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Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Berliner Adreßbuch (Public Domain) Ausgabe 1938 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Publication:
Berlin: Scherl 1943
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Previous Title:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Succeeding Title:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1900-1924
Address Directories 1925-1943
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1938
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-2273724
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
PDF-Download nur von Einzelseiten
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1925-1943
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
Chronik für die Reichshauptstadt Berlin

Contents

Table of contents

  • Berliner Adreßbuch (Public Domain)
  • Ausgabe 1938 (Public Domain)
  • Berliner Adreßbuch für das Jahr 1938 Erster Band
  • Inhaltsverzeichnis und Benutzungsanweisung
  • Chronik für die Reichshauptstadt Berlin
  • Theater=Verzeichnis
  • I. Haushaltungsvorstände
  • Berliner Adreßbuch für das Jahr 1938 Zweiter Band
  • Branchen-Verzeichnis
  • Behörden, NSDAP, Kirchen, Schulen, öffentliche EinrichtungenVerbände, Vereine, Presse
  • Berliner Adreßbuch für das Jahr 1938 Dritter Band
  • Haushaltungsvorstände, handelsgerichtlich eingetragene Firmen und Gewerbebetriebe nach Straßen geordnet

Full text

Chronik für bk Neichs Hauptstadt Berlin 
(1.10.1936 -30. 9.1937) 
^)as Berliner Adreßbuch versandte mehr als 170 000 Lauslisten, um die notwendigen Unterlagen für diese vorliegenden drei Bände zu 
beschaffen. Die Veränderungen, die innerhalb eines Jahres eingetreten sind, werden auf diesem Wege aufgezeichnet und im Gegensatz zur 
amtlichen Personenstandsaufnahine jedermann zur Einsichtnahme in diesem Werk für die Benutzung und Verwertung zur Verfügung 
gestellt. Wenn man die einzelnen Jahrgänge vergleicht, so erkennt man bereits an dem äußeren Umfange, welche starken Wandlungen sich 
vollzogen haben. Fast alle Veränderungen innerhalb des Stadtgebietes finden in irgendeiner Form ihren Niederschlag auf diesen Blättern. 
Das Berliner Adreßbuch schafft keine neuen Zustände, es registriert aber gewissenhaft alle Anschriften, die für Verwaltung und Wirtschaft 
bedeutsam sind. Immer wieder greift man zu diesen Bänden, um Anschriften, die notwendige Voraussetzung für die Beziehungen der 
Menschen in der modernen Wirtschaft, zu ermitteln. Berlin ist eine universelle Stadt. Man kann es ebenso als die Stadt der zentralen 
Verwaltungsstellen wie auch als die Stadt der Schulen oder die Stadt der Theater bezeichnen; es bestehen daher mannigfaltige Anlässe, um 
das Berliner Adreßbuch für Informationen heranzuziehen. 
Berlin ist zu groß, um in seiner Gesaintentwicklung von dein einzelnen Berliner übersehen zu werden. Jeder betrachtet seinen Ausschnitt aus 
der großen Lauptstadt und erkennt die hier eintretenden Veränderungen. Die Verwaltungen registrieren in ihrem Fachbericht die Vorgänge 
innerhalb ihres Bereiches. Es ist daher berechtigt, neben diesen zahlreichen Einzelbeobachtungen und Einzelermittlungen den Rahmen 
-infzuzeige::, in den sich die Einzelereignisse eingliedern, die schließlich immer wieder die große politische, wirtschaftliche und kulturelle 
Einheit betreffen, unsere Vaterstadt: Die R e i ch s h a u p t st a d t Berlin. 
I. Stadtverwaltung 
Die rechtliche Grundlage für die Verfassung und Verwaltung 
unserer Stadt wurde durch das Gesetz vorn 1. 12. 1936 gegeben, 
das am 1.1. 1937 in Kraft trat. Amtlich find wir dadurch zu 
Einwohnern der „Reichshauptstadt Berlin" geworden. Diese 
Regelung stellt eilte glückliche Verbindung zwischen der Staats¬ 
verwaltung, die für die Erhaltung der einheitlichen Verwaltung 
innerhalb des Reiches unerläßlich ist, und der kommunalen Selbst¬ 
verwaltung, die das Gedeihen der gemeindlichen Eigenaufgaben 
fördert, dar. In einer Person ist der Leiter der staatlichen Behör¬ 
den für die Reichshauptstadt und der Oberbürgermeister für die 
städtische Verwaltung vereinigt. Damit ist das bisherige Amt des 
Staatskommissars erloschen und durch eine endgültige Neu¬ 
ordnung abgelöst worden. Am 5. 1. 1937 wurde durch Erlaß des 
Führers Dr. Lippert zum Oberbürgermeister und Stadtpräsi¬ 
denten der Reichshauptstadt ernannt. In Ausführung dieser 
gesetzlichen Regelung wurde im Juni 1937 die Äauptsatzung für 
Berlin vorn Reichs- und Preußischen Minister des Innern ge¬ 
nehmigt, die als Leitung der Verwaltung den Oberbürgermeister 
mit 14 hauptamtlich angestellten Beigeordneten vorsieht. In Ver¬ 
bindung mit dieser neuen Gliederung werden zum 1.4. 1938 alle 
diejenigen Verwaltungsangelegenheiten an die Bezirke über¬ 
tragen, die nicht notwendig Aufgaben der Hauptverwaltung sind. 
Dadurch tritt eine Stärkung des Eigenlebens der Verwaltungs¬ 
bezirke ein. 
Innerhalb der Leitung der städtischen Verwaltung sind nachfol¬ 
gende Änderungen zu verzeichnen: Am 12.4,1937 wurde der 
Vizepräsident Steeg an Stelle von Dr. Marctzky zum Bürger¬ 
meister der Reichshauptstadt berufen. Am 1. 11. 1936 übernahm 
Dr. Conti das Amt des Stadtmedizinalrates, während am 
3. 9.1937 Stadtbaurat Dr. Kölzow auf seinen Wunsch von seinen 
Dienstgeschäften beurlaubt wurde. 
In den Bezirksverwaltungen traten der Bürgermeister des Ver¬ 
waltungsbezirks Tempelhof Dr. Bruns-Wüstefeld und der 
Bürgermeister des Verwaltungsbezirks Schöneberg Schulz in 
den Ruhestand. 
Der bisherige erste Bezirksstadtrat voin Verwaltungsbezirk 
Wilmersdorf Dr. Petzte wurde zum Bürgermeister des gleichen 
Bezirks berufen. 
Am 2. 6. 1937 wurde der Reichs- und Preußische Minister des 
Innern Dr. Frick Ehrenbürger der Reichshauptstadt. 
Von den zahlreichen Einzelvorgängen innerhalb der Stadtver¬ 
waltung ist von besonderem Interesse, daß die beiden Torwächter am 
Alexanderplatz, die Hochhäuser Alexander und Berolina, in den
	        

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