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Statistisches Jahrbuch (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Monografie

Verfasser:
Truth
Titel:
Baron Max : fin de siècle-Roman aus Berlin W. / Truth
Ausgabe:
Zweite Auflage
Erschienen:
Berlin: Hugo Steinitz Verlag, [1897]
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Umfang:
233 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15419299
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Wer 2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Statistisches Jahrbuch (Public Domain)
  • Ausgabe 1999 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Karte: Berliner Bezirke
  • Geographische und meteorologische Angaben
  • I. Gebiet und Bevölkerung
  • II. Bevölkerungsbewegung
  • III. Gesundheitswesen
  • IV. Bildung und Kultur
  • V. Religionsgemeinschaften
  • VI. Rechtspflege und öffentliche Sicherheit
  • VII. Wahlen
  • VIII. Erwerbstätigkeit
  • IX. Unternehmen und Arbeitsstätten
  • X. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
  • XI. Produzierendes Gewerbe und Handwerk
  • XII. Bautätigkeit und Wohnungen
  • XIII. Handel und Gastgewerbe
  • XIV. Verkehr
  • XV. Geld und Kredit
  • XVI. Öffentliche Sozialleistungen
  • XVII. Öffentliche Finanzen
  • XVIII. Preise
  • XIX. Löhne und Gehälter
  • Index

Volltext

Vorbeugende und heilende Fürsorge 
Mit Ausnahme der Vormundschaft, Adoption und Fürsorge für hilfsbedürftige Minderjährige 
Die Fürsorge für das aufsichtslose Kind 
Ein ganz wesentliches Stück vorbeugender Tätig- 
keit der Jugendämter ist die Fürsorge für aufsichts- 
Jose Kinder, die infolge Erwerbstätigkeit der Mutter 
zu verwahrlosen drohen. Diese Kinder werden im 
Alter von 1—2 Jahren in Krippen, im Alter von 
2—6 Jahren in Kindergärten und im Alter von 6 bis 
14 Jahren in Horten betreut. 
Es war dringend notwendig, in dem vergangenen 
Tahrfünft in Berlin für eine ausreichende Zahl dieser 
Einrichtungen zu sorgen und auf beständige Ver- 
mehrung Bedacht zu nehmen, da die Zahl der er- 
werbstätigen Mütter in stetem Steigen begriffen is! 
und kaum eine Maßnahme der vorbeugenden Für- 
sorge besser geeignet ist, die Verwahrlosung zu ver- 
hüten und die viel teueren Kosten der heilenden Für- 
sorge zu ersparen, als die Schaffung von Krippen, 
Kindergärten und Horten. Daß die vorhandene Zahl 
von zirka 450 Heimen, von denen 120 städtisch sind 
ınd 330 der freien Wohlfahrt gehören, bei weitem 
aicht ausreicht, wird schon daraus ersichtlich, daß in 
den Heimen etwa 18 000 Kinder aufgenommen wer- 
den können, d. h. 5 Prozent der in Berlin lebenden 
Kleinkinder und 1,25 Prozent der Schulkinder, und 
laß in fast allen Berliner Bezirksämtern zahlreiche 
Kinder von der Aufnahme abgewiesen werden müs: 
sen. Dieser Mangel gab Anlaß, das Programm auf- 
zustellen, in jeder Bausiedlung, deren Häuser in Berlin 
meist kleine Wohnungen mit 1% bis 2% Zimmern 
enthalten, die von Familien bewohnt werden, in 
denen die Mütter wegen der verhältnismäßig hohen 
Miete häufig außerhäuslich tätig sein müssen, ein 
Kindertagesheim mit vorzusehen, in jedem Schulneu- 
bau möglichst einen Hort einzurichten und die Kirch- 
gemeinden zu veranlassen, bei dem Bau von Ge- 
meindehäusern die Errichtung einer Krippe, eines 
Kindergartens und eines Hortes mit zu betreiben. So 
sind dann schon in mehreren Bezirken außergewöhn- 
lich freundliche, hygienisch und pädagogisch wert- 
volle Tagesheime entstanden, z. B. in Lichtenberg, 
Cöpenick, Reinickendorf, Steglitz, Schöneberg. Um den 
privaten Heimen, die während der Inflationszeit in 
schwierige finanzielle Lage geraten waren, die Weiter- 
arbeit zu ermöglichen, wurde beschlossen, ihnen zu 
den Gehältern der Angestellten einen Zuschuß von 
50—70 Prozent der städtischen Gehälter zu gewähren, 
Die Frage, ob die Zahl der Tagesheime. insonder- 
heit der Kindergärten, genügt, hängt wesentlich da- 
von ab, welche Kinder in diesen Heimen Aufnahme 
finden sollen. Es werden in der Hauptsache zwei 
Meinungen vertreten. Die eine ist diese: 
Das Kleinkind gehört in erster Linie der Familie, 
der Mutter, und nur, wenn diese infolge außerhäus- 
licher Erwerbstätigkeit oder wegen anstrengender 
Heimarbeit oder infolge Krankheit nicht in der Lage 
ist, das Kind zu betreuen oder infolge pädagogischer 
»der geistiger Unzulänglichkeit nicht imstande ist, ihr 
Kind richtig zu erziehen, soll dieses in einem Kinder- 
garten Aufnahme finden. Man ist der Meinung, daß 
ım Familienleben, der Keimzelle des Staates, unwäg- 
bare Werte ruhen, insbesondere Gemütswerte, die 
nicht zu ersetzen sind. Grundsätzlich soll daher der 
Kindergarten nur eine Ergänzung elterlicher Er- 
ziehung sein. Erstrebt werden müsse der Wiederauf- 
bau zerstörter Familien und die möglichst frühzeitige 
Heranbildung tüchtiger Mütter sowie ‚die Schulung 
von jungen Müttern in Mutterschulkursen, die man 
denn auch in Berlin in den letzten Jahren mit gutem 
Erfolg eingerichtet hat. 
Die andere Richtung stellt als Programm auf, daß 
der Besuch für jedes Kleinkind obligatorisch zu 
machen sei. Die Kindergärten sollen staatliche bzw. 
städtische Einrichtungen werden, also gleichsam Vor- 
schulen der öffentlichen Volksschule. Diese Anschau- 
ung geht von der Erwägung aus, daß die Jahre 2—6 
von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung 
des Menschen sind, in körperlicher, geistiger und sitt- 
licher Beziehung, daß die Kinder in diesem Alter einer 
besonders gearteten körperlichen Pflege und geistigen 
und seelischen Anregung bedürfen und daß endlich 
bei dem heutigen Stande der Kultur und bei den An- 
forderungen, die das Leben in unserer Volksgemein- 
schaft an die Eltern stellt, keine Familie, und in- 
sonderheit keine Mutter mehr in der Lage sei, dem 
Kinde alles das zu.bieten, dessen es zu seiner Heran- 
bildung bedürfe. Auf die weithin festzustellende Zer- 
störung der Familie und auf die Wohnungsnot wird 
besonders hingewiesen. Es sei daher die Aufgabe des 
Staates, nicht erst die Kinder vom 7. Lebensjahre an 
durch die Schule zu erfassen, sondern schon vom 
2. bis 3. Lebensjahre ab ihre Erziehung zu beein- 
flussen. 
Es ist klar, daß bei Durchführung dieses letzten 
Programmes die vorhandenen Kindergärten nicht im 
16
	        

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