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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 70.1920 (Public Domain)

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fullscreen: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 70.1920 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Publication:
Berlin: Scherl 1943
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Previous Title:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Succeeding Title:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1900-1924
Address Directories 1925-1943
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1940
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-4347175
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
PDF-Download nur von Einzelseiten
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1925-1943
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
Teil I. Haushaltungsvorstände, handelsgerichtlich eingetragene Firmen und Gewerbebetriebe nach Namen geordnet

Chapter

Title:
Haushaltungsvorstände, handelsgerichtlich eingetragene Firmen und Gewerbebetriebe nach Namen geordnet

Chapter

Title:
P

Chapter

Title:
Pr

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe 70.1920 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • H. 1-3
  • H. 4-6
  • H. 7-9
  • H. 10-12

Full text

677 Heiser, Über die zweckmäßigste Anordnung der äußeren Hafendämme von Seehäfen an sandiger Küste. 678 
Über die zweckmäßigste Anordnung der äußeren Hafendämme von Seehäfen 
an sandiger Küste 
mit Rücksicht auf den Einfluß, den die auf die Umgestaltung der Ufer ein wirkenden 
Naturkräfte ansüben, unter besonderer Betrachtung der Verhältnisse an der deutschen Ostseeküste. 
Vom Regierungs- und Baurat ®r.s^ng. Heiser In Swinemünde. 
(Mit Abbildungen auf 
I. Allgemeines über die Anlage von Häfen. 
1, Art und Zweck von HafenauBenwerken sowie 
allgemeine maßgebende Gesichtspunkte für ihre An 
ordnung. Von allen Teilen eines Hafens sind die weit in 
die See hinein vorgeschobenen Hafenaußenwerke den An 
griffen des Seeganges, sowie den Strömungen in erster Linie 
ausgesetzt. Sie dienen je nach ihrer Bestimmung und Ver 
wendungsart entweder als Wellenbrecher gemäß ihrem 
Namen lediglich zum Abhalten großer Wellen, starken See 
ganges, vom Hafen, oder gleichzeitig als Molen zum Anlegen 
von Schiffen, oder auch als Leitdämme zur Festlegung des 
Fahrwassers und Leitung des Spülstromes eines Waaaerlaufs. 
Ihr eigentlicher Zweck besteht kurz darin, im Interesse 
der Schiffahrt den für die Hafeneinfahrten und für die Hafen 
flächen nötigen Schutz zu gewähren, üm diesen Zweck 
einigermaßen erfüllen zu können, erfordern die Hafenaußen- 
werke für die Wahl ihrer Anordnung und ihrer Bauart ganz 
besondere Sorgfalt und Überlegung. Von ihrer zweckmäßigen 
Lage und von ihrem festen baulichen Bestände hängt für 
einen Hafen die Möglichkeit seiner uneingeschränkten Be 
nutzung und damit auch die Sicherheit der iu ihm liegenden 
Schiffe im höchsten Grade ab. 
Maßgebend für die Anordnung dieser Hafenaußenwerke 
ist vor allem einerseits die Gestalt der iu Frage kommenden 
Küstenlinie und anderseits die Beschaffenheit der Küste selbst. 
Die bauliche Form und Art der Werke dagegen wird durch 
das Ergebnis der an Ort und Stelle vorzunehmenden Unter 
suchungen der Erdschichtung, der Wasserverhältnisse und des 
Wetters beeinflußt. 
2. Lage der Hafeneinfahrt. In weiterer Hinsicht 
ist für eine geschickte Linienführung der Hafenaußenwerke 
die günstigste Wahl einer zweckmäßigen Lage der Hafen 
einfahrt ganz besonders wichtig. Gerade die Güte ihrer An 
ordnung, ihre richtige Lage zu allen Teilen des Hafens, ihre 
Richtung zu der des heftigsten Seeganges, sowie ihre Form 
und Weite ist von größtem Einfluß auf die Zugänglichkeit 
eines Hafens. Die Hafeneinfahrt muß sowohl den ein- und 
auslaufenden Schiffen eine vollkommen gefahrlose Fahrt ge 
währleisten, als auch die Versandung der Hafenmündung 
verhüten. 
Im einzelnen sind alle die wichtigen'Gesichtspunkte für 
die Anordnung und Ausbildung von Hafeneinfahrten nach den 
au offenem Meere liegenden Häfen, deren Mündungen noch 
heftigen Wellen ausgesetzt sind, und um die es sich hier 
lediglich handeln soll, von Thomas Stevenson in acht Regeln 
zusammengefaßt und u. a. im Handbuch der Ingenieurwissen- 
sohaften angeführt. Daher erübrigt sich hier ihre Wiederholung. 
Zur Beachtung dieser Regeln sind beim Entwurf eines 
Hafens vor allem gründliche und sorgfältige Vorarbeiten 
durchzuführen. Sie müssen im wesentlichen bestehen in 
Zeitschrift f, Bmnrewn. Jnhrg. 70. 
Blatt 41 bis 45 im Atlas.) 
(Alle Rechte Vorbehalten.) 
Feststellungen über die Richtung der KQstenstrecke zu den 
Winden, Wellen und Strömungen, über die Gestaltung der 
Küste selbst, ob sie flach oder steil ist, über die Beschaffen 
heit des Untergrundes, über die Wetterverhältnisse, über die 
Wasserstände, die Winde, Wellen und Strömungen, und end 
lich über die Mittel zur Erhaltung der Tiefe usw. 
Meist müssen bei Erwägung aller dieser Fragen die 
eigentlichen baulichen Rücksichten gegen die erforderlichen 
schiffahrtliohen zurücktreten. Insofern geschieht das mit vollem 
Recht, als sich mit gewissem Kostenaufwand auch große, 
rein bauliche Schwierigkeiten erfolgreich überwinden lassen, 
während auftretende Mängel in der allgemeinen Anordnung 
des Hafens, namentlich einer sicheren Einfahrt und der damit 
verbundenen weiteren Anforderungen mit keinerlei Mitteln 
wieder beseitigt werden können. 
Aber gerade das Einlaufen der Schiffe in einen Hafen 
verlangt ganz besondere Rücksichtnahme, weil es sehr viel 
wichtiger ist, als das Ausgehen aus dem Hafen. Schiffe, 
die einlaufen wollen, sind bei stürmischem Wetter in der 
Nähe des Hafens oft außerstande, die hohe See wieder 
zugewinnen. Sie müssen daher entweder scheitern oder den 
Hafen erreichen, während die im Hafen befindlichen Schiffe 
das Nachlassen des Sturmes abwarten können. Das Aus 
laufen steht zudem auch mehr im Belieben der Schiffer als 
das Einlaufen. Für letzteres ist, besonders in Häfen mit 
ungünstiger Rhede und nur kurzer Hochwasserdauer, die 
Zeit, während der ein solches überhaupt und nur allein 
stattfluden kann, oft höchst kurz und beschränkt. Not- 
Schutz- oder Zufluchthäfen müssen natürlich jederzeit zu 
gänglich sein und gerade bei den stärksten Stürmen stets 
ein sicheres Einlaufen ermöglichen. Dagegen wird bei manchen 
bedeutenden Handelshäfen, deren Lage durch wichtige wirt 
schaftliche Gesichtspunkte bestimmt ist, auf ihre Zugänglich 
keit zur Zeit der. stärksten Stürme geringere Rücksicht ge 
nommen. Sie sind oft schon lebensfähig, wenn sie nur 
während weniger Stunden täglich angelaufen werden können. 
3. Eignung der Küsten für Anlage eines Hafens. 
Für den Bestand eines jeden Hafens sind allgemein die ort- 
beschreibenden, die natürlichen, sowie die Wind- und Wetter- 
Verhältnisse seiner Umgebung maßgebend. 
Am geeignetsten zur Herstellung eines Hafens erweisen 
sich naturgemäß stark gegliederte Steilküsten, die durch 
feste Gebirgsarten gebildet werden und die frei von wan 
dernden Geschieben oder wenigstens nur in geringerem Grade 
der Versandung ausgesetzt sind, die mithin eine nahezu un 
veränderte Eüatenlinie aufweisen. Sie sind am sichersten 
und gefahrlosesten, haben an Stellen, wo sich Schutz gegen 
Wind findet, die besten Häfen und erweisen sich daher der 
Schiffahrt am günstigsten. Unter solchen Bedingungen würde 
die Anlage eines Hafens, was die Anforderung an Ruhe und 
43
	        

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