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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 2.1875 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 2.1875 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1915
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-2958907
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1900-1924
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
Nachtrag Berliner Adreßbuch 1915

Kapitel

Titel:
Inserat

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  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 2.1875 (Public Domain)
  • Sachregister
  • No 1, 07.01.1875
  • No 2, 14.01.1875
  • No 3, 21.01.1875
  • No 4, 28.01.1875
  • No 5, 04.02.1875
  • No 6, 11.02.1875
  • No 7, 18.02.1875
  • No 8, 25.02.1875
  • No 9, 04.03.1875
  • No 10, 11.03.1875
  • No 11, 18.03.1875
  • No 12, 24.03.1875
  • No 13, 01.04.1875
  • No 14, 08.04.1875
  • No 15, 15.04.1875
  • No 16, 22.04.1875
  • No 17, 29.04.1875
  • No 18, 05.05.1875
  • No 19, 12.05.1875
  • No 20, 20.05.1875
  • No 21, 27.05.1875
  • No 22, 03.06.1875
  • No 23, 10.06.1875
  • No 24, 17.06.1875
  • No 25, 22.06.1875
  • No 26, 24.06.1875
  • No 27, 29.06.1875
  • No 28, 19.08.1875
  • No 29, 23.08.1875
  • Vorlage No. 52
  • Tagesordnung, 09.09.[1875]
  • No 30, 01.09.1875
  • No 31, 09.09.1875
  • No 32, 16.09.1875
  • No 33, 23.09.1875
  • No 34, 30.09.1875
  • No 35, 06.10.1875
  • No 36, 14.10.1875
  • No 37, 21.10.1875
  • No 38, 28.10.1875
  • No 39, 04.11.1875
  • No 40, 11.11.1875
  • No 41, 18.11.1875
  • No 42, 25.11.1875
  • No 43, 02.12.1875
  • No 44, 09.12.1875
  • No 45, 13.12.1875
  • No 46, 16.12.1875
  • No 47, 21.12.1875
  • No 48, 28.12.1875
  • No 49, 30.12.1875

Volltext

Stadtverordnetenversammlung selbstständig Geschäfte zu machen. Es 
ist von dem Magistratskommissar erwähnt worden, daß das jetzige 
Geschäftsverfahren ein sebr langwieriges und nicht zweckentsprechendes 
gewesen sei. Ich bin lange Zahre mit dieser Art von Geschäften 
vertraut gewesen und kenne keinen einzigen Fall, in welchem der 
Stadt ein Nachtheil daraus erwachsen wäre, daß der Magistrat einen 
vorläufigen Abschluß gemacht und dann die definitive Genehmigung 
der Stadtverordnetenversammlung eingeholt hat. Nicht einen 
Fall kenne ich! 
(Hört! Hört!) 
Es ist für mich ungemein wichtig, das bisherige Geschästsver- 
fahren beizubehalten, und wer in dem Antrage des Magistrats etwa 
eine Erleichterung des Geschäftsverfahrens erblickt, begievt sich auf 
eine abschüssige Bahn. Ich halte gerade diese Art von Vorlagen für 
die wichtigsten, sie sind die kostspieligsten, und weitn wir erst an 
fangen, unsere Geschäfte von solchen Sachen zu entlasten, dann 
möchte ich wissen, was zu beschließen uns noch übrig bleibt. Zch 
bitte das genau zu beachten und nicht auf eine Kommission einzu 
gehen; weiln wir im Prinzip einig sind, brauchen wir auch keine 
Kommission. Mein Antrag ist einfach der, den Magistrat zu er 
suchen, das bisherige Gefchäftsverfahren beizubehalten. 
(Stadtv. Nosenthal beantragt den Schluß der Debatte. Zum Wort 
hat sich nur noch Stadtv. Nietm gemeldet. Der Schluß der Debatte 
wird angenommen. Korreferent Stadtv. Wulfshein verzichtet 
auf das Wort.) 
Ref. Stadtv. Misch: Ich habe in meinen Ausführungen be 
reits angeführt daß ich das in Dem Vorschlage enthaltene Prinzip 
für bedenklich finde uitö der Vorlage des Magistrats nicht zustimmen 
würde. Wenn ich mich für eine Deputationsberathung ausgesprochen 
habe, so glaubte ich, daß wir vielleicht auf diese Weise Mittel und 
Wege finden, um den Geschäftsgang zu erleichtern. Nachdem wir 
aber, nach den langen Erfahrungen, von unserm früheren Vorsteher 
gehört haben, daß eine solche Deputation nicht nothwendig sei, indem 
das bisherige Gefchäftsverfahren vollständig genüge, und daß wir 
wahrscheinlich ein besseres nicht ermitteln würden, ziehe ich meinen 
Antrag zurück und beantrage die Ablehnung des Magistratsantrages. 
(Der Magistratsantrag wird einstimmig abgelehnt.) 
14. Dringlicher Antrag von Mitgliedern der Versamm 
lung in Bezug aus die dem Landtage in Aussicht ge 
stellte Vorlage, betreffend die Bildung einer Provinz 
Berlin. 
Nef. Stadtv. Dr. Horwitz: M. H.! Es liegt ein dringlicher 
Antrag vor, unterzeichnet von den Herren Kollegen Dr. Neumann, 
Springer, Kaufmann und noch anderen in der Gesammtzahl von 11: 
Nachdem nunmehr dem versammelten Landtage die 
Vorlage eines Gesetzes, betreffend die Bildung einer Pro 
vinz Berlin angekündigt ist, erscheint es geboten, daß die 
Kommunalvertretung Berlins zu diesem, die Berliner Kom 
munalverhältnisse nothwendig auf das Tiefste berührenden 
Gesetze, rechtzeitig Stellung nehme, um eventuell an den 
Landtag eine Petition richten zu können. 
Aus diesem Grunde ersucht die Versammlung den 
Herrn Vorsteher, die betreffende Vorlage der Negierung 
nebst Motiven sobald als möglich durch den Druck zur Kennt 
niß sämmtlicher Mitglieder der Versammlung bringen und 
zur Berathung stellen zu wollen. 
Da der Antrag von mehr als 10 Mitgliedern unterzeichnet ist, 
so bedarf er keiner Unterstützung. In Bezug auf die Dringlichkeit 
— der Antrag steht nicht auf der heutigen Tagesordnung — glaube 
ich darauf hinweisen zu können, daß es möglich fein wird, eine ent 
sprechende Einwirkung auf den Landtag üben zu können. Der Ge 
genstand muß vorher in der Versammlung berathen werden, und un 
möglich wird er ohne eine vorherige anderweitige Berathung in der 
Deputation zur Erledigung gelangen können. Es ist deshalb, wenn 
der Antrag überhaupt in der diesjährigen Session zur Verhandlung 
kommen soll, Eile nothwendig und es kann nicht zeitig genug mit 
den nöthigen Schritten vorgegangen werden. Aus diesen Gründen 
glaube ich die Dringlichkeit empfehlen zu können. 
(Die Dringlichkeit wird anerkannt.) 
Zit der Sache selbst glaube ich, mich bescheiden zu müssen, von 
diesem Platze aus nur wenige Worte zur historischen Einleitung der 
Sache zu sagen, indem ich es für schicklich halte, beut Herrn Antrag 
steller die nähere Begründung des Antrages zu überlassen. 
Zch darf daran erinnern, daß ein ähnlicher Antrag bereits Ge 
genstand der Verhandlung hier gewesen ist. Die Herren Kollegen 
Meyn und eine größere Anzahl anderer Kollegen haben vor kurzer 
Zeit den Antrag eingebracht, mit Rücksicht auf Die Beratbungen, Die 
der entsprechende Gesetzentwurf in den Vorstadien bereits durchlaufen 
*15 — 
haben sollte, den Magistrat um eine Auskunft darüber zu ersuchen, 
welche Stellung er seinerseits zu den dabei in Frage kommenden 
Momenten eingenommen habe. Zn der betreffenden Sitzung hat 
der Herr Oberbürgermeister eine Auskunft über die Lage der bezüg 
lichen Verhandlungen gegeben, welche die vollste Zustimmung und 
Befriedigung in der Versammlung selbst hervorgerufen hat, dergestalt, 
daß die Versammlung damals beschlossen hat, durch die erfolgte Aus- 
kunftsertheilung seitens des Herren Dirigenten unserer Verwaltung 
die Sache für erledigt zu erachten. 
Inzwischen ist aber bekannt geworden, daß die Verhandlungen, 
die damals angebahnt wurden, in ein weiteres Stadium getreten 
sind Was über die eigentliche Tendenz der betreffenden Vorlage in 
die Oeffentlichkeit gedrungen ist, lautet ziemlich widerspruchsvoll, 
sicher ist nur, daß litt Ministerium des Innern bereits Berathungen 
und vertrauliche Besprechungen mit den Dirigenten der verschiedenen 
Magistrats-Kollegien gepflogen sind, die aber bisher keinen Abschluß 
gefunden haben. Inzwischen ist in der Eröffnungsrede der diesmali 
gen Landtagssession, in der Thronrede ausdrücklich auf die Vorlage 
Bezug genommen, welche dem Landtage demnächst zugehen würde 
und weiche die Vorlegung einer neuen Proviitzialordnung und die 
Umgestaltung Berlins in eine Provinz betrifft. Es ist also sicher, 
daß' binnen ganz kurzer Zeit dieser Gegenstand in dasjenige Sta 
dium der Berathung gelangen wird, welches zu einem Definitivum 
führt, und dieser Lage gegenüber hat die Stadtverordnetenver 
sammlung die allerdringendste Pflicht, so zu sagen sich auf sich selbst 
zu besinnen und diejenigen Fragen zu erörtern, welche dann in ent 
sprechenden Konklusionen und Anträgen an den betreffenden Faktor 
der Gesetzgebung zu gelangen haben. Zch glaube, daß Niemand in 
der Versammlung sein dürste, der diesem Antrage Neumann und 
Genossen nicht bereitwilligst zustimmen wird. 
Stadtv. Dr. Neumann 1. (als Antragsteller): M. H.! Dieser 
ausführlichen Darlegung habe ich nichts weiter hinzuzufügen. Mein 
Antrag bezweckt nur, daß, sobald der Entwurf und die Motive vor 
handen sind, zunächst unser Herr Vorsteher jedem Mitglieds der Ver 
sammlung davon Kenntniß gebe. Zm Gegensatz zu unseren sonstigen 
Vorgängen in diesen Sachen, wo wir Deputationen zu ernennen 
pflegen,'habe ich beantragt, der Vorsteher möchte dann, natürlich auf 
Grund unserer bestehenden Geschäftsordnung diesen Entwurf in 
unsere Versammlung bringen und im Plenum berathen lassen, da 
mit wir uns über die Angelegenheit rechtzeitig aussprechen können. 
Ob dann der weitere Verlaus der Sache der Art ist, daß wir eine 
Deputation niedersetzen oder nicht, wird von der Berathung ab 
hängen. Es handelt sich nur darum, daß wir rechtzeitig mit der 
Sache ansangen. Es sind möglicherweise in dieser oder jener Rich 
tung Thatsachen unsererseits zu konstatiren. Zch habe also nur, nach 
dem wir früher. Dank Ihrer Interpellation, Auskunft vom Magistrat 
erhalten haben, jetzt, nachdem die Sache eine offizielle Form ange 
nommen hat, die Angelegenheit wieder in den formellen Gang bringen 
wollen. Ich glaube nicht, daß irgend ein Bedenken vorhanden sein 
wird, dem Antrage beizustimmen. 
Stadtv. Meyn: Zch glaube, die ganze Versammlung kamt 
diesen Antrag nur mit großer Freude begrüßen. Nothwendig scheint 
er mir schon darum zu sein, weil das, was nach der erwähnten 
Interpellation und nach der Antwort des Herrn Oberbürgermeisters 
geschehen ist, nämlich die verschiedenen Gerüchte und Mittheilungen, 
die durch die Zeitungen gegangen sind, doch nicht ganz und voll den 
beruhigenden Worten entsprechen, die damals der Herr Oberbürger 
meister zu uns geäußert hat. Der Herr Oberbürgermeister hat viel 
leicht damals selbst die ganze Tragweite des Entwurfs nicht gekannt: 
er sagte ja, die Verhandlungen seien noch im Fluß und der Abschluß 
dieser Verhandlungen ist vielleicht doch nicht so ganz günstig gewesen, 
wie der Herr Oberbürgermeister im Zntereffe der Stadt erwartet 
hat. Gerade dieser Widerspruch macht es nothwendig, daß wir ein 
stimmig diesem Antrage zustimmen, damit wir rechtzeitig in die Lage 
kommen, uns über eine Petition an den Landtag, wenn sie noth 
wendig wird, zu verständigen. Zch bitte Sie also, diesem Antrage 
zuzustimmen. 
Stadtv. Dr. Pflug: M. H.! Auch ich kann den Antrag, wie er 
gestellt ist, mit großer Freude begrüßen. Ich wollte nur bemerken, 
daß die Angelegenheit eine doppelte ist. Sie betrifft in erster Reihe 
die Provinz Berlin, in zweiter Reihe die neue Städteordnung, die 
für die sechs östlichen Provinzen begründet werden soll. Ueber diese 
Städteordnung hat bereits eine Berathung stattgefunden, zu der auch 
unser Herr Oberbürgermeister, wie überhaupt die Oberbürgermeister 
der Hauptstädte der 'sechs östlichen Provinzen zugezogen sind. Diese 
letzte Angelegenheit gestattet aber bereits einen Einblick in das Ver 
hältniß, wie es sich künftig gestalten wird. Es ist nämlich durch die 
letzte Nummer des Gemeindeanzeigers der ganze Entwurf veröffent 
licht worden, wie er für die Städteordnung der westlichen Provinzen 
begründet ist. Dieser Entwurf ist aber nach aller Wahrscheinlichkeit 
— mit der höchsten Wahrscheinlichkeit kann das gefolgert werden — 
derselbe Entwurf, der auch für die östlichen Provinzen in Kraft Ire-
	        

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