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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1960 (Public Domain)

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Periodical

Other:
Deutsche Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung
Title:
Städtebau : Zeitschrift der Deutschen Akademie für Städtebau, Reichs- und Landesplanung / Reichs- und Landesplanung Deutsche Akademie für Städtebau
Publication:
Berlin: Verlag von Ernst Wasmuth AG 1931
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Dates of Publication:
1.1904-18.1921; 20.1925-26.1931 ; mehr nicht digitalisiert
Note:
Jahrgang 25.1930-26.1931 erschienen als Beilage zu: Wasmuths Monatshefte für Baukunst und Städtebau
Titelzusatz Band 1904-1916: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen
Titelzusatz Band 1917-1921: Monatshefte für die künstlerische Ausgestaltung der Städte nach ihren wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Grundsätzen mit Einschluss der ländlichen Siedlungsanlagen und des Kleinwohnungsbaues
Titelzusatz Band 1925-1929: Monatshefte für Stadtbaukunst, städtisches Verkehrs-, Park- und Siedlungswesen
ZDB-ID:
2896229-1 ZDB
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1906
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2006
Berlin:
B 350 Bildende Kunst: Zeitschriften. Bibliographien. Nachschlagewerke
DDC Group:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12562241
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Theatre,Film,Music,Visual Arts

Issue

Title:
H. 2

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1960 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil VI, 1960
  • 15. Januar 1960
  • 19. Februar 1960
  • 11. März 1960
  • 31. März 1960
  • 30. April 1960
  • 5. Mai 1960
  • 14. Mai 1960
  • 7. Juli 1960
  • 20. Juli 1960
  • 2. August 1960
  • 9. August 1960
  • 16. August 1960
  • 1. September 1960
  • 21. September 1960
  • 11. Oktober 1960
  • 24. Oktober 1960
  • 3. November 1960
  • 2. Dezember 1960
  • 5. Dezember 1960
  • 21. Dezember 1960
  • 29. Dezember 1960

Full text

VI/1960 
Seite 169 
Nr. 43 
Seite 4 DIN 4787 
SEE Sehen des Brenners (keine Freigabe 6.4 Ergänzungsprüfung 
der Eh oder AASpenGien der Olzufuhr nach Ablauf Eine Prüfung zur Feststellung des Einflusses nachträglich 
N ’ ingebauter Einrichtungen am Olbrenner (z. B. Flammen- 
) der Betätigungsstromkreis des Sicherheitsschalters HOEn S irku i ie 
a 5 S 1g wächter) auf dessen normgerechte Wirkungsweise. Sie ist 
unterbrochen ist, im allgemeinen nicht erforderlich, wenn ein Olbrenner mit 
b) der Flammenwächter gestört ist, allen vom Hersteller als lieferbar erklärten Zusatzein- 
c) schön vor KOMA des Brenners eine Flamme richtungen geprüft ist. 
vorgetäuscht wird, 
d) wenn die zum Betrieb erforderliche Temperatur® des 6.5 Baumuster-Nachprüfung 
Heizöles an der vom Hersteller angegebenen Stelle Die Prüfstelle ist berechtigt, sich durch Stichproben aus der 
noch nicht erreicht ist. jautenden PerenG zu überzeugen, ob die Brenner und 
k N rSinn En N ! 
6.123 Einhalten des vom Hersteller angegebenen Oldurch- Sorechend eh werden GEprütton. BaUmusier -en) 
satzes in kg/h bei einer zulässigen Abweichung von + 10%. i . 
Bei Abweichungen kann dem Hersteller das Führen des 
6.124 Abschalten des Olbrenners nach Ansprechen des Baumusterkennzeichens (siehe Abschnitt 6.7) für den be- 
Reglers, des Druck- und/oder Temperaturbegrenzers bzw. treffenden Olbrenner entzogen werden. Das gleiche trifft 
der Wassermangelsicherung. zu, wenn Brenner sich im praktischen Betrieb nicht be- 
6.125 Praktisch vollkommene Verbrennung bei einem Luft- währen Sollten. 
überschuß, gemessen im Feuerraum, von nicht mehr als 66 Prüfbericht 
40%. Die Messung wird bei einer Leistung durchgeführt, ”. . M EEE ] 
die sich ays der Höchstleistung des Brenners abzüglich !/s Der Prüfbericht enthält mit Hinweis auf diese_Norm und 
seines Lekiungeberaiches errechnet (Beispiel siehe Ab- die Prüfungsart (z. B. Baumusterprüfung oder Zeichnungs- 
schnitt 5.1). En Beschreibung Sen brenner m u. On 
r ; . N schnitt 6.1 geforderten Angaben und gibt über das Er- 
6.126 Unfallsicherheit der Gebläseansaugöffnungen. gebnis der Prüfungen und Beurteilungen Auskunft. 
6.127 Berührungsschutz der elektrischen Einrichtungen, Am Schluß des Berichtes werden die für die Beurteilung 
insbesondere der Hochspannungszündeinrichtung. des Olbrenners bzw. der Olfeuerungsanlage wesentlichen 
13 D in PEN SPNISSE ink ssonders, BSft- Erfüllung oder Nicht- 
auerprüfung erfüllung zwingend vorgeschriebener Sicherheitsbestim- 
Die Dauerprüfung muß einschließlich der Schaltpausen MUngen, zusammengefaßt und die Normgerechtheit aus- 
6 Stunden lang durchgeführt werden, wobei auf die reine drücklich bestätigt. 
Betriebszeit jedoch mindestens 4 Stunden entfallen und 67 K ich 
mindestens 20 Schaltungen durch Regelgeräte vorkommen %/ RennzeıchnuUNg 
müssen. Der Brenner ist dabei auf folgende Einzelheiten Jeder Olbrenner, der dieser Norm entspricht und die Bau- 
zu prüfen: musterprüfung erfolgreich bestanden hat, trägt in Verbin- 
a) unzulässig hohe Erwärmung von Einzelteilen, En mit dem Ve Een DIN nach DIN 31 ein beim 
b) Undichtheiten am Brenner, die prinzipieller Art sind, PrOf EOS ONSSCN eizung und Lüftung und bei. der 
RE < rüfstelle hinterlegtes Herstellerzeichen sowie die ihm 
c) Verschmutzen von Zündeinrichtungen, Düsen und Luft- erteilte Baumuster-Nummer (BN) (siehe Abschnitt 6.1). 
wirbel- und Luftleiteinrichtungen, die die Betriebs- Hiermit übernimmt der Hersteller die Gewähr, daß der 
sicherheit bzw. die Wirkung der Überwachungs- ÖOlbrenner normgerecht ist und in seiner Ausführung dem 
geräte beeinträchtigen könnten. geprüften Baumuster entspricht. 
Der Antragsteller erhält vom FNHL eine von der jeweiligen 
6.2 Zeichnungsprüfung Prüfstelle ausgestellte Prüfbescheinigung, in der die wich- 
Di . H | tigsten Angaben über den geprüften Ölbrenner und die 
iese wird vom Hersteller beantragt, wenn erfolgreich bestandene Baumusterprüfung mit Angabe des 
a) An hüngen oder Ergänzungen der Brennerkon- erteilten Baumuster-Kennzeichens enthalten sind. 
EN O en an bisherigen Ausführung vor- Muster der Prüfbescheinigung siehe Anlage. 
oder wenn 
b) Olbrenner verschiedener Leistungsstufen der gleichen 7, Geräteschild 
Bauart von einem Hersteller gefertigt werden, aber der - ZZ 
Nachweis der Normgerechtheit für andere Leistungs- Jeder Olbrenner muß an sichtbarer Stelle mit einem dauer- 
stufen erbracht worden ist (siehe Abschnitt 6 letzter haft angebrachten Geräteschild mit folgenden Angaben 
Absatz}. versehen sein: 
Die Zeichnungsprüfung erstreckt sich darauf, ob die nach a) 9 Nams des Herstellers (gegebenenfalls | Hersteller- 
und/oder b) vorliegenden Abweichungen Auswirkungen auf ZEiE en), 
das Einhalten der Bestimmungen der vorliegenden Norm bl) Typbezeichnung, 
haben oder nicht. Sie wird nur durchgeführt, wenn eine c) Baujahr, 
Baumusterprüfung des vergleichbaren Olbrenners vorge- d}) Fabriknummer, 
nommen Wären und dessen Normaerechtheit nachge- ) Oldurchsatz in kg/h (Angabe des kleinsten und größten 
. . n . N . Durchsatzes), 
Die auf Grund einer Zeichnungsprüfung erfolgreich ge- f) Baumuster-Kennzeichen, (Herstellerzeichen, Baumuster- 
prüften Olbrenner gelten als normgerecht. Nummer und DIN-Verbandszeichen). 
6.3 Teilprüfung Die Leistungsschilder der elektrischen Geräte sind sicht- 
Eine Prüfung, die sich auf einen oder mehrere Teile des bar anzubringen. 
OÖlbrenners erstreckt. Für die Durchführung der einzelnen Das Geräteschild soll nach DIN 825 und die Beschriftung 
Teilprüfungen gelten: sinngemäß die. Bestimmungen nach nach DIN 1451 (Engschrift) ausgeführt werden. Die für den 
Abschnitt 6.1 al und bl. Brenner geeigneten ÖOlsorten (Wahl der Bezeichnungen 
entsprechend DIN 51 603, Mai 1957, „Heizöle, Mindest- 
3) Die höchstzulässige Viskosität wird vom Hersteller in der Betriebs- anforderungen ) und’ die höchstzulässige Viskosität ‚sind 
anleitung angegeben, siehe Abschnitt 7 auf der mitzuliefernden Betriebsanleitung anzuaeben.
	        

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