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Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1967, V. Wahlperiode, Band I, 1.-20. Sitzung (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Stenographischer Bericht (Public Domain) Ausgabe 1967, V. Wahlperiode, Band I, 1.-20. Sitzung (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1925
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-3569947
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1925-1943
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
II. Branchen=Verzeichnis

Kapitel

Titel:
Branchen=Verzeichnis

Kapitel

Titel:
S

Kapitel

Titel:
Scho

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  • Stenographischer Bericht (Public Domain)
  • Ausgabe 1967, V. Wahlperiode, Band I, 1.-20. Sitzung (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Sach- und Sprechregister
  • Nr. 1 (1), 6. April 1967
  • Nr. 2 (2), 6. April 1967
  • Nr. 3 (3), 13. April 1967
  • Nr. 4 (4), 27. April 1967
  • Nr. 5 (5), 11. Mai 1967
  • Nr. 6 (6), 8. Juni 1967
  • Nr. 7 (7), 22. Juni 1967
  • Nr. 8 (8), 12. Juli 1967
  • Nr. 9 (9), 13. Juli 1967
  • Nr. 10 (10), 15. September 1967
  • Nr. 11 (11), 21. September 1967
  • Nr. 12 (12), 22. September 1967
  • Nr. 13 (13), 12. Oktober 1967
  • Nr. 14 (14), 19. Oktober 1967
  • Nr. 15 (15), 26. Oktober 1967
  • Nr. 16 (16), 2. November 1967
  • Nr. 17 (17), 23. November 1967
  • Nr. 18 (18), 13. Dezember 1967
  • Nr. 19 (19), 14. Dezember 1967
  • Nr. 20 (20), 15. Dezember 1967

Volltext

19. Sitzung vom 14. Dezember 1967 
507 
Amrehn 
als Mitglied des Senats und ist verantwortlich für ein 
bestimmtes Fachgebiet vor diesem Hause. Wir sind be 
reit, einem Bundessenator dieser Art unsere Zustimmung 
zu geben. Aber erst muß der Senat und muß nunmehr 
auch die Sozialdemokratische Partei den Widerspruch 
auf lösen, der darin besteht, daß ein nach der Verfas 
sung gewählter Senator durch die Geschäftsordnung des 
Senats lediglich zu einem Bevollmächtigten Berlins in 
Bonn gemacht und damit weisungsgebunden wird wie 
ein Senatsdirektor. Alles, was hier vorgetragen worden 
ist von der SPD über die Berichterstattung im Ausschuß 
für Bundesangelegenheiten, kann natürlich ebensogut 
durch den Bevollmächtigten und durch den Senats 
direktor in Bonn geregelt, erklärt, gelöst werden. Aber 
solange dieser Senat und solange die Mehrheitspartei 
einen vom Hause gewählten Senator durch eigene Ge 
schäftsordnung im Widerspruch zur Verfassung zum 
Bevollmächtigten und weisungsgebundenen Beamten 
macht, kann die CDU einer solchen Regelung nicht zu 
stimmen. Wir wünschen, daß der Bundessenator auch 
wirklich ein Bundessenator sein kann! 
(Beifall bei der CDU.) 
Präsident Sickert: Das Wort hat Herr Abgeordneter 
Oxfort. 
Oxfort (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und 
Herren! Ich habe nicht die Absicht, den Streit fortzu 
setzen, den wir hier seit Jahren führen. Ich möchte es 
deshalb auch vermeiden, auf die Problematik des Bun 
desbevollmächtigten in Berlin hier erneut einzugehen, 
die in diesem Zusammenhang immer wieder besprochen 
worden ist. 
(Abg. Amrehn; Damit müßten Sie in den 
Bundestag gehen!) 
- Ihre Freunde, Herr Kollege Amrehn, sollten dann 
vielleicht auf Ihr Wort hören, wenn Sie unsere Argu 
mente inzwischen teilen. - Aber zur Sache selbst: Ich 
habe mir sagen lassen, meine Damen und Herren, daß 
es in einer ganzen Reihe von Regierungen und darunter 
auch in verschiedenen Bundesregierungen Minister ge 
geben hat, die keinen besonderen Geschäftsbereich hat 
ten. Ich will damit folgendes sagen: Es kann bei der 
Frage, welches politische Gewicht man einer bestimmten 
notwendigen Funktion gibt, beispielsweise dem Bevoll 
mächtigten beim Bund in Bonn, durchaus die Frage 
entstehen und für Berlin ganz wichtig sein, ob man 
genau diese Hauptfunktion protokollarisch in die Funk 
tion eines Senators erhebt. Und ich meine, genau unter 
diesen Gesichtspunkten hat es auch in der Bundesregie 
rung wiederholt Lösungen gegeben, die die Anhebung 
bestimmter Personen in die Funktion eines Ministers 
zur Folge hatten, ohne daß man ihnen einen besonderen 
Geschäftsbereich zuwies. Und niemand kam bisher auf 
die Idee, daß ein solcher Minister keine parlamentarische 
Verantwortung vor dem Parlament trage. Ich meine des 
halb meine Damen und Herren von der Opposition, Sie 
sollten sich, bevor Sie diese Angriffe hier weiter fort 
setzen, zunächst einmal Rat bei Ihren Freunden in Bonn 
holen; vielleicht sehen die Angriffe dann anders aus. 
Präsident Sickert: Eine Zwischenfrage von Herrn 
Luster. 
Luster (CDU): Herr Kollege Oxfort! Verübeln Sie uns, 
wenn wir Sie für zu klug halten, als daß wir annehmen, 
daß Ihnen der Unterschied zwischen einem Minister ohne 
Portefeuille und einem weisungsgebundenen Senator 
durchaus bekannt ist und daß daher Ihre Ausführungen, 
die Sie hier machen, an der Sache Vorbeigehen ? 
Oxfort (FDP): Ich verüble Ihnen, Herr Kollege Luster, 
grundsätzlich nichts, 
(Heiterkeit) 
ich verüble Ihnen also auch nicht, wenn Sie auf diese 
Unterscheidung hinweisen; nur sollten Sie vielleicht 
bemerkt haben, daß ich Ihrem Argument entgegenzu 
treten versuchte, der Senator für Bundesangelegenheiten 
trage nur deshalb keine parlamentarische Verantwor 
tung, weil er im Bereich seiner Tätigkeit beim Bund 
weisungsgebunden sei. Dieser Auffassung habe ich ver 
sucht, entgegenzutreten, und ich meine, es ist unselig, 
jedes Jahr denselben 'Streit zu führen. 
(Beifall bei der SPD und PDP.) 
Präsident Sickert : Das Wort hat der Herr Regierende 
Bürgermeister. 
Schütz, Regierender Bürgermeister: Ich habe das 
letztemal nicht an diesem Streit teilgenommen, deshalb 
bin ich noch etwas frisch in der Sache. Ich glaube, Sie 
haben in der zweiten Hälfte des Dezember 1966 zum 
letztenmal hierüber gestritten. Gut, Herr Luster, Sie 
wollen nicht streiten. Ich nehme den Wunsch für die 
Tat. Ich will hier das sagen, was ich damals als Sena 
tor vielleicht nicht mit der gleichen Freimütigkeit sagen 
konnte: Herr Kollege Amrehn, Ihnen kann ich es nicht 
verzeihen, daß Sie nicht genau wissen, daß zu jeder 
Zeit der Senator für Bundesangelegenheiten sich um die 
Durchsetzung der Gesamtpolitik des Senats und - auch 
in diesem Punkte - um die Durchsetzung der einzelnen 
Fachressorts bekümmern mußte - immer im Rahmen 
der Politik, die der Senat als Ganzes gesetzt hat. Das 
war zu der Zeit so, als Sie Mitglied des Senats waren, 
und das ist heute so. Das heißt; Ich will mich jetzt gar 
nicht mit Ihnen über diese oder jene Geschäftsordnungs- 
Formulierung streiten - der Sinn, auch der damaligen 
Geschäftsordnung, war eindeutig, und die Praxis, um 
die wir uns bemüht haben, war auch eindeutig. Das, 
was dann im Senat geschehen ist, mit der Zustimmung 
aller Mitglieder des Senats, das heißt, auch mit der Zu 
stimmung des damaligen Senators für Bundesangelegen 
heiten, war lediglich, diese Praxis klarer zu definieren. 
- Ja, ich meine, nun mögen Sie sagen; das war nicht 
gut. Es können ja unterschiedliche Meinungen sein, 
warum müssen wir immer einer Meinung sein? - Ich 
sage nur: Es ist klarer geworden, und das ist der 
eigentliche Sinn, daß wir die Geschäftsordnung änder 
ten. Die Praxis war zu der Zeit so, Herr Kollege Am 
rehn, in der Sie im Senat waren und in der ich Senator 
für Bundesangelegenheiten war. In der Sie im Senat 
waren, in der mein Amtsvorgänger, Dr. Günther Klein, 
im Senat als Senator für Bundesangelegenheiten war. 
Und die Praxis 
(Gelächter bei der CDU. - Zuruf; Mit dem hätten 
Sie so nicht die Geschäftsordnung machen können.) 
- Ja, nun muß ich wirklich sagen, warum hätte der 
Senat nicht mit Günther Klein die Geschäftsordnung 
beschlossen ? 
(Zuruf von der CDU; Weil der das nie mit 
gemacht hätte, sich degradieren zu lassen.) 
- Ach nun, hier ist doch keiner degradiert. Das Ab 
geordnetenhaus von Berlin hat die gleichberechtigten 
Senatoren gewählt, und da ist keiner degradiert und ist 
in seinen Wirkungsmöglichkeiten beeinträchtigt. Ich 
habe schon früher diese Abstimmung zu ähnlichen An 
trägen nie verstanden. Ich habe immer verstanden, daß 
man eine bessere Geschäftsordnung für den Senat her 
beiwünscht. Aber ich habe diesen Antrag deshalb schon 
in früheren Jahren nicht verstanden, weil ich nicht 
sehen kann, was ein derartiger Antrag mit den Be 
mühungen um eine bessere Geschäftsordnung zu tun hat. 
Ich will feststellen: An der Praxis hat sich nichts 
geändert, weder zur Zeit, in der die CDU im Senat war, 
(Beifall bei der CDU.)
	        

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