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Berliner städtisches Jahrbuch für Volkswirthschaft und Statistik (Public Domain) Ausgabe 1.1872 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Publication:
Berlin: Scherl 1943
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Previous Title:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Succeeding Title:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1900-1924
Address Directories 1925-1943
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1935
Language:
German
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-2078720
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
PDF-Download nur von Einzelseiten
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1925-1943
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
Einwohner und Firmen der Stadt Berlin geordnet nach Namen

Chapter

Title:
M

Chapter

Title:
Mar

Contents

Table of contents

  • Berliner städtisches Jahrbuch für Volkswirthschaft und Statistik (Public Domain)
  • Ausgabe 1.1872 (Public Domain)
  • Title page
  • Stempel: Bibliothek d. K. Ministeriums des Innern
  • Preface
  • Contents
  • I. Abhandlungen
  • II. Statistik von Berlin
  • III. Berliner Chronik
  • Biographieen
  • Advertising

Full text

n. Allgemeine Chronik. 
207 
er ferne Klaffe vorzuführen hat. Natürlich, und dies war ihm schließlich 
auch nicht zu verdenken, bereitete er die letztere so vor, daß sie auf der 
Prüfung zu glänzen vermochte, und statt dessen, daß constatirt werden sollte, 
was die Klasse „leistet", wurde nur ein Schaugepräge mit dem geboten, 
was ihr expreß für die eine Stunde vielleicht mühselig „eingepaukt" war. 
Dieses soll im letzten Jahre anders geworden sein. Denn es wird be 
richtet: „Revisoren bestimmen den Gegenstand, in welchem, und den Stoff, 
über den zu prüfen ist, erst bei der Prüfung selbst," und hinzugefügt: 
„Diese Neuerung wird in Lehrerkreisen sehr gern gesehen und muß auch 
vom Publikuni mit Genugthuung begrüßt werden." 
Die durch vorübergehendes Unwohlsein oder durch Erkrankungen der 
hiesigen Gemeindelehrer herbeigeführten Unterbrechungen der Unterrichts 
thätigkeit derselben nahmen so überhand, daß die Schuldeputation sich ver 
anlaßt sah, in einer Verfügung vom 7. März 1873 die Hauptlehrer auf 
zufordern, „am Schluffe eines jeden Monats ein Verzeichniß der Lehrer, 
welche auf Stunden oder Tage ihre Lehrthätigkeit ausgesetzt haben, unter 
Angabe der angeführten Ursachen dieser Unterbrechungen und der Dauer 
derselben nebst gutachtlichem Bericht einzureichen, und außerdem von jebem 
Lehrer, welcher wegen Erkrankung länger als einen Tag den llnterricht 
aussetzt, einen Nachweis der wirklich stattgefundenen Erkrankung zu erfor 
dern und vorzulegen." 
Die Verordnung fand aber keine gute Statt, denn in der ain 19. März 
stattfindenden Versamntlung der Gemeindelehrer waren sämmtliche Redner 
darin einig, daß eine solche Maßregel nur geeignet sei, die Autorität der 
Lehrer zu schädigen, abgesehen von den Schwierigkeiten, aus die die Aus 
führung stoßen müßte, wenn bei einer Erkrankung von einem Tage sofort 
ärztliche Zeugnisse eingefordert würden. Die Versammlung wählte eine 
Commission, welche diese Angelegenheit berathen und demnächst eine Vor 
lage machen sollte. 
Die Erfahrung soll aber noch ganz andere üble Folgen der Verordnung 
aufgezeigt haben. Da es nämlich ganz unausbleiblich war, daß bei einem 
Collegium von 12—16 Mitgliedern im Laufe des Monats mancherlei Ver- 
säumniffe durch Krankheit, Sterbefälle, Gerichtstermine und andere Veran 
lassungen vorkamen, und die Betroffenen nicht gern diese Versäumnisse, die 
sich oft nur nach Stunden berechneten, gleich der oberen Behörde angezeigt 
wissen wollten und deshalb lieber auf eigene Kosten für Stellvertretung 
sorgten, die aus dem nicht unbedeutenden Bestände der mit nur 240 Thlr. 
dotirten Hülfslehrer jeden Augenblick leicht zu beschaffen ist, so geriethen 
dadurch, daß einzelne Lehrer diese Stellvertretung beschafften, andere nicht, 
die Hauptlehrer bei Aufstellung ihrer Monatsrapporte in nicht geringe Ver 
legenheit, welches Fehlen der Lehrer als „Versäumniß" zu bezeichnen war, 
und da die der Aufsichtsbehörde als fehlend angezeigten Lehrer selbst 
verständlich auf eine gleichmäßige Berichterstattung dringen, so scheint sich 
an einzelnen Schulen ein Spionir- nnd Denunciationssystem einzubürgern, 
welches das nothwendige gute Einvernehmen innerhalb des Collegiums voll 
ständig untergraben muß. Aus diesen Gründen machte sich allgemein der 
Wunsch geltend, die Schuldeputation möchte die gedachte Verfügung wieder 
aufheben und an deren Stelle lieber den Hauptlehrern eine größere discre- 
tionaire Gemalt einräumen. 
Vor längerer Zeit traf die städtische Schuldeputation in Bezug auf 
die Einschulung der Kinder in die Gemeinde- und Privatschulen, in welchen 
Kinder auf Kosten der Stadt unterrichtet werden, eine neue Einrichtung, 
deren Ergebnisse nunmehr in ihren Consequenzen schon übersehen werden
	        

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