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Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Plenarprotokoll (Public Domain) Ausgabe 1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin / Berlin
Other titles:
Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Berlin
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin 1933
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Dates of Publication:
1877-1933
Note:
Enthält teilweise: Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am ...
ZDB-ID:
2906240-8 ZDB
Succeeding Title:
Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1932
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2017
Note:
Vorlagen für den Stadtgemeindeausschuß der Stadt Berlin, Heft Nr. 4 (Seite 49-50) fehlt im Original
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-11787057
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Periodical part

Title:
Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin

Issue

Title:
Nr. 4 (43-68), 1932/02/19

Contents

Table of contents

  • Plenarprotokoll (Public Domain)
  • Ausgabe 1976, 7. Wahlperiode, Band II, 20.-45. Sitzung (Public Domain)
  • Plenarprotokolle
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 20, 15.01.76
  • Nr. 21, 20.01.76
  • Nr. 22, 12.02.76
  • Nr. 23, 26.02.76
  • Nr. 24, 11.03.76
  • Nr. 25, 25.03.76
  • Nr. 26, 22.04.76
  • Nr. 27, 13.05.76
  • Nr. 28, 20.05.76
  • Nr. 29, 09.06.76
  • Nr. 30, 10.06.76
  • Nr. 31, 24.06.76
  • Nr. 32, 21.07.76
  • Nr. 33, 23.07.76
  • Nr. 34, 09.09.76
  • Nr. 35, 23.09.76
  • Nr. 36, 03.10.76
  • Nr. 37, 14.10.76
  • Nr. 38, 21.10.76
  • Nr. 39, 28.10.76
  • Nr. 40, 11.11.76
  • Nr. 41, 25.11.76
  • Nr. 42, 26.11.76
  • Nr. 43, 08.12.76
  • Nr. 44, 09.12.76
  • Nr. 45, 10.12.76

Full text

Abgeordnetenhaus von Berlin - 7. Wahlperiode 
24. Sitzung vom 11. März 1976 
930 
Es liegt mir doch sehr daran, meine Damen und Her 
ren, und es ist reizvoll, auf eine gewisse Vorgeschichte des 
uns hier vorliegenden Gesetzentwurfs aufmerksam zu ma 
chen. Dieser Text, den wir heute in der I. Lesung beraten, 
stammt, soweit ich es feststellen konnte, so gut wie wört 
lich aus dem Entwurf eines Gesetzes, den der Berufsver 
band Deutscher Psychologen vor einiger Zeit vorgelegt hat. 
(Frau Abg. Dr. Besser: Ist das eine Schande?) 
— Nein, das ist keine Schande. Der Berufsverband Deut 
scher Psychologen wiederum verweist in seinem Gesetz 
entwurf, den er selbst als unvollständig und noch klä 
rungsbedürftig bezeichnet, auf das Berliner Architekten 
gesetz. Dieses Gesetz ist 1973 von diesem Hohen Hause 
verabschiedet worden, und das — oh Wunder, liebe Frau 
Dr. Besser — gegen die Stimmen Ihrer Fraktion. Von da 
her ist also der Zusammenhang mindestens interessant, 
und Sie dürfen es mir nicht übelnehmen, wenn ich den Ver 
such unternommen habe, diesen Bogen aufzuzeigen. 
Dieser merkwürdige Weg eines Gesetzentwurfs 
(Abg. Schwarz; Das ist Psychologie, Herr Kollege!) 
führt auch dazu, daß wir auf Unklarheiten im vorliegenden 
Text aufmerksam machen müssen. Es ist trotz Ihrer Er 
klärung, Frau Kollegin Besser, nicht deutlich geworden, 
ob es Ihnen hier nur darum geht, einen bestimmten Titel 
zu schützen, oder ob es Ihnen auch darum geht, die Bevöl 
kerung insgesamt vor Scharlatanerie, Hellsehen, Okkultis 
mus, Magnetismus und was es dergleichen mehr gibt, zu 
bewahren, oder auf dem Weg über diesen Gesetzentwurf 
auch den Versuch zu unternehmen, zusätzlich zum Arzt 
und Heilpraktiker dem Psychologen den Weg zur Heil 
behandlung unmittelbar zu öffnen. 
Ich sagte eben, Frau Dr. Besser, wir haben Zweifel, 
wir sind aber dennoch bereit — das ist selbstverständlich — 
uns unvoreingenommen — wirklich unvoreingenommen — 
mit Ihrem Gesetzentwurf oder — besser gesagt — dem 
des Deutschen Psychologenverbandes auseinanderzusetzen. 
Das werden wir im Ausschuß tun, und ich glaube, eine 
abschließende Wertung wird nicht möglich sein, ohne auch 
den einen oder anderen Sachverständigen gehört zu haben, 
und ohne z. B. auch die Schutzwürdigkeit des Personen 
kreises überhaupt zu prüfen. — Vielen Dank! 
(Beifall bei der SPD) 
Präsident Lorenz: Das Wort hat der Abgeordnete Krüger. 
Krüger (F.D.P.): Herr Präsident! Meine sehr verehrten 
Damen und Herren! Psychisch Kranke gehören zu einer 
Krankheitsgruppe, die sehr viele Krankheitsgebiete um 
reißt. Ein Problem, was eigentlich die Menschheit schon 
seit Jahrhunderten beschäftigt, und es ist verwunderlich, 
daß erst in der jetzigen Zeit Gesetzesgedanken für die 
Leute erwogen werden, die sich mit diesem Problem zu 
befassen haben; auf Bundesebene arbeiten ebenfalls Refe 
renten an einem derartigen Entwurf. 
Die Fraktion der CDU kommt mit ihrem Antrag über 
ein Berliner Psychologengesetz dem Wunsch des Bundes 
verbandes Deutscher Psychologen nach. Der Berufsverband 
begründet die Notwendigkeit eines solchen Schutzes mit 
den in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Fällen der 
Ausnutzung von Gutgläubigkeit durch Scharlatane auf 
diesem Sektor. Im vergangenen Sommer kam es in diesem 
Zusammenhang in Berlin zu einem Todesfall; Sie, Frau 
Dr. Besser, haben ja bereits davon berichtet. Der genannte 
Sachverhalt gibt allen Anlaß, sich Gedanken über notwen 
dige gesetzgeberische Maßnahmen zu machen. Es fragt 
sich jedoch, ob die von der CDU aufgegriffene Initiative 
dieses zu leisten vermag. „Haus der fliegenden Eulen“, 
Werkstatt für sozio-kulturelle Transformationen — mit die 
sen und ähnlich klangvollen Namen werben jene nicht oder 
unzureichend ausgebildeten „Psychologen" um ihre Kunden. 
Mir erscheint zweifelhaft, ob der Schutz der Berufsbezeich 
nung „Psychologe“ dem Treiben jener Scharlatane Einhalt 
gebieten kann. 
Der Wortlaut dieses vorgelegten Entwurfes lehnt sich 
eng an den Wortlaut des im Jahre 1973 von diesem Hohen 
Hause verabschiedeten Gesetzen über die Fortführung der 
Berufsbezeichnung „Architekt“ an. Selbst wenn also ein 
Schutz der Berufsbezeichnung „Psychologe“ für notwendig 
erachtet würde, wäre die weitere Frage zu stellen, ob der 
vorgelegte Entwurf der Berufsgruppe der Psychologen ge 
recht werden kann; hier wären ebenso flankierende Gesetze 
oder Maßnahmen erforderlich. Die von mir genannten Zwei 
felsfragen werden in den zuständigen Ausschüssen zu be 
raten sein; ansonsten befürworten wir die Überweisung an 
den zuständigen Ausschuß. — Danke! 
(Beifall bei der F.D.P.) 
Präsident Lorenz: Das Wort hat der Abgeordnete Dr. 
Heyden. 
Dr. Heyden (CDU): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! In der Debatte ist klar geworden, daß unsere 
Gesetzesinitiative von den Fraktionen der SPD und der 
F.D.P. zumindest nicht ganz ablehnend aufgenommen wor 
den ist. Das ist gegenüber früher immerhin schon ein Fort 
schritt, und wir begrüßen dies ausdrücklich. So weit, so 
gut! Nun zu den Ausführungen des Herrn Kollegen 
Mertsch. Natürlich haben wir den Text — und wir geben 
das hier auch ganz öffentlich zu — vom Psychologenver 
band übernommen. Aber dies ist ja keine Schande, wenn 
man sieht, daß das Gesetz seinen eigenen Vorstellungen ent 
spricht und evtl, das zu leisten vermag, was man sich von 
einem solchen Gesetz verspricht. Nun, die Verwunderung 
des Kollegen Mertsch über unsere Ablehnung zum Archi 
tektengesetz — wenn ich das so in Anführungszeichen 
sagen darf — 
(Zuruf des Abg. Momper) 
— Kann ich Ihnen aber erklären; auch wenn Sie das nicht 
gern hören, Herr Momper, dann können Sie ja hier raus 
gehen, bitte sehr, es hindert Sie keiner. Aber der Herr 
Kollege Mertsch hat ja wohl das Recht, von mir zu hören, 
warum wir das Architektengesetz abgelehnt haben, und 
warum wir ausgerechnet jetzt in einem scheinbaren Gegen 
satz zu unserer damaligen Haltung ein derartiges Gesetz 
einbringen. Der Grund ist ein sehr einfacher: Während 
wir der Meinung sind, daß für die Architekten eine Kam 
mer besser gewesen wäre, glauben wir, daß sich eine 
Kammer für Psychologen nicht tragen würde wegen der 
geringen Anzahl von Leuten, die in dieser Kammer sein 
müßten. Da aber diese Auffassung, eine Kammer für Be 
rufsverbände zu gründen, bei uns keine feststehende, un- 
abweisliche Ideologie ist, sind wir gern bereit, da, wo es 
uns sachlich geboten erscheint, abzuweichen. So erklärt 
sich dieses Gesetz, und das ist überhaupt kein Widerspruch 
zu unserer früheren Haltung. 
Und jetzt zum Kollegen Krüger. Herr Kollege Krüger, 
Sie machten einige kritische Anmerkungen darüber: Lei 
stet denn das Gesetz überhaupt das, was es will. Ich kann 
Ihnen sagen: Ja, wir sind der Meinung. Zumindest leistet 
das Gesetz etwas, es engt die Möglichkeit wesentlich ein, 
hier Scharlatanerie zu treiben. Und das ist, nachdem auf 
diesem Gebiet bis jetzt noch nichts passiert ist, ein ganz 
wesentlicher Fortschritt. Außerdem, Kollege Krüger, sind 
wir für weitere und bessere Formulierungen in den Aus 
schußberatungen sehr dankbar und würden alle Anstren 
gungen, die darauf hinzielen, dieses Gesetz zu verbessern 
und wasserdicht zu machen — um diesen Ausdruck zu ge 
brauchen — gern aufgreifen und mit einbeziehen. Sie kön 
nen sich da unserer Zustimmung gewiß sein. Von daher 
nimmt es auch nicht wunder, daß hier der Kleinkrieg auf 
trat, den der Kollege Momper angezettelt hat: Psycho 
therapeut oder Psychologe. Herr Kollege Momper, es ist 
ja so, daß wir hier gar nicht speziell ein Psychotherapeu 
ten- oder Psychologengesetz wollen. Psychotherapie ist 
mehr oder minder eine ärztliche Versorgung psychisch 
Kranker. 
(Abg. Mertsch: Es ist Ausübung der Heilkunde!)
	        

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