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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1907 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1907 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1912
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-2743233
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1900-1924
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
I. Einwohner Berlins und seiner Vororte

Kapitel

Titel:
G

Kapitel

Titel:
Ga

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1907 (Public Domain)
  • No. 1 (1-17), 1906/12/29
  • No. 2 (18-21), 1907/01/05
  • No. 2 (22-24), 1907/01/05
  • No. 3 (25-53), 1907/01/26
  • No. 4 (61), 1907/01/30
  • No. 5 (62), 1907/02/02
  • No. 6 (63-78), 1907/02/02
  • No. 7 (80-94), 1907/02/09
  • No. 8 (98-118), 1907/02/16
  • No. 9 (121-136), 1907/02/23
  • Anlage: ad No. 10 (137-190), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind
  • No. 11 (191), 1907/03/02
  • No. 12 (192-211), 1907/03/02
  • No. 13 (217-218), 1907/03/09
  • No. 14 (219-239), 1907/03/09
  • No. 15 (244-245), 1907/03/11
  • No. 16 (246-247), 1907/03/16
  • No. 17 (248-257), 1907/03/16
  • No. 18 (265), 1907/03/18
  • No. 19 (266), 1907/03/22
  • No. 20 (267-283), 1907/03/23
  • No. 21(328), 1907/04/04
  • No. 22 (329-346), 1907/04/06
  • No. 23 (357-379), 1907/04/13
  • No. 24 (383-388), 1907/04/20
  • No. 25 (396-414), 1907/04/27
  • No. 26 (420-447), 1907/05/11
  • No. 27 (454-467), 1907/05/25
  • No. 28 (475-488), 1907/06/01
  • No. 29 (491-508), 1907/06/08
  • No. 30 (576), 1907/06/10
  • No. 31 (577-632), 1907/06/22
  • No. 32 (650), 1907/06/24
  • No. 33 (653-730), 1907/08/31
  • No. 34 (749), 1907/08/31
  • No. 35 (750-777), 1907/09/14
  • No. 36 (866), 1907/09/21
  • No. 37 (867-874), 1907/09/21
  • No. 38 (879-888), 1907/09/28
  • No. 40 (913-928), 1907/10/12
  • No. 41 (933-955), 1907/10/19
  • No. 42 (965-984), 1907/11/02
  • No. 43 (1048-1067), 1907/11/09
  • No. 44 (1070-1082), 1907/11/16
  • No. 45 (1089-1103), 1907/11/23
  • No. 46 (1112-1129), 1907/11/30
  • No. 47 (1133-1155), 1907/12/07
  • No. 48 (1210), 1907/12/09
  • No. 49 (1211-1229), 1907/12/14
  • No. 50 (1235-1236), 1907/12/18

Volltext

Stadtverordnetenversammlung zu Berlin. 
65«. Protokoll des Ausschusses zur Borberatung der Vor 
lage betreffend die Abänderung der Satzungen für 
die städtische Schwesternschaft. (Drucksache 499). 
Verhandelt Berlin, den 21. Juni 1907. 
Anwesend: 
Stadtverordneter Singer, Vorsitzenderstellvertreter. 
- vr. Hermes, 
- vr. Jsaac, 
- Körte, 
- vr. Kuhlmann, 
- vr. Ritter, 
- Runge, 
- Sachs, 
- Schneider, 
- vr. Tropfte, 
vr. Weyl, 
- Witkowski. 
Abwesend: 
Stadtverordnetenvorsteher Langerhans, Vorsitzender, s ... ... . 
Stadtverordneter vr. Nathan. / entschutolgt. 
Anwesend seitens des Magistrats: 
Bürgermeister vr. Reicke, 
Stadtrat vr. Weigert. 
Durch Beschluß der Versammlung vom 13. Juni d. Js. 
— Protokoll 21 — ist ein Ausschuß zur Vorberatung der obigen 
Vorlage eingesetzt worden, welcher heute zusammentrat. Der Vor 
sitzendestellvertreter eröffnete die Sitzung und schlug vor, von einer 
Generaldebatte abzusehen und sofort' in die Durchberatung der 
einzelnen Paragraphen der neuen Satzungen einzutreten. 
Zu dem Paragraphen 1 der Magistratsvorlage, welcher lautet: 
8 1. 
Behufs Pflege von Kranken in den Kranken- und Pflegcanstalten 
der Stadt Berlin ist beim Krankenhause Moabit eine städtische 
Schwesternschaft gegründet. 
Unter besonderen Umständen können Schwestern auch außerhalb 
der genannten Anstalten verwendet werden, 
lagen dem Ausschüsse folgende Anträge gedruckt vor: 
A. § 1. Behufs Pflege von Kranken in den Kranken- und 
Pflegeanstalten der Stadt Berlin wird eine städtische Schwestern 
schaft gegründet. 
Unter besonderen Umständen können Schwestern mir Genehmigung 
der Direktion auch außerhalb der Anstalten verwendet werden. 
8 1. 
I!. Absatz 1. Behufs Pflege von Kranken in den Kranken- und 
Pflegeanstalten der Stadt Berlin ist eine städtische Schwesternschaft 
gegründet. 
Die Ausbildung der Schülerinnen geschieht zunächst in der 
Krankenpflcgerinnenschule des Krankenhauses Moabit. 
Die Errichtung einer zweiten Krankenpflegerinnenschule ist, sobald 
das Bedürfnis eintritt, in dem Rudolf Virchowkrankenhaus vorgesehen. 
Auch in anderen städtischen Krankenhäusern können solche Schulen 
eingerichtet werden. 
Absatz 2. Unter besonderen Umständen können Schwestern „zu 
noch festzusetzenden Bedingungen" auch außerhalb der genannten An 
stalten verwendet werden. 
Hierzu wurde ein neuer Antrag 6 eingebrachr, welcher als neuer 
8 4 eingeschoben werden soll und wie folgt lautet: 
6. Die Schwesternschaft wird von einem Vorstand geleitet. 
Dieser untersteht der Deputation für die städtischen Kranken 
anstalten und die öffentliche Gesundheitspflege und setzt sich zu 
sammen ans: 
1. je einem Direktor der Krankenhäuser, bei welchen städtische 
Schwestern tätig sind, 
2. den Oberinnen der Krankenhäuser, bei welchen städtische 
Schwestern tätig sind. 
3. einem von der Deputation aus dem Kreise ihrer Mitglieder 
ernannten Vorsitzenden. 
Begründet wurde dieser Antrag damit, daß die Leitung der 
städtischen Schwesternschaft zentralisiert werden mußte, um so zu ver 
meiden, daß eine Schwester, die in einein Hause nicht angenommen worden 
ist, ihre Annahme in einem anderen Krankenhause durchsetzt. Er würde 
eine Unzufriedenheit in den beteiligten Kreisen hervorrufen, wenn die 
Oberin in Moabit einzig und allein zur leitenden Oberin der ge- 
samten Schwestern bestellt würde und stets erst bei allen Sachen ihre 
Zustimmung geben sollte. Dies würde durch die Institution des 
„Vorstandes" vermieden werden, da von diesem dann die Personal 
listen geführt würden und eine einheitliche, gleichmäßige und daher 
gerechte Einstellung und Entlassung der Schwestern erfolgen könnte. 
Gegen diese Zentralisation wurde von seiten eines Ausschußmit 
glieder angeführt, daß eine vernünftige Dezentralisation auch etwas 
für sich hätte. Jedes Krankenhaus sollte, wenn irgend möglich, seine 
eigene Schwesternschule besitzen, deren Leitung die jeweilige Oberin 
inne haben könnte. Als Oberinstanz bei etwaigen Streitigkeiten würde 
dann die vorhandene Deputation für die städtische Krankenpflege usw. 
fungieren. Nun noch eine Zwischeninstanz, wie den „Vorstand" ein 
setzen zu wollen, wäre eigentlich doch überflüssig und unpraktisch. 
Der Herr Bürgermeister sprach sich gleichfalls ini Sinne dieses 
Antrages aus, indem er ausführte, daß durch die Einsetzung eines 
„Vorstandes" wohl dasjenige geschaffen würde, was allgemein ge- 
wünscht würde, nämlich eine einheitliche Schwesternschaft. Es 
müßte eben eine Stelle geben, von der aus alle Dinge geregelt iverden, 
und diese Stelle wäre in dem neuen Vorstand glücklich gefunden, da 
in diesem alle maßgebenden Personen vereinigt wären. 
Bei der nunmehr folgenden Abstimmung wurde der Antrag (7 
als neuer § 4 mit allen gegen eine Stimme angenommen. 
Hierdurch erledigte sich der Antrag A und der Absatz 1 des An 
trages B. Der Absatz 2 des Antrages B, welcher als Zusatz zum 
ß 1 des Magistratsantrages hinzugefügt werden sollte, wurde durch 
eine besondere Abstimmung abgelehnt und somit der § 1 der Magistrats- 
vorläge unter Streichung der Worte „beim Krankenhause Moabit" 
angenommen. 
Der tz 2 und 8 der Magistratsvorlage wurde ohne Debatte an 
genommen. 
Zum tz 4 jetzt 5, welcher lautet: 
8 5. 
Die Zuweisung und die Versetzung von Probeschwestern, 
Schwestern und Oberschwester» an die einzelnen Krankenhäuser und 
Anstalten sowie nach außerhalb erfolgt durch die Direktion des 
Krankenhauses Moabit nach Anhörung der dortigen Oberin, 
lagen dem Ausschüsse die Anträge 
a) § 5 fällt fort. 
8 6- 
b) Die Zuweisung von Schwestern, welche in einer städtischen 
Schwesternschule ausgebildet sind, an die einzelnen Krankenhäuser 
und Anstalten, sowie auch nach außerhalb, erfolgt durch die 
Direktionen derjenigen Krankenhäuser, an welchen dieselben ihre 
Ausbildung erhalten haben. 
vor. 
Hierzu wurde folgender Antrag gestellt: 
v) Die Zuweisung und die Versetzung von Probeschwestern. 
Schwestern und Oberschwestern an die einzelnen Krankenhäuser 
und Anstalten, sowie nach außerhalb erfolgt durch den Vorstand. 
Dieser Antrag, so wurde angeführt, begründete sich von selbst 
durch die Einfügung des neuen 8 4. Bei der darauf folgenden Ab 
stimmung wurde der Antrag v angenommen und zum § 5 erhoben. 
Die übrigen Anträge a und b unv der Magistratsantrag waren da 
durch erledigt. 
Die 88 6, 6, 7, 8 und 9, jetzt 6, 7, 8, 9 und 10 wurden ohne 
Debatte ängenommen. 
Zum 8 10 jetzt 11, welcher lautet: 
8 11- 
Die Anmeldung zur Aufnahme als Schülerin oder Probeschwcster 
geschieht durch schriftlichen Antrag und persönliche Vorstellung bei 
der Direktion des Krankenhauses Moabit. 
Bei der Meldung sind einzureichen: 
a) ein Geburtszeugnis, 
b) ein ärztliches Gesundheitszeugnis und ein Jmpfzeugnis, 
o) ein von der Bewerberin selbst verfaßter und selbstgeschriebener 
ausführlicher Lebenslauf, 
ck) ein Führungszeugnis der Ortsbehörde, sowie Zeugnisse aus 
bisherigen Stellungen 
lagen folgende Anträge vor:
	        

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