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Hohenzollern-Jahrbuch / Seidel, Paul (Rights reserved) Ausgabe 16.1912 (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Hohenzollern-Jahrbuch / Seidel, Paul (Rights reserved) Ausgabe 16.1912 (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

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Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1911
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-2675640
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1900-1924
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
I. Einwohner Berlins und seiner Vororte

Kapitel

Titel:
I. Einwohner Berlins und seiner Vororte [A- K.]

Schnellzugriff

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  • Hohenzollern-Jahrbuch / Seidel, Paul (Rights reserved)
  • Ausgabe 16.1912 (Rights reserved)
  • Einband
  • Abbildung: Tafel: Wachtmeister Zickner der 1. Eskadron und Standartenführer Unteroffizier Rahn der 4. Eskadron des heutigen Kürassier-Regimentes Kaiser Nikolaus I. von Russland (Brandenburgisches) Nr. 6. ... Ölgemälde von Franz Krüger im Charlottenburger Schlosse. Farbendruck ...
  • Titelblatt
  • Abbildung: Abbildung: Friedrich der Große zu Pferde. Kupferstich nach einer geschriebenen Zeichnung von J. C. Albrecht
  • Inhaltsverzeichnis
  • Friedrich der Große / Koser, Reinhold (Public Domain)
  • Aus den Poesien Friedrichs des Großen / Volz, Gustav Berthold (Public Domain)
  • Neue Briefe an Friedrich den Großen aus der Zeit des Siebenjährigen Krieges / Pantenius, Wilhelm Moritz (Rights reserved)
  • Die Aquarell-Sammlung Kaiser Wilhelms I. / Granier, Herman (Public Domain)
  • Die Beziehungen König Friedrich-Wilhelms III. und König Friedrich-Wilhelms IV. zu Kamehameha III. von Hawaii / Meuß, Johann Friedrich (Public Domain)
  • Aus den Erinnerungen eines Leibpagen des Großen Königs / Jany, Curt (Public Domain)
  • Der neue Flügel Friedrichs des Großen am Charlottenburger Schlosse / Seidel, Paul (Public Domain)
  • Der angebliche Vergiftungsbrief der Oberhofmeisterin Gräfin Voß vom November 1808 / Granier, Herman (Public Domain)
  • Das Kurfürstliche Lusthaus Bornim / Backschat, Friedrich (Public Domain)
  • Vivatbänder oder Siegesbänder im Hohenzollern-Museum / Seidel, Paul (Public Domain)
  • Lektüre und Bibliotheken Friedrichs des Großen / Krieger, Bogdan (Public Domain)
  • Vor fünfhundert Jahren : Graf Friedrich von Zollern der Großkomtur und Burggraf Friedrich VI. von Nürnberg 1412 / Schnippel, Emil (Public Domain)
  • Kunst und Kunstgewerbe in den königlichen Schlössern / Seidel, Paul (Public Domain)
  • Kronprinz Friedrich Wilhelms (III.) Kampagne in Frankreich 1792 / Behrend, Fritz (Rights reserved)
  • Abbildung: Tafel: Die Kapelle im Charlottenburger Schlosse. Ölgemälde von Eduard Gärtner im Berliner Schlosse
  • Miscellanea Zollerana (Public Domain)

Volltext

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Nicht daß wir im einzelnen Falle die Frage stellen dürfen, wie Friedrich der Große sich bei dieser Gelegenheit 
verhalten haben würde; denn der Satz ist unbestreitbar, daß die großen Männer nicht als Vorbilder in die Welt- 
geschichte hineingeselzt sind, sondern als 
Ausnahmen,.* Wohl aber wird jeder 
Staat aus dem Sate seiner Ueber- 
lieferungen eine Summe von allgemeinen 
Grundsätzen, Erfahrungen, Cehren und 
Beispielen, von Antrieben und War- 
nungen sich entnehmen können. Und 
was Friedrich zu diesem Schaße poli- 
tischer Erbweisheit beigesteuert hat, das 
ist zum guten Teil bis heute als laufende 
Münze im Verkehr geblieben, dank der 
scharfen Prägung, die seine goldnen 
Worte dur; die Verbrüderung von 
treffendem Urteil und unnachahmlichem 
Ausdruck erhalten haben. 
Worte, die in Vergangenheit, 
Gegenwart und Zukunft gleichen Klang 
und gleichen Wert haben werden. Sein 
Gebot, daß keine Konfession der andern 
Nbbruch tun dürfe, weil hier ein jeder 
nad) seiner Fasson selig werden müsse, 
wird für alle Zeiten einem jeden eine 
Mahnung sein, nicht bloß vom Staate 
Duldung für sich zu verlangen, sondern 
selber gegen Undersgläubige duldsam 
zu sein; wie denn das aus Friedrichs 
Geist geborene preußische Landrecht 
neben die Bürgschaft für eine "„voll- 
kommene Glaubens- und Gewissens- 
freiheit“ die Verpflichtung gestellt hat 
zu „Gehorsam gegen die Gesetze, Treue 
gegen den Staat und sittlich guter Ge- 
sinnung gegen die Mitbürger“. Ein 
preußischer Richter hat dieser Tage „als 
die schönste deutsche Uebersezung des Friedrich der Große. Marmorbüste von G. Schadow im Besitz von Frau Geh. Oberregierungsrat Delbrück 
alten Pandektensazes Suum cuique“ NBÜTGHNG Der“ PHSKIEIHNBEN GejeRtäfte Bere 
Friedrichs Worte bezeichnet: „Die Ge- 
richte müssen nur wissen, daß der geringste Bauer, ja, was noch mehr ist, der Bettler, ebensowohl ein Mensch ist, wie 
Seine Majestät, indem vor der Justiz alle Ceute gleich sind.“ 2 Auch unsere moderne soziale Gesetzgebung hat manchen 
? I- Burckhardt, Die historische Größe (Weltgeschichtliche Betrachtungen, S. 2354). = *? Fr. Holtze in der Deutschen Juristen- 
zeitung vom 15, Jannar 1912. 
Hohenzollern - Jahrbuch 1912.
	        

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