Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1970 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1970 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Title:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Publication:
Berlin: Scherl 1943
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Previous Title:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Succeeding Title:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1900-1924
Address Directories 1925-1943
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1920
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-3294742
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
PDF-Download nur von Einzelseiten
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1900-1924
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
I. Einwohner Berlins und seiner Vororte

Chapter

Title:
A

Chapter

Title:
Aa

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1970 (Public Domain)
  • 15. Januar 1970
  • 26. Januar 1970
  • 4. Februar 1970
  • 4. März 1970
  • 16. März 1970
  • 20. März 1970
  • 16. April 1970
  • 15. April 1970
  • 24. April 1970
  • 27. Mai 1970
  • 6. Juli 1970
  • 24. Juli 1970
  • 20. August 1970
  • 9. Oktober 1970
  • 3. November 1970
  • 11. Dezember 1970

Full text

Ausgegeben am 24. 4. 197° 
, 
"> 
| ® 
Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil ill Wissenschaft und Kunst — Schulwesen 
' I/1970 
| Seite 129 | 
Nr. 38 
Inhalt 
Nr. 38 
Ausführungsvorschriften über die Reifeprüfung und den Erwerb des Latinums 
Hinweise auf Stellenausschreibungen . 
Seite 129 
Seite 142 
7 Schul II c A 1 
| 11-38 ] Fernruf: 30 20 01 — (987) 367 
| 3.4.1970 | 
ABI. S. 425 
in denen die Leistungen einer Beurteilung unterliegen, 
abgeschlossen. Das Nähere ergibt sich aus den. jeweils 
geltenden Stundentafeln für das Gymnasium. 
(2) Sofern dem Schüler eine Wahl gelassen ist, hat er 
dem Schulleiter zwei Wochen vor dem. letzten Unter- 
richtstag der 10. bzw. der 11. Klasse schriftlich zu mel- 
den, welche Fächer er wählt und welche Fächer er ab- 
schließen will. 
Leistungsnoten in.den:  Abschlußfächern 
Die Urteile über die Leistungen in den vor Beginn der 
L2. Klasse abgeschlossenen Fächern werden in der- 
selben Weise festgesetzt wie in den übrigen Fächern 
der betreffenden Klasse. Sie gelten nur für die Ver- 
setzung in die nächsthöhere Klasse und werden in der 
Reifeprüfung nicht mehr gewertet. In das Zeugnis der 
allgemeinen Hochschulreife sind die Abschlußfächer 
ohne Leistungsnote aufzunehmen. 
Unterrichtsfächer der 12. und der 13. Klasse 
(1) _ Die Unterrichtsfächer der 12. und der 13. Klasse 
ergeben sich aus den jeweils geltenden Stundentafeln 
für das Gymnasium. 
(2) Nach der Ausgabe. der Herbstzeugnisse der 
13. Klasse ist den Schülern die weitere Teilnahme am 
Unterricht in den Wahlpflichtfächern und an den frei- 
willigen Unterrichtsveranstaltungen freigestellt, soweit 
es sich nicht um das vom Schüler ‚gewählte „weitere 
Prüfungsfach‘“ (8 9 Abs, 2 der Anlage 2) handelt. 
Freiwillige Unterrichtsveranstaltungen der 11., der 12. 
und der 13. Klasse 
(1) Zu den freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen 
gehören Arbeitsgemeinschaften und Sprachkurse. Meh- 
rere Veranstaltungen dieser Art können zur gleichen 
Zeit stattfinden. 
(2) Gegenstand von Arbeitsgemeinschaften können 
auch besondere Arbeitsgebiete sein, die nicht in den 
Unterrichtsfächern behandelt werden. 
(3) Bei der Einrichtung der Arbeitsgemeinschaften 
sind auch Vertreter der Schülermitverantwortung zu 
hören. Soweit möglich, sind die Interessenrichtungen 
der Schüler zu berücksichtigen. 
(4) Die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften wird ohne 
Beurteilung der Leistungen auf den Zeugnissen und auf 
den Zeugnissen und auf dem Zeugnis der allgemeinen 
Hochschulreife vermerkt. Hier ist auch die Dauer der 
Teilnahme anzugeben. In Ausnahmefällen können her- 
vorragende Leistungen in einer. Arbeitsgemeinschaft 
durch einen entsprechenden Vermerk auf dem Zeugnis 
der allgemeinen Hochschulreife gekennzeichnet werden. 
(5) In den Sprachkursen, die eine Fortsetzung‘ des 
Unterrichts in einer abgeschlossenen Pflichtfremd- 
sprache darstellen, sind mündliche und schriftliche Lei- 
stungen zu fordern und zu bewerten. Die Teilnahme an 
den Kursen wird mit einer Leistungsnote auf den Zeug- 
nissen vermerkt. Die Leistungsnote wird jedoch für die 
Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe nicht be- 
rücksichtigt (vergleiche $ 9 Abs. 2 Buchst. c der An- 
lage.2). 
(6) Spätestens zwei Wochen vor dem letzten Unter- 
richtstag haben die Schüler der 10. Klasse anzugeben, 
ob sie an einem Sprachkurs als freiwilliger Unterrichts- 
veranstaltung der 11., der 12 und der 13. Klasse teil- 
nehmen möchten. Die Schüler der 11. Klasse müssen 
zum selben Termin angeben, an welchen freiwilligen 
Unterrichtsveranstaltungen (Arbeitsgemeinschaften 
An alle Gymnasien 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
die Bezirksämter 
Ausführungsvorschriften 
über die Reifeprüfung 
und den Erwerb des Latinums 
zZ, 
Auf Grund des 8 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin 
in der Fassung vom 13. September 1966 (GVBl. S. 1485) 
- SchulG —, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Re- 
form: strafrechtlicher. Vorschriften des Landes Berlin 
vom 6. März 1970 (GVBl. S. 474), und des $ 15 des Ge- 
setzes über die Privatschulen und den Privatunterricht 
(Privatschulgesetz) vom 13. Mai 1954 (GVBl. 5.286) 
werden die nachstehenden Verwaltungsvorschriften er- 
lassen: 
a) Ausführungsvorschriften über die Voraussetzungen 
für die Gestaltung der Reifeprüfung — Anlage 1 
b) Ordnung der Reifeprüfung im Lande Berlin 
— Anlage 2 
c) Ausführungsvorschriften über den Erwerb des La- 
tinums — Anlage 3 
Abweichungen von diesen Vorschriften sind ausnahms- 
weise dann zulässig, wenn sie erforderlich sind, um 
unbillige Härten beim Übergang von den 
a) „Verwaltungsvorschriften über die Reifeprüfung 
und den Erwerb des Latinums‘“ vom 5. Juni 1964 
(ABl. S. 707 — Dbl. II1/1964 Nr. 45) 
„Ausführungsvorschriften über die Reifeprüfung 
und den Erwerb des Latinums in der Zeit vom 
1. November 1969 bis zum 31. März 1970“ vom 
9. Juni 1969 (ABl. S. 665 — Dbl. II1/1969 Nr. 55) 
zu diesen Verwaltungsvorschriften auszugleichen. Jede 
Ausnahme bedarf der Genehmigung durch den Senator 
für Schulwesen. 
Diese Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung vom 
1. April 1970 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 
31. März 1975 außer Kraft. 
3. 
4 
3. 
Löffler 
Anlage 1 
Ausführungsvorschriften 
über die Voraussetzungen für die Gestaltung 
der Reifeprüfung 
Inhaltsübersicht 
Abschlußfächer 
Leistungsnoten in den Abschlußfächern 
Unterrichtsfächer der 12. und der 13. Klasse 
Freiwillige Unterrichtsveranstaltungen der 11., 
der 12. und der 13. Klasse 
5. Facharbeit 
6. Wahlgebiet 
Abschlußfächer 
(1) Mit dem Ende der 10. und der 11. Klasse werden 
von den einzelnen Schülern mehrere Unterrichtsfächer, | 
1. 
2. 
8.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.