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Städtebau (Public Domain) Ausgabe 13.1916 (Public Domain)

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Full text: Städtebau (Public Domain) Ausgabe 13.1916 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Publication:
Berlin: Scherl 1943
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Previous Title:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Succeeding Title:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1900-1924
Address Directories 1925-1943
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1933
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-4187665
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
PDF-Download nur von Einzelseiten
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1925-1943
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
Teil IV. Einwohner und Firmen nach Straßen geordnet

Chapter

Title:
Verwaltungsbezirk Neukölln

Chapter

Title:
Neukölln

Chapter

Title:
A- C

Contents

Table of contents

  • Städtebau (Public Domain)
  • Ausgabe 13.1916 (Public Domain)
  • Title page
  • H. 1
  • H. 2/3
  • H. 4/5
  • H. 6/7
  • H. 8/9
  • H. 10/11
  • H. 12
  • Tafeln

Full text

DER STÄDTEBAU 
80 
ist, so empfiehlt sich auch dafür die Anordnung von Vor 
gärten. Zu diesen wichtigen Aufgaben gesellt sich eine andere, 
die in den Städten der Ebene nur selten auftritt und kaum 
jemals die Bedeutung wie in Pirmasens besitzt, nämlich die, 
ganz wesentlich zur Sicherung des Verkehrs beizutragen. 
Nicht unwichtig ist übrigens auch die Einfügung von Vor 
gärten zum Zwecke der Erhaltung guter Blicke. 
Die bergseitige Anordnung erschwert unter Umständen 
das Bauen von Vorgärten. Ich möchte aber auch nicht als 
Vorzug gelten lassen, wenn die talseitige ermöglichen soll, 
daß an der Rückfront um ein Stockwerk oder noch höher 
gebaut wird als an der Straßenfront; das ist durchaus nicht 
einwandfrei und kann namentlich recht schlimme Fern 
wirkungen verursachen. Im allgemeinen wird also empfohlen, 
die an einem Hang verlaufenden Straßen — sofern dort 
überhaupt Vorgärten anzulegen sind — nur mit schmalen 
.solchen auszustatten. Dabei ist jedoch immer Rücksicht 
auf die Übersichtlichkeit zu nehmen und unter Umständen 
muß auch eine größere Breite verlangt werden, was dann 
hof- und gartenseitig von starker Wirkung sein wird und 
möglichst auszugleichen wäre (erhöhte Hoflage, Terrassen 
bildung, rückwärtiges Herunterziehen oder Hinaufschieben 
des Daches usw.). An den Bergseiten werden die Vorgärten 
meistens terrassenförmig auszugestalten sein, wie das in 
letzter Zeit wiederholt mit guten Lösungen geschehen ist. 
Empfohlen möchte aber werden, daß die Treppenanordnung 
bei den breiteren von ihnen nicht immer rechtwinklig von 
der Straße aus geschehen möge, sondern daß auch ein An- 
schmiegen an sie stattfinde. 
Was nun den Erlaß ortspolizeilicher Vorschriften be 
trifft, so kann ein solcher auf Grund gesetzlicher Bestim 
mungen verlangt werden und er ist geboten, weil es nur 
mit seiner Hilfe möglich wird, die Absichten des Baulinien 
planes in befriedigender Weise zu verwirklichen und zu 
verhindern, daß statt dessen die Ausführung ganz etwas 
anderes atis einem solchen Plan macht. 
DIE VERWENDUNG DEI 
IM BEBAUUNGSPLAN. 
Von Stadtingenieur K. Th. FISCHER, Mainz. Hierzu Tafel 
Bei der Aufstellung und Durchführung des Bebauungs 
planes spielt die Beschaffenheit des Geländes eine große Rolle. 
Neben Rücksichten, die auf die Schaffung künstlerisch 
wirkender Baugruppen zu nehmen sind, neben gesundheit 
lichen Maßnahmen, die einer zweckmäßigen Verteilung der 
verschiedenen Bauweisen Rechnung tragen, und neben Ver 
kehrsrücksichten, die eine leichte Durchdringung des auf- 
zuschlleßenden Gebietes ermöglichen sollen, muß auch der 
Frage der Baureifmachung des Geländes eine besondere 
Aufmerksamkeit zugewendet werden. 
Ein Bebauungsplan, der darüber hinwegsieht, hat bildlich 
gesprochen Fesseln an den Füßen, da die Übertragung des 
an sich vielleicht wohigelungenen zeichnerischen Bildes in 
der Natur manchen Hindernissen begegnen wird. Je nach 
der gewählten Höhenlage des Straßennetzes können der 
Stadtverwaltung infolge der sich beim Straßenbau ergebenden 
Abtrags- oder Auftragsmassen große Kosten entstehen, welche 
Unbedingt notwendig halte ich eine Bestimmung, wo 
nach bei Baublöcken, welche ganz oder teilweise der Be 
bauung zugeführt werden oder auch nur in Bauplätze ab 
geteilt werden sollen, Bauplatzabteilungspläne und unter 
Umständen Bebauungspläne gefordert werden, mit deren 
Vorbescheidung gleichzeitig, sofern das nicht schon früher 
geschehen ist, die Bebauungsart festzusetzen wäre. 
Die Gebäudehöhen und die Geschoßzahl sollen sowohl 
von der Straßenbreite und der Verkehrsbedeutung einer 
Straße als der Bebauungsart abhängig sein, der Gebäude 
abstand vön der Höhe und Länge der Gebäude oder der 
Gebäudegruppen. Empfohlen wird eine Bestimmung über 
den Lichteinfall. 
Besondere Anordnungen werden hinsichtlich der Aus 
nützung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken, sowie eines 
allenfallsigen Kellergeschosses zu treffen sein. Auch eine 
Bestimmung wegen der zulässigen Anzahl von Wohnungen 
an einem Treppenhaus wäre in Erwägung zu ziehen. Hin 
sichtlich der Errichtung von bewohnbaren Rückgebäuden 
und der Frage, was als solches zu gelten hat, sollen be 
sondere Bestimmungen getroffen werden, ebensolche wegen 
der Anordnung und der Größe von Hofräumen. 
Bestimmungen über die Anordnung von Hausgärten 
(Innengärten) werden im allgemeinen mit der Festsetzung 
der Bebauungsarten für größere Baugebiete zu treffen sein; 
unter Umständen auch für einzelne Baublöcke oder Teile 
von solchen. 
Die Anforderungen, welche im Interesse der schönheit- 
lichen Ausgestaltung der Stadt bisher gestellt sind, sollen er 
weitert werden; ebenso und in möglichster Ausdehnung auf 
die ganze Stadt, die Bestimmungen über die Vorgärten, welche 
sich bisher nur auf bestimmte Gebiete und Bebauungsarten 
erstreckt haben. Bei Umbauten hätten im allgemeinen die 
gleichen Anordnungen wie bei Neubauten zu gelten. Hin 
sichtlich der Gebäude von öffentlichem Charakter und der 
Industriebauten wären Sonderbestimmungen zu treffen. 
FESTUNGSANLAGEN 
und 47. 
die Anliegerbeiträge emporschnellen lassen, die ihrerseits den 
Hausbau verteuern und in hohen Wohnungsmieten ihren 
Ausdruck finden. 
Die geringsten Baurcifmachungskosten dürfte ein flach 
verlaufendes Gelände verursachen. Ein gleicher Kostenerfolg 
kann bei einem hügelig gearteten Gelände nur unter ge 
schickter Ausnutzung der örtlichen Verhältnisse durch 
Anpassung an die Höhenkurven erwartet werden. 
Während es sich bei Erweiterungen offener Städte in 
der Hauptsache um Gelände vorgenannter Art handelt, muß 
bei Festungsstädten noch etwas anderes, nämlich die 
Festungsanlage, Beachtung finden, Diese kann als ein 
willkommener Gast in dem der Bebauung zu erschließenden 
Gelände kaum angesprochen werden; denn die sogenannte 
neupreußische Befestigung zeigt sich nicht nur in der 
Wagerechten als ein breiter Gürtel von Hauptwällen mit 
basteiartig vor- und zurückspringenden Nebenwällen, sondern
	        

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