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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1894 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1894 (Public Domain)

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Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1909
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-1485643
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1900-1924
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
II. Behörden, Kirchen und Schulen, öffentliche Einrichtungen von Berlin

Kapitel

Titel:
Deutsches Reich

Schnellzugriff

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1894 (Public Domain)
  • No. 1 (1-6), 30. Dezember 1893
  • No. 2 (8-23), 6. Januar 1894
  • No. 3 (24-28), 13. Januar 1894
  • No. 4 (34-41), 20. Januar 1894
  • No. 5 (54-55), 22. Januar 1894
  • No. 6 (56-74), 27. Januar 1894
  • No. 7 (80-94), 3. Februar 1894
  • No. 8 (98), 10. Februar 1894
  • No. 9 (99-112), 10. Februar 1894
  • No. 10 (117-130), 17. Februar 1894
  • No. 11 (136), 24. Februar 1894
  • No. 12 (137-153), 24. Februar 1894
  • No. 13 (198-215), 3. März 1894
  • No. 14 (220), 5. März 1894
  • No. 15 (221-222), 6. März 1894
  • No. 16 (223-238), 10. März 1894
  • No. 17 (242), 10. März 1894
  • No. 18 (243), 12. März 1894
  • No. 19 (244), 14. März 1894
  • No. 20 (245-251), 17. März 1894
  • No. 21 (271), 19. März 1894
  • No. 22 (272), 20, März 1894
  • No. 23 (273), 24. März 1894
  • No. 24 (274-279), 24. März 1894
  • No. 25 (282), 28. März 1894
  • No. 26 (283-293), 31. März 1894
  • No. 27 (298-313), 7. April 1894
  • No. 28 (317-320), 14. April 1894
  • No. 29 (324-335), 21. April 1894
  • No. 30 (354), 24. April 1894
  • No. 31 (355), 25. April 1894
  • No. 32 (356-365), 28. April 1894
  • No. 33 (367-378), 5. Mai 1894
  • No. 34 (381), 7. Mai 1894
  • No. 35 (382-400), 19. Mai 1894
  • No. 36 (404-413), 26. Mai 1894
  • No. 37 (416-434), 2. Juni 1894
  • No. 38 (471-497), 9. Juni 1894
  • No. 39 (505), 8. Juni 1894
  • No. 40 (506-529), 16. Juni 1894
  • No. 41 (546-567), 23. Juni 1894
  • No. 42 (574), 27. Juni 1894
  • No. 43 (575-649), 1. September 1894
  • No. 44 (658-664), 8. September 1894
  • No. 45 (700-717), 15. September 1894
  • No. 45 (718-721), 15. September 1894
  • No. 46 (722), 18. September 1894
  • No. 47 (723-740), 22. September 1894
  • No. 48 (757), 24. September 1894
  • No. 49 (758-763), 29. September 1894
  • No. 50 (765-782), 6. Oktober 1894
  • No. 51 (785), 8. Oktober 1894
  • No. 52 (786-801), 13. Oktober 1894
  • No. 53 (808-814), 20. Oktober 1894
  • No. 53 (815-817), 20. Oktober 1894
  • No. 54 (818-840), 27. Oktober 1894
  • No. 55 (843), 3. November 1894
  • No. 56 (844-856), 3. November 1894
  • No. 57 (885-895), 10. November 1894
  • No. 57 (896), 10. November 1894
  • No. 58 (897-905), 17. November 1894
  • No. 59 (908-915), 24. November 1894
  • No. 60 (918-933), 1. Dezember 1894
  • No. 61 (935-949), 8. Dezember 1894
  • No. 62 (966), 10. Dezember 1894
  • No. 63 (967-984), 15. Dezember 1894
  • No. 64 (996-1001), 22. Dezember 1894
  • No. 65 (1006), 24. Dezember 1894

Volltext

1 
M 20. 
. 245—251.) 
vorlagen 
für Öte 
Stadtverordneten - Versa mmlmig zu Berlin. 
245. Vorlage (I. - Nr. 652 A.) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Genehmigung zur Theilung der 
202. Armen - Kommission. 
Der Umfang der Geschäfte der 202. Armen-Kommission hat sich 
durch die zunehmende Bebauung des Stadtthetls Wedding derartig 
vermehrt, daß eine Theilung dieser Kommission als ein dringendes 
Bedürfniß erachtet werden muß. 
Die 202. Armen-Kommisston umfaßt die beiden Stadtbezirke 313 
und 325 und hat die monatliche Ausgabe derselben schon jetzt den 
Betrag von 2 500 JC, also eine Höhe erreicht, welche die bei Neu 
bildung der Armen - Kommissionen angenommene monatliche Durch 
schnittsausgabe von 1 000—1 500 JC erheblich übersteigt. Eine weitere 
Steigerung der Ausgaben ist aber mit Sicherheit zu erwarten, da die 
Thätigkeit der Kommission durch die auch hier stattfindende Bebauung 
fortdauernd zunimmt. 
Die Armen - Direktion hat demzufolge den Antrag gestellt, die 
jetzige 202. Armen-Kommisston zu theilen. 
Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse empfiehlt es sich 
— entsprechend dem Antrage der Armen-Direktion — 
1. aus dem Stadtbezirke 313 
die Armen-Kommisston Nr. 202» und 
2. aus dem Stadtbezirke 325 
die Armen-Kommission Nr. 202 b 
zu bilden. 
Die Stadtverordneten - Versammlung ersuchen wir demgemäß, 
beschließen zu wollen: 
Die Versammlung erklärt sich mit der Theilung der 
202. Armen-Kommisston in der Art einverstanden, daß 
1. aus dem Stadtbezirke 313 
die Armen-Kommisston Nr. 202» und 
2. aus dem Stadtbezirke 325 
die Armen-Kommisston Nr. 202b 
gebildet werde. 
Berlin, den 10. März 1894. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Restdenzstadt. 
gez. Zelle. 
246. Vorlage (J.-Nr. 591 G. B. I. 94) - zur Beschluß 
fassung —, betreffend die Regelung der Gehälter der 
Lehrer und Lehrerinnen an den städtischen Schulen 
nach dem System der Dienstalters-Zulagen. 
Die Stadtverordneten-Versammlung hat auf unsere Vorlage vom 
12. Januar cr., betreffend die Regelung der Gehälter der städtischen 
Büreau- und Unter-Beamten und der Lehrer an den städtischen Schulen 
nach dem System der Dienstalters-Zulagen unterm 8. d. Mts. (Protokoll 
Nr. 10) Beschluß gefaßt. 
Dem Beschlusse in Betreff der ersten Beamtenkategorie sind wir 
überall beigetreten, dagegen vermögen wir den in Bezug auf das 
Lehrpersonal sub Nr. VII, VIII, X, XIII, XIV und XV gefaßten 
Beschlüssen nicht zuzustimmen. 
Bei der Berathung über die genannte Vorlage haben wir es als 
unsere Aufgabe betrachtet und dies auch in den betreffenden Ausschuß- 
Sitzungen durch unsere Kommissare betonen lassen, daß das bestehende 
System des Stellen-Etats 
ohne wesentliche Vermehrung der Ausgaben 
in einen Dienstalters-Etat übergeleitet werde, und daß mit dem System 
wechsel eine wesentliche Veränderung und Erhöhung der Beamten- 
und Lehrergehälter nicht vorgenommen werden solle. 
Auch die Stadtverordneten Versammlung hat in ihrer Resolution 
vom 12. Januar 1893, in der uns die baldige Einführung der Alters- 
Zulagen empfohlen wurde, zu einer solchen Erhöhung in keiner Weise 
eine Anregung gegeben. 
Trotzdem waren in unserer Vorlage vom 12. Januar cr. für alle 
Kategorien von Beamten und Lehrern Zuschüsse vorgesehen, die sich 
insgesammt auf die Summe von 
375 520 JC 
beliefen. 
Namentlich in den »ub VII und VIII in Betreff der Lehrer und 
Lehrerinnen an den Gemeindeschulen gefaßten Beschlüssen ist die Stadt 
verordneten - Versammlung über die von uns gemachten Vorschläge 
weit hinausgegangen. 
Das Maximalgehalt soll nicht, wie wir empfohlen haben, bei den 
Lehrern von 3 600 auf 3 700 JC, sondern von 3 600 auf 4 000 JC 
erhöht und außerdem die gesammte Dienstzeit im öffentlichen, sowie 
im hiesigen Privatschuldienste in Anrechnung gebracht werden. 
Bei den Lehrerinnen soll das Höchstgehalt von 1 950 auf 2 200 JC 
steigen. 
Wie die in der Anlage beigefügte Berechnung ergiebt, würde bei 
Ausführung der Beschlüsse »ä VII und VIII gegen die bisherigen 
Grundsätze eine Mehrausgabe: 
») bei den Lehrern von 851 320 JC, 
b) r - Lehrerinnen von 205 737 - 
zusammen von 1 057 057 JC 
entstehen. 
Es würde also das Durchschnittsgehalt der Lehrer um rund 
454 JC, das der Lehrerinnen um rund 202 JC erhöht werden. 
Eine so erhebliche Steigerung des Gehalts einer einzigen Beamten 
kategorie, zu deren Deckung voraussichtlich eine Erhöhung der Einkommen 
steuer um 5 pCt. nothwendig sein würde, können wir aber unter 
den jetzigen Zeitverhältnissen und mit Rücksicht auf die gegenwärtige 
Finanzlage um so weniger gut heißen, als das System der Alters- 
zulagen an sich schon für die nächsten Jahre eine weitere Erhöhung 
nach sich ziehen muß. 
Um jedoch den Wünschen der Stadtverordneten-Versammlung 
möglichst entgegen zu kommen, haben wir beschlossen, bet den Lehrern 
und Lehrerinnen der Gemeindeschulen das System der Dienstalters 
zulagen nach den in der Anlage sub VII und VIII aufgeführten 
Grundsätzen zur Annahme zu empfehlen. 
Nach diesen unseren Vorschlägen würden gegen die bisherigen 
Normen des Stellen-Etats 
») bei den Lehrern 277 920 JC 
b) - - Lehrerinnen 90 737 - 
zusammen 368 657 JC 
mehr aufzuwenden sein, und das Durchschnittsgehalt der Lehrer sich 
also um ca. 174 JC, das der Lehrerinnen um ca. 69 JC erhöhen. 
Diese nicht unerheblichen Erhöhungen müssen wir für ausreichend er 
achten. — Das Maximalgehall der Lehrer soll nach unserem Beschlusse 
zwar nicht nach 28, sondern erst nach 31 jähriger Dienstzeit erreicht 
werden, es ist hierbei aber zu bedenken, daß dieselben in der Regel 
in einem Lebensalter von 22, 23 Jahren die erste Prüfung bestehen,
	        

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