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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1994 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1994 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1939
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-2340908
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1925-1943
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
IV. Haushaltungsvorstände, handelsgerichtlich eingetragene Firmen und Gewerbebetriebe nach Straßen geordnet

Kapitel

Titel:
Verwaltungsbezirke Mitte, Tiergarten, Wedding, Prenzlauer Berg, Horst=Wessel und Kreuzberg...

Kapitel

Titel:
I, J

Schnellzugriff

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  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1994 (Public Domain)
  • Nr. 1, 31. Januar 1994
  • Nr. 2, 10. Februar 1994
  • Nr. 3, 17. Mai 1994
  • Nr. 4, 29. Juni 1994
  • Nr. 5, 6. Juli 1994
  • Nr. 6, 12. Juli 1994
  • Nr. 7, 19. Juli 1994
  • Nr. 8, 28. Juli 1994
  • Nr. 9, 16. August 1994
  • Nr. 10, 11. November 1994

Volltext

Q- 
10.3 
10.3.1 
10.3.2 
10.3.3 
10.4 
10.4.1 
10.5 
10.5.1 
Schriftleitung: 
Reservelager: 
Druck: 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil! Nr.5 6. Juli 1994 
b) Polizeipräsident in Berlin 
- Dir. VB U/G -, 
c) das örtlich zuständige Umweltamt, 
nur bei Erteilung von Auflagen, mit denen nicht 
lediglich die Einhaltung von Immissionsricht- 
werten gefordert wird, 
d) Wasser- und Schiffahrtsamt Berlin, 
wenn sich die Erlaubnis auf ein Fahrgastschiff 
bezieht. 
Die vorgenannten Stellen sind auch bei der Ertei- 
lung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis 
nach 811 Abs. 2 GastG. durch Übersendung einer 
Durchschrift der Erlaubnis zu benachrichtigen. 
Gestattung, $ 12 GastG 
Das Bezirksamt hat darauf hinzuwirken, daß der 
Antrag so rechtzeitig gestellt wird, daß eine ord- 
nungsgemäße Bearbeitung möglich ist. 
Die Abteilung Bauwesen - Bau- und Wohnungsauf- 
sichtsamt - ist zu hören, soweit baurechtliche 
Fragen für die Entscheidung über den Antrag 
erheblich sein können, insbesondere wenn der 
Gaststättenbetrieb in Fliegenden Bauten stattfin- 
den soll. 
Im übrigen ist zu prüfen, ob im Einzelfall eine 
Anhörung der sonstigen unter Nummer 10.1.2.1 
genannten Stellen angebracht erscheint. 
Bei Ausländern ist die Berechtigung zur selbständi- 
gen Gewerbeausübung zu prüfen. 
Von der Erteilung einer Erstattung nach $ 12 GastG 
sind durch Übersendung einer Durchschrift der 
Erlaubnisurkunde zu benachrichtigen: 
a) Abteilung Gesundheitswesen 
- Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt -, 
b) Polizeipräsident in Berlin 
- Dir VB U/G -, 
c) Landesamt für Arbeitsschutz und technische 
Sicherheit, 
d) Zuständiges Finanzamt, 
e) Zuständiges Umweltamt. 
10.5.2 
Bei der Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung 
der Sperrzeit für einzelne öffentliche Vergnügungs- 
stätten sind zu hören: ; 
a) Der örtlich zuständige Abschnitt des Polizeiprä- 
sidenten in Berlin, 
b) das örtlich-zuständige Umweltamt. 
Von Sperrzeitmaßnahmen für einzelne öffentliche 
Vergnügungsstätten sind durch Übersendung einer 
Durchschrift zu benachrichtigen: 
a) Der Polizeipräsident in Berlin 
- Dir VB U/G -, 
b) der örtlich zuständige Abschnitt des Polizeiprä- 
sidenten in Berlin. 
Soweit dem Polizeipräsidenten in Berlin - Dir VB 
U/G - Tatsachen bekannt werden, die eine Verlän- 
gerung der Sperrzeit bei einzelnen Schank- und 
Speisewirtschaften und einzelnen öffentlichen Ver- 
gnügungsstätten angezeigt erscheinen lassen, ist das 
zuständige Bezirksamt (Wirtschaft) zu unterrichten. 
Mitteilungen 
Nicht mehr anfechtbare sowie vollziehbare Ent- 
scheidungen, durch die eine Erlaubnis wegen 
Unzuverlässigkeit nach $ 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG ver- 
sagt, nach $ 15 Abs. 1 GastG zurückgenommen oder 
nach 8 15 Abs. 2 GastG widerrufen worden ist, sind 
nach $ 149 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, $ 151 Abs. 2 
GewO dem Gewerbezentralregister mitzuteilen. 
Richtet sich - die Entscheidung nicht gegen eine 
natürliche Person, so muß sich die Mitteilung auch 
auf die vertretungsberechtigte natürliche Person 
beziehen, die unzuverlässig ist. 
In den Fällen, in denen Versagungs-, Rücknahme- 
oder Widerrufsbescheide nach dem Gaststättenge- 
setz für vollziehbar erklärt oder vollziehbar gewor- 
den sind, sind zu benachrichtigen: 
a) Polizeipräsident in Berlin 
- Dir VB U/G - 
(mit einem Abdruck des Bescheides), 
b) Landeseinwohneramt Berlin 
-IVA-—“ 
wenn sich die Maßnahme gegen Ausländer rich- 
tet, 
c) die für Wirtschaft zuständigen Abteilungen an- 
derer Bezirke, soweit der Betroffene dort 
gewerblich tätig ist, 
d) Landesamt für Arbeitsschutz und technische 
Sicherheit, 
e) Finanzamt, 
sofern am Verfahren beteiligt, 
f) Sozialversicherungsträger, 
sofern am Verfahren beteiligt, 
g) Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gast- 
stätten, 
sofern am Verfahren beteiligt, 
h) das Örtlich zuständige Umweltamt. 
Schlußvorschrift 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Mai 
1994 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 30. April 
2004 außer Kraft. 
10.5.3 
10.6 
Benachrichtigung bei Auflagenbescheiden 
zur Lärmverhütung und Lärmbekämpfung 
nach $ 5 GastG 
Von allen auf die Lärmverhütung und Lärmbekämp- 
fung abzielenden Auflagenbescheiden nach $ 5 
GastG sind durch Übersendung einer Durchschrift 
zu benachrichtigen: 
a) Polizeipräsident iin Berlin 
— Dir VB U/G -, 
b) Das örtlich zuständige Umweltamt. 
Sperrzeit 
Von der Verlängerung und der Aufhebung der Sperr- 
zeit für einzelne Schank- und Speisewirtschaften ist 
der Polizeipräsident in Berlin - Dir VBU/G - durch 
Übersendung einer Durchschrift des Bescheides zu 
benachrichtigen. 
) 
Senatsverwaltung für Inneres - | B 41 -, Klosterstraße 47, 10179 Berlin (Mitte), Telefon: 34 76 - 21 33, Telefax: 34 76 - 11 42 
Senatsverwaltung für Inneres - | B 411 -, Klosterstraße 47, 10179 Berlin (Mitte), Telefon: 34 76 - 22 76, Telefax: 34 76 - 11 42 
Verwaltungsdruckerei Berlin, Berlin-Kreuzberg, Kohlfurter Straße 41/43, 10999 Berlin, Telefon: 61 00 08 - 0
	        

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