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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

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Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

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Periodical

Title:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Publication:
Berlin: Scherl 1943
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Dates of Publication:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Previous Title:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Succeeding Title:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Keywords:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Collection:
Berlin Address Directories
Berlinerinnen,Berliner
Address Directories 1900-1924
Address Directories 1925-1943
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1918
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-3167729
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
PDF-Download nur von Einzelseiten
Collection:
Berlin Address Directories
Address Directories 1900-1924
Berlinerinnen,Berliner

Chapter

Title:
III. Straßen und Häuser von Berlin

Chapter

Title:
1. Verzeichniß der Straßen Berlins mit sämmtlichen nach Nummern geordneten Grundstücken, deren Eigenthümern bezw. Verwaltern und Bewohnern

Chapter

Title:
W

Chapter

Title:
Wa

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1963 (Public Domain)
  • 31. Januar 1963
  • 11. Februar 1963
  • 21. Februar 1963
  • 11. März 1963
  • 8. Mai 1963
  • 25. September 1963
  • 8. Oktober 1963
  • 8. Oktober 1963
  • 31. Oktober 1963
  • 5. Dezember 1963
  • 6. Dezember 1963
  • 31. Dezember 1963
  • 31. Dezember 1963

Full text

1/1963 
Seite 98 
Nr. 32 
als der festgesetzten Gruppe oder auf Grund eines Ziffer 4 Abs. 1 Satz 1 AV HG 63 gelten weiter, sofern 
arbeitsrechtlichen Anspruchs auf HEinstellung oder sie nicht ausdrücklich zeitlich begrenzt waren oder 
Wiedereinstellung (Ziffer 2 Abs. 6 Buchst: b) be- sofern sie nicht von der nach 8 14 Abs.1 HG 64 zu- 
schäftigt werden, sowie Schwerstbeschädigte, Jetzt- ständigen Stelle widerrufen werden, 
heimkehrer, _Berlinzuwanderer und _Remigranten 
(Ziffer 2 Abs. 6 Buchst. c) sind in die nächsten inner- Zu den $8 15 und 16 (Wirtschaftspläne der Anstalten und 
halb der gesamten Berliner Verwaltung (ohne Eigen- Hilfsbetriebe mit kaufmännischer Buchführung; Nach- 
betriebe) besetzbaren Stellen der entsprechenden Art weise für DM-Ost und für das Notstandsprogramm) 
und Gruppe umzusetzen. Diese Verpflichtung besteht - an aS ; : 
nicht, wenn Vermerke den Zusatz „(ohne Umsetzungs- De aha 16 HG 64 ermöglichen es, die Einnahmen und 
verpflichtung)“ enthalten. 8208 . 7 m 
(2) Der Senator für Inneres oder der Senator für a) uch dne und Hilfsbetriebe mit kaufmännischer 
Finanzen (je nach Zuständigkeit) kann, wenn zwin- T > 
gende dienstliche Gründe vorliegen, von der Um- b) in DM-Ost, 
setzungsverpflichtung Ausnahmen auch in der Weise c) für das Notstandsprogramm 
zulassen, daß er Vermerke mit. dem Zusatz „(ohne entgegen 88 Abs.1 GemHVO außerhalb des Haushalts- 
Umsetzungsverpflichtung‘)“ versieht. plans in besonderen Wirtschaftsgrundlagen nachzuweisen. 
(3) Dienstkräfte im Personalüberhang, für die nicht 
eine allgemeine Ausnahme von der Umsetzungsver- 
pflichtung nach Absatz 6 Buchst. a zugelassen ist und Anlage 4 
deren Umsetzung in geeignete besetzbare Stellen 
innerhalb von sechs Monaten vom Tage ihrer Zu- ana - 
gehörigkeit zum Personalüberhang an nicht gewähr- Ausführungsvorschriften 
leistet ist, sind dem Senator für Inneres — II F2.d- zu den Bestimmungen 
oder dem Senator für Finanzen — II F 111 — (je nach A 
Zuständigkeit) zur Aufnahme in Überhanglisten zu in der Vorbemerkung zum Stellenplan 1964 
melden. Die Listen werden laufend fortgeschrieben. (AV VbSt., 64) 
Sie bilden die für die Personalwirtschaftsstellen ver- 
bindliche Grundlage für die Umsetzung von Dienst- Auf Grund des 8 17 des Haushaltsgesetzes 1964 in Ver- 
kräften im Personalüberhang. bindung mit Ziffer 1 Abs, 2 der Ausführungsvorschriften 
(4) Angestellte oder Arbeiter in Stellen mit unbefri- ZU $ 14 des Haushaltsgesetzes 1964 werden zur Ausfüh- 
steten Wegfallvermerken (Wegfall bei Freiwerden), I!unsg der Bestimmungen in der Vorbemerkung zum Stellen- 
die nicht in absehbarer Zeit in Stellen der entsprechen- plan 1964 im Einvernehmen mit dem Senator für Inneres 
den Gruppe umgesetzt werden können, sollen vorüber- folgende Verwaltungsvorschriften erlassen: 
gehend auch in niedriger bewertete Stellen umgesetzt 7 
werden, soweit das mit dem jeweiligen Inhalt des Zu Ziffer 1 
Arbeitsvertrages vereinbar ist. In diesen Fällen ver- Djese Ausführungsvorschriften sind an der Fassung Haupt- 
fahren die Personalwirtschaftsstellen nach Absatz 3 verwaltung der Bestimmungen in der Vorbemerkung zum 
Satz 2 AV Ziffer 3 Abs. 3 VbSt. 64, Stellenplan ausgerichtet, gelten jedoch für die Fassung 
(5) Für Beamte in Stellen mit unbefristeten Wegfall- Bezirke gleichermaßen. Sie werden wie folgt zitiert: 
vermerken, die nicht in absehbarer Zeit in Stellen der Absatz .. der Ausführungsvorschriften zu Ziffer .. 
entsprechenden Gruppe umgesetzt werden können, kön- Abs. .. der Bestimmungen in der Vorbemerkung 
nen vorübergehend Stellen für planmäßige Angestellte zum Stellenplan 1964 
nach 8 14 Abs. 3 HG 64 umgewandelt werden. oder in Kurzform 
(6) Ausnahmen von der Umsetzungsverpflichtung gel- Absatz .. AV Ziffer .. Abs. .. VbSt. 64. 
ten allgemein als zugelassen 
a) für Inhaber von Stellen mit Rückwandlungsver- Zu Ziffer 2 Abs. 1 
merken nach 5-14 Abs. 3 HG 64, N (1) Innerhalb des durch den Stellenplan gezogenen Rah- 
b) für Dienstkräfte im Personalüberhang, die das mens dürfen grundsätzlich nicht mehr und nicht höher 
60. Lebensjahr im Rechnungsjahr 1964 vollenden, —pewertete Dienstkräfte als unbedingt erforderlich beschäf- 
c) bei der Besetzung von Stellen mit Dienstkräften, für tigt werden. Im Geltungsbereich gleicher Besoldungs- oder 
die nach 8 14 Abs.4 HG 64 Stellen neu geschaffen Vergütungsordnungen (z. B. Besoldungsordnung A, An- 
oder umgewandelt werden könnten, lage 1a BAT, Anlage 1b BAT usw.) oder gleicher Lohn- 
d) bei der Besetzung von Stellen mit Schwerstbeschä- regelungen (z.B. nach BMT-G II) sollen Dienstkräfte bei 
digten, Jetztheimkehrern, Berlinzuwanderern und Neubesetzung von Stellen abweichend von dem festgesetz- 
Remigranten. ten A auch in geringerwertige Gruppen ein- 
4 a 7 gruppiert werden, wenn sie in entsprechend geringer zu 
(7) Den Personalwirtschaftsstellen wird hiermit nach ; ; En 
$ 14 Abs. 1 Satz 2 HG 64 die Befugnis übertragen, Aus- bewertenden. Arbeitsgebieten beschäftigt werden. 
nahmen von der Umsetzungsverpflichtung im Einzel- (2) Arbeitsgebiete dürfen nur eingerichtet und nach $ 5 
fall zuzulassen, wenn in ihrem Bereich keine Dienst- GGO I in den Geschäftsverteilungsplänen nachgewiesen 
kräfte im Personalüberhang der entsprechenden Art werden, wenn die Beschäftigung der hierfür vorgesehenen 
und Gruppe vorhanden, sondern nur Dienstkräfte an- Dienstkräfte nach Zahl, Art und Gruppe auf Grund des 
derer Personalwirtschaftsstellen umzusetzen sind. Aus- Stellenplans oder besonderer personalrechtlicher Vorschrif- 
nahmen sind jedoch nur für den Fall der Umsetzung ten zulässig ist. Entsprechendes gilt für die Arbeitsvertei- 
von Dienstkräften nach Absatz4 oder 5 oder aus ande- lung, sofern Außendienstentschädigungen oder andere 
ren. zwingenden . dienstlichen Gründen (AV Ziffer 2 besondere Zulagen oder Zuwendungen zu gewähren sind. 
Abs.2 VbSt. 64) zulässig. Die Gründe sind kurz und n . : x 
z an © en © (3) Grundlagen für die Bewertung von Arbeitsgebieten 
A ehen für eine spätere Nachprüfung aktenkundig von Angestellten und Arbeitern sind die Tätigkeits- und 
° Gruppenmerkmale der Vergütungsordnungen und Lohn- 
Übergangsregelung für personalwirtschaftliche Ent- regelungen. Im übrigen sind hilfsweise, insbesondere für 
scheidungen im Rechnungsjahr 1963, die im Stellenplan die Bewertung von Arbeitsgebieten von Beamten, die in 
1964 nicht mehr berücksichtigt werden konnten Ziffer3 Abs.3 und 4 AV$14 HG64 genannten (Vergleichs-) 
: . ER . Maßstäbe heranzuziehen. 
Entscheidungen für Stellen von planmäßigen Dienst- 
kräften nach $ 14 Abs. 2 oder 3 HG 63, nach Ziffer 3 (4) Entstehen bei der Einrichtung von Arbeitsgebieten 
Abs. 1,4, 6 oder 7 VbSt. 63 oder nach Ziffer 8 Abs.1 oder bei anderen organisatorischen Maßnahmen, die den 
Satz 2 Buchst. e der Bestimmungen in der Vor- Inhalt von Arbeitsgebieten ändern, Zweifel über die Be- 
bemerkung zum Stellenplan 1962 in Verbindung mit wertung, so erteilt der Senator für Inneres — 1. P 2
	        

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