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Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1867 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1867 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1938
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-2273724
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1925-1943
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
Haushaltungsvorstände, handelsgerichtlich eingetragene Firmen und Gewerbebetriebe nach Straßen geordnet

Kapitel

Titel:
Verwaltungsbezirk Wilmersdorf

Kapitel

Titel:
Grunewald mit Grunewald=Forst (einschl. Siedlung Eichkamp)

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  • Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1867 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ausgabe 1867,1 No. 1, 6. Januar 1867
  • Ausgabe 1867,2 No. 2, 13. Januar 1867
  • Ausgabe 1867,3 No. 3, 20. Januar 1867
  • Ausgabe 1867,4 No. 4, 27. Januar 1867
  • Ausgabe 1867,5 No. 5, 3. Februar 1867
  • Ausgabe 1867,6 No. 6, 10. Februar 1867
  • Ausgabe 1867,7 No. 7, 17. Februar 1867
  • Ausgabe 1867,8 No. 8, 24. Februar 1867
  • Ausgabe 1867,9 No. 9, 3. März 1867
  • Ausgabe 1867,10 No. 10, 10. März 1867
  • Ausgabe 1867,11 No. 11, 17. März 1867
  • Ausgabe 1867,12 No. 12, 24. März 1867
  • Ausgabe 1867,13 No. 13, 31. März 1867
  • Ausgabe 1867,14 No. 14, 7. April 1867
  • Ausgabe 1867,15 No. 15, 14. April 1867
  • Ausgabe 1867,16 No. 16, 21. April 1867
  • Ausgabe 1867,17 No. 17, 28. April 1867
  • Ausgabe 1867,18 No. 18, 5. Mai 1867
  • Ausgabe 1867,19 No. 19, 12. Mai 1867
  • Ausgabe 1867,20 No. 20, 19. Mai 1867
  • Ausgabe 1867,21 No. 21, 26. Mai 1867
  • Ausgabe 1867,22 No. 22, 2. Juni 1867
  • Ausgabe 1867,23 No. 23, 9. Juni 1867
  • Ausgabe 1867,24 No. 24, 16. Juni 1867
  • Ausgabe 1867,25 No. 25, 23. Juni 1867
  • Ausgabe 1867,26 No. 26, 30. Juni 1867
  • Ausgabe 1867,27 No. 27, 7. Juli 1867
  • Ausgabe 1867,28 No. 28, 14. Juli 1867
  • Ausgabe 1867,29 No. 29, 21. Juli 1867
  • Ausgabe 1867,30 No. 30, 28. Juli 1867
  • Ausgabe 1867,31 No. 31, 4. August 1867
  • Ausgabe 1867,32 No. 32, 11. August 1867
  • Ausgabe 1867,33 No. 33, 18. August 1867
  • Ausgabe 1867,34 No. 34, 25. August 1867
  • Ausgabe 1867,35 No. 35, 1. September 1867
  • Ausgabe 1867,36 No. 36, 8. September 1867
  • Ausgabe 1867,37 No. 37, 15. September 1867
  • Ausgabe 1867,38 No. 38, 22. September 1867
  • Ausgabe 1867,39 No. 39, 29. September 1867
  • Ausgabe 1867,40 No. 40, 6. Oktober 1867
  • Ausgabe 1867,41 No. 41, 13. Oktober 1867
  • Ausgabe 1867,42 No. 42, 20. Oktober 1867
  • Ausgabe 1867,43 No. 43, 27. Oktober 1867
  • Ausgabe 1867,44 No. 44, 3. November 1867
  • Ausgabe 1867,45 No. 45, 10. November 1867
  • Ausgabe 1867,46 No. 46, 17. November 1867
  • Ausgabe 1867,47 No. 47, 24. November 1867
  • Ausgabe 1867,48 No. 48, 1. Dezember 1867
  • Ausgabe 1867,49 No. 49, 8. Dezember 1867
  • Ausgabe 1867,50 No. 50, 15. Dezember 1867
  • Ausgabe 1867,51 No. 51, 22. Dezember 1867
  • Ausgabe 1867,52 No. 52, 29. Dezember 1867
  • Beilagen
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Verhandlungen betreffend die Organisation der Bau-Polizei in Berlin
  • Beilage zu Nr. 3
  • Beilage zu Nr. 7
  • Beilage zu Nr. 11
  • Beilage zu Nr. 15
  • Entwurf eine Statutes für das Berliner Pfandbrief-Institut
  • Beilage zu Nr. 17
  • Gutachten betreffend die ursprüngliche Plandisposition und Thurmgestaltung der Sct. Nikolaus-Kirche zu Berlin
  • Nachtrag zu dem Statute des Berliner Pfandbrief-Instituts (Entwurf)
  • Schulfeier zur Eröffnung der Victoria-Schule
  • Beilage zu Nr. 20
  • Schulfeier zur Einweihung des neuen Schulgebäudes der Luisenstädtischen Gewerbeschule
  • Beilage zu Nr. 26
  • Beilage zu Nr. 31
  • Beilage zu Nr. 35
  • Beilage zu Nr. 38
  • Uebersichten über die Finanz-Verhältnisse der Stadt Berlin seit dem Jahre 1858
  • Reden, welche bei der am 14. Oktober stattgehabten Einführung des Direktors des Berliner Gymnasium gehalten worden sind
  • Beilage zu Nr. 45
  • Beilage zu Nr. 50
  • Beilage zu Nr. 51

Volltext

96 
| I 
wird, können Seitens des Inhabers nicht, von vem Verein nur behufs 8. 15. 
der statutenmäßig zu bewirkenden Amortisation gekündigt werden. Den Inhabern ver Pfandbriefe wirv für alle aus viesen Sculd- 
9 verschreibungen ves Pfandbriefamts entspringenden Forderungen mit 
8. 9. vem Reserve-Fonds des Institutes und mit den dem Pfandbriefamt be- 
Verfahren, wenn Pfandbriefe zum ferneren Umlauf un- stellten Hypotheken, Sicherheit gewährt, mit lezteren in der Art, daß der 
brauchbar geworden oder verloren sind. Pfandbrief - Inhaber, soweit die Befriedigung seiner fälligen Forderungen 
Die Bestimmungen des Gesebes vom 4. Mai 1843 über die Um- nicht sofort aus der Kasse ves Pfandbriefamtes erfolgt, befugt ist, in Höhe 
schreibung außer Kours gesetzter over zum Umlauf unbrauchbar gewordener der ihm zustehenden Forderung aus den dem Institut gehörigen Hypo- 
unter öffentlicher Autorität auf jeden Inhaber ausgefertigter Papiere thefen-Aktivis sich diejenigen richterlich mit den Rechten eines Cessionars 
(G.-S. S. 177) finden auf vie von dem Berliner Pfandbrief - Institu überweisen zu lassen, wel<e er auswählt. Alle Rechte, welche dem Insti- 
emittirten Pfandbriefe Anwendung. tut gegen das Grundstü> oder den Besitzer zugestanden haben, gehen 
Verlorene Pfandbriefe müssen gerichtlich amortisirt werden. Dabei hierdurc<; auf ihn über. 
wird nach den Vorschriften, betreffend das Aufgebot und die Amortisation 
re oder vernichteter Staatssehuidschein: vom 16, Em 1819 8. 16. 
„S, S, 157) verfahren. Auf Grund des rechtskräftigen Erkenntnisses ; ; . 
erfolgt vie anderweite Ausfertigung unter neuer Nummer. Berpflihtungen des Grundbesikers und Rec<te des Pfand 
. ... ; ; ; briefamtes, wenn der Reservefonds ausbleibende Zins- 
Die Amortisation von Koupons ist unstatthaft, Sie unterliegen der zahlungen vorschießen muß. 
Befehlichen. Verjährung, Der Reserve - Fonds soll bis auf Höhe von 10 Procent der ausge- 
8. 10 fertigten Pfandbriefe gebracht werden. (Bergl. 8. 40.) 
| "2 . . Er hat die etwa ausbleibenden Zinszahlungen der Grundbesißer vor- 
Verwendung der den Zins der Pfandbriefe übersteigenden / zuschießen und diese sind verpflichtet von dergleihen Vorschüssen 5 pCt, 
jährlichen Beiträge der Grundbesiter. Zinsen zu entrichten. 
Das den Zins ver Pfandbriefe übersteigende halbe Procent, welches Außerdem ist die Direktion ermächtigt gegen säumige Zinszahler 
ber Schüldner zahlt (F. 5. Nr. 2.), ist zur Hälfte --- mit x pCt. -- von ihrem Kündigungsre<ht (vergl, 8. 29.) Gebrauch zu machen. 
zur Bestreitung der Verwaltungskosten, zur anderen Hälfte --- also eben- 
falls mit x -- zur Verstärkung des Reserve - resp. Amortisations-Fonds 17. 
bestimmt (vergl. 88. 36. 42.) Grundsäte für vie Feststellung des Werthes der zu belei- 
8.11 henden Grundstüce, 
“7 . . Die Fesisiellung des Werthes ver bei dem Pfsandbriefamt zur Be- 
Vorbehalt wegen Ausgabe neuer Serien von Pfandbriefen leihung angemelveten Grundstücke (8. 4.) dem Rau es NEST) 
zu einem anderen Zinsfuß. der auf denselben befindlihen Gebäuve und nach dem dur<s<nittli- 
Dem Pfanvbrief- Institute bleibt vas Re<ht vorbehalten, neue Se- <hen Jahres- Ertrag der letzten 10 Jahre vor der Beleihung. 
rien von Pfandbriefen zu einem anderen, als vem im 8, 7. für dieselben 
bestimmten Zinsfuß zu emittiren. Falls von diesem Rechte Gebrauch ge- 18 
macht wird (vergl. 8. 74.), haben vie vem Institute neu beitretenden R 8. 18. 
Mitglieder, welche vie Darlehns-Valuta in Pfandbriefen der neuen Serie Als Bauwerth ist die Feuer-Versiherungs-Summe anzunehmen, wenn 
empfangen, vieselben mit mindestens einem halben Procent mehr zu ver- zwei Bau-Techniker des Pfandbriefamtes bescheinigen, daß die Gebäude 
zinsen, als die Pfandbriefe ver neuen Serie Zinsen tragen. sich in baulichen Würden befinden und daß ihr zeitiger Bauwerth der 
Bereits vem Pfandbrief - Institute angehörigen Mitgtiedern steht es Feuer-Bersicherüngs-Summe noh entspricht. 
in viesem Falle frei =- ohne Innehaltung der im 8. 5. Nr. 6. bestimm- Glaubt auch nur einer der beiden Bau-Techniker diese Bescheinigung 
ten Kündigungsfrist =- gegen Rückzahlung des auf ihren Grundstücken versagen zu müssen, so muß, falls der Darlehnssucher bei seinem Antrage 
für das Pfandbriefamt eingetragenen Darlehns in Pfandbriefen der- beharrt, auf seine Kosten dur< die von vem Pfandbriefamt zu bestim- 
jenigen Serie, in welcher sie die Valuta empfangen haben und Rücgabe menden Sachverständigen. eine vollständige neue Taxe aufgenommen wer- 
ver zu diesen Pfandbriefen gehörigen, noch nicht fällig gewesenen Koupons ven. Diese Taxe unterliegt dex Prüfung und. Feststellung zweier von dem 
und Talons, die Beleihung in Pfandbriefen der neuen Serie zu bean- Vorsitzenden der Direktion bestimmter Techniker des Pfandbriefamtes, von 
spruchen, welche vas Pfandbriefamt nac< Maßgabe der statutenmäßig venen ein jeder, ohne daß er von vem Gutachten ves anderen Kenntniß 
vorgeschriebenen Sicherheit zu gewähren hat. erhält, sich motivirt darüber zu äußern hat: 
1. ob er die Taxe. für richtig hält und wenn nicht 
8. 12. 9. Satüher auf welchen geringeren Bauwerth ex das Gebäude 
. : : äßt. 
Sicherheiten und Nechte ver Pfandbriefs-Inhaber. Wird die Frage ad 1. von beiven Technikern bejaht, und übersteigt 
Der Gesammtbetrag 'der auszufertigenden Pfandbriefe darf ven Ge- vie Taxe den Betrag ver Feuer-Versicherungs-Summe, so bewendet es 
sammtbetrag ver dem Institute zustehenden hypothekarischen Kapitalforde- für vie Feststellung ves Bauwerths bei vieser lekteren. 
rungen nicht übersteigen. Die Mitglieder ver Direktion sind hierfür per- Wird die Frage ad -1.- auch. nur von einem Techniker verneint, und 
sönlich verantwortlich ; bei jeder Kassen-Revision muß ver Beweis hierfür bleibt der-von ihm bei Beantwortung der Frage ad 2. festgestellte Bau- 
geführt werven, und der Magistratskommissarius (8. 62.), so wie die zu werth hinter der Feuertaxe zurü>, so. ist ver von "vem Techniker festge- 
Kassenrevisionen deputirten Mitglieder ves engeren Ausschusses (8. 66.) stellte Bäuwerth zu Grunde zu legen. ; | 
haben sich hiervon jährlich mindestens einmal Ueberzeugung zu verschaffen, Wenn die Frage ad 1 von beiden Technikern verneint wird und die 
auch hierüber, so wie über die Art der gewonnenen Ueberzeugung, eine Schäpung beider hinter ver Feuertaxe zurücbleibt, vie beiden Gutachten 
öffentliche Bekanntmachung in denjenigen Blättern zu erlassen, in welchen äber in ihrem positiven Resultat visferiren, so wird dasjenige bei Fest- 
die Bublifationen des Pfandbrief-Institutes erfolgen müssen. stellung ves Bauwertbhs zu Grunde gelegt, welches die geringere "Schätzung 
enthält. 
8. 13. 
Die Zinsen der Pfandbriefe werden halbjährlih an die Vorzeiger ! .4 8.149. 
der fälligen nicht verjährten Zins - Koupons von der Kasse des Pfand- Der Ertrag des Gebäudes in ven letzten 10 Kalender - Jahren ist 
briefamtes gezahlt. vurc< eine amtliche Bescheinigung ver Servi8- und Einauartierungs-De- 
putation nachzuweisen. | 
8. 14. Von dem Durchschnitt8-Ertrage in den lezten 10 Jahren vor dem 
Nach Ablauf ver fünf Jahre, für welche vie Koupons-Serie ausge- Antrage auf Beleihung werden abgezogen: | 
geben ist und gegen Produktion ves Talons wird die neue Zjährige 1) die auf dem Grundstü>e lastenden Abgaben, Gebäude- und 
Serie der Koupons von der Kasse ves Pfandbriefamtes verabfolgt , so- Haussteuer, Realsublevation und Feuerkassengeld 2c.3 
fern nicht vorher von dem Besitzer des Pfandbriefes schriftlich Widerspruch 2) vie rubrica IL seines Hypothekenfolium etwa eingetragenen 
erhoben worden ist, in welchem Falle die Ausreichung der neuen Koupons- onera perpetua an Canon 2ec.; 3 dE 
Serie an denjenigen erfolgt, welcher ven Pfandbrief vorlegt. 3) für Unterhaltung und Mieth8-ÄAusfälle 2c., 4 pro Cent. 
Für diejenigen Pfandbriefe, welche bereits dem Amortisation8-Fonds Die übrig bleibende Ertragssumme wird mit 5 pro Cent capitalisirt 
überwiesen find (8. 42.), sowie diejenigen , welche bereits zur Berloosung und die so gefundene Kapitalssumme als der Ertragswerth der Bau- 
öffentlich aufgerufen sind (8. 43.), sowie endlich diejenigen, welche re<hts- werthsumme hinzug erechnet. . | 
krästig amortisirt sind, findet die Ausreihung einer neuen Koupons-Serie Een Durchschnitt beiver Summen stellt ven Werth des Grund 
micht Katt. 8 dar.
	        

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