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Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1860 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Publication:
Berlin: Scherl 1943
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Previous Title:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Succeeding Title:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1900-1924
Address Directories 1925-1943
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1932
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-4111925
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
PDF-Download nur von Einzelseiten
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1925-1943
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
III Teil. Behörden, Kirchen, Schulen und öffentliche Einrichtungen der Stadtgemeinde Berlin

Chapter

Title:
Deutsches Reich

Contents

Table of contents

  • Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1860 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Ausgabe 1860,1 No. 1, 1. Juli 1860
  • Ausgabe 1860,2 No. 2, 8. Juli 1860
  • Ausgabe 1860,3 No. 3, 15. Juli 1860
  • Ausgabe 1860,4 No. 4, 22. Juli 1860
  • Ausgabe 1860,5 No. 5, 29. Juli 1860
  • Ausgabe 1860,6 No. 6, 5. August 1860
  • Ausgabe 1860,7 No. 7, 12. August 1860
  • Ausgabe 1860,8 No. 8, 19. August 1860
  • Ausgabe 1860,9 No. 9, 26. August 1860
  • Ausgabe 1860,10 No. 10, 2. September 1860
  • Ausgabe 1860,11 No. 11, 9. September 1860
  • Ausgabe 1860,12 No. 12, 16. September 1860
  • Ausgabe 1860,13 No. 13, 23. September 1860
  • Ausgabe 1860,14 No. 14, 30. September 1860
  • Ausgabe 1860,15 No. 15, 7. Oktober 1860
  • Ausgabe 1860,16 No. 16, 14. Oktober 1860
  • Ausgabe 1860,17 No. 17, 21. Oktober 1860
  • Ausgabe 1860,18 No. 18, 28. Oktober 1860
  • Verzeichnis sämmtlicher Schiedsmannsbezirke, sowie der Schiedsmänner und deren Stellvertreter
  • Ausgabe 1860,19 No. 19, 4. November 1860
  • Ausgabe 1860,20 No. 20, 11. November 1860
  • Ausgabe 1860,21 No. 21, 18. November 1860
  • Ausgabe 1860,22 No. 22, 25. November 1860
  • Ausgabe 1860,23 No. 23, 2. Dezember 1860
  • Ausgabe 1860,24 No. 24, 9. Dezember 1860
  • Ausgabe 1860,25 No. 25, 16. Dezember 1860
  • Ausgabe 1860,26 No. 26, 23. Dezember 1860
  • Ausgabe 1860,27 No. 27, 30. Dezember 1860

Full text

folgende Veränderungen ein: | 1 senhafte und umsichtige Vertretung der Interessen ver Commune in vbgedach» 
a) Das Polizei-Präsidium dehnt seine Verwaltung auf alle vem Commu- ter Stadtverordneten-Versammlung allseitige Anerkennung ausgesprochen, 
nalbezirke von Berlin hinzutretenden Territorien aus. Es macht sich - - 
hierbei wiederum der Wunsch recht lebhaft geltend, daß die gesammte Der Communalschul:Unterricht in den weiblichen Handarbeiten. 
sogenannte Wohlfahrtspolizei re<t bald in die Hand des Ma- In Nr. 13. ves Communalblattes, S. 138 a. E., haben wir eine 
gistrats zurückgegeben werden möge, aus der sie entnommen ist, Verordnung ver Königlichen Regierung zu Königsberg mitgetheilt, in wel- 
Die neuen Stadtbezirke, in welche die dem Stadtgebiete neu hin= <her die Besorgniß ausgesproh<en war, daß in den stävtischen Elementar- 
zutretenden Territorien eingetheilt worden, werden mit deren Vor- schulen, beim Unterricht ver weiblichen Jugend in ven nöthigen Handarbei- 
stehern und den in denselben zur Funktion gelangenden Schied8männern ten, in sachwidriger Weise über vas Bedürfniß gewöhnlicher Haushaltungen 
in nächster Zeit vom Magistrate zur. öffentlichen Kenntniß gebracht hinausgegangen und dadurch die Gefahr einer Verbilvung der betreffen- 
werden. den Mädchen aus den unbemittelten Volksklassen hervorgerufen werde, 
Die neuen Feuersocietäts- Reviere mit ven für dieselben neu erwähl- Die Königliche Regierung hatte zu vem Ende angeordnet, daß in allen, 
ten Rathszimmer- und Rathsmauermeistern, so wie den erforderlichen vorzugsweise von Derungs ver unteren Volksklassen besuchten städtischen 
Stadtwachtmeistern sind bereits öffentlich bekannt gema<t. (Nr. 25. Elementarschulen ver Unterricht lediglich auf die Anleitung zum Striken, 
des Com.= Bl.) Stopfen, Nähen -- insbesondere Anfertigung der, armen Familien nöthi= 
" Für die Armenpflege .und armenärztliche Pflege ist bereits durch Com- den Wäsche =- und Ausbessern von Kleidungsstüken beschränkt werde. 
munalbeschluß die erforderliche Fürsorge getroffen und sind die bezüg- ie wir ersehen, hat diese Verordnung in verschiedenen Organen der 
lichen Publikationen in nächster Zeit Seitens der Armen - Direktion Presse eine ziemlich abweichende Beurtheilung gefunden und es möchte 
zu gewärtigen. daher nicht unangemessen erscheinen, auch ver Erfahrungen und Einrich» 
Die Sparkasse, vie Friedrich - Wilhelmsanstalt für Arbeitsame, die tungen Erwähnung zu thun, welche auf dem gleichnamigen Gebiet ver 
Deputation für Verwaltung ver Gesinde = Belohnungs- und Unter- hiesigen Communalverwaltung in neuerer Zeit gemacht wurden und res 
stüßungs= Fonds dehnen ihre Verwaltungen auf die neuen Stadtbe- spective angeordnet sind. 
zirke aus, letztere jevo< mit der Maaßgabe, daß die auf ven neuen Bis zum Jahre 1850 scheint die löblihe Anordnung in ven Com 
Territorien vor dem 1. Januar 1861 verlebte Gesinde-Dienstzeit vem munals<hulen, wonach die Mädchen während der Nachmittagsstunden im 
bezüglihen Gesinde nicht in Anrechnung zu bringen ist. Strieen, Nähen, Stopfen und Flicken unterrichtet werden sollten, um da- 
") Das Königl. Stadtgericht ist bestrebt, die städtische Jurisdictions- dur< für ihren Lebensberuf eine tüchtigere Vorbereitung zu empfangen, 
grenze mit der künftigen Weichbildsgrenze in Uebereinstimmung zu einer ziemlich mangelhaften Ausführung unterlegen zu haben. Namentlich 
bringen. waren die weiblichen Lehrkräfte gegenüber der Zahl ver Schülerinnen un- 
Die Militairverwaltungs-Bezirke sollen ebenfalls der Weich bildsgrenze genügend und den ärmeren Kindern fehlte es oft an Material zum An- 
angeschlossen werden, damit die Bewohner der zu incorporirenden fertigen von Arbeiten, so daß aus zweifachen Gründen die Unterrichts- 
Territorien nicht mehr wie bisher nach Wriezen und resp. Treuen- stunden für Viele nußlos blieben. Dies veranlaßte die Vorstände einiger 
brießen zur Erfüllung ihrer diesfälligen Pflichten zu reisen nöthig Communalschulen zu vem Antrage an die Schuldeputation: 1) vie Mitwir- 
haben. kung achtbarer Frauen und Jungfrauen ihrer Bezirke zu gestatten, welche 
h) Die Unterhaltung ver öffentlichen Wege in den neuen Texrxitorxien unter Leitung der angestellten Lehrerinnen bei der Beaufsichtigung des 
geht den bestehenden gesetzlichen Vorschriften gemäß auf die Commune Unterrichts in den weiblichen Handarbeiten mitwirkten, 2) darein zu willi- 
Berlin über. Soweit darin eine Ausnahme begründet wird durch gen, daß vas Arbeitsmaterial entweder unentgeltlich von Privatpersonen 
das, was bisher von Seiten einer der betheiligten Communen in oder etwa gegen Austausch der gefertigten Arbeiten von Fabrikanten be- 
dieser Beziehung vernachlässigt worden, ist das Crforderliche bereits schafft werde. Die Sculdeputation bewilligte viese Anträge nicht nur so- 
oben sub.4. am Schlusse angedeutet. Andere Ausnahmen, welche sort, sondern wollte davon au Anlaß nehmen, ven übrigen Communal- 
dur< Entstehung und besonderen Zwe> ver Anlagen begründet wer- Armenschulen eine gleiche Einrichtung zu empfehlen. Bevor jedoch vie 
den, sind bei ven Auseinandersezungs-Verhandlungen vom diesseitigen desfallsige Verfügung an ihre Adressen abgehen konnte, hatte man der 
Commissar besonders verzeihnet und dies Verzeichniß zu den bezüg- Widtigkeit ves tes bereits seinen universelleren Character ab- 
lichen Acten eingereicht worden. Die Unterhaltung der Chausseen gewonnen und beschloß eine gründliche Nevision ves gänzen Unterrichts- 
verbleibt den Chausseegeldhebe - Berechtigten. Zur Aufhebung ver wesens in weiblichen Handarbeiten, behufs weiterer Erwägung, welche 
Chausseegelvhebestellen innerhalb des Stadtweichbildes ist Seitens dex durchgreifende Verbesserungen mit demselben vorgenommen werden könnten, 
Tommunalbehörden in ver WeichbildSerweiterung keinerlei Veranlas- Hu diesem Behuf wurde unter dem 21. Mai 1853 von der städti 
sung gefunden worden. =- Daß bei nothwendigen Neupflasterungen s<hen Sculdeputation eine Revisions - Commission niedergesetzt, bestehend 
die der Commune Berlin durch die A. C. O. vom 31. Dezember aus dem Stadtschulrath Fürbringer, dem Professor Conrav, dem 
1838 beigelegten und durch die A. C. O. vom 28. Januar d. J. noch Medanikus (jetzigen Stadtverordneten - Vorsteher) Lüttig und einigen 
ausgedehnten Rechte derselben erhalten bleiben, ist selbstverständlich. achtbaren Frauen der Stadt, welche den Auftrag erhielt, während der 
Zur Vermehrung der Rathsmitglieder und der Stadtverorvneten-Ver- nächsten Monate den gevachten Unterrichtszweig in den Communal-Armen- 
sammlung hat sich für jeht nach 8. 29. und -8. 12. der Stävdte-Ord- schulen, unter eventueller Zuziehung von Vorstanvsmitgliedern, zu prüfen 
nung fein Bedürfniß ergeben, sowenig wie zu neuen statutarischen und dabei besonders ihr Augenmerk auf die äußeren Einrichtungen des 
Anordnungen nach 8. 11.a.a. O. =-- Die zeitige Mitgliederzahl ver beiden Unterrichts, auf die Fortschritte ver Kinder, auf die Thätigkeit ver Lehre- 
städtischen Körperschaften entspricht nach den angezogenen gesetzlichen rinnen und das zur Benutzung kommende Material, sowie vie Mittel sei= 
Bestimmungen gerade der durch die Weichbilverweiterung herbeige- ner Beschaffung zu richten. 
führten Einwohnerzahl von rund 469,000. Seelen. Unter dem 8, August vesselben Jahres erstattete ver Stadtschulrath 
k* Die parochialen Aenderungen sind "einer besonderen Negulirung vor- Fürbringer als Resultat der fleißig abgehaltenen Revisionen einen sehr 
behalten, sowie auch vem etwaigen Bedürfnisse an öffentlihen Schulen ausführlichen Bericht, in welchem vornehmlich folgende vorgefundene Män«- 
seiner Zeit Rehnunggetragen werden wird. gel und Uebelstände aufgeführt wurden. 
"Die in dem alten Berlin bestehenden Steuern: das Einzugsgeld, die Fast in allen Schulen hatten sich höchst bedenkliche Versäumnisse vor- 
Haus- und Miethssteuer,/ die Real-Sublevation, die Hundesteuer, die gefunden; die Classen waren theilweise überfüllt; im Unterricht fehlte es 
Vorspannstener und vas Stättegeld' werden ganz in derselben Weise an einer abgegränzten Stufenfolge; nur sehr wenig Kinder waren mit 
und nach denselben Procentsätzen resp. Tarif auf ven neuen Terxi- Nähen beschäftigt, die meisten mit Stricken, Häkeln und Anfertigung kleis. 
torien zur Hebung gebracht. Ein Ersatz für die daselbst nach ven ner über die Gränzen ver Unterweisung und ihre Lebensverhältnisse hin=' 
zeitigen Anorpningen des Herrn Finanz-Ministers micht zur Hebung aushehenver Pubsachen und Luxusgegenstände. Als ein Hauptgrund die= 
gelangenden 50 pCt. Zuschlag zur Staats-Mahl- und Schlachtsteuer, ser Uebelstände wurde ver Mangel an Material erkannt, ver den einfluß= 
die Wildprettsteuer' und den 4 Antheil an "dem Roh- Ertrage der reichsten Theil der Handarbeiten, als Nähen, Fliken, Stopfen, oft geradezu 
Staats- Mahlsteuer ist nur für den Fall noc< vorbehalten, daß ver unmöglich machte. Auch vermißte vie Revision, neben einer zwar an sich 
Herr Finanz-Ministex sich nicht veranlaßt sehen sollte, ven engeren befriedigenden Disziplin, ein aufmunterndes Element in einer sich für ven 
Mahl- und Schlachtsteuerbezirk von Berlin mit ver künftigen Weich Unterricht und vie Fortschritte ver Kinder interessirenden Persönlichkeit. 
bilvgrenze in Uebereinstimmung zu seen. Außer den vorgedachten Die Revision8-Commission erachtete die Beseitigung dieser Uebelstänve 
Steuern wird auf den neu hinzutretenven Territorien ver 25 proc. unerläßlich für eine durchgreifende heilsame Reorganisation, ' welche dann 
Zuschlag zur Staats-Braumalzsteuer im Interesse ver Communal-Kasse aber auch ihres sittlichen Einflusses nicht entbehren und namentlich vie 
von Berlin anno<h erhoben werden. . großen Sculversäumnisse zu beseitigen geeignet sein würde. Zur Errei- 
So weit für diesmal unsere Mittheilungen, aus welchen der Leser <ung dieses Zweckes unterbreitete sie folgende Vorschläge, Nur in den oberen 
ungefähr zu entnehmen im Stande sein wird, welche Arbeiten durch die Classen eer Schule sollte während der Nachmittagsstunden von 2 bis 
Weichbildserweiterung der Stadt Berlin herbeigeführt wurden und zu be- 4 Uhr Unterricht in weiblichen Handarbeiten ertheilt werden und jede 
wältigen waren, welche Erweiterung ver Stadt aber auch dadurch zu Theil Classe zu diesem Zwecke in zwei Abtheilungen zerfallen. Zn viese Classen 
geworden ist, und welche neue Hoffnungen für ihre immer mehr vorschrei- und Abtheilungen jollte jedes Kind lediglich nach seinen erworbenen Ge- 
tende Entwickelung, sei es in geistiger, sei es in materieller Beziehung, schilichkeiten, d. h. ohne Rüdsicht auf die übrigen Unterrichtsgegenstände 
an diesen wichtigsten Vorzug: ihrer neuesten Geschichte geknüpft wer- und fein Verhältniß zu denselben, eingereiht werden. Zeder Classe sollte 
ven dürfen. - Dem diesseitigen Commissar Stadtrath Pohle ist für gewis- » eine Lehrerin und eine Gehülfin vorgeseht werden, welche nach einem vor- 
E1 
219
	        

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