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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1929 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1929 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1926
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-3642571
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1925-1943
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
Teil I. Einwohner Berlins

Kapitel

Titel:
M

Kapitel

Titel:
Ma

Schnellzugriff

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1929 (Public Domain)
  • No. 1 (1-42), 1929/01/04
  • No. 2 (43-66), 1929/01/11
  • No. 3 (69-81), 1929/01/18
  • No. 4 (82-101), 1929/01/28
  • No. 5 (103-!28), 1929/02/01
  • No. 6 (129-150), 1929/02/08
  • No. 7 (152-186), 1929/02/15
  • No. 8 (187-223), 1929/02/22
  • No. 9 (225-249), 1929/03/01
  • No. 10 (251a u b), 1929/03/02
  • No. 11 (252-277), 1929/03/08
  • No. 12 (278-310), 1929/03/15
  • No. 13 (311), 1929/03/15
  • No. 14 (312-366), 1929/04/03
  • No. 15 (368-392), 1929/04/12
  • No. 16 (395-413), 1929/04/19
  • No. 17 (415-437), 1929/04/26
  • No. 18 (438-458), 1929/05/03
  • No. 19 (460-475), 1929/05/10
  • No. 20 (477-518), 1929/05/24
  • No. 21 (520-542), 1929/05/31
  • No. 22 (544-564), 1929/06/07
  • No. 23 (565-583), 1929/06/14
  • No. 24 (584-618), 1929/06/21
  • No. 25 (620-721), 1929/08/30
  • No. 26 (725-760), 1929/09/06
  • No. 27 (761-776), 1929/09/13
  • No. 28 (777-800), 1929/09/20
  • No. 29 (802-819), 1929/09/27
  • No. 30 (820-837), 1929/10/04
  • No. 31 (838-872), 1929/10/11
  • No. 32 (873-890), 1929/10/18
  • No. 33 (892-905), 1929/10/25
  • No. 34 (907-927), 1929/11/01
  • No. 35 (932-943), 1929/11/08
  • No. 36 (944-993), 1929/12/13
  • Anlage: (67-68), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 11. Januar 1929
  • Anlage: (102), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 25. Januar 1929
  • Anlage: (151), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 8. Februar 1929
  • Anlage: (224), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 22. Februar 1929
  • Anlage: (250), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 1. März 1929
  • Anlage: (367), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 5. April 1929
  • Anlage: (393-394), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 12. April 1929
  • Anlage: (414), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 19. April 1929
  • Anlage: (459), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 3. Mai 1929
  • Anlage: (476), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 10. Mai 1929
  • Anlage: (543), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 31. Mai 1929
  • Anlage: (619), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 21. Juni 1929
  • Anlage: (722-724), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 30. August 1929
  • Anlage: (801), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 20. September 1929
  • Anlage: (891), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 18. Oktober 1929
  • Anlage: (906), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 25. Oktober 1929
  • Anlage: (928-931), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 1. November 1929
  • Anlage: (994), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 13. Dezember 1929
  • Anlage: 1 (1-42), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 4. Januar 1929

Volltext

20 
Es hat sich auch bei dieser Gelegenheit wieder die alte Erfahrung 
bestätigt, daß Eintrittsermäßigungen im besten Falle Wohl eine gewisse 
Vermehrung der Besucherzahl zur Folge haben, in keinem Falle aber so 
viel mehr bringen, daß die Mindereinnahme am einzelnen Besucher da 
durch ausgeglichen oder gar eine Mehreinnahme im ganzen erzielt würde. 
In diesem Zusammenhang möchten wir nicht unterlassen, zur Auf 
klärung für die Stadtverordnetenversammlung jetzt schon mitzuteilen, daß 
wir in«ttkrmäßigungen der Eintrittspreise weiter gehen als alle anderen 
! Zoologischen Garten, die auf ihre Einnahmen angewiesen sind. 
; ' Die sogenannten „billigen Sonntage" sind in diesen Zoologischen 
Gärten seit dem Kriege und der Erhöhung der Selbstkosten, die dieser mit 
sich gebracht hat, entweder ganz abgeschafft oder werden sehr beschränkt 
aus wenige Sommersonntage oder gar nur Sonntagvormittagc. 
In Berlin dagegen ist jedermann in der Lage, den schönsten und 
größten Zoologischen Garten der Welt 12 mal im Jahre für 50 ßrf Ein 
trittsgeld zu besuchen, da wir auch heute noch, wie seit 1870, trotz in 
zwischen ganz außerordentlich erschwerter Betriebsverhältnisse (man denke 
nur an den Achtstundentag!) die „billigen Sonntage" das ganze Jahr 
durchführen. Bon den selbständigen Zoologischen Gärten wir allein. 
An den übrigen 40 Sonntagen ist unser Garten für 1 JM zu sehen. 
Wenn wir in der Woche am Tage 1,50 JM Eintrittsgeld nehmen, so ist 
das nicht zur Bestreitung unserer ungeheuerlich gestiegenen Selbstkosten 
nötig, sondern auch sachlich berechtigt, da wir an Tierbestand und auch 
sonstigen Leistungen mehr als das Doppelte bieten gegenüber anderen 
Gärten, die 1 JM Eintrittsgeld verlangen. 
Aber auch in der Woche gewähren wir jetzt schon eine weitgehende 
Ermäßigung des Eintrittsgeldes auf die Hälfte (75 Mrf) allen denen, die 
unseren Garten des Abends mehr zur Erholung benutzen. An den langen 
Abenden im Hochsommer sind aber auch diese Besucher sehr wohl noch 
m der Lage, unsere Tiersammlung, die größte der Welt, zu genießen. 
Auf Grund vorstehender Tatsachen glauben wir behaupten zu dürfen, 
daß wir jetzt schon in Eintrittsermäßigungen weiter gehen als irgendein 
anderer auf seine Einnahmen angewiesener Garten. 
Wir möchten hoffen, daß Magistrat und Stadtverordnetenversamm 
lung sich den vorstehenden Ausführungen, die selbstverständlich zahlen- 
mäßig im einzelnen noch näher beleg! werden und bezüglich der Ge 
staltung der hauptsächlichsten Unkosten, Futter und Lohn, ohne Schwierig 
keit aus unseren Bilanzen per 1924/27 und aus unserer Zuschrift vom 
26. Oktober l925 —Akt.-Z.: Q. B. 1/8, QG 78 — ersehen werden können, 
nicht entziehen werden. 
Auch dürften wir ergebenst darauf Hinweisen, daß die Vergütung für 
den Schulbesuch des Zoologischen Gartens und des Aquariums ein ganz 
geringes Entgelt für uns darstellt, wobei aus den einzelnen Schüler etwa 
\% jRpf kommen, für welchen Betrag wir auch viel ernsthafte Schwierig 
leiten und Unzuträglichkcitcn tragen, die sich namentlich durch die ver 
hältnismäßig engen' Räume des Aquariums ergeben. Es haben sich an 
manchen Wintervormittagen durch das Laufen und Lärmen der Schul 
kinder dse Verhältnisse so gestaltet, daß erwachsene Besucher ihr Eintritts 
geld zurückverlangt traben mit der Begründung, unter solchen Umständen 
sti eine Besichtigung unmöglich. Darüber liegt Briefwechsel zwischen 
Jugendamt und Aquariumsleitung bzw. Actien-Verein des Zoologischen 
Wartens und Schuldeputation vor, auf Wunsch zur gest. Einsicht." 
Nachträglich hat sich der Actien-Verein des Zoologischen Gartens 
Wedoch bereit erklärt, im Sommerhalbjahr monatlich einen billigen Sonn- 
Mbendnachmittag zu demselben Eintrittspreise wie für den Sonntag, d. h. 
M0 strf' einzuführen. 
M Wir sehen keine Möglichkeit, auf den Actien-Verein des Zoologischen 
Wartens im Sinne der Anregungen der Stadtverordnetenversammlung 
Mach weiterhin einzuwirken, und bitten, hiervon Kcikntckis zu nehmen. 
Berlin, den 21. Dezember 1928. 
Magistrat. 
S ch o l tz. Lange. 
M • 29. _ B. XVI. 1. 
"4. Vorlage (Fin. II, 5A) — zur Kenntnisnahme —, betr. Stellung 
nahme des Magistrats zu der Entschließung der Stadtverordncten- 
Versammlung vom 18. November 1928, betr. Richtlinien für die 
Abstimmung der Mitglieder der städtischen Körperschaften in den 
«'Generalversammlungen. 
»» \ tc ^"dwerordnetenversammlung hat gelegentlich der Berabschie 
lfm, ÖC Ü Vorlage vom 19. September 1928, betreffend die Zusammen- 
Rl'Ä * Berliner Verkehrsuntcrnchmungen (Drucksache Nr. 755) am 
| ‘ ÜOcn 'bcr 1928 folgende Entschließung gefaßt:
	        

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