73
  • Nr. 56, 06.07.73
  • Nr. 57, 20.09.73
  • Nr. 58, 11.10.73
  • Nr. 59, 25.10.73
  • Nr. 60, 08.11.73
  • Nr. 61, 22.11.73
  • Nr. 62, 12.12.73
  • Nr. 63, 13.12.73
  • Nr. 64, 14.12.73

Full text

Abgeordnetenhaus von Berlin - 6. Wahlperiode 
59. Sitzung vom 25. Oktober 1973 
Präsident Sickert: Herr Senator Dr. König! 
Dr. König, Senator für Wirtschaft: Gern, Herr Abgeord 
neter! 
Präsident Sickert: Keine weitere Zusatzfrage. 
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schönherr zu einer 
Mündlichen Anfrage über Schäden an Straßenbäumen 
durch Auftausalze. 
Dr. Schönherr (F.D.P.): Herr Präsident! Meine Damen 
und Herren! Ich frage den Senat: 
1. Wann ist mit der Vorlage eines Gesetzes zu rechnen, 
das angesichts der längst bekannten Schädlichkeit der in 
der winterlichen Straßenreinigung verwandten Auftau 
salze für die Straßenbäume eine Einschränkung der Ver 
wendung dieser Salze, insbesondere das Verbot ihrer Ver 
wendung auf Bürgersteigen, einführt ? 
2. Palls das Gesetz nicht mehr rechtzeitig zu diesem 
Winter vorgelegt werden kann: Sieht der Senat eine Mög 
lichkeit, die Verwendung von Auftausalzen auf Bürger 
steigen im Verordnungswege zu verbieten ? 
3. Ist sichergestellt, daß die Stadtreinigung ln diesem 
Winter keine der herkömmlichen Auf tausalze verwendet ? 
Präsident Sickert: Das Wort zur Beantwortung — Herr 
Senator Strick! 
Strick, Senator für Finanzen: Herr Präsident! Herr Ab 
geordneter Professor Schönherr! Meine Damen und Her 
ren! Der vom Senat bereits beschlossene Entwurf eines 
Gesetzes zur Ausführung des Abfallbeseitigungsgesetzes 
des Bundes sieht im Rahmen einer Änderung des Stadt 
reinigungsgesetzes unter anderem auch eine erhebliche 
Einschränkung der Verwendung von Auftausalzen vor. 
Danach soll die Verwendung von Auftausalzen künftig nur 
noch auf Fahrbahnen von Straßen mit besonderer Ver 
kehrsbedeutung und mit öffentlichem Omnibuslinienver 
kehr erlaubt sein. Auf Gehwegen soll das Salzstreuen aus 
nahmslos verboten werden. Mit dem Einbringen dieses 
Gesetzes, das zur Zeit dem Rat der Bürgermeister zur Stel 
lungnahme gemäß der Verfassung vorliegt, in das Abge 
ordnetenhaus ist in Kürze zu rechnen. 
Zu Ihrer Frage 2 möchte ich Ihnen folgende Antwort 
geben: Da die zu ändernden Vorschriften Gesetzesrang 
haben, läßt sich das angestrebte Ziel nicht durch eine kurz 
fristig zu erlassende Rechtsverordnung lösen. 
Zu Ihrer Frage 3 mache ich folgende Ausführungen: Die 
Berliner Stadtreinigungsbetriebe werden — wie auch schon 
im letzten Winter — in Nebenstraßen und reinen Wohn 
straßen keine Auftausalze mehr streuen, es sei denn zur 
Abwendung von Glatteissituationen. Die Berliner Stadt 
reinigungsbetriebe verfügen inzwischen über Streuautoma 
ten, die selbständig oder durch Einstellung von Hand weg 
abhängig dosierende Streumaterialien ausstreuen, durch 
die gewährleistet ist, daß unabhängig von der Geschwin 
digkeit des Streufahrzeuges nur noch die unbedingt not 
wendigen Mengen Auftausalze in den Straßen gestreut 
werden, in denen sie weiter gestreut werden müssen. Da 
neben wurde mit dem Verband gewerblicher Schneeräum 
betriebe mit dem Ziel verhandelt, daß bereits vor Inkraft 
treten der Verbotsbestimmungen hier eine wesentliche Ein 
schränkung des Salzverbrauches stattfindet. Der Verband 
hat zugesagt, weniger Auftausalze als früher zu verwen 
den, und unter Hinweis auf die Umstellung auch seiner 
Maschinen auf moderne Streumaschinen gemeint, daß er 
für eine sparsame Dosierung des Salzes Sorge getragen 
habe, so wie es bei der Stadtreinigung garantiert sei. Ein 
maximaler Salzanteil von 10 g pro Quadratmeter ist in 
einer Vereinbarung unter diesen Firmen als ein Richtwert 
festgelegt worden. 
Präsident Sickert: Wird das Wort zu einer Zusatzfrage 
gewünscht ? — Herr Abgeordneter Goldberg! 
Goldberg (CDU): Herr Senator! Ist das von Ihnen ge 
nannte Stadtreinigungsgesetz, wie in der Sitzung vom 
20. September zugesagt, am 25. September vom Senat ver 
abschiedet worden und befindet es sich jetzt noch im Rat 
der Bürgermeister ? 
Präsident Sickert: Herr Senator! 
Strick, Senator für Finanzen: Herr Abgeordneter Gold 
berg! Ich kann Ihre Fragen beide bejahen und gehe davon 
aus, daß es in der nächsten Sitzung des Rats der Bürger 
meister verabschiedet wird. 
Präsident Sickert: Eine weitere Zusatzfrage — Herr Ab 
geordneter Lummer! 
Lummer (CDU); Herr Senator! Wird die Umstellung 
auf abstumpfende Mittel eine Verteuerung der Gehweg 
reinigung mit sich bringen? Wenn ja; Hat der Senat Vor 
stellungen darüber, in welchem Umfang die Verteuerung 
eintreten wird ? 
Präsident Sickert: Herr Senator Striek! 
Strick, Senator für Finanzen: Ich kann Ihnen diese 
Frage nicht aus dem Handgelenk beantworten. Mit dem 
Verband haben meine dafür zuständigen Mitarbeiter und 
und die Stadtreinigungsbetriebe insbesondere über die 
Frage gesprochen, daß sich dadurch die Schneebeseitigung 
zeitaufwendiger vollziehen wird und damit bestimmte an 
dere Räumvorschriften tangiert werden. Die Kostenfrage 
ist meines Wissens nicht erörtert worden. Aber ich bitte 
um Nachsicht, daß ich diese Frage im Augenblick nicht 
beantworten kann. 
Präsident Sickert: Eine weitere Zusatzfrage — Herr Ab 
geordneter Boroffka! 
Boroffka (CDU): Herr Senator! Ist Ihnen bekannt, daß 
dem Senat ein Gutachten über zunehmende Versalzung des 
Grundwassers aufgrund der Verwendung von Auftausalzen 
vorliegt, das bisher nicht veröffentlicht worden ist? 
Wenn ja: Ist dort ein Einfluß der Auftausalze auf den 
zunehmenden Salzgehalt festgestellt worden ? 
Präsident Sickert: Herr Senator Striek! 
Striek, Senator für Finanzen: Dieses Gutachten, auf das 
ich jetzt im einzelnen natürlich nicht eingehen kann, war 
mit ein Beweggrund mehr dafür, mich in einem öffent 
lichen Hearing mit diesen Fragen auseinanderzusetzen und 
gegen den erheblichen Widerstand der Schneeräumbetriebe 
diese Gesetzesvorlage über den Senat in das Gesetzgebungs 
verfahren einzubringen. 
2208
	        

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