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Allgemeiner Wohnungsanzeiger für Berlin, Charlottenburg und Umgebungen (Public Domain) Ausgabe 1851 (Public Domain)

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Bibliographic data

Full text: Friedenauer Lokal-Anzeiger (Public Domain) Ausgabe 22.1915 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Publication:
Berlin: Scherl 1943
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Previous Title:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Succeeding Title:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1900-1924
Address Directories 1925-1943
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1942
Language:
German
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-4427630
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
PDF-Download nur von Einzelseiten
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1925-1943
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
Theater=Verzeichnis

Contents

Table of contents

  • Friedenauer Lokal-Anzeiger (Public Domain)
  • Ausgabe 22.1915 (Public Domain)
  • Nr. 1, 01.01.1915
  • Nr. 2, 03.01.1915
  • Nr. 3, 04.01.1915
  • Nr. 4, 05.01.1915
  • Nr. 5, 06.01.1915
  • Nr. 6, 07.01.1915
  • Nr. 7, 08.01.1915
  • Nr. 9, 11.01.1915
  • Nr. 10, 12.01.1915
  • Nr. 11, 13.01.1915
  • Nr. 12, 14.01.1915
  • Nr. 13, 15.01.1915
  • Nr. 14, 17.01.1915
  • Nr. 15, 18.01.1915
  • Nr. 16, 19.01.1915
  • Nr. 17, 20.01.1915
  • Nr. 18, 21.01.1915
  • Nr. 19, 22.01.1915
  • Nr. 20, 24.01.1915
  • Nr. 21, 25.01.1915
  • Nr. 22, 26.01.1915
  • Nr. 23, 27.01.1915
  • Nr. 24, 28.01.1915
  • Nr. 25, 29.01.1915
  • Nr. 26, 31.01.1915
  • Nr. 27, 01.02.1915
  • Nr. 28, 02.02.1915
  • Nr. 29, 03.02.1915
  • Nr. 30, 04.02.1915
  • Nr. 31, 05.02.1915
  • Nr. 32, 07.02.1915
  • Nr. 33, 08.02.1915
  • Nr. 34, 09.02.1915
  • Nr. 35, 10.02.1915
  • Nr. 36, 11.02.1915
  • Nr. 37, 12.02.1915
  • Nr. 38, 14.02.1915
  • Nr. 39, 15.02.1915
  • Nr. 40, 16.02.1915
  • Nr. 41, 17.02.1915
  • Nr. 42, 18.02.1915
  • Nr. 43, 19.02.1915
  • Nr. 44, 21.02.1915
  • Nr. 45, 22.02.1915
  • Nr. 46, 23.02.1915
  • Nr. 47, 24.02.1915
  • Nr. 48, 25.02.1915
  • Nr. 49, 26.02.1915
  • Nr. 50, 28.02.1915
  • Nr. 51, 01.03.1915
  • Nr. 52, 02.03.1915
  • Nr. 53, 03.03.1915
  • Nr. 54, 04.03.1915
  • Nr. 55, 05.03.1915
  • Nr. 56, 07.03.1915
  • Nr. 57, 08.03.1915
  • Nr. 58, 09.03.1915
  • Nr. 59, 10.03.1915
  • Nr. 60, 11.03.1915
  • Nr. 61, 12.03.1915
  • Nr. 62, 14.03.1915
  • Nr. 63, 15.03.1915
  • Nr. 64, 16.03.1915
  • Nr. 65, 17.03.1915
  • Nr. 66, 18.03.1915
  • Nr. 67, 19.03.1915
  • Nr. 68, 21.03.1915
  • Nr. 70, 23.03.1915
  • Nr. 71, 24.03.1915
  • Nr. 72, 25.03.1915
  • Nr. 73, 26.03.1915
  • Nr. 74, 28.03.1915
  • Nr. 75, 29.03.1915
  • Nr. 76, 30.03.1915
  • Nr. 77, 31.03.1915
  • Nr. 78, 01.04.1915
  • Nr. 79, 04.04.1915
  • Nr. 80, 06.04.1915
  • Nr. 81, 07.04.1915
  • Nr. 82, 08.04.1915
  • Nr. 83, 09.04.1915
  • Nr. 84, 11.04.1915
  • Nr. 85, 12.04.1915
  • Nr. 86, 13.04.1915
  • Nr. 87, 14.04.1915
  • Nr. 88, 15.04.1915
  • Nr. 89, 16.04.1915
  • Nr. 90, 18.04.1915
  • Nr. 91, 19.04.1915
  • Nr. 92, 20.04.1915
  • Nr. 93, 21.04.1915
  • Nr. 94, 22.04.1915
  • Nr. 95, 23.04.1915
  • Nr. 96, 25.04.1915
  • Nr. 97, 26.04.1915
  • Nr. 98, 27.04.1915
  • Nr. 99, 28.04.1915
  • Nr. 100, 29.04.1915
  • Nr. 101, 30.04.1915
  • Nr. 102, 02.05.1915
  • Nr. 103, 03.05.1915
  • Nr. 104, 04.05.1915
  • Nr. 105, 05.05.1915
  • Nr. 106, 06.05.1915
  • Nr. 107, 07.05.1915
  • Nr. 108, 09.05.1915
  • Nr. 109, 10.05.1915
  • Nr. 110, 11.05.1915
  • Nr. 111, 12.05.1915
  • Nr. 112, 14.05.1915
  • Nr. 113, 16.05.1915
  • Nr. 114, 17.05.1915
  • Nr. 115, 18.05.1915
  • Nr. 116, 19.05.1915
  • Nr. 117, 20.05.1915
  • Nr. 118, 21.05.1915
  • Nr. 119, 23.05.1915
  • Nr. 120, 25.05.1915
  • Nr. 121, 26.05.1915
  • Nr. 122, 27.05.1915
  • Nr. 123, 28.05.1915
  • Nr. 124, 30.05.1915
  • Nr. 124, 31.05.1915
  • Nr. 126, 01.06.1915
  • Nr. 127, 02.06.1915
  • Nr. 128, 03.06.1915
  • Nr. 129, 04.06.1915
  • Nr. 130, 06.06.1915
  • Nr. 131, 07.06.1915
  • Nr. 132, 08.06.1915
  • Nr. 133, 09.06.1915
  • Nr. 134, 10.06.1915
  • Nr. 135, 11.06.1915
  • Nr. 136, 13.06.1915
  • Nr. 137, 14.06.1915
  • Nr. 138, 15.06.1915
  • Nr. 139, 16.06.1915
  • Nr. 140, 17.06.1915
  • Nr. 141, 18.06.1915
  • Nr. 142, 20.06.1915
  • Nr. 143, 21.06.1915
  • Nr. 144, 22.06.1915
  • Nr. 145, 23.06.1915
  • Nr. 146, 24.06.1915
  • Nr. 147, 25.06.1915
  • Nr. 148, 27.06.1915
  • Nr. 149, 28.06.1915
  • Nr. 150, 29.06.1915
  • Nr. 151, 30.06.1915
  • Nr. 152, 01.07.1915
  • Nr. 153, 02.07.1915
  • Nr. 154, 04.07.1915
  • Nr. 155, 05.07.1915
  • Nr. 156, 06.07.1915
  • Nr. 157, 07.07.1915
  • Nr. 159, 09.07.1915
  • Nr. 160, 11.07.1915
  • Nr. 161, 12.07.1915
  • Nr. 162, 13.07.1915
  • Nr. 163, 14.07.1915
  • Nr. 164, 15.07.1915
  • Nr. 165, 16.07.1915
  • Nr. 166, 18.07.1915
  • Nr. 167, 19.07.1915
  • Nr. 168, 20.07.1915
  • Nr. 169, 21.07.1915
  • Nr. 170, 22.07.1915
  • Nr. 171, 23.07.1915
  • Nr. 172, 25.07.1915
  • Nr. 173, 26.07.1915
  • Nr. 174, 27.07.1915
  • Nr. 175, 28.07.1915
  • Nr. 176, 29.07.1915
  • Nr. 177, 30.07.1915
  • Nr. 177, 01.08.1915
  • Nr. 178, 02.08.1915
  • Nr. 179, 03.08.1915
  • Nr. 180, 04.08.1915
  • Nr. 182, 05.08.1915
  • Nr. 183, 06.08.1915
  • Nr. 184, 08.08.1915
  • Nr. 185, 09.08.1915
  • Nr. 186, 10.08.1915
  • Nr. 187, 11.08.1915
  • Nr. 188, 12.08.1915
  • Nr. 189, 13.08.1915
  • Nr. 190, 15.08.1915
  • Nr. 191, 16.08.1915
  • Nr. 192, 17.08.1915
  • Nr. 193, 18.08.1915
  • Nr. 194, 19.08.1915
  • Nr. 196, 22.08.1915
  • Nr. 197, 23.08.1915
  • Nr. 198, 24.08.1915
  • Nr. 199, 25.08.1915
  • Nr. 200, 26.08.1915
  • Nr. 201, 27.08.1915
  • Nr. 202, 29.08.1915
  • Nr. 204, 31.08.1915
  • Nr. 205, 01.09.1915
  • Nr. 206, 02.09.1915
  • Nr. 207, 03.09.1915
  • Nr. 208, 05.09.1915
  • Nr. 209, 06.09.1915
  • Nr. 210, 07.09.1915
  • Nr. 211, 08.09.1915
  • Nr. 212, 09.09.1915
  • Nr. 213, 10.09.1915
  • Nr. 214, 12.09.1915
  • Nr. 215, 13.09.1915
  • Nr. 216, 14.09.1915
  • Nr. 217, 15.09.1915
  • Nr. 218, 16.09.1915
  • Nr. 219, 17.09.1915
  • Nr. 220, 19.09.1915
  • Nr. 221, 20.09.1915
  • Nr. 222, 21.09.1915
  • Nr. 223, 22.09.1915
  • Nr. 224, 23.09.1915
  • Nr. 225, 24.09.1915
  • Nr. 226, 26.09.1915
  • Nr. 227, 27.09.1915
  • Nr. 228, 28.09.1915
  • Nr. 229, 29.09.1915
  • Nr. 230, 30.09.1915
  • Nr. 231, 01.10.1915
  • Nr. 232, 03.10.1915
  • Nr. 233, 04.10.1915
  • Nr. 234, 05.10.1915
  • Nr. 235, 06.10.1915
  • Nr. 236, 07.10.1915
  • Nr. 237, 08.10.1915
  • Nr. 238, 10.10.1915
  • Nr. 239, 11.10.1915
  • Nr. 240, 12.10.1915
  • Nr. 241, 13.10.1915
  • Nr. 242, 14.10.1915
  • Nr. 243, 15.10.1915
  • Nr. 244, 17.10.1915
  • Nr. 245, 18.10.1915
  • Nr. 246, 19.10.1915
  • Nr. 247, 20.10.1915
  • Nr. 248, 21.10.1915
  • Nr. 249, 21.10.1915
  • Nr. 250, 24.10.1915
  • Nr. 251, 25.10.1915
  • Nr. 252, 26.10.1915
  • Nr. 253, 27.10.1915
  • Nr. 254, 28.10.1915
  • Nr. 255, 29.10.1915
  • Nr. 256, 31.10.1915
  • Nr. 257, 01.11.1915
  • Nr. 258, 02.11.1915
  • Nr. 259, 03.11.1915
  • Nr. 260, 04.11.1915
  • Nr. 261, 05.11.1915
  • Nr. 262, 07.11.1915
  • Nr. 263, 08.11.1915
  • Nr. 264, 09.11.1915
  • Nr. 265, 10.11.1915
  • Nr. 266, 11.11.1915
  • Nr. 267, 12.11.1915
  • Nr. 268, 14.11.1915
  • Nr. 269, 15.11.1915
  • Nr. 270, 16.11.1915
  • Nr. 272, 19.11.1915
  • Nr. 273, 21.11.1915
  • Nr. 274, 22.11.1915
  • Nr. 275, 23.11.1915
  • Nr. 276, 24.11.1915
  • Nr. 277, 25.11.1915
  • Nr. 278, 26.11.1915
  • Nr. 279, 28.11.1915
  • Nr. 280, 29.11.1915
  • Nr. 281, 30.11.1915
  • Nr. 282, 01.12.1915
  • Nr. 283, 02.12.1915
  • Nr. 284, 03.12.1915
  • Nr. 285, 05.12.1915
  • Nr. 286, 06.12.1915
  • Nr. 287, 07.12.1915
  • Nr. 288, 08.12.1915
  • Nr. 289, 09.12.1915
  • Nr. 290, 10.12.1915
  • Nr. 291, 12.12.1915
  • Nr. 292, 13.12.1915
  • Nr. 293, 14.12.1915
  • Nr. 294, 15.12.1915
  • Nr. 295, 16.12.1915
  • Nr. 296, 17.12.1915
  • Nr. 297, 19.12.1915
  • Nr. 298, 20.12.1915
  • Nr. 299, 21.12.1915
  • Nr. 300, 22.12.1915
  • Nr. 301, 23.12.1915
  • Nr. 302, 25.12.1915
  • Nr. 303, 27.12.1915
  • Nr. 304, 28.12.1915
  • Nr. 305, 29.12.1915
  • Nr. 306, 30.12.1915

Full text

^Nachdruck unserer o-Originalartikel nur mit Quellenangabe gestaltet.) 
o Schicdsmannsvcrtrctung. Der Schiedsmann des 
Bezirks 14, Friedenau II, Herr Geh. Baurat Schlemm 
ist bis 3. August d. I. verreist. Er wird während dieser 
Zeit von dem Schiedsmann des Bezirks 13, Herrn Kais. 
Rcchnnngsrat Lange, vertreten. 
v Ueber eine neue Belästigung der Geschäftsleute 
durch Unsere Polizei gehen uns Klagen zu. Verschiedene 
Ladeninhaber sind nämlich von Polizeibeamten aufge 
fordert worden, ihre Markisen an den Schaufenstern vor 
schriftsmäßig anzubringen. Vielfach handelt es sich um 
Markisen, die schon jahrelang unbeanstandet vor diesen 
Läden bestehen. Man sollte meinen, jetzt in der Kriegszeit 
gäbe cs wichtigere Dinge auch für unsere Polizei, als 
sich um Markisen vor den Läden unserer Geschäftsleute zu 
bekümmern. 
o Wohltätige Spende. Der Gemeinde-Vorstand 
schreibt iuis: Der Bäckermeister Hvldt, hier, 
Wilhelmstr. 12, hat der Zentralstelle für vaterländische 
Hilfe 200 M. überwiesen. Er hat vor Inkrafttreten, der 
Höchstpreise seine Semmeln mit 0 Pf .für das Stück ver 
kauft, weil er noch Bestände von früher gekauftem Mehl 
hatte, während die andern Bäckermeister die Semmeln 
bereits mit 5 Pf. verkauften, weil sie schon sogenanntes 
Kriegsmehl geliefert erhalten hatten. Um nicht den An 
schein zu erwecken, als wenn er sich ungerechtfertigten 
-Vorteil habe verschaffen wollen, hat er' die genannte 
Summe für Wohltätigkeitszwecke zur Verfügung gestellt, 
wofür ihm aufrichtiger Dank gebührt. Der Gemeinde 
vorstand. Wälgcr. 
o Erntehilfe der Schüler und Studenten. DieLaud- 
wirtschaftskammer der Provinz Brandenburg hat für die 
Erntehilfe einen Arbeitsnachweis für Schüler und Stu 
denten eingerichtet. Der Arbeitsnachweis befindet sich 
Kvppcnstr. 04; die Sprechstunden finden von 8—3 Uhr 
statt. 
o 'Gegen den Wucher mit Lebensrnitteln. 'Das Gene 
ralkommando in M ü ii ch e u hat eine Verordnung erlassen, 
die sich in anerkennenswerter Weise gegen den Lebens- 
Niittelwuchcr wendet und in der c's heißt: „Die Preise 
der notwendigen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände 
haben teilweise eine Höhe erreicht, die die Lebenshaltung 
außerordentlich erschwert. Die Teuerung ist nicht zuletzt 
zurückzuführen ans die iiiilauteren Machenschaften einzelner 
Personen und auf Auswüchse des Zwischenhandels. Um 
diesem Treiben entgegenzutreten, wird — in München — 
unter anderem folgendes bestimmt: Mit Gefängnis bis 
zu einem Jahre wird bestraft, wer beim gewerbsmäßigen 
Einkauf von Gegenständen des täglichen Bedarfs Preise 
bietet, die unangemessen hoch sind, wenn nach den Um 
ständen des Falles die Absicht anzunehmen ist, eine Preis 
steigerung herbeizuführen; wer Vorräte aus dem Verkehr 
zurückhält, um eine Preissteigerung herbeizuführen; wer 
beim gewerbsmäßigen Kleinverkauf Preise fordert oder 
'annimmt, die nach der Marktlage ungerechtfertigt hoch 
sind; wer als Verkäufer von Gegenständen des täglichen 
Bedarfs, ohne genügenden Entschuldigungsgrund, solange 
seine Vorräte reichen, einem Käufer die Abgabe gegen, Be 
zahlung verweigert. Als Gegenstände des täglichen Be 
darfs werden aufgeführt: Brot, Mehl, Tcigwarcn, Salz, 
Fett, Milch, Zucker, Butter, Seife, Hülsenfrüchtc, Gemüse, 
Kartoffeln, Obst, Zwiebeln, Fleisch und^ Fleischwaren, Käse, 
Schmalz, Eier, Kaffee, Tee, Leuchtöle, Holz, Kohle, .Koks. 
Eine ähnliche Verordnung würde auch von den Bewohnern 
Großberlins freudig begrüßt werden. 
o Zuckcrnot. Von unsern Hausfrauen wird seit einiger 
Zeit über Ziickermangcl geklagt. Dies ist umso verwunder 
licher, als loir in Deutschland über reichliche Zuckervorräte 
verfügen und in Friedeuszeit eine große Ausfuhr in Zucker 
zu verzeichnen hatten. Die Zentral-EinkausSgcsellschaft, 
Abteilung Zucker, sieht sich deshalb zu folgender Ver 
öffentlichung veranlaßt,-die auf das in neuerer,Zeit überall 
austanchende gewissenlose Spekulantcntum grelle Schlag 
lichter wirft: Trotz der gesetzlichen Maßnahmen, dem Kon 
sum ans den reichlich vorhandenen Beständen Verbrauchs 
zucker zuzuführen, laufen noch fortgesetzt dringende Klagen 
über Mangel an Ware ein. Es kann den Zuckerrcifsinericu 
und allen sonstigen Eigentümern von Verbrauchszucker nur 
dringend geraten werden, dem Konsum mit allen zu Gebote 
stehenden Mitteln, selbst unter Einstellung von Aushilfs 
kräften, Zucker zuzuführen, da andernfalls in Kürze schärfere 
Maßnahmen zu gewärtigen sein dürften. 
Nochmals hatte er nach seiner Rückkehr sich brieflich 
an seine Braut gewandt und ihr versichert, daß er ihr auch 
jetzt noch die Treue halten würde, die er ihr niemals, 
selbst in Gedanken nicht, gebrochen habe. 
Dieses Schreiben mu^te wohl Eindruck auf Amanda 
gemacht haben; denn sic teilte'ihm darauf in wenigen 
Zeilen mit, daß sie vorerst in ihrem Beschlusse beharren 
müsse, doch walle sie sich ernstlich prüfen, und wenn sie 
fände, daß sie über sein Vergehen mit der Zeit milder 
urteilen könne, ihm nicht jede Gelegenheit nehmen, sich ihr 
wieder zu nähern. Der Arzt habe ihr. einen längeren 
Aufenthalt im Gebirge und für den Winter und das 
Frühjahr im Süden verordne?: 
Durch diesen Brief fühlte sich der. Baron auf das 
schwerste verletzt. Anstatt seinen Worten Glauben zu 
schenken und das Lächerliche ihrer Beschuldigung, einzm 
sehen, wollte sie ihm ein Almosen geben, als ob er ein 
Bettler sei. Dagegen empörte, sich sein Stolz. Keinen 
Schritt wollte er zur Versöhnung tun. Das nahm er 
sich fest vor, aber die Gedanken an Amanda konnte er 
damit nicht abschütteln, die verzehrende Sehnsucht nach 
dem heißgeliebten Geschöpfe nicht bannen. 
Um von seinem Gram abgelenkt zu werden, stürzte er 
sich von früh bis spät in ernste Arbeit: Die Erntezeit 
konnte ihm gar nicht gelegener kommen, wie jetzt. Er 
war des Morgens der Erste und des Abends der Letzte 
auf dem Felde. Todmüde fand er dann den erquicken 
den Schlaf, Ruhe und Vergessenheit, völliges Entrücktsein 
aus diesem seelischen Elend, das sich ihm so recht deutlich 
ins Bewußtsein prägte, wenn er notgedrungen eine Pause 
in der Arbeit eintreten lassen mußte. Dann schwebte ihm 
das Bildnis Amandas vor, und kamen die Gedanken, deren 
er sich nicht erwehren konnte, so daß er sich in stiller Qual 
fast verzehrte. Finster und verschlossen verbrachte er die 
Tage sür sich, den Menschen- so viel- wie möglich aus dem 
Wege gehend. Auch zu den gemeinsamen'Mahlzeiten er 
schien er nur noch sehr selten bei der Mutter, ihn konnte 
jetzt jede Frage nervös aufbegehren lassen. 
Natürlich blieb dieser Zustand des Sohnes der Va- 
0 Weibliche Hilfskräfte im Eifcnbahndienst. Nach 
einem Erlaß des Eisenbahnministers können Frauen 
wegen des gegenwärtig herrschenden Arbeitermangels u. a. 
noch beschäftigt werden: im Werkstättcndieiist bei der 
Sattlerei und Polsterei, bei der Wagenreinigung, beim 
Verladen leichter Güter, zur Bedienung in den Verkaufs 
räumen. beim Wagenputzen und Lampcnreinigen, bei 
Bahnunierhaltungsarbeiten, Instandhaltung gärtnerischer 
Anlagen, Urbarmachung von Oedländereien usw. Grund 
sätzlich darf jedoch die Einstellung von Frauen niemals 
zur Verdrängung von Invaliden, alten Arbeitern uiw 
anderen männlichen Arbeitern führen. 
0 Haltekinder. Am Schlüsse des Kalenderjahres 1913 
waren im Kreise Teltow 1040 Haltekinder vorhanden. Die 
Beaussichtigung der Haltekinder geschieht meistens durch 
besoldete Waisenpflegerinnen, in Steglitz, Friedenau, 
Adlershof, Köpenick und Zehlendorf durch ehrenamtlich an- 
gestcltte Damen, schließlich zum Teil durch Polizeibeamte. 
In Lankwitz, Steglitz und Zehlendorf ist zur besseren Ueber- 
wachuug der unehelichen Haltekinder ortsstatutarisch die 
Generalvormnndschaft eingeführt. In Steglitz findet all 
monatlich im Rathausc eine ärztliche Untersuchung sämt 
licher Haltelinder statt. 
v Die Fcldwebellcntnants. Nach Ziffer 4 der Aller 
höchsten Kabinetts-Order vom 15. November 1877 gehören 
die Feldwebelleutnants zu den Subalteruoffizicren im 
Range der Leutnants, hinter denen sie rangieren. Auf 
sie finden ferner alle auf die Offiziere bezüglichen gesetz 
lichen und sonstigen Vorschriften Anwendung mit Aus 
nahme ker Bestimmungen über die Ehrengerichte und über 
die Offizierswahl. Hiernach sind die Feldiveb.eltentnants, 
wie zur Behebung von Zweifeln bemerkt wird, auch, hin 
sichtlich der Frage der Zuständigkeit von Ehrenbezeigungen» 
Burschengestellung usw. wie Offiziere zu behandeln,. Ob-- 
wohl mm aus obiger kricgsministcriellcr Verfügung vom 
27. Oktober 1914 unzweifelhaft hervorgeht, daß die Feld- 
webellcutnants Offiziere sind und zu den Offizieren ge-, 
hören, sind doch wiederholt in der Ocffcutlichkeit darüber 
Zweifel entstanden. Hervorgerufen wurde diese Frage 
'hauptsächlich durch einen Beschluß des Preußischen Ober- 
verwaltnngsgerichts in der Beurteilung, ob die Kürzung 
des Zivildiensteinkommens der als Feldwebelleutnants Ver 
wendung findendku Reichs-, Staats- und Kommunal- 
bcamten um sieben Zehntel der Kriegsbesoldnng zu Recht 
erfolgt ist. Wir sind in der Lage, darüber folgendes mit 
teilen zu können: Maßgebend für die Kürzung des Zivil- 
dienstcinkvmmens sind die Vorschriften in § 00. des Rcichs- 
militärgesehes vom 2. Mai 1874: „Reichs-, Staats- und 
Kvmmiiiialbeamte sollen durch ihre Einberufung zum 
Militärdienst In ihren bürgerlichen Dienstverhältnissen 
keinen Nachteil erleiden. Ihre Stellen, ihr persönliches 
Diciisteiukommen aus denselben und ihrem Dicnstalter so 
wie alle sich, daraus ergebenden Ansprüche bleiben ihnen 
in der Zeit der Einberufung zum Militärdienste gewahrt. 
Erhalten dieselben Offizicrbesvldung, so kann ihnen der 
reine Betrag derselben auf die Zivilbcsoldung augerechnet 
werden; denjenigen, welche einen eigenen Hausstand mit 
Frau oder Kind haben, beim Verlassen ihres Wohnorts 
jedoch nur, wenn Nttd...sockauge..das reine Zivileink'onimeu 
und Militärgehalt zusammen den Betrag von 3600 Mark 
jährlich, übersteigen." In Ziffer 3 der preußischen Aus- 
sührnngsbcstimmungen ist sodann als der reine Betrag 
der Offizierbesoldung sieben Zehntel der Kriegsbesoldung 
festgesetzt worden. Außerdem soll nach derselben Bestim 
mung eine Kürzung nicht nur bei der Offizierbesoldung, 
sondern auch dann eintreten, wenn ein Beamter die Be 
soldung eines oberen Militärbeamten erhält. Die An- 
rcchiiung von sieben Zehnteln der Kriegsbcsoldniig ist also 
im Rcichsmilitärgesetz in erster Linie davon abhängig ge 
macht, daß der im aktiven Militärdienst befindliche Be 
amte die Besoldung eines Offiziers erhält. Da es nun 
unbestritten, ist, daß der Feldwebelleutnant die gleiche 
Besoldung wie ein Leutnant empfängt (bei mobilen 
Truppen 310 M. und bei immobilen 280 M. monatlich), 
so kann cs auch nicht zweifelhaft sein, daß die Kürzung 
des Zivilgchalts den gesetzlichen Vorschriften entspricht. 
Wenn nun weiter darauf hingewiesen worden ist, daß die 
Feldwebellcutnants nach der Entscheidung des Königlichen 
Oberverwaltungsgerichts in Staatssteucrsachcn (Band XII, 
Seite 19) zu den Unteroffizieren gehören und das Dienst - 
einkommen eines Unteroffiziers in einer vakanten Leut- 
nautsstelle nach Ziffer 3 der vorgenannten Ausftthrungs- 
bestimmungen nicht, als Offiziersbesoldung im Sinne des 
8 00 R. M. G. anzusehen ist, so können auch diese Gründe 
nicht als stichhaltig angesehen werden. In dem der Eut- 
großen Reizbarkeit des Barons erfuhr Zie vorerst Nichk. 
Sie hielt vielmehr den Sohn für überarbeitet und erhoffte 
eine Besserung von dem Eintreten ruhigerer Zeiten nach 
der Ernte. Aber auch da stettle sich eine solche nicht ein, 
im Gegenteil wurde der Sohn immer mürrischer und ver 
drießlicher. Das mußte eine tiefere Ursache haben, und 
bald genug hatte sie diese herausgefunden und bereits 
alle Faden gesponnen, den Riß zwischen den beiden 
Liebenden zu verbinden. Treue Unterstützung erhielt sie 
in diesem Bestreben durch Amandas. Mutter. 
Es war ein regnerischer und stürmischer Herbsttag, so 
daß Baron von Felden ans Zimmer gefesselt war, und 
trotzdem wäre er gern hinausgestürmt, sich von den ent 
fesselten Elementen Ablenkung von seinem Kummer zu 
holen, von dem er in den letzten Tagen mehr denn je 
geplagt worden war. In angestrengter Tätigkeit betäubte 
er wohl seinen Schmerz» nun aber, da die Feldarbeiten 
erledigt waren, versiegte auch dieses Lethe, und die trüben 
Gedanken ließen sich nicht fortscheuchen. Laut-hätte Baron 
von Felde» aufschreien mögen vor seelischem Leid, aber 
mit den Zähnen knirschend und mit sich und der ganzen 
Welt hadernd, gestand er sich das Zwecklose eines solchen 
Beginnens ein. 
Mit Abscheu wandte er sich schließlich auch vom 
Weine wieder ab, durch den er seinen Kummer fort 
scheuchen wollte. Ein Trunkenbold wollte er nicht werden. 
Es mußte ein anderes Mittel geben, Vergessenheit zu 
erlangen, wenn er nur gewußt hätte, wie er sich in den 
Besitz einer solchen ablenkenden Medizin setzen könnte. 
Zu wiederholten Malen ertappte der Baron sich bei 
dem Gedanken, eine Reise nach dem Mittelmeere anzu 
treten, nach der sonnigen Riviera, dort weilte» ja jetzt 
Fabers, wie er erst in diesen Tagen von der Mutter 
erfahren, die anscheinend noch immer nicht.wußte, daß. 
das Verlöbnis gelöst war.: 
Dieses Gaukelspiel der Aufrechterhaltung der Täu 
schung war ihm in der Seele zuwider. Aber immer wieder 
schob er die Aussprache mit der Mutter hinaus. Lange 
allerdings konnte das nicht mehr so fortgehen. Er mußte 
s.-*. cm-.u^u r.~:j.i.- r , 
scheidung des O. V. G. unterliegenden Falle handelt es 
sich lediglich um eine in Friedenszeiten auf Grund der 
A. K. O. vom 20. April 1805 ausnahmsweise erfolgte« 
Rangerhöhung eines Hausverwalters einer Kadettenanstalt 
zum Feldwebelleutnant, der aber weder mit einer Ofsiziers- 
stelle belivhen, noch Anspruch auf Offiziersbesvldung hatte. 
Eine ganz andere Stellung nehmen aber die während der 
Dauer des Kriegszustandes auf Grund der Bestimmungen 
in Anlage 1 der Kriegsbesoldungsvorschrift zu Feldwebel- 
leutnants beförderten ehemaligen Unteroffiziere ein. Ihre 
Beförderung, kann erst erfolgen, wenn sie vorher Dienste 
als Offizierstellvertreter getan und als solche den Nachweis 
ihrer dienstlichen Befähigung zum Feldwebelleutnant er 
bracht habe». Sie werden mit planmäßigen Leutnants- 
stellen bei mobilen und immobilen Truppenteilen bclichen; 
beziehen Offizierbesoldung, nehmen am Offiziertisch teil 
und haben Anspruch auf Versorgung. Ehrenbezeugungen 
und Burschengestellung wie die Offiziere. Im übrigen 
hat ja auch das Kriegsministerium schon früher durch 
seinen Hinweis auf die A. K. O. vom 15. November. 1877 
(A. V. Bl. S. 217), nach der die Feldwebelleutnants zu 
den Snbaltcrnoffizieren im Range eines Leutnants ge 
hören, hinter denen sie folgen, keinen Zweifel über ihre 
Zugehörigkeit zu den Offizieren gelassen. Diese Aller 
höchste Willensmeinung, muß auch für die Gerichte maß 
gebend sein. 
o Berliner Großhandelspreise für Speisekartoffekn. 
Im Berliner Kartoffelgroßhandel wurden nach- den Er 
mittelungen der von den Aeltesten der Kaufmannschaft 
von Berlin gebildeten Ständigen Deputation sür den 
Kartosfelhaudel in der Zeit vom 5. bis 7. Juli 1915 
folgende Preise (für 100 Kilogr. gute, gesunde Ware, 
ab Berliner Bahnhöfen) gezahlt: Dabersche Kartoffeln 
8,50—10,50 M, Magnum bonum 8,50-—10,50 M., Wohlt- 
mann 7,50—10 M., Silesia und andere runde weiße 
Speisckarrosfcln 7,50—10 M. — Die Zufuhr cu an 
alten Kartoffeln haben in der ersten Wocheuhülstc weiter 
»a b g e n o iii m e n; die Preise zogen bei lebhafter Nackp 
srage weiter an. — Auch nach neue u Kartoffeln bestand 
leb haßte Nachfrage. Magdeburger blaue wurden 
mit 17-—20 Ni. und weiße mit: 10—18 M. für 100 Kilo 
gramm gehandelt. 
o Verein der Gast- und Schankwirte sür Friedenau 
und Umgegend. Die nächste Vereinsversammlung findet 
am Montag, den 12. Juli, nachmittags 5 Uhr,^ beim 
Kollegen W. Sternberg, Wilmersdorf, Panlsborner Straße 
Nr. IO, statt. Um zahlreiches Erscheinen wird vom Vor 
stand dringend gebeten, 
v Auf der Post. Dränge dich nicht an den Schalter 
vor, auch wenn du es noch so „eilig" haben solltest: wer 
zuerst kommt, mahlt zuerst! Häufig sind es Frauen, 
die mit dem bczwingcndsten Lächeln und dem Hinweis:, 
„Ich will nur eine Zehnpfenuigmarkc!" das Vorrecht 
einer beschleunigten Abfertigung zu erhalten versuchen, 
— Zähle das Geld vorher ab; der Beamte kann kein Klein 
geld haben, lann sich in der Rechnung irren, kann über 
bürdet sein. — Unterhalte dich nicht, während der Be 
amte rechnet. Benimm dich dem Beamten gegenüber höf 
lich, fordere auch Noll ihm'ein höfliches Bcitehmen. Ver 
lange nicht zu- viel auf einmal, sondern alles: Hubschmach-, 
einander. — Rauchen ist in den amtlichen Räumen ver 
boten. — Schreibt, mit dir noch jemand am Pulte des 
Vorraums, so zeige dich rücksichtsvoll, indem du es ver 
meidest, bei jedem. Schriftzug mir dem ganzen Pulte zu 
wackeln, mit dem Abdrücken gar zu nachdrücklich auf dein 
Geschriebenen hcrumzupochen usw. Der andere, der das 
selbe Recht hat wie du, will; nämlich auch schreiben! — 
Und znm Schlüsse für alle männlichen Postbesucher: 
poussiere ein. hübsches Mädchen erst draußen, dann meinet 
wegen so viel du willst! 
o Beim Baden im Wannsee ertrunken. Unweit des 
Freibades Wannsee ertrank dieser Tage der Schüler Willi) 
Franke, Sohn eines. Eiscubahnbcamten, der bei seinen 
Eltern in der Marlsteinstrahe in Steglitz wohnte. F. war 
mit einem Mitschüler Kasclow ohne Wissen der Eltern 
an verbotener.Stelle baden gegangen. Die Knaben waren 
bereits drei Stunden im Wasser, als F..nochmals hinein 
ging, während K. am Ufer wartete. Plötzlich sah Kaselow 
den Franke im Wasser verschwinden. Angsterfüllt eilte er 
nach Steglitz zurück, nachdem er Frankes Sachen am Ufer 
geordnet- und. niedergelegt, hattet Zu Hause erzählte K. 
kein Wort von dem Vorfall: Gestern wurde die Leiche 
des Franke geborgen; erst dadurch kam der traurige Vor 
fall an. das Tageslicht. 
mals angeraten, dem-Winter mit» ihr . .gemeinsam „n 
sonnigen Süden zu verbringen. Das aber wollte er auf 
keinen Fall, hätte Slmanda das doch für ein Eingeständnis 
seiner Schuld halten müssen, und er wußte sich auch nicht 
das geringste vorzuwerfen, so daß sein Stolz einen solchen 
Plan von Anfang an verwarf. Lieber alle Qualen des 
Verschmähten ertragen, als einen solchen Weg beschreiten, 
der ihm von Amanda Faber sicher als.Kanossagang aus 
gelegt morden wäre. 
Hastig erhob sich der Baron und trat ans Fenster, 
nervös trommelten seine Finger auf den Scheiben. Dieses 
Leben mußte ein Ende nehmen, sonst würde er noch wahn 
sinnig. Nun auch noch das abscheuliche Negenwetter, 
das selbst ein Ausreiten unmöglich machte, das ihm sonst, 
ständig Ablenkung gebracht. 
Da trat der Diener in das Arbeitszimmer und meldete, 
daß die Frau des Müllers Ilgen den Herrn Baron zu 
sprechen wünsche. 
Baron, von Felden drehte sich erstaunt um. Was 
mag die Frau wollen ? fragte er sich. Die Mühle hatte er 
ihr nicht nur weiter belassen, sondern auch die Gerichts 
kosten des Prozesses seines Bruders zurückerstattet. Der 
Wille seines Vaters war ihm heilig, selbst als sich heraus 
gestellt, daß der Müller ein Schurke war. Immerhin, 
mochte auch das nichtigste Anliegen die Frau zu ihm ge 
führt haben, der Baron betrachtete ihre Anwesenheit ge 
radezu als eine Erlösung seiner Qual, Nun würde es 
ihm gelingen» auf andere Gedanken zu kommen. Hastig, 
gab er dem Diener Weisung, die Frau eintreten zu lassen., 
Frau Ilgen, eine würdige Matrone, betrat schüchtern 
das Arbeitszimmer und grüßte verlege». 
Der Baron dankte und forderte die Frau auf, Platz zu 
nehmen, auch er ließ sich an seinem Schreibtische nieder.. 
„Nun, Frau Ifgen," iFdetp. er den Besuch an, in dessen 
gramdurchfurchten. Zügen: er das hinter der Frau liegende 
Leid deutlich ablesen konnte, „was haben Sie auf. dem 
Gewissen? Ist etwas auf der Mühle. v.o.rgekömmen?" 
(Fortsetzung folgt.)
	        

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