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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 13.1886 (Public Domain)

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Full text: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 13.1886 (Public Domain)

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Contents

Table of contents

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 13.1886 (Public Domain)
  • Title page
  • Alphabetisches Inhalts-Verzeichnis
  • No 1, 7. Januar 1886
  • No 2, 14. Januar 1886
  • No 3, 21. Januar 1886
  • No 4, 28. Januar 1886
  • No 5, 4. Februar 1886
  • No 6, 11. Februar 1886
  • No 7, 16. Februar 1886
  • No 8, 18. Februar 1886
  • No 9, 25. Februar 1886
  • No 10, 4. März 1886
  • No 11, 11. März 1886
  • No 12, 18. März 1886
  • No 13, 25. März 1886
  • No 14, 1. April 1886
  • No 15, 8. April 1886
  • No 16, 15. April 1886
  • No 17, 29. April 1886
  • No 18, 6. Mai 1886
  • No 19, 13. Mai 1886
  • No 20, 20. Mai 1886
  • No 21, 27. Mai 1886
  • No 22, 1. Juni 1886
  • No 23, 10. Juni 1886
  • No 24, 24. Juni 1886
  • No 25, 9. September 1886
  • No 26, 16. September 1886
  • No 27, 23. September 1886
  • No 28, 30. September 1886
  • No 29, 7. Oktober 1886
  • No 30, 14. Oktober 1886
  • No 31, 21. Oktober 1886
  • No 32, 28. Oktober 1886
  • No 33, 4. November 1886
  • No 34, 11. November 1886
  • No 36, 25. November 1886
  • No 37, 2. Dezember 1886
  • No 38, 9. Dezember 1886
  • No 39, 16. Dezember 1886
  • No 40, 23. Dezember 1886
  • No 41, 30. Dezember 1886

Full text

über dieselben nicht referiren. Ich glaube aber, dem Sinne der Kom 
mission, wenigstens der Majorität der Kommission, welche die Beschlüsse, 
die ich Ihnen vorgetragen habe, gefaßt hat, zu entsprechen, wenn ich 
Ihnen empfehle, auch diese Amendements abzulehnen, mit Ausnahme 
des einen, das mehr redaktioneller Natur ist, und welches statt der 
„Stadt-Hauptkasse" die „Hauptkasse der städtischen Werke" einschaltet, 
was ich selbst empfehle. 
Stadtv. Spinola: Ich bitte Sie auch, unter Ablehnung sämmt 
licher Amendements die Anträge wie sie aus der Ausschußberathung 
hervorgegangen sind, en bloc anzunehmen. Es handelt sich um ein 
Provisorium bis zum Herbst nächsten Jahres, und wir werden dann 
auf Grund der gemachten Erfahrungen es revidiren können. Viele 
Köche verderben aber den Brei, und ich glaube, es ist gut, die Sache 
so anzunehmen, wie der Ausschuß sie empfiehlt. Es wird ja Mancher 
noch etwas vermißt haben; ich vermisse z. B. die Bestimmung über 
die Dienstwohnung in den Markthallen. Ich finde ferner, daß die 
Befugniß des Direktors in Bezug auf die Anstellung der Unterbeamten 
zu sehr beschränkt ist, aber ich enthalte mich etwaiger Amendements, 
und ich glaube, diese Reserve könnten sich auch andere Herren auf 
erlegen. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht bei der Einführung 
neuer Dinge, daß es gut ist, sich den Kopf nicht zu sehr mit Details 
zu zerbrechen. Ich bitte Sie, nehmen Sie die Vorlage en bloc an. 
Stadtv. Dr. Bellermann: M. H.! Ich bitte Sie, die Vorlage 
nicht en bloc anzunehmen, sondern im Einzelnen zu berathen. Ich werde 
für einzelne Paragraphen keineswegs stimmen können. 
Vorsteher: Hiermit ist also die Ln bloc-Ammhme ausgeschlossen 
und ich ertheile nunmehr das Wort zu I Herrn Kollegen Singer. 
Stadtv. Singer: Ich habe einen Antrag zu der Vorlage gestellt, 
dessen ja von dem Herrn Referenten Erwähnung gethan ist. Ich 
möchte mir nun gestatten, bevor ich darauf eingehe, mich erst mit 
wenigen Worten über die übrigen Theile der Vorlage auszusprechen, 
von der ich ja schon in der ersten Berathung gesagt habe, daß ich mich 
im Allgemeinen zustimmend zu ihr verhalte. 
Ich bin auch der Meinung, daß es sich hier wesentlich um ein 
Provisorium handelt, und es wäre wahrscheinlich nicht gut, wenn man 
die Magtstratsvorlage resp. den jetzigen Antrag des Ausschusses nach 
dieser Richtung hin gar zu sehr verklausuliren würde. 
Nur die eine Bemerkung möchte ich noch aussprechen, daß es 
mir ein schwächlicher Ausweg zu sein scheint, daß mau hier dem 
Magistrat die Anstellung des in Aussicht genommenen Herrn für die 
Markthallen überläßt. Ich glaube, der Ausschuß hätte richtiger 
gehandelt im wohlverstandenen Interesse der Versammlung zu dieser 
Frage, die doch wichtig genug ist, Stellung zu nehmen, gleichviel nach 
welcher Richtung hin. und ich denke, er hätte dem Magistrat, unserer 
koordinirten Schwesterbehörde, dadurch einen größeren Gefallen gethan, 
daß die Stadtverordneten-Versammlung die volle Verantwortlichkeit 
für diese Einrichtungen auch übernommen hätte. Mir will fast scheinen, 
als ob gerade diese Frage, die auch im Ausschuß sehr umstritten war, 
schließlich so behandelt wurde, daß die Versammlung sich vor einer 
Entscheidung retten sollte. Ich halte das nicht für richtig, sondern 
bin der Meinung, daß es besser ist, sich über solche Fragen hier aus 
zusprechen, und ich zweifle fast daran, ob der Magistrat eine solche 
Verantwortlichkeit, wie wir sie ihm übertragen wollen, annehmen kann. 
Ich würde, wenn der Ausschuß dazu gekommen wäre, die Vorlage des 
Magistrats nach dieser Richtung zu empfehlen, wahrscheinlich mich nicht 
widersetzt haben, weil ich ja auch der Meinung bin, daß es sich um 
ein Provisorium handelt. Aber ich muß doch daran festhalten, daß die 
Geschäfte der Stadtverordneten-Versammlung besser geführt werden, 
wenn die Versammlung die volle Verantwortlichkeit für ihre Beschlüsse 
auch übernimmt. Ich kann also diesem Punkte der Anträge des 
Ausschusses gegenüber nur mein Bedauern aussprechen. 
Was den Antrag anlangt, den ich zu I der Vorlage unseres 
Ausschusses gestellt habe, so befinde ich mich zunächst mit dem Herrn 
Referenten darin in vollkommenem Widerspruch, daß er dieses 
Amendement als ein nebensächliches betrachtet. Der Antrag, den ich 
gestellt habe, hat eine sehr große prinzipielle Bedeutung. Ich bestreite, 
daß es sich um einen rein formalen Antrag handelt, und ich behaupte, 
daß mit der Ausführung des Prinzips, welches ich in meinem Antrage 
bekämpfe, große Bedenken gegen die ganze Vorlage entstehen. Ich 
habe auch heute noch die Meinung, daß das Markthallenunternehmen 
nur dann prosperiren kann, wenn es auf die breiteste Basis gestellt 
wird, wenn dafür gesorgt wird, daß alle die Leute, die dabei in Frage 
kommen, in gleicher Weise der Verwaltung gegenüberstehen. Das 
geschieht aber nicht, wenn man von vornherein, wie es durch die 
Magistratsvorlage und auch durch den Ausschußantrag geschieht, 
Scheidungen macht zwischen Großindustriellen und kleinen Händlern, 
indem man den Großindustriellen, welche schon vermöge des großen 
Umfanges ihres Geschäftes und der größeren Geldmittel, die sie haben, 
tut Vortheile sind, die Möglichkeit bietet, durch einen Rabatt billigere 
Miethen in den Markthallen zu erlangen als diejenigen Händler u. s. w., 
welche nur kleinere Räume miethen können Ich habe bei der ersten 
Berathung darauf hingewiesen, daß es gerade, wenn man überhaupt 
von Rabatt in solchen Fällen reden könnte, es viel mehr angezeigt 
sein würde, den Leuten, die nicht so kapitalkräftig sind, die nicht in der 
Lage sind, sich durch ihre größeren Geschäfte und ausgedehnteren Ver 
bindungen Vortheile zu verschaffen — wenn man gerade die in die 
Lage brächte, — mit den größeren konkurriren zu können. Wenn man 
also Unterschiede überhaupt machen wollte, so käme man dazu, daß 
den kleineren Leuten mit einer Rabattirung mehr gedient sein würde 
als den großen. Aber es umgekehrt zu machen und den Leuten, die 
an und für sich schon im Vortheil sind, noch Vortheile dadurch zu 
bieten, daß man ihnen billigere Miethen gewährt als den kleineren 
Leuten, das will mir nicht in den Sinn. 
Nun hat der Ausschuß in der Behandlung dieses Punktes auf die 
Sache nicht weiter eingehen zu sollen geglaubt, weil es sich nur um 
ein Provisorium handle und weil man erst im Laufe der Zeit dazu 
kommen könnte, zu finden, wie weit die Einrichtungen richtig sind oder 
abgeändert werden müssen. Darin liegt aber die Gefahr, daß, wenn 
man den Leuten, die größere Räume brauchen, von vornherein eine 
billigere Miethe gewährt, man dann später schwer in der Lage sein 
wird, das beseitigen zu können. Man wird eher in der Lage sein, 
wenn sich dazu die Nothwendigkeit erweist, Erleichterungen einzuführen, 
nicht aber Erschwerungen. Es werden deshalb die Erfahrungen, die 
Sie noch machen werden, für diesen Punkt, den ich im Augenblick 
vertrete, keine Bedeutung haben. Ich fürchte, daß das ganze Unter 
nehmen dadurch von vornherein in sehr erheblicher Weise beeinträchtigt 
werden wird, und ich fürchte ferner, daß es dadurch nicht auf die 
Basis gestellt wird, wodurch alle Betheiligten zur Unterstützung der 
Sache herangezogen werden. Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrage 
in dieser Beziehung Folge zu geben. 
Der Herr Berichterstatter hat uns nun Mittheilungen über die 
Gründe gemacht, welche den Ausschuß dazu bewogen haben, diese 
Sache so zu ordnen. Ich möchte bitten, lieber die Frage der Rabat 
tirung aus dem ganzen Unternehmen für jetzt herauszulassen. Ich bin 
überzeugt, daß die Frage von größerer Wichtigkeit ist, als die Herren 
in diesem Augenblick vielleicht anzunehmen scheinen, denn ein Unter 
nehmen, welches doch für die ganze Bürgerschaft eingerichtet wird, 
sollte von vornherein solche Unterscheidungen ausschließen. Ich kann 
mir ganz gut denken, daß eine Privatgesellschaft, eine Aktiengesellschaft, 
die ein solches Unternehmen macht, sich sagt: wir wollen die Ver- 
miethung unserer Räume uns erleichtern und größere Räume zu 
billigeren Miethen abgeben. Aber die Stadt sollte sich doch bei 
solchen Unternehmungen nicht auf den Standpunkt einer Aktiengesellschaft 
stellen, sondern sie muß im Auge haben, daß sowohl die Interessen 
der Leute, die ihre Bedürfnisse in den Markthallen einkaufen, wie auch 
derjenigen, die ihren Erwerb durch den Verkauf finden, mit gleichem 
Maaße gemessen werden. Eine Bevorzugung der Großindustriellen, 
die schon an und für sich im Besitze viel größerer Mittel sind, um ihre 
Unternehmungen auszuführen, als gerade die Kleinhändler, darf die 
Stadt nach meiner Ueberzeugung unter keinen Umständen einführen. 
Aus diesen Gründen möchte ich Sie bitten, meinem Antrage, der 
darauf hinausgeht, das Prinzip der Rabattirung von vornherein bei 
dem Markthallenunternehmen auszuschließen, Ihre Zustimmung zu 
ertheilen. 
Stadtsyndikus Eberty: M. H.! Ich bemerke vorweg, daß, 
insofern der verehrte Herr Vorredner Bemerkungen und eine Kritik 
geknüpft hat an die Beschlüsse des Ausschusses bezüglich der persönlichen 
Frage zu III der Vorlage, ich, wenn es nöthig ist, an der Stelle, wo 
sie erörtert werden, auf diese Sachen zurückkommen werde. Ich be 
schäftige mich nur mit den Einwendungen, welche der Herr Vorredner 
jetzt zu I der Vorlage, also in Bezug auf die sogenannte Rabattirung 
gemacht hat. M. H.! Ich bin einigermaßen überrascht, aus den Aus 
führungen des Herrn Vorredners zu hören, daß diese,. Nabatt- 
bewilligungen zu Grunde gelegen haben soll: die Begünstigung irgend 
einer bestimmten Klasse von solchen Gewerb- oder Handelstreibenden, 
welche die Markthallen künftig besuchen werden. Es wäre doch allen 
Traditionen der städtischen Verwaltung seit Jahrzehnten zuwider, wenn 
bei irgend einer Bestimmung von Gebühren, Abgaben oder Leistungen 
zu Gunsten einer bestimmten Klaffe ein Beschluß seitens der Stadt 
verwaltung, sei es seitens der Stadtverordneten-Versammlung oder des 
Magistrats, gefaßt wird. So wenig, wie das in langjähriger Ueber 
lieferung bei anderen Angelegenheiten der Fall war, ist das auch hier 
der Fall. Wir wollen nicht einzelne Klassen begünstigen, sondern 
wir wollen den Verkehr begünstigen. Wir wollen bei der Gewährung 
gewisser Abschläge auf die Tarifsätze Denjenigen zu Hilfe kommen, 
welche sich verpflichten wollen, auf längere Zeit, mindestens auf 
6 Monate die Stände zu miethen, weil wir sagen, daß der Stand 
geldtarif, wie wir ihn jetzt bemessen haben, überhaupt ein Tarif ist, 
der der Ermäßigung in den Sätzen sowohl direkt wie indirekt durch 
die Ermäßigung bei längerer Benutzung fähig ist. Der Herr Vorredner 
irrt also vollständig, wenn er meint, es sei in der Vorlage das nicht 
gesagt. Wenn Sie die Güte haben wollen, auf Seite 5 Nr. V. 3 
nachzuschlagen, so finden Sie dort: 
Die vorgeschlagenen Sätze stellen, das Kuratorium bindende 
Höchstbeträge dar. Sie sind daher, sofern sich ein Bedür^ iß
	        

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