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Berliner Adreßbuch (Public Domain) Issue1879 (Public Domain)

Bibliographic data

Periodical

Title:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Publication:
Berlin: Loewenthal, 1873 - 1896
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
1873-1896
ZDB-ID:
2940379-0 ZDB
Previous Title:
Adreßbuch für Berlin mit Einschluß der näheren Umgegend und Charlottenburg
Succeeding Title:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories Berlinerinnen,Berliner Address Directories 1850-1874 Address Directories 1875-1899

Volume

Publication:
1879
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik 914.3 Geografie, Reisen (Deutschland) 943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-552781
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Address Directories Address Directories 1875-1899 Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
VI. Anhang

Chapter

Title:
I. Post und Telegraphie

Contents

Table of contents

  • Berliner Adreßbuch (Public Domain)
  • Issue1879 (Public Domain)
  • Nachtrag zum Berliner Adreß- Buch für das Jahr 1879
  • Veränderungen Ergänzungen und Berichtigungen
  • Versicherungs- und Geschäftsanzeigen
  • Berliner Adreß- Buch für das Jahr 1879
  • Kalender für das Jahr 1879
  • Vorwort
  • Allgemeine Inhalts= Uebersicht
  • Berichtigungen und während des Drucks eingetretene Veränderungen
  • I. Alphabetisches Verzeichniß der Einwohner Berlins mit Angabe ihres Standes und ihrer Wohnungen einschießlich sämmtlicher kaufmännischen Firmen
  • Nachschlagebuch für Reisezwecke
  • II. Verzeichniß sämmtlicher Häuser Berlins mit Angabe der Eigenthümer und Miether, sowie der Querstraßen, welche jede Straße begrenzen oder durchschneiden
  • III. Verzeichniß der Einwohner Berlins nach ihren Beschäftigungen und Gewerben
  • IV. Königliches Haus und Hof, Deutsche Reichs-, Preußische Staats-, Provinzial- und städtische Behörden, Kirchen und Schulen, Anstalten, Gesellschaften und Vereine
  • [Vororte]
  • VI. Anhang
  • I. Post und Telegraphie
  • II. Statistik und Sehenswürdigkeiten von Berlin
  • Theaterpläne
  • Versicherungs- und Geschäftsanzeigen

Full text

VI. T. 
— 116 — 
VI. Anhang. 
I. Post und Telegraphie. 
A. Ueber den Verkehr its Mblikms mit bet Poji. 
Nach amtlichen Quellen. 
I. Bestellung der Postsendung«», Bevollmäch¬ 
tigungen )C. 
Die Bestellung erfolgt an den fimviLuger selbst oder av. dessen 
Bevollmä^:tigten. Der (l.mpfäiiticr, welcher einen Dritten zur 
(SmpfaitgttaEimc der an ihn zu bestellenden ©eomftände bevollmäch¬ 
tigen will, muß die Vollmacht schriftlich aussteifen und in dieser 
die Gegenstände genau bezeichnen, zu deren Empfangnahme der Be- 
vcllmäcktigte befugt sein soff. 
Die Unterschrift Set) Machtgeberö unter der Bollma^t innß bei 
der Postanstalt niiderzelezt werden und uWacniatti beglaubigt seilt. 
Formulare zu Vollmachten »erden von dem 'StafcV'Bcftamte 
(Berlin C. 2, ©pcmtmierstr. 19—2(J, II. Hof, Thür Nr. 18,2 Treppe») 
imentflcltü* verabreicht. 
Ist außer dem (äm&tänget noch ein Anderer, wenn auch nur 
zur näheren Bezeichnung der Wohnung de» Empfängers in der 
Aufschrift genannt, z B. an A. bei B., so ist dieser zweite Empfänger 
auch ohne ausdrückliche Ermächtigung als Betii'Cmäd'tiflter des 
Empfängers wr (sninfaimtialjmc l'cii gewöhnlichen Briefen, Post¬ 
karten, Studfadieit und Waarenproben aniuid'tii. Ist ein Gasthof 
als Wohnung des Empfängers in der Sluiidmfc angegeben, so samt 
die Beliellung dieser Gegenstände an den Gastwirih auch in dem 
Falle erielgen, daß der Empfänger noch iticVt ciiißetrcffm ist. 
Wird der Empfänger oder dessen nach den vorstellenden Be¬ 
stimmungen legitimirter Bevollmächtigter in keiner Wohnung mtht 
angetroffen, ober wird dem Briefträger oder Boten der Zutritt 
zu ihm nicht gestattet, so erfolgt die Bestellung bei. Aushändigung 
der gewöhnlichen priese, Postkaiteu, Drucliad'en und Waaren- 
pwben, sowie der Begleitadressen zu iiL'tu;l)Nsi(f'en Packeteu 
l'Ci. der Packete selbst, ferner der Anlagen ui Postanstragen, 
sofern die Zahlung des dafür einzuziehenden Betrage« so¬ 
gleich erfolgt, 
an einen HauS- oder ©cii'äftSbcamten, ein erwachsenes Fauiilienglied 
oder sonstigen Angehörigen oder an einen Dienstboten des Adressaten 
bez. des Bevollmächtigen desselben. Wird Niemand angetroffen, 
an den hiernach die Bestellung bez. Aushändigung geschehen sann, 
so erfolgt dieselbe an den HauSwirth oder an den WohnnngSgeber 
oder an den Thürhüter des Hauses. 
Die nachstehend bezeichneten Sendungen: 
1. Einschreibsendungen, 
2. Postanweisungen, 
3. Telegraphische Postanweisungkn, 
4. Abliesemugstcheiue über Sendungen mit einer Werthangabe 
bis zum Betrage von je 300 Mark, 
5. Post-Packetadresien zu eingeschriebenen Packeten und zu 
Packeten mit einer Werthangahe bis zu einem Betrage von 
von je 300 Mark, 
sind an den Adressaten oder dessen 8eucllmti>itigten selbst zu be¬ 
stellen. Wird der Adressat oder dessen Bevollmächtigter in seiner 
Wohnung nicht angetroffen, oder wird dem Briefträger oder Boten 
der Zutritt zu ihm nicht gestattet, so lernten die bezeichneten Gegen¬ 
stände auch an ein erwachsenes Familienglied des Adressaten 
bez. des Bevollmächtigten dmelben bestellt werden. 
Sind bei Postaufttägen mehrere Personen bezeichnet, fc erfolgt 
die Vorzeigung nur an den zuerst genannten Adressaten oder Dessen 
Bevollmächtigten. 
t 
II. Ausgabe der Postsendungen. 
Geldbriefe, so wie Geld- und 28erthpartete mit Beträgen 
über 3U0U Mark müssen von dem Hof-Postamte abgeh olt werden. 
Zoll- und steuerpflichtige Wcrcieit Dem Auslande sind von der 
Steuerexpedition Oranienburgerstraße Nr. 70 abzuholen, sofern bei 
Sendungen bis zum Werthe von 100(1 Mark der Empfänger nicht 
ausdrücklich die Verzollung durch Vermittelung des Packet-Postamtes 
verlangt hat. 'In diesem Falle erfolgt die Bestellung durch die 
Packetbesteller. 
Wer die übrigen SeMmgm nicht durch dir Postboten bi, 
durch die Packet-Bestellungswagen empfangen, sondern von dem Hof- 
Pcstamte bt. dem Stadt-Postamte abholen will, mutz solches dem 
Hof-Postamte fctrftlid) anzeigen. Das zu diesen Anzeigen iu ver¬ 
wendende Formular nird auf Verlangen von dem Hof-Postamte, 
Berlin 0.1 (RünigftraSe 80. III., Hof im iteneii Gebäude, 1 Treppe 
Thür 8) unentgeltlich verabfolgt. Außer bei dem Hof-Postamte bz. 
dem Stadrvosramte dürfen gewi?hnlilk'e Briese, Postkarten, 
Drucksachen, 33aacciUH'oben und Zeitungen au* bet 
denjenigen hiesigen Postanstalten abgeholt werden, in deren Be- 
stellbezirkeu die (Smptänger wohnen. Die bezüglidv:i Antrüge sind 
bei diesen Ponanstalten schriftlich zu stelle». Empfänger in Britz, 
Friedman, ivriebritfotberg, Fnedri^sfelde. Gesitudbrunnen, Hasen- 
liaibc, tiditciiberii, Lindetrberg, Marienfelde. Via-Iinikenfelde, Moabit, 
Pankow, Pl^tzensce, Mii'dorf, Neinickendorf, Stm 'inelsburg, Stu'ne- 
bevj, Tempelhof, Wcißmsee und WilmerSdorf. so. ie in den benach¬ 
barten Cnirfiaften sönnen die für sie bestimmten Henningen von 
den Postanstalten daselbst sich ;ur Abholttng bereit | eilen lassen. 
Dessalliige Anträge werden von dm genannten Postanstaltcn 
entgegengenommen. 
Die Postverwaltung ist für die richtige Bestellung nicht ber< 
antmcrtlicti, wenn der Empfänger erklärt hat, die an ihn einge¬ 
henden Postsendungen selbst abzuholen oder abholen zu lassen. Auch 
liegt in diesem Falle der Postanstalt eine Prüfung der Legitimation 
desjenigen, welcher sich ztcv Abholung meldet, nicht ob, sofern nicht 
auf den Antrag des lrmkfängers zwischen diesem und der Postanstalt 
ein deSfallsige» besonderes Abkommen getrosten worden ist. 
Die vvrbezeicbnet abzuholenden Sendungen mit Werthangabe 
werden an denjenigen ausgehändigt, welcher der Postanstalt den 
mit dem Name» des Empfangsberechtigten unterschriebenen Ab¬ 
lieferungsschein bz. die unterschriebene Postanweisung überbringt 
und aushändigt. Eine lUitcrmdmnß über die Aechtheit der Unter¬ 
schrift imb des etwa hiniiigesügten Siegels unter dem AblieferungS- 
sdietne u. f. w., sowie eine weitere Prüfung der Berechtigung 
desjenigen welcher diesen Schein oder die Begleitadresse überbringt, 
liegt der Postanstalt gesetzliw nicht ob. Es ist vielmehr eines Seien 
Sache, dafür zu sorgen, daß die vorschriftsmäßig bestellten Formu¬ 
lare zu den WicfciungSsdieinen it. f. w. und die Begleitadresse 
nicht von Unbejugten zur Abholung der Sendungen gemitjbcaudjt 
werden können. 
III. GeschäftsverhSltnisse der Postbehörve» in 
Berlin. 
Die Leitung und Utbermatfwug des laufenden Dimstbe- 
IrieM bei alle» PosUttstalten in Berlin liegt der Kaiserlichen O be r- 
Postdirektiou in Berlin (jU'nigstrajje tiö) ob. Bei dieser Be¬ 
hörde ist die (Sntidiciduiig über alle Angelegenheiten dos laufen¬ 
den Dienstes der Berlimr-Postansialten iiadnu'uchen, saliS solche 
Angelegenheiten nicht auf dem kürzesten unD einfachsten Wege schon 
durch Äückragcn bei der betreffenden Poftanftalt selbst erledigt 
werden können. An das General-Postamt sind Eingaben nur 
in den Fällen zu richten, m welchen das Publikum gegen die Ent¬ 
scheidung der Ober - Pmtoiveftion etwa Rekurs zu ergreifen sich ver¬ 
anlaßt sehen sollte, oder allgemeine, den ganzen ReichSpost- 
dienst betretende Angelegenheiten zur Spraye zu bringt n wünscht, 
g'zweit die Postanstalten in Betraft kommen, sind Anträge, welcke 
in Berlin aufgegebene Postsendungen betreffen, an die¬ 
jenige Postanstalt zu richten, bei welcher die Einlieferung der 
Sei, düng erfolgt ist. Anträge, welche sich auf in Berlin ange- 
ko mmen e Brieffendn ngen beziehen,—namentlich Bestimmungen 
ilbtr Bestellung, Nachsendung von Briefen :c. — sind dagegen bei 
dem Stadt-Postamt (Spandauerstraße 19, 2» auf dem 3. Hofe, 
Thür Nr. 18, 2 Treppen) anzubringen. Bei diesem Amte werden 
auch Vollmachten zur Gitipfan,mahnte von Postsendungen nieder¬ 
gelegt. Jniofern c3 sich aber um ongekonrmeiie Äeldbriefe md 
Werihpaiiete handelt, sind die Anträge au da« Hof-Postamt, (S6nig= 
stratze GO, Hof neues (Münde), und trenn eingegangene geiviShnliiiie 
PaMentungen in 58ctta*t kommen, an das Packet - Postamt 
(Oraniknburgerstraßc 70) zu richten.
	        

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