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Statuten und Reglements der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften sowie der ihr angegliederten Stiftungen und Institute (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Statuten und Reglements der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften sowie der ihr angegliederten Stiftungen und Institute (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1918
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-3167729
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1900-1924
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
Beilage zum Berliner Adreßbuch 1918 Großer Verkehrs- Plan Berlin und seine Vororte

Kapitel

Titel:
Beilage zum Berliner Adreßbuch 1918 Großer Verkehrs- Plan Berlin und seine Vororte

Schnellzugriff

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  • Statuten und Reglements der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften sowie der ihr angegliederten Stiftungen und Institute (Public Domain)
  • Einband
  • Titelblatt
  • I. Statuten der Akademie vom 28. März 1881
  • II. Reglements und declarirende Beschlüsse zu den Statuten der Akademie sowie anderweitige Bestimmungen zur Geschäftsführung
  • A. Reglements zur Ausführung statutarischer Bestimmungen
  • B. Besondere Beschlüsse zur Declaration und Ergänzung der Statuten
  • C. Allgemeine Bestimmungen für die Anstellung wissenschaftlicher Beamten bei der Akademie
  • D. Erlasse und Bestimmungen betreffend die Friedensclasse des Ordens pour le mérite
  • E. Allerhöchste Erlasse betreffend den Geschichts-Preis (Verdun-Preis)
  • III. Statuten der Stiftungen und Institute
  • A. Bei der Akademie errichtete Stiftungen
  • B. Mit der Akadmie in Verbindung stehende Stiftungen und Institute
  • IV. Anhang. Cartell der deutschen Akademien. Internationale Association der Akademien
  • 1. Verband deutscher wissenschaftlicher Körperschaften (sogen. Cartell)
  • 2. Internationale Association der Akademien
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erlaß betreffend den Beginn und den Schluß der Vorlesungen an den Universitäten
  • [Konvolut]
  • Statuten der Professoren-Witwen- und Waisen-Versorgungs-Anstalt der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin
  • Beilage
  • Satzung für die Leibniz-Medaille der Königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin vom 3. April 1907
  • Reglement für die Redaction der akademischen Druckschriften (zu § 41 der Statuten)
  • Hermann Vogel-Stiftung. Statut vom 21. Mai 1908
  • Dr. Carl Güttler-Stiftung. Statut vom 18. Mai 1907
  • Eduard Hitzig-Stiftung. Statut vom 24. Januar 1912
  • Bradley-Medaille. Statut vom 18. Juli 1913
  • Ernst Solvay-Fonds. Schenkungsurkunde vom 19. September 1913
  • Albert-Samson-Stiftung. Statut vom 19. Juli 1905/7. September 1914
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

rectur des Verfassers mit seinem Visum versicht oder diese ergänzt oder 
auch einen von der Druckerei erbetenen weiteren Abzug selbständig corrigirt 
und diesen statt der Verfassercorrectur der Druckerei mit einem bez. Ver- 
merke einsendet. Die Correctur soll nach Möglichkeit nicht über die Be- 
richtigung von Druckfehlern und leichten Schreibversehen hinausgehen. 
Umfängliche Correcturen Fremder bedürfen der Genehmigung des redigi- 
renden Secretars vor der EKinsendung an die Druckerei, und die Verfasser 
sind zur Tragung der entstehenden Mehrkosten verpflichtet. Die nach Be- 
richtigung der Fehler in der Druckerei hergestellte Revision geht alsdann, 
wenn nicht solche noch ausdrücklich vom Verfasser oder dem vorlegenden 
Mitgliede verlangt wird, nur an den redigirenden Secretar. Dieser allein 
ist befugt, das Imprimatur zu ertheilen, ohne welches die Druckerei unter 
keinen Umständen zum Druck schreiten darf. 
4. Den ordentlichen Mitgliedern der Akademie ist es gestattet, 
Arbeiten, welche sie in bevorstehenden Sitzungen mitzutheilen beabsichtigen, 
im voraus absetzen zu lassen und zu corrigiren, doch mufs davon den 
redigirenden Seeretaren Anzeige gemacht werden, mit Angabe, ob und 
wieviel Tafeln für die Mittheilung in Arbeit gegeben sind. Sollte solcher 
Mittheilung nachher die Aufnahme versagt werden, oder sollte der Ver- 
fasser selber seine Arbeit zurückziehen, so hat dieser die gesammten ent- 
standenen Kosten zu tragen. 
8 7. 
Eine einheitliche Schreibart wird in den akademischen Schriften nur 
für die Sitzungs-Übersichten, Inhaltsverzeichnisse, Register und Columnen- 
titel befolgt und vom Secretariat festgesetzt. 
88. 
ı. Von allen in die Sitzungsberichte oder Abhandlungen aufgenom- 
menen wissenschaftlichen Mittheilungen, Reden, Adressen oder Berichten 
werden für die Verfasser, von wissenschaftlichen Mittheilungen, wenn deren 
Umfang im Druck 4 Seiten übersteigt, auch für den Buchhandel Sonder- 
abdrucke hergestellt, die alsbald nach Erscheinen ausgegeben werden. 
Ausnahmsweise können, namentlich bei Serienmittheilungen, auch von 
Schriften kleineren Umfangs Sonderabdrucke für den Buchhandel auf be- 
sonderen Antrag hergestellt werden.
	        

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