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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Title:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Publication:
Berlin: Scherl 1943
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Previous Title:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Succeeding Title:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1900-1924
Address Directories 1925-1943
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1933
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-4187665
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
PDF-Download nur von Einzelseiten
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1925-1943
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
Teil 1. Einwohner und Firmen nach Namen geordnet

Chapter

Title:
Einwohner und Firmen der Stadt Berlin geordnet nach Namen

Chapter

Title:
C

Chapter

Title:
Ca

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1958 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil I, 1954-1958
  • 23. Januar 1958
  • 4. Februar 1958
  • 11. Februar 1958
  • 19. Februar 1958
  • 20. Februar 1958
  • 21. Februar 1958
  • 4. März 1958
  • 6. März 1958
  • 21. März 1958
  • 2. April 1958
  • 14. April 1958
  • 16. April 1958
  • 24. April 1958
  • 14. Mai 1958
  • 22. Mai 1958
  • 4. Juni 1958
  • 13. Juni 1958
  • 10. Juli 1958
  • 19. Juli 1958
  • 6. September 1958
  • 19. August 1958
  • 11. September 1958
  • 16. September 1958
  • 24. September 1958
  • 29. September 1958
  • 10. Oktober 1958
  • 22. Oktober 1958
  • 24. Oktober 1958
  • 10. November 1958
  • 3. Dezember 1958
  • 9. Dezember 1958
  • 23. Dezember 1958

Full text

1/1958 
Seite 114 
Nr. 44 
Vorläufige Erläuterungen (Erl.) in eine Planstelle eingewiesen worden, so ist die Zeit vom 
Beginn der Einweisung an bis zum Tage der Aushändigung 
Bis zum HErlaß der Verwaltungsvorschriften nach $ 31 der Urkunde nach 8 6 Abs.3 Nr. 3 zu berücksichtigen, weil 
LBesG bitte ich bei der Durchführung des Landesbesol- — auch wenn es sich um eine Anstellung in einem Amte 
dungsgesetzes zu beachten: der Besoldungsgruppen A 9 und höher handelt —-.die Tätig- 
keit in der Zeit der rückwirkenden Einweisung als gleich- 
Zu81 wertig anzusehen ist. 
Landesbeamte sind die unmittelbaren und mittelbaren Nr, 3, Zu Absatz 3: Ausnahmen von Absatz 2 
Landesbeamten. 4 
Absatz 3 ist gegenüber der Vorschrift des Absatzes 2 
Zu 82 eine Ausnahmevorschrift, die in Zweifelsfällen eng aus-, 
. zulegen ist. Die zu berücksichtigenden: Zeiten sind nach 
Zusammenstellungen der Grundgehälter der Besoldungs- Tagen, Monaten und Jahren zu berechnen. Sind diese Zeiten 
ordnung A sind als Anlage 1, der monatlichen Brutto- zusammenzurechnen, so wird jeder Monat unter entspre- 
bezüge nach den Besoldungsordnungen A und B als An- chender Anwendung des $ 4 Abs.2 zu. 30 Tagen berechnet. 
lage 2 beigefügt. 
Nr.4. Zu Absatz 3 Nr. 1l: Mindestausbildungszeiten 
Zu $S 3 Bis zum Erlaß der Rechtsverordnung nach Absatz 11 gilt 
Nr.1. Zu Absatz 1: Beginn des Anspruchs auf Dienst- folgendes: 
bezüge a) Als Mindestausbildungszeiten sind die tatsächlich ab- 
Die Dienstbezüge sind von dem Tage an, mit dem die Er- geleisteten Zeiten einer laufbahnrechtlich „vorgeschrie- 
nennung ($ 7 a LBG) der in 8 1 genannten Personen wirk- benen Ausbildung in dem Umfang zu berücksichtigen, 
sam wird, zu zahlen. Die Ernennung wird, wenn nicht in wie sie nach den Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften 
der Ernennungsurkunde ausdrücklich ein späterer Tag erforderlich waren. 
bestimmt ist, mit dem Tage der Aushändigung der Urkunde bpb) Als Ausbildung in diesem Sinn kann nur eine Tätig- 
wirksam. Eine Ernennung auf einen rückliegenden Zeit- ‚ keit angesehen werden, die ausschließlich Ausbildungs- 
punkt ist unzulässig und insoweit unwirksam ($ 9 LBG). zwecken diente. Eine Tätigkeit, für die ein Leistungs- 
Rückwirkende Einweisungen in eine Planstelle sind nur bei entgelt (vgl. Erl. Nr.6 zu $ 6) gezahlt wurde, kann 
Beförderungen zulässig, siehe Erl. Nr. 2 zu $ 3. ED E grundsätzlich nicht als Ausbildung angesehen werden. 
Kater ET ALORC RO E Hu A0ßErpIäN ec) Vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgeleistete Aus- 
bildungszeiten bleiben außer Betracht. 
Nr.?. Zu Absatz 2: Rückwirkende Begründung eines d) Ausbildungszeiten bleiben unberücksichtigt, wenn der 
Anspruchs auf Dienstbezüge Beamte die für die Einstellung oder Anstellung vor- 
Abweichend von Absatz 1 ist bei einem Übertritt in eine geschriebenen Prüfungen nicht bestanden hat, Das gilt 
Besoldungsgruppe mit höherem Endgrundgehalt — Beför- auch, wenn von zwei nach dem Laufbahnrecht vor- 
derung — eine rückwirkende Einweisung vom Ersten des geschriebenen Prüfungen eine nicht abgelegt oder nicht 
Monats, in dem die Ernennung wirksam wird, zulässig. bestanden wurde. 
Der Beamte ‚kann mit Rückwirkung Von höchstens drei e) Im Zweifelsfalle sind als Ausbildung anzusetzen 
Monaten in eine besetzbare Planstelle eingewiesen werden, Rn z 
wenn und soweit er während dieser Zeit die Obliegen- für ein Studiensemester 6 Monate 
heiten dieser oder einer gleichwertigen Stelle tatsächlich (Semesterbeginn 1. April oder 1. Oktober), 
wahrgenommen hat und die Stelle besetzbar ist. Hiernach für ein Trimester 4 Monate, 
können, wenn die Ernennung am 15, April 1958 wirksam Prüfungszeiten, die üblicherweise außerhalb des 
geworden ist, bei einer rückwirkenden Einweisung‘ von Studiums liegen, einschließlich Wartezeiten bis. zu 
drei Monaten die höheren Dienstbezüge frühestens vom ß 
15. Januar 1958 an gezahlt werden. insgesamt 6 Monaten. 
f) Wegen der Ausbildungszeiten, die während eines Krie- 
Zu 8 4 ges als Soldat zurückgelegt wurden, wird auf Erl. 
Nr. 14 zu $ 6 verwiesen. 
Zahlung der Dienstbezüge g) Ich werde in Kürze bekanntgeben, welche Zeiten 
Ich bin damit einverstanden, daß den Beamten die Dienst- höchstens für eine Anrechnung nach $ 6 Abs.3 Nr.1 
bezüge, die während eines Erholungsurlaubs fällig werden, in Betracht kommen. Bis dahin bitte ich, Zweifelsfälle 
am letzten Werktage vor Antritt des Erholungsurlaubs zurückzustellen oder die fraglichen Zeiten nur nach 
ausgezahlt werden. Wird die Vorauszahlung gewünscht, so $ 6 Abs.2 zu berücksichtigen. Für einen großen Teil 
ist dies schriftlich auf dem Dienstwege so rechtzeitig mit- der neufestzusetzenden Besoldungsdienstalter werden 
zuteilen, daß die Mitteilung vierzehn Tage vor dem Urlaubs- die vorstehenden Hinweise bereits ausreichend sein, 
beginn, jedoch spätestens am 10. des Urlaubsmonats der wie z.B. für‘ den einfachen, mittleren und gehobenen 
Gehalts- und Lohnstelle vorliegt. Der Büroleiter hat zu und zum Teil auch den höheren nichttechnischen Ver- 
bestätigen, daß der Urlaubsbeginn richtig angegeben ist. waltungsdienst. Dazu bemerke ich noch, daß im ge- 
hobenen nichttechnischen allgemeinen Verwaltungs- 
Zu 8 6 dienst die Berücksichtigung der tatsächlich abgeleiste- 
ten Ausbildungszeit bis zu 3 Jahren unbedenklich ist. 
Nr.1.. Zu Absatz 1: Beginn des BDA Die Kürzungsbestimmungen (1 und 3 Jahre) sind zu 
Nach $ 187 Abs.2 Satz 2 BGB wird der Tag der Geburt BeuChtern 
bei der Berechnung des Lebensalters mitgerechnet. Ein s z 5 i 
am 1.Oktober 1920 geborener Beamter hat somit das Nr. 5; ET eure HGTCD TOUAREG ne praktische 
21. Lebensjahr mit Ablauf des 30. September 1941 voll- P 
endet. Sein Besoldungsdienstalter beginnt daher nach 8 6 Bis zum Erlaß der in Absatz 11 vorgesehenen Rechts- 
Abs. 1 in den BesGr. A 1 bis A6, A9 und A 10 am 1.Sep- verordnung gilt folgendes: 
tember 1941, falls es nicht nach Absatz 2 hinausgeschoben a) Als Mindestzeit einer. praktischen hauptberuflichen 
wird. Tätigkeit ist die tatsächlich abgeleistete. Zeit einer 
Beispiele für die Berechnung des Besoldungsdienstalters Tätigkeit in dem Umfange zu berücksichtigen, in dem 
nach 88 6 bis 9, 26 Abs. 7, 8 und 8 28 siehe Anlage 3. \ sie allgemein als Voraussetzung für die Übertragung 
. . des Amtes zwingend vorgeschrieben ist. 
Nr. 2. Zu Absatz 2: Hinausschiebung des BDA b) Als praktische hauptberufliche Tätigkeit im Sinne des 
Nach $ 3 LBesG werden die Dienstbezüge von dem Tage an Absatzes 3 Nr. 2 gilt eine Beschäftigung gegen 
gezahlt, mit dem die Ernennung des Beamten wirksam wird. Leistungsentgelt oder eine freiberufliche Tätigkeit, die 
Maßgebend ist der Tag der Berufung in das jetzt bestehende die volle Arbeitskraft — mindestens aber drei Viertel 
Beamtenverhältnis, d. h. die Berufung seit dem 1. Dezember hiervon — beansprucht (vgl. auch Erl. Nr. 6 Abs.2 zu 
1952. Ist der Beamte nach bisherigem Recht rückwirkend $ 6). Die Tätigkeit, bei der das in einem bestimmten
	        

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