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Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1883 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1883 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Publication:
Berlin: Loewenthal, 1873 - 1896
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
1873-1896
ZDB-ID:
2940379-0 ZDB
Previous Title:
Adreßbuch für Berlin mit Einschluß der näheren Umgegend und Charlottenburg
Succeeding Title:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1850-1874
Address Directories 1875-1899
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1883
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-924224
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1875-1899
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
Anhang

Chapter

Title:
I. Post und Telegraphie

Contents

Table of contents

  • Berliner Adreßbuch (Public Domain)
  • Ausgabe 1883 (Public Domain)
  • Versicherungs- und Geschäftsanzeigen
  • Berliner Adreß Buch für das Jahr 1883
  • Kalender für 1883
  • Zur gefälligen Beachtung
  • Allgemeine Inhalts= Uebersicht
  • Berichtigungen und während des Drucks eingetretene Veränderungen
  • Verzeichniß der bei der Stadt= Fernsprecheinrichtung in Berlin Betheiligten
  • Alphabetisches Inhalts= Verzeichniß der Geschäfts- und Versicherungsanzeigen
  • I. Alphabetisches Verzeichniß der Einwohner Berlins mit Angabe ihres Standes und ihrer Wohnungen einschließlich sämmtlicher kaufmännischen Firmen
  • Nachschlagebuch für Reisezwecke 1883
  • II. Verzeichniß sämmtlicher Häuser Berlins mit Angabe der Eigenthümer und Miether, sowie der Querstraßen, welche jede Straße begrenzen oder durchschneiden
  • III. Verzeichniß der Einwohner Berlins nach ihren Beschäftigungen und Gewerben
  • IV. Königliches Haus und Hof, Deutsche Reichs-, Preußische Staats-, Provinzial- und städtische Behörden, Kirchen und Schulen, Anstalten, Gesellschaften und Vereine
  • Anhang
  • I. Post und Telegraphie
  • II. Statistik und Sehenswürdigkeiten von Berlin
  • Adress- Buch von Charlottenburg, Boxhagen- Rummelsburg, Friedenau, Friedrichsberg, Lichtenberg, Wilhelmsberg, Gross- Lichterfelde, Pankow, Plötzensee, Rixdorf, Schöneberg und Tempelhof und Treptow für das Jahr 1883

Full text

Anhang. 
I. Post imö Telegraphie. 
Ueber den Verkehr des Publikums mit der Post. 
Nach amtlichen Quellen. 
T 
I. Bestellung der Postsendungen, Bcvollmüch- 
tignngen rc. 
Die Bestellung erfolgt an den Empfänger selbst oder an dessen 
Bevollmächtigten. Der Empfänger, welcher einen Dritten zur 
Empfangnahme der an ihn zu bestellenden Gegenstände bevollmäch¬ 
tigen will, muß die Vollmacht schriftlich ausstellen und in dieser 
die Gegenstände genau bezeichnen, zu deren Empfangnahme der Be¬ 
vollmächtigte befugt sein soll. 
Die Vollmacht muß bei der Postanstalt niedergelegt werden; die 
Unterschrift deS MachtgeberS muß nöthigmfalls beglaubigt sein. 
Formulare zu Vollmachten werden von dem Stadt-Postamte 
(Berlin C. 2, Spandauerstr. 19—20. II. Hof, Thür Nr. 18,2 Treppen) 
unentgetlich verabreicht. 
Ist außer dem Empfänger noch ein Anderer, wenn auch nur 
zur näheren Bezeichnung der Wohnung des Empfängers in der 
Aufschrift genannt, z. B. an A. bei B., so ist dieser zweite Empfänger 
"auch ohne ausdrückliche Ermächtigung als Bevollmächtigter deS 
Empfängers zur Empsanguahme von gewöhnlichen Briefen, Post¬ 
karten, Drucksachen und WaarenproLen anzusehen. Ist ein Gasthos 
als Wohnung deS Empfängers in der Aufschrift angegeben, so kann 
die Bestellung dieser Gegenstände an den Gastwirth auch in dem 
Falle erfolgen, daß der Empfänger noch nicht eingetroffen ist. 
Sind bei Postausttägen mehrere Personen bezeichnet, so erfolgt 
die Vorzeigung nur an die zuerst genannte Person oder deren Be¬ 
vollmächtigten. 
Wird der Empfänger oder dessen nach den vorstehenden Be¬ 
stimmungen bestellter Bevollmächtigter in seiner Wohnung nicht 
angetroffen, oder wird dem Briefträger oder Boten der Zutritt 
zu ihm nicht gestattet, so erfolgt die Bestellung bez. Aushändigung 
der gewöhnlichen Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waaren- 
proben, sowie der Begleitadressen zu gewöhnlichen Packeten 
be;. der Pacfete selbst, ferner der Anlagen zu Postaufträgen, 
sofern der dafür einzuziehende Betrag sogleich bmditiqt wird, 
an einen Hans- oder Geschästsbeamten, ein erwachsene« Familienglied 
oder sonstigen Angehörigen, oder an einen Dienstboten des Empfängers 
bez. des Bevollmächtigen desselben. Wird Niemand angetroffen, 
an den hiernach die Bestellung bez. Aushändigung geschehen kann, 
so erfolgt dieselbe an den Hauswirth oder an den WohnungSgeber 
oder an den Thürhüter des HanseS. 
Hat der Empfänger oder dessen Bevollmächtigter an seiner 
Wohnung einen Briefkasten anbringen lassen, so werden gewöhnliche 
srankirte Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waarenproben durch 
die bestellenden Boten insoweit in den Briefkasten gelegt, als dessen 
Beschaffenheit solches gestattet. 
Die nachstehend bezeichneten Sendungen: 
1. Einschreibsendungen, 
2. Postanweisungen bis zum Betrage von ie 300 Mark, 
3. Telegraphische Postanweisungen bis zum Betrage von je 
3(1» Mark, 
4. Ablieferungsscheinc über Sendungen mit einer Werthangabe 
bis zum Betrage von je 300 Mark, 
5. Post-Packetadressen zu eingeschriebenen Packeten und zu 
Packeten mit einer Werthangahe bis zu einem Betrage von 
von je 300 Mark, 
sind an den Empfänger oder dessen Bevollmächtigten selbst zu be¬ 
stellen. Wird der Empfänger oder dessen Bevollmächtigter in seiner 
Wohnung nicht angetroffen, oder wird dem Briefträger oder Boten 
der Zutritt zu ihm nicht gestattet, so können die bezeichneten Gegen¬ 
stände auch an ein erwachsenes Familienglied deS Empfängers 
bez. des Bevollmächtigten desselben bestellt werden. 
Postanweisungen und telegraphische Postanweisungen im Betrage 
von mehr als 30U Mark, Ablieferungsscheine über Sendungen mit 
einer Werthangabe im Betrage von mehr als 300 Mark, sowie Post- 
Packetadressen zu Packeten mit einer Werthangabe int Betrage von 
mehr als 300 Mark müssen an den Empfänger oder dessen Bevoll¬ 
mächtigten selbst bestellt werden. 
IV. Theil. 
Die Bestellung der Einschreibsendungen, der Postanweisungen, 
der telegraphischen Postanweisungen und der Ablieferungsscheine, 
ferner bet PM-Packetadreflm w emgeschriebmen Packeten und m 
Packeten mit Werthangabe erfolgt stets an den Empfänger selbst, 
wenn die betreffenden Sendungen vom Absender mit dem Vermerk 
„Eigenhändig" versehen sind. 
II. Ausgabe der Postsendungen. 
Geldbriese, Geld- und Werthpackete mit Betragen über 
3000 Mark muffen von dem Hof-Postamte abgeholt werden Zoll- 
und steuerpflichtige Packereien vom Auslande sind von der Post- 
Zvllexpedition Oranienburgerstraße Nr. 70 abzuholen, sofern bet 
Sendungen bis zum Werthe von 1000 Mark der Empfänger nicht 
ausdrücklich die Verzollmig durch Vermittelung des Packet-PostamteS 
verlangt hat. In diesem Falle erfolgt die Bestellung durch die 
Packetbesteller. 
Wer die übrigen Sendungen nicht durch die Postboten bz. 
durch die Packet-BestellnngSwagen empfangen, sondern von dem Hof« 
f ostamte bz. dem Stadt-Postamte abholen will, muß solches dem 
os-Postamte schriftlich anzeigen. Das zu diesen Anzeigen zu ver¬ 
wendende Formular wird auf Verlangen von dem Hof-Postamte, 
Berlin 6.1 (Spandauerstr. 19/22, Hof im neuen Gebäude, 1 Treppe 
Thür 24) unentgeltlich verabfolgt. Außer bei dem Hof-Postamte bz. 
dem Stadtpostamte dürfen Postsendungen — mit alleiniger Aus¬ 
nahme der Wertdbriefe und der Packete — auch bei denjenigen 
hiesigen Postanstalten abgeholt werden, in deren Bestellbezirken 
die Empfänger wohnen. Die bezüglichen Anträge sind bei diesen 
Peftcm stalten schriftlich zu stelle». Empfänger in Adlershof, Ahrens- 
selbe, Britz, Buckow, Eharlottenburg. Dalldorf, Friedman, Friedrichs¬ 
berg, Friedrichsfelde, Gesundbrunnen. Haseithaide, Hohmschönhansen. 
IvhanniSthal - Niedersckönweide, Lichtenberg, Lindenberg, Malchow,, 
Marimdorf, Marienfelde, Martinikenfelde. Moabit, Pankow, Plötzen- 
fee, Reinickendorf, Nixdorf. Rndow, Rummelsburg, Scköneberg, 
Tegeler Landstraße, Temvelvof, Weißensee, Westend und Wilmers- 
dorf, sowie in den benachbarten Ortschaften können die für sie be¬ 
stimmten Sendungen von den Postanstalten daselbst sich zur Ab¬ 
holung bereit stellen lassen. 
DeSsallsige Anträge werden von den genannten Postanstalten 
entgegengenommen. 
Die Postverwaltung ist für die richtige Bestellung nicht ver¬ 
antwortlich, wenn der Empfänger erklärt hat, die ait ihn einge¬ 
henden Postsendungen selbst abzuholen oder abholen zu lassen. Auch 
liegt in diesem Falle der Postanstalt eine Prüfung der Berechtigung 
desjenigen, welcher sich zur Abholung meldet, nicht ob, sofern nicht 
auf den Antrag des Empfängers zwischen diesem und der Postanstalt 
ein deSfallstgeS besonderes Abkommen getroffen worden ist. 
Die dorbezeichuet abzuholenden Sendungen mit Werthangabe 
werden an denjenigen ausgehändigt, welcher der Postanstalt den 
mit dem Namen des Empfangsberechtigten unterschriebenen Ab- 
lieferungsschein bz. die unterschriebene Postanweisung überbringt 
und aushändigt. Eine Untersuchung über die Aechtheit der Unter¬ 
schrift und des etwa hinzugefügten Siegels unter dem Ablieferungs¬ 
scheine u. s. w., sowie eine weitere Prüfung der Berechtigung 
desjenigen, welcher diesen Schein oder die Begleitadresse überbringt, 
liegt der Postanstalt gesedli-d nicht ob. ES ist vielmehr eines Jeden 
Sache, dafür zu sorgen, daß die vorschriftsmäßig bestellten Formu¬ 
lare zu den Ablieferungsscheinen u. f. w. und die Begleitadresse 
nicht von Unbefugten zur Abholung der Sendungen gemißbraucht 
werden können. 
III. GeschästSverhältnisse der Post- und Telegraphen- 
belibrden in Berlin. 
Die Leitung und Ucberwachung deS laufenden Dienftbe«. 
triebe« bei allen Postanstalten und Telegraphenanstalten in Berlin 
liegt der Kaiserlichen Ober-Postdirektion in Berlin (S*an- 
danerstr. 19/22) ob. Bei dieser Behörde ist die Entscheidung über alle 
Angelegenheiten des (aufcttden'Dienftes der Berliner-Post- und 
Telegraphenanstalten nachzusuchen, fall» solche Angelegenheiten nicht
	        

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