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Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1882 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1882 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Publication:
Berlin: Loewenthal 1896
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
1873-1896
ZDB-ID:
2940379-0 ZDB
Previous Title:
Adreßbuch für Berlin mit Einschluß der näheren Umgegend und Charlottenburg
Succeeding Title:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1850-1874
Address Directories 1875-1899
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1882
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-902425
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1875-1899
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
Anhang

Chapter

Title:
I. Post und Telegraphie

Contents

Table of contents

  • Berliner Adreßbuch (Public Domain)
  • Ausgabe 1882 (Public Domain)
  • Theaterpläne
  • Versicherungs- und Geschäftsanzeigen
  • Berliner Adreß Buch für das Jahr 1882
  • Kalender für 1882
  • Zur gefälligen Beachtung
  • Allgemeine Inhalts= Uebersicht
  • Berichtigungen und während des Drucks eingetretene Veränderungen
  • Verzeichniß der bei der Fernsprecheinrichtung in Berlin Betheiligten
  • I. Alphabetisches Verzeichniß der Einwohner Berlins mit Angabe ihres Standes und ihrer Wohnungen einschließlich sämmtlicher kaufmännischen Firmen
  • Nachschlagebuch für Reisezwecke
  • II. Verzeichniß sämmtlicher Häuser Berlins mit Angabe der Eigenthümer und Miether, sowie der Querstraßen, welche jede Straße begrenzen oder durchschneiden
  • III. Verzeichniß der Einwohner Berlins nach ihren Beschäftigungen und Gewerben
  • IV. Königliches Haus und Hof, Deutsche Reichs-, Preußische Staats-, Provinzial- und städtische Behörden, Kirchen und Schulen, Anstalten, Gesellschaften und Vereine
  • Anhang
  • I. Post und Telegraphie
  • II. Statistik und Sehenswürdigkeiten von Berlin
  • Adress- Buch von Charlottenburg, Boxhagen- Rummelsburg, Friedenau, Friedrichsberg, Lichtenberg, Wilhelmsberg, Gross- Lichterfelde, Pankow, Plötzensee, Rixdorf, Schöneberg und Tempelhof und Treptow für das Jahr 1882

Full text

r- 
Anßang. 
I. Post und Telegraphie. 
i. lieber ku Verkehr des Publikums mit der Post. 
Nach amtlichen Quellen. 
I. Bestellung der Postsendungen, Bevollmäch¬ 
tigungen rc. 
Die Bestellung erfolgt an den Empfänger selbst oder an dessen 
Bebollmäditigten. Der Empfänger, welcher einen Dritten »ur 
Empfananahme der an ihn zu bestellenden Gegenstände bevollmäch¬ 
tigen will, muß die Vollmacht schriftlich ausstellen und in dieser 
die Gegenstände genau bezeichnen, zu deren Einpfangnahine der Be¬ 
vollmächtigte befugt sein soll. 
Die Vollmacht muß bei der Postanstalt niedergelegt werden; die 
Unterschrift bed Machtgebers muß nöthigenfalls beglaubigt sein. 
Formulare <11 Vollmachten werden vou dem Stadt-Dostamte 
(Berlin C. 2, Svandauerstr. 19—20. II. Hof, Tl'ür Nr. 18,2 Treppen) 
unentgetlick verabreicht. 
Ist außer dem Empfänger noch ein Anderer, wenn auch nur 
-ur näheren Bezeichnung der Wohnung des Empfängers in der 
Aufschrift genannt, z. B. an A. bei B., so ist dieser zweite Empfänger 
auch ohne ausdrückliche Ermächtigung als Bevollmächtigter des 
Empfänger« zur Empfangnahme von gewöhnlichen Briefen, Post-- 
karten, Drucksachen und Waareuproben anzusehen. Ist ein GastKos 
als Wohnung de« Empfänger« in der Ausschrifc angegeben, so kann 
die Bestellung dieser Gegenstände an den Gastwirih auch in dem 
Falle erfolgen, daß der Empfänger noch nicht eingetroffen ist. 
Sind bei sßoftaufh-ägen mehrere Personen bezeichnet, so erfolgt 
die Vorzeigung nur an tote zuerst genannte Person oder deren Be» 
vollmächtigtcn. 
Wird der Empfänger oder dessen nach den vorstehenden Be¬ 
stimmungen bestellter Bevollmächtigter in seiner Wohnung nicht 
angetroffen, oder wird dem Briefträger oder Boten der Zutritt 
zu ihm nickt gestattet, so erfolgt die Bestellung bez. Aushändigung 
der gewöhnlichen Briese, Postkarten, Drucksachen und Waaren- 
vroben, sowie der Begleitatressen zu gewöhnlichen Packeten 
bez. der Packete selbst, ferner der Anlagen zu Postaustrsgen, 
sofern der dafür einzuziehende Betrag sogleich berichtigt wirb, 
an einen Haus- oder Gctoäftsbcamten, ein erwachsenes Familienglied 
oder sonstigen Angehörigen, oder an einen Dienstboten des Adressaten 
bez. des Bevollmächtigen desselben. Wird Niemand angetroffen, 
an den hiernach die Bestellung bez. Aushändigung geschehen kann, 
so erfolgt dieselbe an den HauSwirth oder an den WohnungSgeber 
oder an den Thürhüter des Hauses. 
Hat der Empfänger oder dessen Bevollmächtigter an seiner 
Wohnung einen Briefkasten anbringen lassen, so werden gewöhnliche 
srankirte Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waareuproben durch 
die bestellenden Boten insoweit in den Briefkasten gelegt, als dessen 
Beschaffenheit solches gestattet. 
Die nachstehend bezeichneten Sendungen: 
1. Einschreibsendungen, 
2. Postanweisungen bis zum Betrage von je 300 Mark, 
3. Telegraphische Postanweisungen bis zum Betrage von je 
3(M) Mark, 
4. Ablieferungsscheine über Sendungen mit einer Werthangabe 
bis zum Betrage von je 300 Mark, 
5. Post-Packetadressm zu eingeschriebenen Packeten und zu 
Packeten mit einer Werthangahe bis zu einem Betrage von 
von je 300 Mark, 
sind an den Empfänger oder dessen Bevollmächtigten selbst zu be« 
stellen. Wird der Empfänger oder dessen Bevollmächtigter in seiner 
Wohnung nicht angetroffen, oder wird dem Siiefträper oder Boten 
der Zutritt zu ihm nicht gestattet, so können die bezeichneten Gegen¬ 
stände auch an ein erwachsenes Familienglied des Empfängers 
bez. des Bevollmächtigten desselben bestellt werden. 
Postanweisungen und telegraphische Postanweisungen im Betrage 
von mehr als 300 Mark, Ablieferung-scheine über Sendungen mit 
einer Werthangabe im Betrage von mehr als 300 Mark, sowie Post» 
Padetabreffen zu Packeten mit einer Werthangabe im Betrage von 
mehr als 300 Mark müssen an den Empfänger oder dessen Bevoll¬ 
mächtigten selbst bestellt werden. 
Die Bestellung der Einschreibsendungen, der Postanweisungen, 
der telegraphischen Postanweisungen und, der Ablieferungsscheine, 
ferner der Post-Pack,'tadressen zu eingesäriebenen Packeten und zu 
Packeten mit Werthangabe erfolgt stet« an den Empfänger selbst, 
wenn die betreffenden Sendungen born Absender mit dem vermerk 
„Eigenhändig" versehe, sind. 
11. Ausgabe der Postsendungen. 
Geldbriefe, Geld- und Werth packete mit Beträgen über 
3000 Mark müssen von dem Hof-Postamte abgeh c(t werden Zoll- 
und steuerpflichtige Päckereim vorn AnSlande sind von der Poft- 
Zollcrpcdition Oraniendurgen'traße Nr. 70 abzuholen,. sofern bet 
Sendungen bis zum Werthe von 1000 Mark der Empfänger nicht 
ausdrücklich die Verzollung tut* Vermittelung des Packet-PostamteS 
verlangt hat. In diesem Falle erfolgt die Bestellung durch die 
Packetbesteller. . ro -1 * <. 
Wer die übrigen Sendungen nui’t durch die Postboten M. 
durch die Packet-BestellungSwagen empfangen, sondern von dem Pos« 
Postamte bz. dem Stadt-Postamte abholen will, muß solches dem 
Hos-Postamts schriftlich anzeigen. Da« zu diesen Anzeigen zu ver¬ 
wendende Formular wird auf Verlangen von dem Hof-Postamte, 
Berlin C. 1 (Spantaneistr. 19/%, Hof im neue« Gebäude, 1 Treppe 
Thür 24) unentgeltlich verabfolgt. Außer bei dem Hof-Po,tamte bz. 
dem Stadtvostamte dürfen Postsendungen — mit alleiniger AnS« 
naiimc der Wertdbnefe und der Packete — auch bet dcnicmgeii 
hiesigen Postanstalten abgeholt werden, in deren Bestellbenrken 
die Empfänger wohnen. Die bezüglichen Anträge und ber diesen 
Postanstalten schriftlich zu stellen. Empfänger in AdlerShof, WmS« 
feite, Britz, Buckvw, Eliarlottenbnrg, Dalldon, Friedman, FnednchS- 
ber<i, Friedrichsfelde» Gesnndbrnnnen, Hasenbaide, Hobeuichönhansen, 
^ohanniSthal- Nieder schönweide, Viditcnbro, Lindenberg, 8Kai(bow, 
Mariendorf, Marienselde, Martinikmscldc, Moabit, Pankow, Plötzen« 
fee, Reinickendorf, Nixtorf, Rudcw. Nummelsburg, lotböncberg, 
Tegeler Landstraße, Tempelhot. SBeilicnfee. Äestend und Wilmers« 
frort, sowie in den benachbarten Ortschaften können die für sie be¬ 
stimmten Sendungen von den Postanstalten daselbst sich zur Ab¬ 
holung bereit stellen lassen. _ „ „ ,, „ 
Desfallsige Anträge werden von den gmamiten Postanstalten 
entgc^engmommeu^^^ ^ ^ b-e r,j)t{ge Bestellung nicht ver¬ 
antwortlich, wenn der Empfänger erklärt hat, die an ihn rangt« 
bentm Postsendungen selbst abzuholen oder abholen zu lassen. Auch 
liegt in diesem Falle der Postanstalt eine Prüfung der Bere-Vtigung 
desjenigen, welcher sich zur Abholung meltet, mtiit ob, sofern nicht 
auf den Antrag des Empfängers zwischen diesem und der Postanstalt 
ein desfallsige» besonderes Abkommen getroffen worden «t. 
Die »«bezeichnet abzuholenden Sendungen mit Werthangabe 
werden an denjenigen ausgehändigt, welcher der Postanstalt den 
mit dem Namen des Empfangsberechtigten unterschriebenen Ab- 
liefernngSschem bz. die unterschriebene Poitanweisunß überbringt 
und aushändigt. Eine Untersuchung über die Aechthett der Unter¬ 
schrift und des etwa hinzugefügten Siegel« unter dem Ablieferung«« 
scheine u. f. w., sowie eine weitere Prüfung der Berechtigung 
desjenigen, welcher diesen Schein oder die Begleitadresse überbringt, 
liegt der Postanstalt gesetzlich nicht ob. ES ist vielmehr emeS Jeden 
Sache, dafür zn sorgen, daß die vorschriftsmäßig bestellten Formn« 
lare zu den AblicfenmiiSschemcn u. f. w. und die Begleitadresse 
nicht von Unbefugten zur Abholung der Sendungen gemißbraucht 
werten können. 
III. GeschüstSverhättniss« der Post- und Telegraphen, 
bedörden in Berlin. 
Die Leitung unt Ueberwachung des laufenden Dimstbe- 
triebeS bei allen Postanstalten und Telegraphenanstalten in Berlin 
liegt der Kaiserlichen Ober-Postdirektion in Berlin (S»an- 
dauerstr. 19/22) ob. Bei dieser Behörde ist die Ent>cheidungüber alle 
Angelegenheiten tc8 laufenden Dienste« der Berlmer-Post- und 
Telegraphenaustolteu nachzusuchen, saue solche Angelegenheiten nicht 
■(
	        

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