Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • enterFullscreen
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Die ländlichen Wohnsitze, Schlösser und Residenzen der ritterschaftlichen Grundbesitzer in der preussischen Monarchie / Duncker, Alexander (Public Domain) Ausgabe 13 1873 - 1874 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Berliner Wochenblatt zur Belehrung und Unterhaltung (Public Domain) Ausgabe 30.1838 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Titel:
Berliner Adreßbuch : für das Jahr ... : unter Benutzung amtlicher Quellen
Erschienen:
Berlin: Scherl 1943
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Erscheinungsverlauf:
1903-1943
ZDB-ID:
2846408-4 ZDB
Frühere Titel:
Adressbuch für Berlin und seine Vororte
Spätere Titel:
Branchen-Adressbuch für Berlin
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1900-1924
Adressbücher 1925-1943
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1909
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
914.3 Geografie, Reisen (Deutschland)
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-1485643
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
PDF-Download nur von Einzelseiten
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1900-1924
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
I. Einwohner Berlins und seiner Vororte

Kapitel

Titel:
I. Einwohner Berlins und seiner Vororte A- K.

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • 25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)
  • Titelblatt
  • SPD. Bürgerschaftsfraktion des Landes Bremen
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Zitat / Lassalle, Ferdinand
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Das kommunale Wahlrecht
  • Zweiter Abschnitt. Im Kampfe um das Selbstverwaltungsrecht
  • Dritter Abschnitt. Öffentliche Gesundheitspflege
  • Vierter Abschnitt. Wohnungspolitik
  • Fünfter Abschnitt. Kommunale Arbeiterpolitik und Sozialdemokratie
  • Sechster Abschnitt. Ausbau der sozialen Gesetzgebung in ortsstatutarischer Regelung
  • Siebenter Abschnitt. Spezielle Arbeiterpolitik
  • Achter Abschnitt. Beamten- und Lehrerbesoldungen
  • Neunter Abschnitt. Schul- und Erziehungswesen
  • Zehnter Abschnitt. Schulgesundheitspflege
  • Elfter Abschnitt. Fortbildungsschulwesen
  • Zwölfter Abschnitt. Armenpflege, Waisenpflege und Fürsorgeerziehung
  • Dreizehnter Abschnitt. Wirtschaftspflege
  • Vierzehnter Abschnitt. Verkehrspolitik
  • Fünfzehnter Abschnitt. Eingemeindung und kommunale Zweckverbände
  • Sechzehnter Abschnitt. Im Kampf gegen polizeiliche Übergriffe und polizeiliche Bevormundung
  • Siebzehnter Abschnitt. Steuerwesen
  • Achtzehnter Abschnitt. Verschiedenes
  • Anlagen
  • I. Alphabetisches Verzeichnis der sozialdemokratischen Stadtverordneten seit 1884
  • II. Die sozialdemokratischen Fraktionen von 1884 bis 1908
  • III. Beteiligung der sozialdemokratischen Stadtverordneten an Deputationen und ständigen Ausschüssen
  • IV. Die Stadtverordneten-Ergänzungswahlen der dritten Abteilung von 1883 bis 1907
  • Farbkarte

Volltext

344 
stellen kann, ein für allemal tot zu machen. Und wenn nichts anderes, 
dann ist wenigstens aus den Verhandlungen, die jetzt seit nunmehr zwei 
Jahren über diesen Gegenstand stattgefunden haben, das eine hervor— 
gegangen, daß jener Teil der Bürgerschaft, der sich, wie Sie wissen, 
zum großen Teil aus den Kreisen der arbeitenden Bevölkerung rekrutiert, 
in den Fällen, wo es sich um ganz klare und offene Gewissensfreiheit 
und Denkfreiheit und geistige Freiheit überhaupt handelt, von einem 
solchen Magistrat, von einer solchen Schuldeputation und einer Behörde, 
wie sie es gewesen ist, niemals etwas Günstiges zu erwarten hat.“ 
Dem Stadtschulrat Dr. Bertram gelang es nicht, die wuchtigen 
Anklagen von Vogtherr zu widerlegen. Daß trotzdem die Versammlung, 
ohne daß noch ein Vertreter der bürgerlichen Parteien das Wort ergriffen 
hatte, die Magistratsvorlage einfach zur Kenntnis nahm, beweist lediglich, 
daß der bürgerliche Liberalismus zwar das Wort Toleranz fort und fort 
im Munde führt, daß er aber versagt, sobald es darauf ankommt, Anders⸗ 
gläubigen gegenüber Toleranz zu betätigen. 
Diese schwächliche Haltung des bürgerlichen Liberalismus mag wohl 
mit ein Grund dafür gewesen sein, daß die Regierung bald darauf einen 
Vorstoß gegen die Gewissensfreiheit nnternahm, wie er schlimmer 
kaum gedacht werden kann. Es handelte sich um nichts mehr und nichts 
weniger als um einen Erlaß des Ministers Graf Zedlitz vom 16. Januar 1892, 
wonach der Vater eines schulpflichtigen Kindes selbst dann, wenn er für 
seine Person einer staatlich anerkannten Religionsgesellschaft nicht angehört, 
gleichwohl verpflichtet sein soll, das Kind an dem Religionsunterricht in 
der öffentlichen Volksschule teilnehmen zu lassen, sofern er nicht den Nach— 
weis erbringt, daß für den religiösen Unterricht des Kindes anderweit nach 
behördlichem Ermessen in ausreichender Weise gesorgt ist. 
Diesen Erlaß teilte das Provinzialschulkollegium am 8. Juni 1893 der 
städtischen Schuldeputation zur Kenntnisnahme und Beachtung mit. Die 
Schuldeputation war also genötigt, da das Provinzialschulkollegium den 
von den Jugendlehrern der Dissidentengemeinden beabsichtigten Religions— 
unterricht nicht gestattete und es demgemäß den Mitgliedern dieser Ge— 
meinden an einem Ersatzunterricht fehlte, die Dissidenten durch Geldstrafen 
und nötigenfalls durch Haft dazu zu zwingen, daß sie ihre die Gemeinde— 
schulen besuchenden Kinder wider ihren Willen an dem in diesen Schulen 
erteilten Religionsunterricht teilnehmen lassen. Dadurch waren Verhältnisse 
entstanden, welche nicht nur von den zunächst beteiligten Personen, sondern 
von weiteren Kreisen der Bürgerschaft als schwere Mißstände empfunden 
wurden, und die schließlich sogar den Berliner Magistrat veranlaßten, sich 
an den neuen Kultusminister Dr. Bosse mit der Bitte zu wenden, 
zu bestimmen, daß die Kinder solcher Personen, welche aus der Landes- 
kirche ausgetreten sind, auf Antrag von der Teilnahme an dem 
Religionsunterrichte in den Berliner Gemeindeschulen befreit werden, 
wenn sie nach den Bestimmungen ihrer Eltern nicht in der Religion, in 
welcher dieser Anterricht erteilt wird, erzogen werden sollen. 
Dies Gesuch, dem eine eingehende Begründung beigegeben war, wurde 
den Stadtverordneten mitgeteilt, die am 27. Juni 1895 davon Kenntnis 
nahmen und ihre rückhaltlose Zustimmung zu dem Vorgehen des Magistrats 
aussprachen. Namens der sozialdemokratischen Fraktion gab Vogtherr in
	        

Downloads

Formate und Verlinkungen

Zitieren

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der erste Buchstabe des Wortes "Baum"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.