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Amtliche Berichte über die Verhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten-Versammlung in den öffentlichen Sitzungen (Public Domain) Ausgabe 1913 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Amtliche Berichte über die Verhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten-Versammlung in den öffentlichen Sitzungen (Public Domain) Ausgabe 1913 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1935
Sprache:
Deutsch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-2078720
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1925-1943
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
Teil II. Branchen=Verzeichnis

Kapitel

Titel:
K

Kapitel

Titel:
Ka

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  • Amtliche Berichte über die Verhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten-Versammlung in den öffentlichen Sitzungen (Public Domain)
  • Ausgabe 1913 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste
  • Inhaltsverzeichnis
  • 8. Januar 1913
  • 22. Januar 1913
  • 5. Februar 1913
  • 19. Februar 1913
  • 28. Februar 1913
  • 6. März 1913
  • 19. März 1913
  • 9. April 1913
  • 23. April 1913
  • 7. Mai 1913
  • 28. Mai 1913
  • 11. Juni 1913
  • 25. Juni 1913
  • 10. September 1913
  • 24. September 1913
  • 8. Oktober 1913
  • 15. Oktober 1913
  • 29. Oktober 1913
  • 12. November 1913
  • 3. Dezember 1913
  • 17. Dezember 1913

Volltext

168 Sitzung vom 19. März 1913 Ich möchte aber dazu noch einige Erwägungen alles Fragen, die sich im Plenum sehr schwer erle­ anstellen. Die „Frankfurter" hat sich in den zehn digen lassen und die durchaus die Vorlage dazu prä­ Jahren, wo w ir m it ihr zusammen gearbeitet haben, destinieren, in einem Ausschuß besprochen zu werden. aufs allerbeste bewährt; sie hat sich — was für die Nun sagt der Herr Stadtrat, das Risiko wäre Stadt ganz besonders wichtig ist — bei der Regu­ nicht so groß, wenn man 10 oder 14 Tage lang die lierung der Schäden sehr entgegenkommend gezeigt Selbstversicherung übernehmen wollte. Da muß ich und hat in vielen Fällen Entschädigungen an unsere dem Herrn Stadtrat doch aus das allerlebhafteste Mitbürger gezahlt, in denen sie rechtlich vielleicht widersprechen. Die Haftpflichtversicherung hat ja die nicht dazu verpflichtet war. Darauf müssen w ir ganz Eigenart, daß sie vielleicht Jahre, Jahrzehnte lang besonderes Gewicht legen. Außerdem ist uns ihre gar keinen Schaden bringt; dann kann eines Tages Praxis und Arbeitsweise bekannt; sie hat sich der aber ein Schaden eintreten, der eine geradezu unge­ städtischen Verwaltung gut angepaßt. Solche Vor­ heuerliche Summe ausmacht, und wer w ill uns ga­ züge sind, wie ich glaube, wohl ein paar hundert rantieren, daß dieser Schaden nicht gerade in diesen Mark jährlich wert, zumal wenn auf der andern Seite zehn Tagen kommt. eine Gesellschaft steht, die auf dem Gebiete der Haft­ pflichtversicherung noch verhältnismäßig jung ist und (Sehr richtig!) noch nicht über große Erfahrungen verfügt, jeden­ falls bei weitem nicht über die Erfahrungen, die die Eine Selbstversicherung können wir also als vorsich­ „Frankfurter" besitzt. tige Stadtväter nicht übernehmen. Ich muß endlich noch bemerken, daß das uns Es bleibt nur die Frage übrig, da w ir die Vor­ vorliegende Angebot, wie die Gesamtheit der Ange­ lage nicht mehr in einen Ausschuß bringen können: bote zeigt, objektiv zweifellos sehr gering ist, daß es wie kann man die Angelegenheit aufs beste erledigen. sich in dieser Gestalt eben nur aus dem Kampf der Mein persönlicher Herzenswunsch wäre, daß man nur beiden Gesellschaften erklärt, die sich gegenseitig her­ die Versicherung auf ein Jahr deckte und einen Aus­ untergedrückt haben. Es ist so niedrig, daß kaum an­ schuß einsetzte, der zu beraten hätte, wie die Ver­ zunehmen ist, daß ein niedrigeres Angebot bei der sicherung auf längere Zeit abgeschlossen werden soll. „Frankfurter" noch zu erzielen wäre, weil die Ge­ W ill man das nicht machen, w ill man die Sache hier sellschaft dann in der Tat zusetzen müßte. Angesichts im Plenum erledigen, so würde ich mit dem Herrn des Umstandes, daß w ir hier ein Angebot haben, das Referenten, der ungefähr sagte: die Vorlage gefällt auch finanziell für die Stadt als objektiv recht günstig m ir nicht besonders, aber ich empfehle sie Ihnen — zu bezeichnen ist und bei dessen Annahme w ir keines­ darin übereinstimmen, daß die Zeit von zehn Jahren falls Schaden erleiden, ferner bei den langjährigen viel zu lang ist. Auch sachliche Gründe habe ich da­ guten Erfahrungen, die w ir mit der „Frankfurter" für, denn nirgends verändert sich das Risiko bei einer gemacht haben, und bei der Unsicherheit, die nach die­ Versicherung so stark wie bei der Haftpflichtversiche­ ser Richtung auf der andern Seite vorliegt, kann man, rung. Das Gesetz kann irgendwelche neuen Bestim­ glaube ich, trotz der Differenz in den Angeboten dem mungen treffen, wonach die Kommune selbst die Haft­ Gebot der „Frankfurter" ohne Gewissensbedenken den pflicht, für gewisse Schäden tragen muß, für die die Zuschlag erteilen. Gesellschaft, weil das in ihrem Vertrage nicht steht, nicht einzutreten hat. Aus diesen Gründen halte ich Stadtv. Neumann: Meine Herren! Es handelt es für richtig, daß die Haftpfichtpolice so oft wie mög­ sich bei der Versicherung, die w ir eingehen, nicht um lich nachrevidiert wird. Schon heute besteht bei einem die Prolongation einer bestehenden Versicherung, großen Teile von Industriellen die Gewohnheit, der­ die w ir haben, in dem Sinne, daß etwa zu den glei­ artige Versicherungen lediglich auf ein Jahr zu chen Sätzen die gleichen Risiken versichert werden, schließen und sie nur von Jahr zu Jahr zu verlängern, sondern eigentlich um eine ganz neue Versicherung. damit man jedes Jahr Gelegenheit hat, den Vertrag Man muß in Betracht ziehen, daß die kommunale von Anfang bis zu Ende durchzusehen. W ill man Haftpflicht in den letzten zehn Jahren durch Gesetz also nach der vorgeschlagenen Richtung vorgehen, so erheblich erweitert worden ist, andererseits auch daß würde ich die Zeit von fünf Jahren als lang genug unsere Kommune Betriebe aufgenommen hat, die sie ansehen. Ich stelle hiermit den Antrag, bie Ver­ vor zehn Jahren noch nicht hatte. Daraus erklärt sicherung nur auf fünf Jahre zu decken. sich zum Teil die sehr erhebliche Prämienerhöhung, Was die Prämienzahlung betrifft, so werden von der der Herr Referent gesprochen hat, und da wir auch bei einer Deckung auf fünf Jahre keinen wäre es selbstverständlich notwendig gewesen, daß die Schaden haben. Die Versicherungsgesellschaften ge­ ganze Angelegenheit in einem Ausschuß besprochen währen bei Versicherung auf fünf Jahre und bei würde. Vorausbezahlung des Betrages ein Freijahr, wäh­ Ich habe namens meiner Fraktion die Er­ rend sie bei zehnjähriger Versicherung bei sofortiger klärung abzurteben. daß w ir im höchsten Maße dar­ Zahlung 2y2 Freijahre bewilligen. Die Differenz, über erstaunt sind, daß diese Vorlage so weit hin­ die hier entstehen würde, wäre also ein halbes Frei­ ausgeschoben worden ist, ehe sie an uns gelangt ist. jahr, das nach den in Betracht kommenden Prämien W ir können auch die Gründe, die Herr Stadtrat ca. 4000 Jf, ausmachen würde. Diese Summe würde Seydel für diese Hinausschiebung angeführt hat, nicht, dadurch wieder herauskommen, daß wir jetzt nur wenn ich mich so ausdrücken darf, als eine Entschul­ einen kleinen Betrag zu zahlen haben, ungefähr die digung ansehen; denn der Magistrat hätte mit der Hälfte von dem, was- wir bei Abschluß einer zehn­ Vorbereitung schon vor einem halben Jahre ebenso jährigen Versicherung im voraus zahlen müssen. gut beginnen können wie vor zwei oder drei Monaten. Meiner Ansicht nach würde also hierbei für die Kom­ Der Magistrat hat in seiner Vorlage z. B. die Frage mune keine Schädigung entstehen. Wir haben aber ventiliert, ob man eine Selbstversicherung vornehmen den Vorzug, daß wir die ganze Sache nach fünf sollte; er hat davon gesprochen, daß man eventuell Jahren wieder zu Gesicht bekommen. Infolgedessen der Versicherung beitreten könnte, die der Branden­ möchte ich offiziell den Antrag stellen, die Ver­ burgische Städtetag gründen will. Das sind doch sicherung nur auf fünf Jahre abzuschließen.

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