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Vorlagen für den Stadtgemeindeausschuß der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1934 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für den Stadtgemeindeausschuß der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1934 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1910
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-1594632
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1900-1924
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
Handel- und Gewerbetreibende in Berlin, nach Erwerbs= bezw. Berufszweigen alphabetisch geordnet

Kapitel

Titel:
V. Vororte von Berlin

Kapitel

Titel:
W

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  • Vorlagen für den Stadtgemeindeausschuß der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1934 (Public Domain)
  • Ausgabe 1934,1 Nr. 1 (1-49)
  • Ausgabe 1934,2 Nr. 2 (50-80)
  • Ausgabe 1934,3 Nr. 3 (81-94)
  • Ausgabe 1934,4 Nr. 4 (95-112)
  • Ausgabe 1934,5 Nr. 5 (113-132)
  • Ausgabe 1934,6 Nr. 6 (133-160)
  • Ausgabe 1934,7 Nr. 7 (161-176)
  • Ausgabe 1934,8 Nr. 8 (177)
  • Ausgabe 1934,9 Nr. 9 (178-226)
  • Ausgabe 1934,10 Nr. 10 (227-248)
  • Ausgabe 1934,11 Nr. 11 (249-253)

Volltext

21 
16. Vorlage (Fin. III 5) — zur Beschlußfassung — über 
Zahlung einer Abgabe von je 1,5 Alill. Reichsmark 
für die Rechnungsjahre 1932 und 1933 aus Kap. 
XIX 4 A — Stadkenlwäsferung — an Kap. XIII 3 — 
Tiefbauverwaltung —. 
Ich bitte zu beschließen: 
Der Stadtgemeindeausschuß erklärt sich damit einver 
standen, daß in den Rechnungsjahren 1932 und 1933 von 
der Stadtentwässerung — Kap. XIX 4 A — für die Be 
nutzung des Straßenlandes eine Abgabe von je 1,5 Mill. 
Reichsmark erhoben wird. 
* 
Zum Einbau der Entwässerungsleitungen und zum Be 
triebe ihrer Anlagen benutzt die Stadtentwässerung Straßen 
land, das Eigentum der Stadt ist und für das die Stadt im 
öffentlichen Interesse Aufwendungen zu machen hat. Bei 
der Entwässerung der von den Anliegern errichteten Ge 
bäude wird demzufolge städtisches Straßenland den Grund 
stückseigentümern nutzbar gemacht. Bisher wurde hierfür 
eine Abgabe nicht erhoben. Es kann jedoch bei der schwie 
rigen Finanzlage der Stadt jetzt nicht mehr darauf verzichtet 
werden, wobei auch zu beachten ist, daß für sonstige Be 
nutzung des Straßenlandes (Vorgärten, Verkaufsstände usw.) 
stets Benutzungsgebühren erhoben werden. 
Die für das Rechnungsjahr 1933 veranschlagte Iahres- 
einnahme der Stadtentwässerung beträgt rund 29,7 Mill. 
Reichsmark. Ich halte eine Abgabe von 5% von dieser 
Summe — rd. 1,5 Mill. Reichsmark für angemessen. Durch 
Erhebung der Abgabe wird eine Erhöhung der Entwässe 
rungsgebühren von zur Zeit 13,5 Pfg. für 1 edm Abwässer 
nicht erforderlich werden, da der Ausgleich des Haushalts 
für 1933 durch Senkung der Ausgaben herbeigeführt werden 
kann. Für das Rechnungsjahr 1932 kann der Betrag aus 
dem für besondere Anforderungen nach der Resteverwaltung, 
Kap. XIX 4 A. Tit. XVI 16, überführten Betrage von rund 
1,8 Mill. Reichsmark gedeckt werden. 
Berlin, den 15. Januar 1934. 
Der Oberbürgermeister. 
Dr. Sah m. 
8t. 6. A. 34. — B. XX. 2 a. 
17. Vorlage (Fin. VIII 2a — 11/63) — zur Beschluß 
fassung —, bekr. den Ankauf von 169 qm bisheriger 
Freifläche des Tiergartens zur Verbreiterung der Tier- 
gartenflraße. 
Ich bitte zu beschließen: 
Der Stadtgemeindeausschuß stimmt dem Ankaufe von 
160 gm Tiergartengelände zur Verbreiterung der Tier 
gartenstraße und dem Abschlüsse des Kaufvertrages gemäß 
der Vorlage vom 15. Januar 1934 zu. 
Der Kaufpreis wird aus dem Haushalte der Tiefbau 
verwaltung und aus Verstärkungsmitteln des Bezirksamtes 
Tiergarten entnommen. Die Durchführung des Vertrages 
geschieht durch das Bezirksamt. 
Das auf dem Lageplan des Zentralvermessungsamtes 
vom 11. April 1932 mit a, b, c, d, e, f, g, h, i, k, a rot 
bezeichnete, 160 qm große Tiergartengelände wurde zur 
Verbreiterung der Tiergartenstraße benötigt, bereits im 
>,ahre 1927 freigelegt und gepflastert. Der Erwerb scheiterte 
bisher an der Preisforderung des Staates, so daß die 
Bezirkskörperschaften 1932 bereits die Einleitung des Ent- 
eignungsverfahrens beschlossen hatten.
	        

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